Jahresbericht 2009

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel TEL 061 272 45 11 FAX 061 272 45 35 info@bav-bs.ch www.bav-bs.ch JAHRESBERICHT und JAHRESRECHNUNG 2009

- 2 - INHALT Vorwort der Präsidentin a.i. 4 1. LOHNGESETZ / LÖHNE 5 a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2010 5 aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2010 5 ab) Familien- und Unterhaltszulagen 5 ac) Betrag für Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) 6 ad) Arbeitslosenversicherung (ALV) 6 b) Lohngesetz / Systempflege 6 c) Teuerungsausgleich 7 2. ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN, AUTONOME INSTITUTIONEN 7 a) Anstellungsbedingungen 7 aa) Ferien 7 ab) Arbeitszeitverordnung 8 ac) Verwaltungsreorganisation Basel-Stadt 9 b) Autonome Institutionen 10 ba) Universität 10 bb) UKBB 11 bc) Bürgergemeinde 11 bd) IWB 11 3. PENSIONSKASSE 12 a) Haltung der AGSt 12 b) Sanierungsvorschlage des Verwaltungsrates 13 c) Ratschlag der Regierung 13 d) Haltung des BAV 13 e) Politisches Umfeld 14 4. SOZIALPARTNERSCHAFT 15 a) Sozialpartnerschaft im Allgemeinen 15 b) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst 16 c) Kontakte mit den übrigen Verbänden 16

- 3 - 5. ZENTRALER PERSONALDIENST (ZPD) 17 6. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE 18 7. VERANSTALTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN 19 8. VERBANDSORGANISATION 20 a) Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr 20 aa) Mitgliederversammlung 20 ab) Vorstand 20 ac) Abgeordnetenversammlung / Verbandsgruppen 22 ad) Ehrenmitglieder des BAV 28 b) Kommissionen 28 c) Zentralverband Staats- und Gemeindepersonal der Schweiz (ZV) 29 9. MITGLIEDERBESTAND, TODESFÄLLE 30 PERSÖNLICHES SCHLUSSWORT DES SEKRETÄRS 31 KONTAKTMÖGLICHKEITEN 33 Jahresrechnung und Bilanz 2009 34

- 4 - VORWORT DER PRÄSIDENTIN a.i. Geschätzte Mitglieder Das Berichtsjahr 2009 war geprägt von der Wirtschafts- und Finanzkrise und – als Folge davon – von Fragen wie beispielsweise Existenzsicherung oder Arbeitsplatzsicherheit. Insbesondere im Rahmen der Verbandstätigkeit musste festgestellt werden, dass einerseits die Arbeitgeberseite das Argument der begrenzten finanziellen Möglichkeiten immer wieder aufbrachte, während andererseits – wie die individuellen Anfragen der Mitglieder an den Verband zeigten - die Verunsicherung im Zusammenhang mit der beruflichen Zukunft gross ist. Wie Sie dem vorliegenden Jahresbericht werden entnehmen können, war der BAV auch im Jahre 2009 wieder auf den verschiedensten Gebieten tätig. Zuvorderst standen die Diskussionen rund um eine Sanierung der baselstädtischen Pensionskasse, welche nach nur einem Jahr seit der Gesetzesrevision wiederum in eine Schieflage geraten war. Gegen Ende des Berichtsjahres war die Frage, welche Sanierungsmassnahmen ergriffen werden, noch offen; aufgrund der klaren gesetzlichen Grundlage einerseits und der politischen Landschaft andererseits ist jedoch davon auszugehen, dass die Sanierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichmässig zu tragen sein wird. Abgesehen von der Pensionskasse war der Verband im Rahmen der Sozialpartnerschaft aktiv und hat die Dossiers „Systempflege bei der Lohnsystematik“, „Anpassungen der Arbeitszeitverordnung“, „Verwaltungsreorganisation 2009“ sowie „Case Management“ begleitet. Verbandsintern wurden die Arbeiten für eine Umstrukturierung und insbesondere Neuordnung der Abgeordnetenversammlung vorangetrieben, welche im Jahre 2010 mit einem Pilotprojekt gestartet werden sollen. Abschliessend möchte ich allen Vorstandskolleginnen und –kollegen an dieser Stelle für ihren Einsatz und ebenso für die Unterstützung danken, welche sie mir bei der vorderhand interimistischen Übernahme des Präsidentenamtes zuteil werden liessen. Unser bisheriger Präsident Dr. Martin Hatzinger hat per Mitte des Berichtsjahres eine neue berufliche Herausforderung im Kanton Solothurn angenommen, wo er neu als Chefarzt Erwachsenenpsychiatrie der Psychiatrischen Dienste der Solothurner Spitäler fungiert. Auch ihm möchte ich im Namen des Vorstandes für seinen Einsatz für unseren Verband herzlich danken. Mein letzter Dank gilt dem Sekretariat, welches auch im Jahre 2009 wieder eine hervorragende Arbeit für die Mitglieder unseres Verbandes geleistet hat. Dora Weissberg, Präsidentin a.i.

- 5 - 1. LOHNGESETZ / LÖHNE a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2010 Wiederum standen auch im Berichtsjahr keine generellen Lohnerhöhungen zur Diskussion. Auf den 1. Januar 2010 sind folgende Anpassungen im Lohnbereich zum Tragen gekommen: aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2010 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2010 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Da die massgebliche November-Jahresteuerung im Jahre 2009 verglichen mit dem November 2008 unverändert geblieben und die Jahresteuerung somit bei 0,0 % gelegen hat, sind die Lohnansätze per 1. Januar 2010 – abgesehen vom vorerwähnten regulären Stufenanstieg - unverändert geblieben. ab) Familien- und Unterhaltszulagen Für die Familienzulagen sind seit dem 1. Januar 2009 das Familienzulagengesetz des Bundes sowie die Regelungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz des Kantons Basel-Stadt massgeblich. Die Ansätze für das Jahr 2010 sind unverändert und betragen monatlich: - Kinderzulage CHF 200.00 - Ausbildungszulage CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen sind in der neuen Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeitenden des Kantons BaselStadt geregelt. Die Unterhaltszulagen sind aufgrund der nicht vorhandenen Teuerung per 1. Januar 2010 unverändert geblieben und betragen: - Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 409.00 - Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 500.25 - Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 535.25 - Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 563.25

- 6 - ac) Betrag für Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) Die NBU-Prämie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug im Jahre 2009 0.51 % ad) Arbeitslosenversicherung (ALV) Der Lohnabzug für die ALV-Beiträge beträgt seit dem 1. Januar 2004 unverändert 1.0 %. b) Lohngesetz / Systempflege Nach wie vor nicht abgeschlossen ist das vom Zentralen Personaldienst ins Leben gerufene Grossprojekt unter dem Titel „Systempflege“. Ziel des genannten Projektes ist eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft entstandenen veränderten Verhältnisse. Im Laufe des Berichtsjahres wurden insgesamt über 120 repräsentative Funktionen überprüft und im Laufe des Jahres 2010 soll eine Überführungskonzeption erarbeitet werden und eine politische Vernehmlassung bei den Personalverbänden stattfinden. Für die fachliche Vernehmlassung und die Überführung der Stellen sind die Jahre 2011 und 2012 vorgesehen, so dass allfällige Änderungen per Januar 2013 umgesetzt werden könnten. Nach wie vor vertritt der BAV – nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Arbeiten sowie der Dauer - die Auffassung, dass das Projekt „Systempflege“ weit über eine reine Pflege des Systems hinausgeht und vielmehr eine Überprüfung und Abänderung der Grundlagen des Lohngesetzes stattfinden soll, welche auf dem Wege einer ordentlichen Gesetzesrevision erfolgen müsste. Auf Intervention der Personalverbände hin wurde das Projekt Systempflege als Standard-Traktandum in den monatlich stattfindenden Kontaktgesprächen mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) aufgenommen und die Verbände wurden und werden monatlich über den Stand des Projektes orientiert. Wie der nunmehr abgeänderte Zeitplan zeigt, soll im Verlaufe des Jahres 2010 eine politische Vernehmlassung stattfinden, im Rahmen welcher sich die Personalverbände zu dem Projekt und dessen Resultaten äussern können.

- 7 - c) Teuerungsausgleich Für die Festsetzung des Teuerungsausgleichs auf Löhnen und Renten ist in Basel der sogenannte Basler Index massgebend. Wie Vergleiche mit dem Landesindex der Konsumentenpreise ergeben, verläuft die Teuerungskurve weitgehend parallel. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist im Berichtsjahr nach einem leichten Rückgang seit November 2008 bis im November 2009 wiederum auf 103.9 Punkte angestiegen. Der Basler Index verzeichnete eine ähnliche Entwicklung: ________________________________________________________ 2008 2009 Basler Basler Index Index __________________________________________________________________________________________ Januar 102.3 102.6 März 102.7 102.4 Mai 104.3 103.4 Juli 104.0 102.8 September 103.8 103.0 November 103.9 103.9 __________________________________________________________________________________________ 2. ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN, AUTONOME INSTITUTIONEN a) Anstellungsbedingungen aa) Ferien Per 1. Januar 2009 ist eine neue Ferienregelung für das Kantonspersonal in Kraft getreten. Trotz zahlreicher zäher Verhandlungen ist die Regierung der Forderung der Verbände nach einer zusätzlichen Ferienwoche nicht nachgekommen. Nach der neuen, ab 1. Januar 2009 geltenden Regelung erhalten die Mitarbeitenden zwar neu eine Woche mehr Ferien bis zum Alter 49, ab Alter 50 sind es jedoch nur 3 und ab Alter 60 nur 2 zusätzliche Ferientage. Diese zusätzlichen Ferientage werden

- 8 - gestaffelt ab 2009 und ab 2012 gewährt. In der ersten Phase erhalten die bis 49-Jährigen 22, die ab 50-Jährigen 26 und die ab 60-Jährigen 30,5 Tage Ferien. Ab dem Jahr 2012 erhalten die bis 49-Jährigen 25, die ab 50-Jährigen 28 und die ab 60-Jährigen 32 Tage Ferien, wobei allerdings ab dem Jahr 2012 die Garantie der 12 Feiertage aufgehoben wird auf die jeweils anfallenden 8 – 12 Feiertage. Diese Neuregelung ergibt unter dem Strich im Durchschnitt der kommenden Jahre einen mageren Gewinn von 3,5 freien Tagen bis Alter 50, 1,7 freien Tagen bis Alter 60 und 0,7 freie Tage ab Alter 60. ab) Arbeitszeitverordnung Ebenfalls Gegenstand von intensiven Diskussionen zwischen den Sozialpartnern waren die vom Regierungsrat geplanten Änderungen der Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung). Auch wenn über die meisten der geplanten Änderungen ein Konsens gefunden werden konnte, bestanden gegen Ende des Berichtsjahres noch einige Differenzen. Unbestritten war zunächst die Einführung von Telearbeit: Dieses Modell beinhaltet die Möglichkeit, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Teil ihrer Arbeitszeit ausserhalb ihres Arbeitsplatzes, in der Regel von zu Hause aus erfüllen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit für einen Bereich geleistet wird, welcher sich für die Telearbeit eignet und dass die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter über einen PC verfügt, welcher einen Zugriff auf das geschäftliche Netzwerk ermöglicht. Auf diese Weise soll einerseits eine Flexibilisierung des Arbeitsplatzes, aber auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit erreicht werden. Seitens der Mitarbeitenden besteht kein Rechtsanspruch auf Telearbeit, kann auf er anderen Seite aber auch nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Die Telearbeit ist freiwillig und – sofern in einer Organisationseinheit die Möglichkeit der Telearbeit besteht – können sämtliche Mitarbeitenden eine solche beantragen; über den Antrag entscheidet die Anstellungsbehörde nach Rücksprache mit der bzw. dem Vorgesetzten. Neu geregelt wurde auch die Kompensation von Überstunden: Bisher galt, dass Überstunden, welche bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht kompensiert werden konnten, innerhalb der folgenden 12 Monate zu kompensieren waren und – sofern dies nicht möglich war – die Überstunden ausbezahlt wurden. Die neue Regelung sieht vor, dass Überstunden primär durch Freizeit zu kompensieren sind und eine finan-

- 9 - zielle Abgeltung die Ausnahme bildet. Falls Überstunden dennoch aus betrieblichen Gründen nicht innerhalb von 12 Monaten durch Freizeit kompensiert werden können, sind sie entweder in den nächsten 12 Monaten zu kompensieren oder – auf schriftlichen Antrag der bzw. des Führungsverantwortlichen – ausnahmsweise finanziell zu entschädigen. Erst wenn Überstunden nicht innerhalb von 24 Monaten kompensiert werden können, sind sie auszubezahlen. Eine wesentliche Änderung der Arbeitszeitverordnung besteht in der Einführung der sogenannten Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten. Dabei soll bei ausserordentlich hohem Arbeitsanfall Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit geboten werden, für die Dauer von längstens vier Monaten freiwillig Mehrarbeit zu leisten, ohne dass der Beschäftigungsgrad geändert werden muss. Währenddem nach der bisher geltenden Überstundenregelung eine Auszahlung dieser Mehrarbeit erst nach zwei Jahren möglich war, soll sodann dem Mitarbeitenden neu die Möglichkeit geboten werden, sich die Mehrarbeit jeweils finanziell abgelten zu lassen. Im umgekehrten Fall, wo der übliche Arbeitsanfall sinkt, kann auf Antrag einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters kurzzeitige Minderarbeit von maximal vier Monaten mit einer entsprechenden Lohnreduktion, aber ohne Änderung des Beschäftigungsgrades vereinbart werden. Sowohl bei der Minder- als auch der Mehrarbeit muss dann zwingend eine Änderung des Beschäftigungsgrades erfolgen, wenn die erwähnte 4-Monatsfrist überschritten wird. Zu den noch offenen Differenzen am Ende des Berichtsjahres zählten zum einen die Regelung von ärztlichen und zahnärztlichen Konsultationen sowie Therapien und zum anderen die Regelung von Pikettdiensten ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit bzw. die Vereinheitlichung der Entschädigung von Pikettdiensten. ac) Verwaltungsreorganisation Basel-Stadt Anfang des Berichtsjahres 2009 wurde die Reorganisation der kantonalen Verwaltung (RV09) abgeschlossen. Abgesehen von einigen Anfragen einzelner Mitglieder betreffend der neuen Arbeitsverträge und abgesehen von einer anfänglichen Unsicherheit der Mitarbeitenden insbesondere bezüglich der zu beziehenden Räumlichkeiten kann die Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation aus Verbandssicht als weitestgehend reibungslos bezeichnet werden, was sicherlich auch mit der stets transparenten Kommunikation des Zentralen Personaldienstes (ZPD) zusammenhängt.

- 10 - Nach wie vor fraglich ist jedoch, ob die vorgenommene Reorganisation zu einer Verbesserung führt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die für die Verwaltungsreorganisation aufgewendeten mutmasslichen Kosten das Projekt rechtfertigen und effektiv die gewünschte Effizienzsteigerung bewirken können. b) Autonome Institutionen ba) Universität Gleich wie bei den Angestellten der kantonalen Verwaltung wurde auch bei den Mitarbeitenden der Universität aufgrund der nicht vorhandenen Teuerung auf einen Ausgleich derselben verzichtet. Gewährt wurde jedoch der vollständige Stufenanstieg. Neu abgeschlossen wurden seitens der Universität Kollektivversicherungsverträge mit verschiedenen Krankenversicherungen, welche den Mitarbeitenden Prämienrabatte im Bereich der Zusatzversicherungen gewähren. Die von den Krankenversicherern an die Universität zurückfliessenden Gelder sollen in die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeitenden investiert werden. Aufgelöst wurden verschiedene Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Verwaltung der Universität, welche bis anhin privatrechtlich angestellt waren. Diese Änderung hat für die Betroffenen zur Folge, dass sich einerseits ihr Ferienanspruch von bisher fünf auf neu vier Wochen reduziert und sie andererseits in die Pensionskassenregelung der übrigen Universitätsangestellten eintreten. Die Verbände haben in diesem Zusammenhang stets darauf hingewiesen, dass eine Ferienregelung von vier Wochen Ferien pro Jahr nicht mehr zeitgemäss sei und daher im Minimum die Ferienregelung des Kantons auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität übernommen werden soll. Noch offen war gegen Ende des Berichtsjahres, wie das Sanierungskonzept in Sachen Pensionskasse für die Universitätsangestellten aussehen wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Lösung der Universität an diejenige des Kantons anlehnen wird.

- 11 - bb) UKBB Im Verlaufe des Jahres 2009 hat der BAV in gesamthaft drei Sitzungen mit der Leitung des Universitäts-Kinderspitalrats (UKBB) mit dem seit Anfang des Berichtsjahres tätigen Verwaltungsdirektor Dr. Conrad Eric Müller aktuelle, die Anstellungsbedingungen betreffende Fragen erörtert. Im Zentrum standen dabei auch im Berichtsjahr die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem UKBB-Neubau auf das Personal und insbesondere, welche Dienstleistungen inskünftig von welchen externen Leistungserbringern übernommen werden und wie die entsprechenden Konditionen für das Personal aussehen. bc) Bürgergemeinde Wie üblich nahm der BAV auch im Berichtsjahr an den regelmässig stattfindenden Herarings mit der Bürgergemeinde teil. Dabei wurden im Zusammenhang mit dem VPOD und dem Schweizerischen Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) verschiedene Bereiche aus den Anstellungsbedingungen angesprochen. Auch im Jahr 2009 lag die Haupttätigkeit des BAV im Bereich Bürgergemeinde im per 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Wechsel der Sozialhilfe von der Bürgergemeinde in kantonale Verwaltung Basel-Stadt, welche für das Personal der Sozialhilfe mit zahlreichen Veränderungen verbunden ist. Obwohl eine rasche Umsetzung insbesondere der neu geltenden Lohnbestimmungen für die Mitarbeitenden in Aussicht gestellt wurde, konnten bis zum Ende des Berichtsjahres noch keine konkreten Resultate vorgelegt werden. Im Herbst 2009 wurde seitens des Zentralen Personaldienstes (ZPD) dem BAV und dem Personalausschuss der Sozialhilfe das Vorgehen für die Lohnbewertung präsentiert. Die entsprechenden Einreihungen durch den Regierungsrat sind für das Frühjahr 2010 geplant und es wird weiterhin Aufgabe des BAV sein, die Mitarbeitenden der Sozialhilfe bei den vorzunehmenden definitiven Lohneinreihungen zu begleiten und zu betreuen. bd) IWB Nachdem der Grosse Rat Basel-Stadt im Februar 2009 das IWB-Gesetz verabschiedet hat, wird dieses per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Damit werden die IWB aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert, bleiben aber als öffentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum des Kantons Basel-Stadt.

- 12 - Bezüglich der damit verbundenen Konsequenzen für das Personal ist zunächst begrüssenswert, dass die Mitarbeitenden der IWB bei der Pensionskasse Basel-Stadt verbleiben werden. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass die versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den exakt gleichen Bedingungen bei der Pensionskasse versichert bleiben wie bisher. So müssen insbesondere die anzuwendenden Leistungspläne denjenigen entsprechen, wie wenn die IWB vollständig beim Kanton verbleiben würde. Wesentlich ist sodann, dass für die Mitarbeitenden der IWB die rechtlichen Grundlagen, insbesondere das kantonale Personal- und Lohngesetz unverändert bleiben. Dadurch konnte erreicht werden, dass das gesamte Personal der IWB in die neue öffentlich-rechtliche Anstalt IWB überführt werden konnte, ohne dass neue Arbeitsverträge erstellt werden mussten. Davon ausgenommen ist einzig das obere Kader der IWB, für welches zwecks Sicherstellung der Konkurrenzfähigkeit ein sogenanntes Kaderreglement eingeführt wird, mittels welchem dem oberen Führungs- und Fachkader bedarfsgerecht ergänzende Vergütungen gewährt werden können. 3. PENSIONSKASSE Auch im Berichtsjahr 2009 gehörte die Situation der Pensionskasse BaselStadt zu den Hauptthemen des BAV. Da sich per 31. Dezember 2008 der Deckungsgrad der Kasse auf unter 95 % belief, mussten aufgrund der gesetzlichen Bestimmung Sanierungsmassnahmen angeordnet werden. Über die Frage, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, herrschte weitestgehend Uneinigkeit. a) Die Haltung der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) Im Frühjahr des Berichtsjahres hat der BAV zusammen mit den in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) zusammengeschlossenen Interessenvertretungen im Rahmen einer Medienmitteilung dargelegt, dass sich die anlässlich der Gesetzesrevision anfangs 2008 vorgenommene Startfinanzierung der Pensionskasse als zu gering erwiesen hat. Die Kasse wurde damals lediglich zu 100 % ausfinanziert und ohne eine zum Ausgleich der Schwankungsrisiken benö-

- 13 - tigte Wertschwankungsreserve aus der Staatsgarantie entlassen. Im Gegenzug wurde im neuen Pensionskassengesetz eine limitierte Staatsgarantie auf der nicht real existierenden Wertschwankungsreserve vorgesehen. Im gleichen Zusammenhang zu nennen ist der Umstand, dass der Pensionskasse im Zuge der neuen Gesetzgebung eine Soll-Rendite von 4,6 % vorgegeben wurde; um eine solche erreichen zu können, müsste die Kasse risikofähig sein, was sie jedoch ohne die erwähnte Wertschwankungsreserve nicht ist. Die AGSt hat daher mehrfach gefordert, dass vor einer paritätischen Sanierung eine Wertschwankungsreserve als Verpflichtung des Kantons in die Kasse fliessen müsste. b) Sanierungsvorschlag des Verwaltungsrates der Pensionskasse Im Rahmen der Sanierungsdiskussionen ist auch Verwaltungsrat der Pensionskasse zum Schluss gekommen, dass die entstandene Unterdeckung einerseits auf das Fehlen einer Wertschwankungsreserve und andererseits auf die schlechte Börsenentwicklung im Jahre 2008 zurückzuführen ist. Aufgrund der unsicheren Wirtschaftsentwicklung und der volatilen Finanzmärkte erachtet es der Verwaltungsrat als nicht realistisch, ausschliesslich auf eine Erholung der Börsen zu setzen. Er hat daher eine sogenannte „indirekte Sanierung“ vorgeschlagen, welche sich an der Ausfinanzierung, welche auf den 1. Januar 2008 vorgenommen worden ist, anlehnt. Gemäss Vorschlag des Verwaltungsrates sollte die per Ende des Jahres 2009 bestehende Deckungslücke durch eine Einmaleinlage des Kantons Basel-Stadt geschlossen werden und die entsprechende Amortisation aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen paritätisch durch den Arbeitgeber und die Destinatäre vorgenommen werden. Konsequenz für die Staatsangestellten ist ein weiterer wiederkehrender Lohn- bzw. Teuerungsverzicht von 1 %; gleichzeitig würde der Betrag des Staates an den Teuerungsfonds der Rentnerinnen und Rentner um 2,4 % der versicherten Lohnsumme reduziert. c) Ratschlag der Regierung Im Sommer des Berichtsjahres hat der Regierungsrat einen Ratschlag zur Sanierung der Pensionskasse verabschiedet, welcher folgende Eckpunkte vorsah:

- 14 - - Schliessung der Deckungslücke per 1. Januar 2010 mittels Einmaleinlage der per 1. Dezember 2008 fehlenden Mittel; - Übernahme der Hälfte der Einmaleinlage durch den Arbeitgeber; - Übernahme der anderen Hälfte durch die Arbeitnehmer, wobei die aktiven Versicherten während maximal 30 Jahren einen höheren Lohnabzug von neu 10,1 % (anstatt wie bisher 8,5 %) zu gewärtigen haben und die Rentner während ebenfalls maximal 30 Jahren de facto auf einen Teuerungsausgleich verzichten. d) Die Haltung des BAV Der BAV hat sowohl den Vorschlag des Verwaltungsrates der Pensionskasse als auch den Ratschlag der Regierung abgelehnt. Insbesondere hat er darauf verwiesen, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, dass die Kasse bei der Ausfinanzierung im Jahre 2008 nicht mit einer Wertschwankungsreserve ausgestattet worden ist. Darüber hinaus hat der BAV im Einklang mit den übrigen AGSt-Verbänden nochmals gefordert, dass vor einer paritätischen Beteiligung der Versicherten die in § 55 des Pensionskassengesetzes festgeschriebene Verpflichtung des Staates und zwar in Höhe der fehlenden Wertschwankungsreserve eingelöst werden müsse. Ein im Herbst des Berichtsjahres erschienenes Rechtsgutachten kam demgegenüber zum Schluss, dass der genannte § 55 des Pensionskassengesetzes nicht für Fälle der Unterdeckung, sondern nur für diejenigen Fälle anwendbar sei, in denen die Kasse kurz vor dem Konkurs steht. Der BAV teilt diese Auffassung nicht und hat mehrfach darauf hingewiesen, wie einschneidend die Konsequenzen des regierungsrätlichen Ratschlages auf die aktiven und pensionierten Versicherten sind. e) Das politische Umfeld Nebst den Diskussionen zwischen Regierung, Verwaltungsrat und Verbänden wurde das Thema im Berichtsjahr auch politisch eingehend behandelt. Dabei hat sich gezeigt, dass insbesondere die bürgerlichen Parteien nicht nur die geplante Sanierungsart und –dauer, sondern insbesondere den jetzt geltenden Leistungsumfang der Pensionskasse nicht akzeptieren wollen. Aus diesem Grund votierten die linken Parteien mehrheitlich dafür, dass eine Sanierung im vorgeschlagenen Sinne nötig sei und auf diese Weise die bisherigen Leistungen der Kasse beibehalten werden könnten.

- 15 - Gegen Ende des Berichtsjahres wurde das Geschäft in der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates (WAK) behandelt und es ist abzusehen, dass auch die WAK ein Sanierungskonzept, welches weitestgehend auf den Vorschlägen der Regierung und des Verwaltungsrates der Pensionskasse beruht, verabschieden wird. Zusammenfassend ist aus Sicht des BAV festzuhalten, dass eine Sanierung der Pensionskasse Basel-Stadt aufgrund der klaren gesetzlichen Vorgaben wohl unumgänglich ist. Im Wissen um die erheblichen Auswirkungen für Aktive und Rentner (welche sich je nach Teuerungsentwicklung noch massiver darstellen können) sind jedoch die vorliegenden Sanierungsvorschläge dennoch das geringere Übel als eine Diskussion über den Leistungsumfang der Versicherung. Betrachtet man vergleichbare Unternehmungen, so zeigt sich, dass dort weder ein garantierter Teuerungsaugleich besteht noch in der Regel 65 % des letzten Lohnes als Rente ausgerichtet werden. Gegen Ende des Berichtsjahres waren die Verhandlungen in der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) noch nicht abgeschlossen, so dass die wie auch immer gearteten Sanierungsmassnahmen nicht wie geplant per 1. Januar 2010 eingeführt werden können. Sollte der Grosse Rat im ersten Halbjahr 2010 entsprechende Beschlüsse fällen, ist ein Inkrafttreten per 1. Juli 2010 geplant. 4. SOZIALPARTNERSCHAFT a) Sozialpartnerschaft im Allgemeinen Auch im Berichtsjahr wurden im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche mit der Regierung und dem Zentralen Personaldienst (ZPD) zahlreiche Themen rund um die Anstellungsbedingungen im Kanton Basel-Stadt erörtert. Hauptthemen der Gespräche und Verhandlungen waren zum einen das sogenannte Projekt Systempflege (vgl. 1b hiervor) sowie die Änderungen der Arbeitszeitverordnung (vgl. 2 ab hievor).

- 16 - b) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) und der Regierung Bei diversen Kontakten, insbesondere mit dem Rechtsdienst des ZPD, konnten zahlreiche Individualfragen und –probleme geklärt werden. In dieser Hinsicht kann man ohne Zweifel von einer seit mehreren Jahren gut funktionierenden Sozialpartnerschaft sprechen. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog, Dr. Guy Morin und Hanspeter Gass beinhalteten die Themen Pensionskasse (vgl. Kapitel 3 hievor) sowie die Änderungen der Arbeitszeitverordnung (vgl. 2 ab hievor). Auch wenn die Gespräche stets in einem konstruktiven Klima abliefen, ist festzustellen, dass Forderungen des Personals nach einer besseren Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen nicht leicht durchzusetzen sind. c) Kontakt mit den übrigen Verbänden Ebenfalls zum Bereich Sozialpartnerschaft zu zählen ist die Mitgliedschaft des BAV in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt). Aufgrund der im vorliegenden Bericht beschriebenen, zahlreichen brisanten Themen im Jahre 2009 war es einmal mehr von grösster Wichtigkeit, dass sich die im Kanton Basel-Stadt tätigen Personalverbände im Rahmen der AGSt treffen und die einzelnen Meinungen absprechen konnten. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände: - Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) - Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) - Kaufmännischer Verein (KV) - Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe (PSV) - Polizeibeamten-Verband (PBV) - Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) - SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel - Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Aufgrund seiner bevorstehenden Pensionierung ist der langjährige Präsident der AGSt, Beat Wenger von seinem Präsidentenamt zurückgetreten. Als neuer Präsident der AGSt fungiert seit dem 1. Juli 2009 der Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann; als Vizepräsident amtet wei-

- 17 - terhin Beat Siegenthaler von der FSS. Das Sekretariat betreute Frau Marianne Meyer Lorenceau vom VPOD; der BAV wird in der AGSt von Vorstandsmitglied Christoph Wolf vertreten. 5. ZENTRALER PERSONALDIENST (ZPD) Der Zentrale Personaldienst (ZPD) stand im Berichtsjahr neu unter der Leitung von Frau Andrea Wiedemann, welche vorgängig als Personalchefin des Universitäts-Kinderspitals (UKBB) und danach als Personalchefin des Finanzdepartementes des Bundes tätig war. Ebenfalls unter neuer Leitung amtete der Rechtsdienst des ZPD, welcher im Laufe des Berichtsjahres durch Herrn lic.iur. Lukas Ott übernommen wurde, der in diesem Amt seinen langjährigen Vorgänger, lic.iur. François Hänggi abgelöst hat. Neben den Kontakten zum Zentralen Personaldienst gab es auch im Berichtsjahr wie üblich zahlreiche Kontakte zu den dezentralen Personaldiensten; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen. Am Ende des Berichtsjahres waren in den Personaldiensten die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Rolf Schmid Ressort Dienste Annette Merz Ressort Kultur Isabelle Haenny Ressort Sport Florian Egger Ressort Hochschulen, Berufsbildung, Stab Carlos Andermatt Ressort Schulen Thomas Baerlocher Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller

- 18 - Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie Gerichte Thomas Huwyler Präsidialdepartement Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Sybil Schweiss Basler Verkehrs-Betriebe Stephan Blaser IWB Urs Gschwind Felix Platter-Spital Nicole Ditzler-Trepp Universitätsspital Mario Da Rugna Universitäre Psychiatrische Kliniken (UPK Eleonora Riz à Porta Autonome Institutionen: Universität Christian Widmann Universitäts-Kinderspital (UKBB) Markus Stäuble Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger 6. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE Wiederum haben im Berichtsjahr zahlreiche Verbandsmitglieder vom Rechtsschutzangebot des Sekretariats des BAV Gebrauch gemacht. Die Anzahl der individuellen Rechtsanfragen ist unverändert hoch und hat im Jahre 2009 neben den üblichen Anfragen betreffend Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungen, einvernehmliche Auflösungen, Abfindungen etc.) neu auch zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit der PensionskassenGesetzgebung ergeben. Neu zu verzeichnen ist sodann ein markanter Anstieg von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Lohnklassen- und Lohn-

- 19 - stufeneinreihung. Ebenfalls genutzt worden ist die Möglichkeit der einmaligen unentgeltlichen Rechtsauskunft in privaten, nicht personalrelevanten Angelegenheiten. Bei diesen, sich auf eine Rechtsberatung pro Jahr beschränkenden Anfragen standen Probleme familienrechtlicher, erbrechtlicher, mietrechtlicher sowie teilweise steuerrechtlicher Art im Mittelpunkt. 7. VERANSTALTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN Die Mitglieder der Gruppe Pensionierte waren am 27. Mai 2009 zum Jahresausflug eingeladen. „Willst Du immer weiter schweifen? Siehe, das Gute liegt so nah …“ war das Motto des Ausfluges. Wiederum hat Doris Witschi, Vorsitzende der Gruppe Pensionierte mit den weiteren Mitgliedern des Organisationsteams einen interessanten Tagesausflug zusammengestellt. Nach einer Führung durch die Barockstadt Solothurn und einer Fahrt übers Land wurde das Pensioniertenmähli im Gasthof Löwen in Ursenbach eingenommen, bevor die Rückreise nach Basel angetreten wurde. Auch dieser Ausflug war ein voller Erfolg. Neben der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung wurde am 16. Juni 2009 eine Informationsveranstaltung zum Thema Sanierung der Pensionskasse Basel-Stadt durchgeführt. Anlässlich des von rund 180 Personen besuchten Anlasses wurden die verschiedenen Haltungen der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) einerseits sowie des Verwaltungsrates der Pensionskasse andererseits dargelegt. Seit Oktober 2008 steht allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Angestelltenverbände (AGSt) bei der SWICA ein Kollektivvertrag für die Krankenpflegeversicherung zur Verfügung. Auch der Zentralverband Staats- und Gemeindepersonal Schweiz (ZV) bietet Vergünstigungen z.B. bei der Sympany oder der KPT an oder auch Hypotheken bei der Bank Coop werden zu speziellen Konditionen offeriert. Details können auf der Homepage des ZV (www.zentral.ch) nachgesehen werden. Nicht vergessen werden darf der bereits erwähnte, vom BAV den Mitgliedern gewährte Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie eine einmalige unentgeltliche Auskunft pro Jahr in privaten Rechtsfragen.

- 20 - 8. VERBANDSORGANISATION a) Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr aa) Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des BAV wurde im Berichtsjahr am 22. April 2009 wie gewohnt im Restaurant Seegarten in Brüglingen-Münchenstein durchgeführt. Neben den ordentlichen Traktanden wie der Präsentation und Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung sowie Budget hatten die Anwesenden Gelegenheit, einem Referat der neuen Leiterin des Zentralen Personaldienstes (ZPD), Frau Andrea Wiedemann über drei aktuelle Personalprojekte im Kanton Basel-Stadt beizuwohnen. Neben dem Wiederintegrationsprogramm Case Management wurde dargelegt, wie mit einer neuen Personalstrategie die Produktivität der Dienstleistung des Kantons Basel-Stadt erhalten bzw. gesteigert werden kann. Mit dem ebenfalls angelaufenen Projekt „Laufbahnplanung“ sollen schliesslich die Ziele Entwicklung des internen Führungsnachwuchses, Erhaltung und Ausbau der Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie eine Stärkung der Attraktivität des Arbeitgebers BaselStadt erreicht werden. Die Herren Beat Wenger und Werner Weisskopf wurden als Revisoren für das Jahr 2009 gewählt. Als Ersatzrevisoren fungieren Frau Tanja Antener und Dr. Roman Geeser. ab) Vorstand Die Leitung der Geschäfte des BAV und dessen Vertretung nach aussen obliegt gemäss statutarischer Vorschrift dem Vorstand. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 haben gesamthaft elf Vorstandssitzungen stattgefunden, anlässlich welcher nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen Gremien (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände [AGSt], 11er-Schlüssel, ZPDGespräche) vor- und nachbereitet wurden. Leider hat der bisherige Präsident, PD Dr. Martin Hatzinger das Amt des Präsidenten per Ende August 2009 niedergelegt, da er eine neue

- 21 - berufliche Herausforderung bei den Psychiatrischen Diensten in Solothurn angetreten hat. Martin Hatzinger wird an der Mitgliederversammlung vom Frühjahr 2010 offiziell verabschiedet. Als Nachfolgerin im Präsidentenamt ad interim hat sich unsere bisherige Vizepräsidentin lic.iur. Dora Weissberg, Leitende Staatsanwältin und langjähriges Mitglied im Vorstand zur Verfügung gestellt. Wir danken Dora Weissberg für die Übernahme des Präsidentenamtes ad interim. An der Mitgliederversammlung 2010 wird statutengemäss von der Mitgliedschaft eine Nachfolgerin/einen Nachfolger von Martin Hatzinger gewählt. Am Ende des Berichtsjahres setzte sich der Vorstand zusammen, wie folgt: Dora Weissberg Präsidentin a.i. Dr. Gregor Thomi Vizepräsident Angela Süss Kassiererin Dr. Georg Schürmann Sekretär Christian Heim Dr. h.c. Hans-Rudolf Hidber Marja Kuusinen Werner Messmer Roland Ruf Otto Schmid Ernst Siefert Doris Witschi Christoph Wolf Die Vorstandsressorts werden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: 1) Ressort Public Relations extern Leiter: Vorstandsmitglied Christoph Wolf 2) Ressort Public Relations intern Leiter: Vorstandsmitglied Roland Ruf

- 22 - 3) Ressort Personalrecht Leitung: Vorstandsmitglieder Dr. Gregor Thomi und Dora Weissberg 4) Ressort Versicherungen Leitung: Vorstandsmitglieder Dora Weissberg, Dr. h.c. HansRudolf Hidber, Werner Messmer ac) Abgeordnetenversammlung / Verbandsgruppen Die Abgeordnetenversammlung des BAV (Vorstandsmitglieder, Gruppenvorsitzende und Mitglieder der Gruppenausschüsse) fand am 12. März 2009 statt. Als Hauptthema wurde die Zukunft der Abgeordnetenversammlung diskutiert sowie die Mitgliederversammlung vom 22. April 2009 vorbereitet. Bekanntlich hat der BAV im Jahre 2007 eine Strukturänderung in dem Sinne vorgenommen, dass neu vier Vorstandsressorts geschaffen wurden, um die Verantwortlichkeiten klarer zu regeln. In Bezug auf die Abgeordnetenversammlung wurde damals beschlossen, nur noch einmal jährlich eine Abgeordnetenversammlung durchzuführen und auf die jeweilige Versammlung im Herbst zu verzichten. Grund hiefür war zum einen der Umstand, dass es immer schwieriger wurde, Personen für das Abgeordnetenamt zu finden und daher eine Abdeckung über sämtliche Departemente nicht mehr gewährleistet war. Aufgrund dieser Ausgangslage wurde anlässlich der Abgeordnetenversammlung im Berichtsjahr die Problematik dargelegt und den Abgeordneten die Möglichkeit gegeben, sich dazu zu äussern. Resultat der Diskussionen war die Schaffung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus einzelnen Abgeordneten, welche im Laufe des Berichtsjahrs ein Konzept ausgearbeitet hat, welches an Stelle der bisherigen Abgeordnetenversammlung einen sogenannten Beirat vorsieht. Die mit dieser Änderung beabsichtigte verbesserte Bindung der Mitglieder an den Vorstand soll dabei von folgenden Grundsätzen getragen sein: - Übernahme der bisherigen statuarischen Aufgaben der Abgeordnetenversammlung durch den neu zu schaffenden Beirat; - maximal 6 – 8 Mitglieder sollen im Beirat Einsitz haben;

- 23 - - 2 – 3 fixe Sitzungstermine pro Jahr (weitere nach Bedarf); - Recht auf Antragstellung und Einsitznahme im Vorstand. Das beschriebene Konzept wurde im September 2009 vom Vorstand des BAV gutgeheissen und wird der Abgeordnetenversammlung im Frühjahr 2010 als Vorschlag unterbreitet. Um den Versuch über einen längeren Zeitraum zu beobachten und beurteilen zu können ist geplant, die Neuregelung der Abgeordnetenversammlung zunächst als zweijähriges Pilotprojekt zu implementieren und anschliessend über eine definitive Einführung zu befinden. Direkte Ansprechpersonen aus dem Vorstand zu den Verbandsgruppen sind: 1) PENSIONIERTE Ansprechperson Vorstand: Doris Witschi 2) UNIVERSITÄT Ansprechperson Vorstand: Dr. h.c. Hans-Rudolf Hidber (hansrudolf.hidber@unibas.ch) 3) SPITÄLER Ansprechpersonen Vorstand: Marja Kuusinen (marja.kuusinen@ upkbs.ch) sowie Otto Schmid (otto.schmid@upkbs.ch) 4) DEPARTEMENTE + GERICHTE Ansprechperson Vorstand: Christoph Wolf (christoph.wolf@ bs.ch) 5) ANGESCHLOSSENE INSTITUTIONEN Ansprechperson Vorstand: Ernst Siefert (e.siefert@bluewin.ch) Wie bisher weiter besteht die gruppenübergreifende KADER-VEREINIGUNG, welche von Vorstandsmitglied Christian Heim (christian.heim@- bs.ch) präsidiert wird.

- 24 -

- 25 - Das vorstehende Organigramm verschafft einen Überblick über die Struktur des BAV; aufgrund dieser Struktur mit den fünf Verbandsgruppen ergibt sich folgendes Bild: 1) PENSIONIERTE ANSPRECHPERSON VORSTAND Doris Witschi UND VORSITZENDE: Allmendstr. 20 4058 Basel 2) UNIVERSITÄT ANSPRECHPERSON VORSTAND Dr. h.c. Hans-Rudolf Hidber UND VORSITZENDER: Schafmattweg 83 4102 Binningen hans-rudolf.hidber@unibas.ch 3) SPITÄLER ANSPRECHPERSON VORSTAND: Marja Kuusinen c/o UPK Wilhelm-Klein-Str. 27 4025 Basel marja.kuusinen@upkbs.ch DAZU GEHÖREN: ● FELIX PLATTER-SPITAL PENDENT ● UNIVERSITÄTSSPITAL Werner Weisskopf VORSITZENDER: Birsigstrasse 133 4054 Basel wweisskopf@uhbs.ch ● UNIVERSITÄTS-KINDERSPITAL (UKBB) PENDENT

- 26 - ● UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE Prof. Edith Holsboer KLINIKEN (UPK) c/o UPK VORSITZENDE: Wilhelm Klein-Str. 27 4025 Basel edith.holsboer@upkbs.ch 4) DEPARTEMENTE + GERICHTE ANSPRECHPERSON VORSTAND: Christoph Wolf Therwilerstr. 13 4153 Reinach christoph.wolf@bs.ch DAZU GEHÖREN: ● BAU- UND VERKEHRSDEPARTEMENT David Meier VORSITZENDER: Weiherweg 16 4153 Reinach david.meier@bs.ch ● INDUSTRIELLE WERKE (IWB) Walter Christen VORSITZENDER: Chummetweg 9 4254 Liesberg Dorf walter.christen@iwb.ch ● ERZIEHUNGSDEPARTEMENT Katharina Gaugler VORSITZENDE: FMS Engelgasse 120 4052 Basel kathrin.gaugler@bs.ch ● FINANZDEPARTEMENT Gilbert Hubler VORSITZENDER: Kleinriehenstr. 76 4058 Basel gilbert.hubler@bs.ch ● GESUNDHEITSDEPARTEMENT PENDENT

- 27 - ● JUSTIZ- UND SICHERHEITSDEPARTEMENT PENDENT ● DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, SOZIALES UND UMWELT PENDENT ● GERICHTE PENDENT 5) ANGESCHLOSSENE INSTITUTIONEN ANSPRECHPERSON VORSTAND: Ernst Siefert Vogesenstr. 59 4056 Basel e.siefert@bluewin.ch DAZU GEHÖREN ● ANGESCHLOSSENE INSTITUTIONEN PENDENT ● RIEHEN Andres Ribi VORSITZENDER: Rauracherstr. 171 4125 Riehen andres.ribi@riehen.ch KADER-VEREINIGUNG (gruppenübergreifend) ANSPRECHPERSON VORSTAND Christian Heim UND VORSITZ: Bosenhaldenweg 9 4125 Riehen christian.heim@bs.ch

- 28 - ad) Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählt zurzeit fünf Ehrenmitglieder, nämlich: Dr. Hans Schaefer Präsident BAV 1980 - 1992 Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 und Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär des BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001; Vizepräsident BAV 2001 - 2006 Unser Ehrenmitglied Hermann Schmiedlin verstarb am 3. Oktober 2009 im 92. Altersjahr. Wir wussten um seine altersbedingten Beschwerden wurden aber von seinem plötzlichen Ableben überrascht. Wir werden Männi in guter Erinnerung behalten. b) Kommissionen In den verschiedenen Kommissionen, in welchen der BAV mitwirkte, war der Verband im Jahr 2008 wie folgt vertreten: Paritätische Kommission für Christian Heim Personalangelegenheiten: Dr. Georg Schürmann (Verbandssekretär) Begutachtungskommission der Christian Heim Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten:

- 29 - Personalrekurskommission: Christian Heim Verwaltungsrat Pensionskasse: Werner Messmer (bis 31. Mai 2009) Dora Weissberg (ab 1. Juni 2009) Arbeitsgruppe Pensionskasse Universität (Trägerschaftsvertrag): Dr. h.c Hans-Rudolf Hidber Delegiertenversammlung UVK: (Vertreter/Vertreterinnen des BAV) Tanja S. Antener Roland Ruf Walter Christen Ernst Siefert Erhard K. Friedrich Verena Stämpfli Katharina Gaugler Dr. Gregor Thomi Ruth Gilomen Dora Weissberg Gilbert Hubler Werner Weisskopf Marja Kuusinen Doris Witschi Kassenkommission UVK: PD Dr. med. Martin Hatzinger (bis 31. August 2009) Dora Weissberg (ab 1. September 2009) Marlene Vögtli, Vizepräsidentin KK UVK c) Zentralverband Staats- und Gemeindepersonal der Schweiz (ZV) Vorstandsmitglied Ernst Siefert gewährleistet als Mitglied im Zentralvorstand weiterhin den Kontakt zwischen dem Vorstand des BAV und dem Zentralverband. Am 15. Mai 2009 fand in Ennenda/Glarus die 96. Delegiertenversammlung statt; neben den statutarischen Geschäften war thematischer Schwerpunkt der Tagung ein Referat von Frau Landammann Marianne

- 30 - Dürst zum Thema „Gemeindestrukturreform und die Bedürfnisse des Personals“ Die 19. Fachtagung Brunnen des ZV hat sich am 29./30. Oktober 2009 mit der Sozialpartnerschaft im öffentlichen Dienst und dem facettenreichen Thema „Personalvertretungsrecht“ auseinandergesetzt. 9. MITGLIEDERBESTAND, TODESFÄLLE Im Jahre 2009 registrierten wir die folgende Veränderung der Mitgliedschaft: 2009 Vorjahr Bestand per 31. Dezember 2008 1607 1661 Eintritte 2009 62 69 Austritte 2009 61 94 Todesfälle 2009 22 29 Bestand per 31. Dezember 2009 1586 1607 Hauptteil der Austritte bildeten erneut das Ausscheiden aus dem Staatsdienst sowie Pensionierungen. Der BAV erinnert daran, dass insbesondere eine Pensionierung nicht bedeuten muss, dass die Dienste des BAV nicht mehr nützlich sein könnten. Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Rentenbezüger ebenso wie Lehrlinge zudem nur die Hälfte des Jahresbeitrages (CHF 70.--, Aktive CHF 140.--) bezahlen. Im Berichtsjahr 2009 mussten wir vom Ableben der folgenden Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Aktive: Prof. Franz Müller-Spahn UPK

- 31 - Im Ruhestand: Othmar Bachmann Bürgerspital Hedi Buser Allg. Sozialhilfe Heinrich Egli Kant. Laboratorium August Flubacher Finanzdepartement Hans Gerig IWB Frieda Holzer Beamtenwitwe Dr. Hans J. Joos Universitätsspital Roger Keller BVB Anton Kienzler Tiefbauamt Karl Lehmann Kraftwerk Birsfelden Ernst Leibundgut Tiefbauamt Dr. Martin Refardt Kant. Laboratorium Hulda Rollé Beamtenwitwe André Schafter Baudepartement Rosmarie Schaub UPK Ernst Schmid UPK. Richard Schmidlin Gebäudeversicherung Hermann Schmiedlin Zeughausverwaltung Paul Volpers Lebensmittelkontrolle Max Wyss Dreispitzverwaltung Hansruedi Ziegler IWB Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren. PERSÖNLICHES SCHLUSSWORT DES SEKRETÄRS Wie dem vorliegenden Jahresbericht zu entnehmen ist, bildete die Sanierung der Pensionskasse Basel-Stadt wiederum eines der Hauptthemen. Dabei hat sich gezeigt, dass es aufgrund der generellen Finanzlage, aber auch aufgrund des derzeitigen politischen Umfeldes nicht immer möglich war, sämtliche Forderungen sowohl der Aktiven als auch der Pensionierten nachzukommen.

- 32 - Weitergeführt wurden im Berichtsjahr sodann die Bestrebungen, die Öffentlichkeitsarbeit des BAV zu verbessern. Neben der geplanten Umstrukturierung der Abgeordnetenversammlung hat sich gezeigt, dass die vom BAV durchgeführte Informationsveranstaltung auf sehr grosses Interesse gestossen ist und einen direkten und offenen Austausch zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand ermöglicht hat. Ausblickend dürften die Themen Überarbeitung der Lohnsystematik und weitere Bestrebungen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen auch im Jahre 2010 den Hauptteil der Tätigkeit unseres Verbandes bilden. Dazu kommen die in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegenen Rechtsschutzanfragen an das Sekretariat. Abschliessend möchte ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes des BAV danken, welche auch im Jahre 2009 dank ihrer Erfahrung und dem Engage- ment die Interessen der Mitglieder wahrgenommen haben. Wie jedes Jahr gilt sodann mein persönlicher Dank Anne Schürmann, deren Erfahrung und Umsicht für unseren Verband nicht wegzudenken sind. Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) Die Präsidentin a.i.: Der Sekretär: Dora Weissberg Dr. Georg Schürmann

- 33 - KONTAKTMÖGLICHKEITEN Sämtliche Informationen über den Beamten- und Angestelltenverband BaselStadt (BAV) können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch Kontaktmöglichkeit via E-mail: info@bav-bs.ch Postadresse: St. Alban-Vorstadt 21, 4052 Basel Telefon 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Darüber hinaus besteht weiterhin das vom Zentralverband herausgegebene und äusserst reichhaltige ZV-Informationsblatt, in welchem unsere Mitglieder mittels monatlichen Beiträgen Informationen zu aktuellen Themen erhalten. Die ZV-info vermittelt ihren Lesern während des ganzen Berichtsjahres einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit des Zentralverbandes sowie der einzelnen kantonalen Verbände, inklusive des BAV.

- 34 - Jahresrechnung 2009 Einnahmen Mitgliederbeiträge [Aktive CHF 140.--; Pensionierte CHF 70.--] CHF 175'649.90 Spenden CHF 1'599.00 Zinsen (ausgenommen Fonds) CHF 683.05 Diverse Einnahmen CHF 3'000.00 Entnahme Hinterbliebenenfonds CHF Entnahme Aktionsfonds CHF _______________ CHF 180'931.95 ========== Ausgaben Personalaufwand Sekretariat CHF 114'924.45 Vorstand CHF 15'183.20 Gesetzesrevisionen und Expertisen CHF 3'800.00 CHF 133'907.65 Verbände Zentralverband CHF 16'411.00 Arbeitsgemeinschaft CHF 4'086.10 CHF 20'497.10 Verwaltungsaufwand Porti, Telefon CHF 2'948.05 Post- und Bankspesen CHF 910.85 Drucksachen CHF 3'293.80 Büromaterial/Abonnemente CHF 300.65 EDV CHF 302.85 CHF 7'756.20 Aktivitäten Werbung CHF 660.00 Veranstaltungen CHF 11'238.65 Geschenke Jubilare CHF 828.30 Pensionierten-Ausflug CHF 3'107.50 CHF 15'834.45 Beiträge an Hinterbliebene CHF 5'500.00 Übriger Aufwand CHF 00.00 _______________ CHF 183'495.40 Ausgaben-Überschuss - CHF 2'563.45 _______________ CHF 180'931.95 ===========

- 35 - Bilanz per 31. Dezember 2009 Aktiven Passiven Kasse CHF 00.00 Postkonto 40-3812-0 CHF 9'876.68 Post-Depositokonto 40 - 204846-6 CHF 48'414.35 BKB Kontokorrent CHF 36'324.48 BKB-Anlagesparkonto CHF 77'504.60 (Aktionsfonds) BKB-Anlagesparkonto CHF 44'387.20 (Hinterbliebenenfonds) Wertschriften CHF 1'000.00 Verrechnungssteuer CHF 1’685.82 Büromaschinen CHF 1.00 Transitorische Aktiven CHF 3'501.95 Kreditoren CHF 48'621.65 Kapital per 1.1.2009 CHF 70'392.18 Aktionsfonds per 1.1.2009 CHF 69'725.55 Entnahmen 2009 - CHF 2'563.45 Zinsen CHF 322.25 CHF 67'484.15 Hinterbliebenenfonds per 1.1.2009 CHF 36'013.65 Zinsen CHF 184.45 CHF 36'198.10 ______________ ______________ Vermögen per 31. Dezember 2009 CHF 222'696.08 CHF222'696.08 ========== ========== Für die Richtigkeit: Angela Süss, Kassiererin Basel, 31. Dezember 2009

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