Jahresbericht 2010

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel TEL 061 272 45 11 FAX 061 272 45 35 info@bav-bs.ch www.bav-bs.ch JAHRESBERICHT und JAHRESRECHNUNG 2010

- 2 - INHALT Vorwort der Präsidentin 4 1. LOHNGESETZ / LÖHNE 5 a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2011 5 aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2011 5 ab) Familien- und Unterhaltszulagen 5 ac) Lohnabzüge 6 b) Lohngesetz / Systempflege 6 c) Teuerungsausgleich 6 2. ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN / AUTONOME INSTITUTIONEN 7 a) Anstellungsbedingungen 7 aa) Ferien 7 ab) Arbeitszeitverordnung 8 ac) Schichtdienstzulagen 9 b) Autonome Institutionen 10 ba) Universität 10 bb) UKBB 10 bc) Bürgergemeinde 10 bd) IWB 11 3. PENSIONSKASSE UND UNFALLVERSICHERUNGSKASSE (UVK) 11 a) Sanierung der Pensionskasse 11 b) Unfallversicherungskasse (UVK) 12 4. VERSELBSTÄNDIGUNG DER SPITÄLER 12 5. SOZIALPARTNERSCHAFT 13 a) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) und der Regierung 13 b) Kontakte mit den übrigen Verbänden 13 6. ZENTRALER PERSONALDIENST (ZPD) 14

- 3 - 7. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE 16 8. VERANSTALTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN 16 9. VERBANDSORGANISATION 17 a) Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr 17 aa) Mitgliederversammlung 17 ab) Vorstand 18 ac) Abgeordnetenversammlung / Beirat / Verbandsgruppen 20 ad) Ehrenmitglieder des BAV 24 b) Kommissionen 24 c) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) 25 10. MITGLIEDERBESTAND, TODESFÄLLE 26 PERSÖNLICHES SCHLUSSWORT DES SEKRETÄRS 27 KONTAKTMÖGLICHKEITEN 29 Jahresrechnung und Bilanz 2010 30

- 4 - VORWORT DER PRÄSIDENTIN Geschätzte Mitglieder Das Berichtsjahr 2010 war wiederum geprägt von den Unsicherheiten über die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Gleich wie in der Privatwirtschaft sah sich auch unser Verband immer wieder mit der Argumentation der fehlenden Mittel und der damit verbundenen Unmöglichkeit einer Verbesserung der Anstellungsbedingungen konfrontiert. Wie sich gegen Ende des Berichtsjahres aber bereits abgezeichnet hat, sind – zumindest für den Kanton Basel-Stadt – negative Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise weitestgehend ausgeblieben und es ist zu erwarten, dass die Staatrechnung positiv ausfallen wird. Umso weniger ist es nachvollziehbar, dass ein Grossteil des Staatspersonals – wenn auch aufgrund des Sanierungsbeitrages für die Pensionskasse – im Jahre 2011 effektiv weniger Geld zur Verfügung haben wird als im Vorjahr. Das Hauptaugenmerk des BAV wird daher im folgenden Jahr darauf liegen, die zum Teil verschlechterten Anstellungsbedingungen (z.B. die während einzelnen Jahren nicht ausgeglichene Teuerung und der aufgrund der Beteiligung an der Sanierung der Pensionskasse notwenige Beitrag von Aktiven und Rentnern) wieder zu verbessern. Wie Sie dem vorliegenden Jahresbericht werden entnehmen können, war der BAV auch im Jahre 2010 wieder auf den verschiedensten Gebieten tätig. Nach den umfangreichen Diskussionen des Vorjahres rund um die Sanierung der Pensionskasse Basel-Stadt war unser Verband 2010 im Rahmen der Sozialpartnerschaft aktiv und hat neben zahlreichen Einzelthemen die Dossiers „Systempflege bei der Lohnsystematik“, „Anpassungen der Arbeitszeitverordnung“ und „Neuregelung der Unfallversicherungskasse (UVK)“ begleitet. Wiederum angestiegen ist die Zahl der individuellen Rechtsschutzanfragen, wobei ein erheblicher Anstieg von Lohnrekursen zu verzeichnen ist. Verbandsintern wurden die Arbeiten für eine Umstrukturierung und insbesondere Neuordnung der Abgeordnetenversammlung vorangetrieben, welche im Berichtsjahr 2010 mit einem Pilotprojekt gestartet worden sind. Abschliessend möchte ich allen Vorstandskolleginnen und –kollegen an dieser Stelle für ihren Einsatz und ebenso für die Unterstützung danken, welche sie mir in meinem ersten Jahr als Verbandspräsidentin zuteil werden liessen. Mein zusätzlicher Dank gilt dem Sekretariat, welches auch im Jahre 2010 wieder eine hervorragende Arbeit für die Mitglieder unseres Verbandes geleistet hat. Dora Weissberg, Präsidentin

- 5 - 1. LOHNGESETZ / LÖHNE a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2011 Wiederum standen auch im Berichtsjahr keine generellen Lohnerhöhungen zur Diskussion. Auf den 1. Januar 2011 sind folgende Anpassungen im Lohnbereich zum Tragen gekommen: aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2011 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2011 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die massgebliche November-Jahresteuerung im Jahre 2010 betrug 0,5 %. Die Anpassung der Lohnansätze per Januar 2011 richtet sich nach einer degressiven Skala: Der Teuerungsausgleich erfolgt in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 %, ab Lohnklasse 9 bis 28 degressiv bis auf 65 %. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Beitragspflicht der Arbeitnehmenden an der Sanierung der Pensionskasse verhält es sich so, dass ein Teil der Mitarbeitenden trotz des oben genannten Teuerungsausgleiches und trotz des Stufenanstiegs effektiv weniger Geld ausbezahlt erhält als im Vorjahr. ab) Familien- und Unterhaltszulagen Für die Familienzulagen sind seit dem 1. Januar 2009 das Familienzulagengesetz des Bundes sowie die Regelung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz des Kantons Basel-Stadt massgebend. Die Ansätze für das Jahr 2011 sind unverändert und betragen monatlich: - Kinderzulage CHF 200.00 - Ausbildungszulage CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen sind in der Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt geregelt. Sie betragen nach Anpassung an die Teuerung neu:

- 6 - - Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 - Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 - Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 - Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00 ac) Lohnabzüge Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabzüge betragen ab 1. Januar 2011 neu 8.4 % AHV, 1.4 % IV, 0.5 % EO und 2.2 % ALV. b) Lohngesetz / Systempflege Nichts Neues zu berichten gibt es über das Projekt Systempflege des Zentralen Personaldienstes. Ziel des genannten Projektes ist eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft entstandenen veränderten Verhältnisse. Nach wie vor vertritt der BAV wie auch die übrigen Personalverbände der AGSt (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände) die Auffassung, dass das Projekt „Systempflege“ weit über eine reine Pflege des Systems hinausgeht und vielmehr eine Überprüfung und Abänderung der Grundlagen des Lohngesetzes stattfinden soll, welche auf dem Wege einer ordentlichen Gesetzesrevision erfolgen müsste. Wie bereits im letzten Jahresbericht erwähnt wurde auf Intervention der Personalverbände hin das Projekt „Systempflege“ als Standard-Traktandum in den monatlich stattfindenden Kontaktgesprächen mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) aufgenommen und die Verbände wurden und werden nach wie vor monatlich über den Stand des Projektes orientiert. Auch wenn gegen Ende des Berichtsjahres noch offen war, in welcher Form das Projekt weiterverfolgt wird, besteht die feste Zusicherung der Arbeitgeberseite, dass die Personalverbände in das Projekt eingebunden sind. c) Teuerungsausgleich Für die Festsetzung des Teuerungsausgleichs auf Löhnen und Renten ist in Basel der sogenannte Basler Index massgebend. Wie Vergleiche

- 7 - mit dem Landesindex der Konsumentenpreise ergeben, verläuft die Teuerungskurve weitgehend parallel. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist im Berichtsjahr bis im November 2010 auf 104.2 Punkte angestiegen. Der Basler Index verzeichnete eine ähnliche Entwicklung: ________________________________________________________ 2009 2010 Basler Basler Index Index __________________________________________________________________________________________ Januar 102.6 103.7 März 102.4 103.8 Mai 103.4 104.6 Juli 102.8 103.5 September 103.0 103.5 November 103.9 104.4 __________________________________________________________________________________________ 2. ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN / AUTONOME INSTITUTIONEN a) Anstellungsbedingungen aa) Ferien Bereits per 1. Januar 2009 ist eine neue Ferienregelung für das Kantonspersonal in Kraft getreten, wobei die Einführung derselben gestaffelt erfolgt. Da die Ferienregelung auch für die Folgejahre Änderungen vorsieht, wird sie nachfolgend nochmals dargestellt. Die Mitarbeitenden erhalten seit dem 1. Januar 2009 zwar neu eine Woche mehr Ferien bis zum Alter 49, ab Alter 50 sind es jedoch nur drei und ab Alter 60 nur zwei zusätzliche Ferientage. Diese zusätzlichen Ferientage werden ab 2009 und ab 2012 gewährt. In der ersten Phase erhalten die bis 49-Jährigen 22, die ab 50-Jährigen 26 und die ab 60Jährigen 30,5 Tage Ferien. Ab dem 1. Januar 2012 erhalten die bis 49Jährigen 25, die ab 50-Jährigen 28 und die ab 60-Jährigen 32 Tage Ferien. Im Gegenzug wird jedoch ab dem Jahr 2012 die Garantie der 12 Feiertage aufgehoben und auf die jeweils anfallenden 8 – 12 Feiertage

- 8 - beschränkt. Diese Neuregelung ergibt unter dem Strich im Durchschnitt der kommenden Jahre einen mageren Gewinn von 3,5 freien Tagen bis Alter 50, 1,7 freien Tagen bis Alter 60 und 0,7 freie Tage ab Alter 60. ab) Arbeitszeitverordnung Im Berichtsjahr aktiv mitbegleitet vom BAV wurden verschiedene Änderungen im Bereich der Arbeitszeitverordnung. So wurde neu die sogenannte Telearbeit eingeführt, welche die Möglichkeit schafft, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Teil ihrer Arbeitszeit ausserhalb ihres Arbeitsplatzes, in der Regel von zu Hause aus, erfüllen können. Neu geregelt wurde sodann die Kompensation von Überstunden: - Überstunden sind in der Regel durch Freizeit zu kompensieren. Die finanzielle Abgeltung ist die Ausnahme. - Können Überstunden aus betrieblichen Gründen nicht innerhalb von 12 Monaten durch Freizeit kompensiert werden, sind sie entweder in den nächsten 12 Monaten zu kompensieren oder, auf schriftlichen Antrag der bzw. des Führungsverantwortlichen, ausnahmsweise auszubezahlen. Über die Auszahlung entscheidet die Anstellungsbehörde. - Können Überstunden innerhalb von 24 Monaten nicht kompensiert werden, sind sie auszubezahlen. Eine wesentliche Änderung der Arbeitszeitverordnung besteht in der Einführung der sogenannten Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten. Dabei soll bei ausserordentlich hohem Arbeitsanfall Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit geboten werden, für die Dauer von längstens vier Monaten freiwillig Mehrarbeit zu leisten, ohne dass der Beschäftigungsgrad geändert werden muss. Währenddem nach der bisher geltenden Überstundenregelung eine Auszahlung dieser Mehrarbeit erst nach zwei Jahren möglich war, soll sodann dem Mitarbeitenden die Möglichkeit geboten werden, sich die Mehrarbeit jeweils sofort finanziell abgelten zu lassen. Im umgekehrten Fall, so der übliche Arbeitsanfall sinkt, kann auf Antrag einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters kurzzeitige Minderarbeit von maximal vier Monaten mit einer entsprechenden Lohnreduktion, aber ohne Änderung des Beschäftigungsgrades vereinbart werden.

- 9 - Wird bei der Minder- bzw. Mehrarbeit die beschriebene 4-Monatsfrist überschritten, muss zwingend eine Änderung des Beschäftigungsgrades erfolgen. ac) Schichtdienstzulagen Im Rahmen eines von den Personalverbänden in Basel-Stadt unterstützten Pilotverfahrens beantragte ein Schichtdienst leistender Angestellter des Kantons Basel-Stadt, dass ihm die regelmässig ausgerichteten Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie den Pikettdienst anteilsmässig auch auf dem Ferienlohn zu entrichten seien. Das zuständige Departement wies dieses Begehren ebenso wie der als Folgeinstanz fungierende Regierungsrat ab. Gegen den negativen Entscheid des Regierungsrates rekurrierte der Antragsteller an das Verwaltungsgericht des Kantons BaselStadt. Ausgangspunkt des Antrages bildete ein Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts, welches einen entsprechenden Anspruch in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis gutgeheissen hatte. Das Verwaltungsgericht Basel-Stadt ist der Auffassung des Mitarbeiters gefolgt und hat festgehalten, dass das öffentliche Personalrecht des Kantons Basel-Stadt keine eigene Regelung über die Ausrichtung von Zulagen während der Ferien enthält und daher das Obligationenrecht Anwendung findet. Basierend auf diesen privatrechtlichen Grundsätzen und insbesondere basierend auf dem vorerwähnten Bundesgerichtsentscheid hat das Verwaltungsgericht den Rekurs gutgeheissen und entschieden, dass die Schichtdienst leistenden Angestellten des Kantons Basel-Stadt die ihnen regelmässig ausgerichteten Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie den Pikettdienst anteilsmässig auch auf dem Ferienlohn zugute haben. Der genannte – rechtskräftige – Entscheid des Verwaltungsgerichts BaselStadt hat zur Folge, dass der Arbeitgeber Basel-Stadt ab April des Berichtsjahres den rund 5300 Schichtdienst leistenden Mitarbeitern die entsprechende Zulage auch auf dem Ferienlohn entrichten muss. Zum anderen ist der Kanton verpflichtet, über 700 Personen die Zulage auf dem Ferienlohn rückwirkend auf fünf Jahre nachzubezahlen. Diese Personengruppe hatte sich der Klage des Pilotfalles angeschlossen, der stellvertretend den beschriebenen Musterprozess geführt hat.

- 10 - b) Autonome Institutionen ba) Universität Gleich wie bei den Angestellten der kantonalen Verwaltung wurde auch den Mitarbeitenden der Universität der Stufenanstieg gewährt. Der Teuerungsausgleich wurde nicht zuletzt aufgrund einer Intervention der Personalverbände auf 0.5% festgelegt. Ebenfalls im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche diskutiert wurde die Übernahme der neuen Ferienregelung des Kantons auch für die Angestellten der Universität. Diesbezüglich ist geplant, dass im ersten Quartal des Jahres 2011 eine Vernehmlassung bei den Interessenverbänden durchgeführt werden soll. bb) UKBB Im Verlaufe des Jahres 2010 hat der BAV in gesamthaft drei Sitzungen mit der Leitung des Universitäts-Kinderspitals (UKBB) zusammen mit dem seit dem Jahre 2009 tätigen Verwaltungsdirektor Dr. Conrad Eric Müller aktuelle, die Anstellungsbedingungen betreffende Fragen erörtert. Im Zentrum standen dabei auch im Berichtsjahr die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem UKBB-Neubau auf das Personal und insbesondere die Frage, welche Dienstleistungen inskünftig von welchen externen Leistungserbringern übernommen werden und wie die entsprechenden Konditionen für das Personal aussehen. bc) Bürgergemeinde In den sogenannten Hearings mit der Bürgergemeinde wurden auch im Berichtsjahr zusammen mit dem VPOD und dem Schweizerischen Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) verschiedene Bereiche aus den Anstellungsbedingungen angesprochen. Im Zusammenhang mit dem im Jahre 2009 in Kraft getretenen Wechsel der Sozialhilfe von der Bürgergemeinde in die kantonale Verwaltung Basel-Stadt zeigten sich noch verschiedene Nachwirkungen. Obwohl bereits frühzeitig eine rasche Umsetzung insbesondere der neu geltenden Lohnbestimmungen für die Mitarbeitenden der Sozialhilfe in Aussicht gestellt worden waren, wurden die Einreihungen erst per Sommer 2010 vorgenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass einige Mitarbeiterin-

- 11 - nen und Mitarbeiter mit den vorgenommenen Einreihungen nicht einverstanden waren, was zu mehreren Rekursen geführt hat, welche u.a. auch vom BAV vertreten worden sind. Genannte Rekurse waren am Ende des Berichtsjahres allesamt noch hängig. bd) IWB Per 1. Januar 2010 ist das neue IWB-Gesetz in Kraft getreten, womit die IWB aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert worden sind, aber als öffentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum des Kantons BaselStadt verbleiben. Hinsichtlich der Anstellungsbedingungen ist wesentlich, dass für die Mitarbeitenden der IWB die rechtlichen Grundlagen, insbesondere das kantonale Personal- und Lohngesetz unverändert bleiben. Dadurch konnte erreicht werden, dass das gesamte Personal der IWB in die neue öffentlich-rechtliche Anstalt IWB überführt werden konnte, ohne dass neue Arbeitsverträge erstellt werden mussten. Ausgenommen von dieser Regelung ist einzig das obere Kader der IWB, für welches zwecks Sicherstellung der Konkurrenzfähigkeit ein sogenanntes Kaderreglement eingeführt worden ist, mittels welchem dem oberen Führungs- und Fachkader bedarfsgerecht ergänzende Vergütungen gewährt werden können. Hinsichtlich der beruflichen Vorsorge ändert sich ebenfalls nichts: Die Mitarbeitenden der IWB verbleiben nach wie vor unverändert bei der Pensionskasse Basel-Stadt. 3. PENSIONSKASSE UND UNFALLVERSICHERUNGSKASSE (UVK) a) Sanierung der Pensionskasse Da sich der Deckungsgrad der Pensionskasse per Ende des Jahres 2008 auf unter 95 % belief, mussten aufgrund der seit 1. Januar 2008 geltenden neuen gesetzlichen Grundlage zwingend Sanierungsmassnahmen ergriffen werden. Bereits während des gesamten Jahres 2009 wurde über diese Sanierungsmassnahmen diskutiert und es wurde festgehalten, dass die Sanierung paritätisch von den Arbeitnehmern und vom Arbeitgeber getragen werden muss. Beschlossen wurde dabei die sogenannte „indirekte“ Sanierung, wobei der Arbeitgeber

- 12 - den Fehlbetrag vollständig einschiesst und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2011 einen um 1,6 % höheren PensionskassenBeitrag zu leisten haben. Mit Regierungsratsbeschluss vom November 2010 wurde der 1. Januar 2011 als Stichtag für die Sanierung festgelegt. b) Unfallversicherungskasse (UVK) Gegenstand von zahlreichen Diskussionen war im Berichtsjahr die Unfallversicherungskasse (UVK). Die aufgrund der Bundesgesetzgebung notwenigen Anpassungen nahm die Regierung zum Anlass, die UVK als Ganzes zu hinterfragen und es wurden verschiedene Offerten von anderen Versicherungsunternehmungen eingeholt. Nach zähen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern konnte gegen Ende des Berichtsjahres erreicht werden, dass die UVK fortbesteht und die entsprechenden Regelungen weiterhin auf Gesetzes- anstatt wie vom Regierungsrat ursprünglich gefordert – auf Verordnungsebende geregelt werden. Der Zentrale Personaldienst hat für das Jahr 2011 die Ausarbeitung eines entsprechenden Ratschlages in Aussicht gestellt. 4. VERSELBSTÄNDIGUNG DER SPITÄLER Per 1. Januar 2012 soll die Spitalfinanzierung schweizweit grundlegend umgestaltet werden. Betroffen von dieser Änderung sind auch die Spitäler im Kanton Basel-Stadt. Neu sollen das Universitätsspital (USB), das Felix Platter-Spital (FPS) sowie die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), welche bisher ein Teil der kantonalen Verwaltung waren, rechtlich verselbständig werden. Der BAV hat sich bezüglich der personalrelevanten Fragen im Rahmen einer Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen geäussert. Zusammenfassend fordert der BAV eine Beibehaltung der kantonalen Personal- und Lohnbestimmungen, wobei die vom Gesundheitsdepartement geforderte Möglichkeit, für Kaderpersonal abweichende Anstellungs-, Lohn- oder Arbeitsbedingungen festzulegen, nicht grundsätzlich abgelehnt worden ist. Analog zur Regelung bei den IWB sollte sich diese Möglichkeit jedoch ausschliesslich auf das Kaderpersonal beziehen; dies um zu gewährleisten, dass die unter den Kaderpositionen eingereihten MitarbeiterInnen die jetzige Regelung gemäss kantonalem Personal- und Lohngesetz im Sinne eines Minimalstandards

- 13 - garantiert erhalten. Insofern darf die Flexibilisierung der Anstellungs- und Lohnbedingungen nur dann erfolgen, wenn sie für die Betroffenen eine Verbesserung zu den kantonalen Bedingungen darstellt. Weiter fordert der BAV ein aktives Mitwirkungsrecht bei der Abfassung der Personalreglemente. Alternativ könnte ein Einsichtsrecht der Personalverbände im neu zu schaffenden Verwaltungsrat vorgesehen werden. Hinsichtlich der beruflichen Vorsorge ist für den BAV wesentlich, dass die Mitarbeitenden in jeglicher Hinsicht dem übrigen Staatspersonal gleichgestellt sind. Darüber hinaus kann eine Pensionskassen-Regelung nur dergestalt vorgenommen werden, dass bei einer Ausgliederung der aktiven Versicherten die Rentnerinnen und Rentner ebenfalls in die Neuregelung miteinbezogen werden. Es ist geplant, dass das Geschäft nach einer Vorberatung in Spezialkommissionen im Februar 2011 im Grossen Rat diskutiert wird. 5. SOZIALPARTNERSCHAFT a) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) und der Regierung Bei diversen Kontakten, insbesondere mit dem Rechtsdienst des ZPD, konnten zahlreiche Individualfragen und –probleme geklärt werden. In personeller Hinsicht gesondert zu vermerken ist der altersbedingte Rücktritt von François Hänggi, langjähriger Leiter des Rechtsdienstes des ZPD. Nachfolger von François Hänggi ist Lukas Ott, welcher bis anhin als stellvertretender Leiter des Rechtsdienstes ZPD fungierte. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog, Dr. Guy Morin und Hanspeter Gass beinhalteten die Themen „Zukunft der Unfallversicherungskasse (UVK)“ sowie allgemeine Fragen im Zusammenhang mit den Anstellungsbedingungen. b) Kontakt mit den übrigen Verbänden Ebenfalls zum Bereich Sozialpartnerschaft zu zählen ist die Mitgliedschaft des BAV in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staats-

- 14 - personalverbände (AGSt). Aufgrund der im vorliegenden Bericht beschriebenen, zahlreichen brisanten Themen im Jahre 2010 war es einmal mehr von grösster Wichtigkeit, dass sich die im Kanton Basel-Stadt tätigen Personalverbände im Rahmen der AGSt treffen und die einzelnen Meinungen absprechen können. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände: - Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) - Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) - Kaufmännischer Verein (KV) - Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe (PSV) - Polizeibeamten-Verband (PBV) - Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) - SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel - Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Die AGSt wird präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann; als Vizepräsident amtet Beat Siegenthaler von der FSS. Das Sekretariat betreute Frau Marianne Meyer Lorenceau vom VPOD; der BAV wurde in der AGSt im Berichtsjahr von den Vorstandsmitgliedern Christoph Wolf und Marco Albani vertreten. 6. ZENTRALER PERSONALDIENST (ZPD) Der Zentrale Personaldienst (ZPD) stand im Berichtsjahr weiterhin unter der Leitung von Frau Andrea Wiedemann; der Rechtsdienst wurde von Herrn Lukas Ott geleitet. Neben den Kontakten zum Zentralen Personaldienst gab es auch im Berichtsjahr wie üblich zahlreiche Kontakte zu den dezentralen Personaldiensten; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen.

- 15 - Am Ende des Berichtsjahres waren in den Personaldiensten die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Nicolas Hug Bereichspersonalleiterin Jugend, Familie und Sport Annette Merz Bereichspersonalleiter Bildung Thomas Baerlocher Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Thomas Huwyler Präsidialdepartement und Gerichte inkl. Staatsanwaltschaft Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Sybil Schweiss Basler Verkehrs-Betriebe Stephan Blaser Felix Platter-Spital Nicole Ditzler-Trepp Universitätsspital Sibylle Schürch Universitäre Psychiatrische Kliniken (UPK) Eleonora Riz à Porta Autonome Institutionen: Universität Christian Widmann Universitäts-Kinderspital (UKBB) Markus Stäuble Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger IWB vakant

- 16 - 7. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE Von dem Rechtsschutzangebot des BAV haben auch während des Berichtsjahres wiederum viele Verbandsmitglieder Gebrauch gemacht, wobei die Anzahl der individuellen Rechtsanfragen weiter angestiegen ist. Neben Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen des Arbeitsverhältnisses stellten sich im Jahre 2010 vermehrt Fragen zur Lohneinreihung. Diese konnten zum Teil einvernehmlich mit den jeweiligen Personalabteilungen gelöst werden; in einzelnen Bereichen waren jedoch Rekurse gegen die Lohnklasse bzw. Lohnstufe unumgänglich. Die Möglichkeit einer Rechtsauskunft, die nicht mit dem Anstellungsverhältnis zusammenhängende Fragen betraf, wurde wiederum rege genutzt. Bei diesen, sich auf eine Rechtsberatung pro Jahr beschränkenden Anfragen standen Probleme familienrechtlicher, erbrechtlicher, mietrechtlicher sowie teilweise sozialversicherungsrechtlicher Art im Mittelpunkt. 8. VERANSTALTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN Für die Gruppe Pensionierte planten Doris Witschi, Vorsitzende der Gruppe Pensionierte und die weiteren Mitglieder des Organisationsteams 2010 einen Tagesausflug in den Schwarzwald. Eine Fahrt durch das Wehra-Tal führte zum Pensioniertenmähli am Titisee. Anschliessend ging es weiter nach Freiburg i.Br., wo die Möglichkeit bestand, an einem geführten Stadtrundgang die Zähringerstadt zu entdecken. Wiederum erlebten viele pensionierte Verbandsmitglieder einen eindrücklichen Tag. Die neue Spitalgesetzgebung Basel-Stadt mit ihren Auswirkungen auf das Personal war das Thema der Informationsveranstaltung vom 26. Oktober 2010. Herr Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Vorsteher des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt machte Ausführungen über die im Grossen Rat befindliche Vorlage. Am 20. April 2010 wurde nochmals eine Abgeordnetenversammlung durchgeführt und am 11. Mai 2010 fand die jährliche Mitgliederversammlung statt (detaillierte Ausführungen hierzu unter Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr).

- 17 - Vergünstigungen für unsere Mitglieder bietet weiterhin der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) an wie z.B. bei der Sympany oder der KPT; auch Hypotheken bei der Bank Coop werden zu speziellen Konditionen offeriert. Details können auf der Homepage des ZV (www.zentral.ch) nachgesehen werden. Ein Kollektivvertrag für die Krankenpflegeversicherung besteht für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Angestelltenverbände (AGSt) seit 2008 bei der SWICA. Nicht vergessen werden darf der bereits erwähnte, vom BAV den Mitgliedern gewährte Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie eine einmalige unentgeltliche Auskunft pro Jahr in privaten Rechtsfragen. 9. VERBANDSORGANISATION a) Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr aa) Mitgliederversammlung Am 11. Mai 2010 fand die ordentliche Mitgliederversammlung des BAV wiederum im Restaurant Seegarten in Brüglingen-Münchenstein statt. Neben den ordentlichen Traktanden wie der Präsentation und Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget war der Vorstand für eine neue dreijährige Amtsperiode zu wählen. Weiteres Traktandum war die Zukunft der Abgeordnetenversammlung. Auf Antrag der Abgeordnetenversammlung wurde dem Projekt Beirat zugestimmt. Herr Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels, Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartementes Basel-Stadt hat anschliessend verschiedene aktuelle Themen und Projekte seines Departementes dargestellt und erläutert wie die Internationale Bauausstellung IBA Basel 2020, den Ausbau Tramnetz Agglomeration Basel, den Ausbau der Regio-S-Bahn sowie die Zonenplanrevision und Ausgabendynamik Als Revisoren für das Jahr 2010 wurden Herr Werner Weisskopf und Frau Tanja Antener gewählt.

- 18 - ab) Vorstand Die Leitung der Geschäfte des BAV und dessen Vertretung nach aussen obliegt gemäss statutarischer Vorschrift dem Vorstand. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 haben gesamthaft zehn Vorstandssitzungen stattgefunden, anlässlich welcher wiederum nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen Gremien (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände [AGSt], Sozialpartnergespräche, ZPD-Gespräche) vor- und nachbereitet wurden. An der Mitgliederversammlung vom 11. Mai 2010 war der Vorstand für eine neue Amtsperiode zu wählen. Den Rücktritt aus dem Vorstand haben auf dieses Datum hin neben PD Dr. Martin Hatzinger, Werner Messmer, Dr. h.c. Hansruedi Hidber sowie Otto Schmid erklärt. Wie bereits im letztjährigen Jahresbericht ausgeführt, musste der bisherige Präsident, PD Dr. Martin Hatzinger das Amt des Präsidenten per Ende August 2009 niederlegen, da er eine neue berufliche Herausforderung bei den Psychiatrischen Diensten in Solothurn angetreten hat. Martin Hatzinger war seit April 2004 Mitglied im Vorstand und wurde im Mai 2006 zum Präsidenten des BAV gewählt. Werner Messmer war seit 1997 Mitglied im Vorstand, vom Juni 1998 – 2001 Vizepräsident und ab 2001 – 2006 Präsident des BAV. Nach Abgabe des Präsidentenamtes 2006 an Martin Hatzinger blieb er dem Vorstand weiterhin treu, insbesondere als Experte für Pensionskassenfragen. Dr. h.c. Hansruedi Hidber wurde 2002 in den Vorstand gewählt. Er war Vorsitzender der BAV-Gruppe Universität sowie Ansprechperson des Vorstandes bei Fragen betreffend die Universität. Insbesondere für die Anliegen der Mitarbeitenden der Universität im Zusammenhang mit dem Trägerschaftsvertrag zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft und im speziellen die Regelung der Pensionskasse hat er sich sehr engagiert. Otto Schmid gehörte ebenfalls seit 2002 dem Vorstand an. Er war einige Zeit Leiter des Ressort Public Relations extern. Der vor wenigen Jahren eingeführte Vaterschaftsurlaub im Kanton Basel-Stadt war vom BAV auf Anregung und Begleitung von ihm iniitiert worden.

- 19 - Die weiteren Vorstandsmitglieder stellten sich allesamt für eine Wiederwahl zur Verfügung. Neu in den Vorstand gewählt wurde zudem Marco Albani, Mitarbeiter im ZID, der seit Herbst 2009 als designiertes Vorstandsmitglied die Vorstandssitzungen bereits besucht und sich in den letzten Monaten insbesondere durch die aktive Bearbeitung der Homepage des BAV verdient gemacht hat. Neben der Neuwahl des Vorstandes wählte die Versammlung einstimmig Frau Dora Weissberg als neue Präsidentin des BAV. Seit dem berufsbedingten Abgang von Präsident Martin Hatzinger im August 2009 hat Vizepräsidentin Dora Weissberg das Präsidentenamt bereits ad interim geführt. Am Ende des Berichtsjahres setzte sich der Vorstand somit zusammen, wie folgt: Dora Weissberg Präsidentin Dr. Gregor Thomi Vizepräsident Angela Süss Kassiererin Dr. Georg Schürmann Sekretär Marco Albani Christian Heim Marja Kuusinen Roland Ruf Ernst Siefert Doris Witschi Christoph Wolf Die Vorstandsressorts werden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: 1) Ressort Public Relations extern Leiter: Vorstandsmitglied Marco Albani 2) Ressort Public Relations intern Leiter: Vorstandsmitglied Roland Ruf 3) Ressort Personalrecht Leitung: Vorstandsmitglieder Dr. Gregor Thomi und Dora Weissberg

- 20 - 4) Ressort Versicherungen Leitung: Vorstandsmitglied Dora Weissberg ac) Abgeordnetenversammlung / Beirat / Verbandsgruppen Die Abgeordnetenversammlung des BAV (Vorstandsmitglieder, Gruppenvorsitzende und Mitglieder der Gruppenausschüsse) fand am 20. April 2010 statt. Neben der Vorbereitung und Beratung verschiedener Traktanden für die Mitgliederversammlung vom 11. Mai 2010 wurde als Hauptthema die Zukunft der Abgeordnetenversammlung diskutiert und insbesondere die Frage, ob eine Abgeordnetenversammlung im herkömmlichen Sinn noch zeitgemäss ist. Anlässlich der Abgeordnetenversammlung vom 12. Mai 2009 haben die Abgeordneten die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, welche sich Gedanken über die Zukunft der Abgeordnetenversammlung des BAV machen und verschiedene Vorschläge ausarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe ist zu Beginn des Berichtsjahres ihrem Auftrag nachgekommen und hat ein Konzept ausgearbeitet, bei welchem an Stelle der bisherigen Abgeordnetenversammlung ein sogenannter Beirat eingesetzt werden soll. Die Aufgaben und Ziele wurden vorgestellt und es wurde beschlossen, der Mitgliederversammlung vom 11. Mai 2010 das Projekt „Beirat“ zur Annahme vorzuschlagen. Der neue Beirat soll zunächst als Pilotprojekt für die Dauer von zwei Jahren eingesetzt werden. Für die Mitarbeit im Beirat stellten sich zur Verfügung: Markus Dürrenberger (Präsident), Tanja Antener, Andreas Baumann, David Meier, Werner Weisskopf und Ruth Wolf. Direkte Ansprechpersonen aus dem Vorstand zu den Verbandsgruppen sind: 1) PENSIONIERTE Ansprechperson Vorstand: Doris Witschi 2) UNIVERSITÄT Ansprechperson Vorstand: vakant 3) SPITÄLER Ansprechpersonen Vorstand: Marja Kuusinen

- 21 - 4) DEPARTEMENTE + GERICHTE Ansprechperson Vorstand: Christoph Wolf (christoph.wolf@ bs.ch) 5) ANGESCHLOSSENE INSTITUTIONEN Ansprechperson Vorstand: Ernst Siefert (e.siefert@bluewin.ch) Wie bisher weiter besteht die gruppenübergreifende KADER-VEREINIGUNG, welche von Vorstandsmitglied Christian Heim (christian.heim@- bs.ch) präsidiert wird. Die Zuständigkeiten für die Verbandsgruppen ergeben sich wie folgt: 1) PENSIONIERTE ANSPRECHPERSON VORSTAND Doris Witschi UND VORSITZENDE: Allmendstr. 20 4058 Basel 2) UNIVERSITÄT ANSPRECHPERSON VORSTAND PENDENT UND VORSITZENDER: 3) SPITÄLER ANSPRECHPERSON VORSTAND: Marja Kuusinen per Adr.: Sekretariat BAV St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel DAZU GEHÖREN: ● FELIX PLATTER-SPITAL PENDENT

- 22 - ● UNIVERSITÄTSSPITAL Werner Weisskopf VORSITZENDER: Birsigstrasse 133 4054 Basel wweisskopf@uhbs.ch ● UNIVERSITÄTS-KINDERSPITAL (UKBB) PENDENT ● UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE Prof. Edith Holsboer KLINIKEN (UPK) c/o UPK VORSITZENDE: Wilhelm Klein-Str. 27 4012 Basel edith.holsboer@upkbs.ch 4) DEPARTEMENTE + GERICHTE ANSPRECHPERSON VORSTAND: Christoph Wolf Therwilerstr. 13 4153 Reinach christoph.wolf@bs.ch DAZU GEHÖREN: ● BAU- UND VERKEHRSDEPARTEMENT David Meier VORSITZENDER: Weiherweg 16 4153 Reinach david.meier@bs.ch ● ERZIEHUNGSDEPARTEMENT Katharina Gaugler VORSITZENDE: FMS Engelgasse 120 4052 Basel kathrin.gaugler@bs.ch ● FINANZDEPARTEMENT Gilbert Hubler VORSITZENDER: Wollbachstr. 6 4058 Basel gilbert.hubler@bs.ch ● GESUNDHEITSDEPARTEMENT PENDENT

- 23 - ● JUSTIZ- UND SICHERHEITSDEPARTEMENT PENDENT ● PRÄSIDIALDEPARTEMENT PENDENT PENDENT ● DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, SOZIALES UND UMWELT PENDENT ● GERICHTE PENDENT 5) ANGESCHLOSSENE INSTITUTIONEN ANSPRECHPERSON VORSTAND: Ernst Siefert Vogesenstr. 59 4056 Basel e.siefert@bluewin.ch DAZU GEHÖREN U.A. ● INDUSTRIELLE WERKE (IWB) Walter Christen VORSITZENDER: Chummetweg 9 4254 Liesberg Dorf walter.christen@iwb.ch ● RIEHEN Andres Ribi VORSITZENDER: Hirzbrunnenschanze 4 4125 Riehen andres.ribi@riehen.ch KADER-VEREINIGUNG (gruppenübergreifend) ANSPRECHPERSON VORSTAND Christian Heim UND VORSITZ: Bosenhaldenweg 9 4125 Riehen christian.heim@bs.ch

- 24 - ad) Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählt zurzeit vier Ehrenmitglieder, nämlich: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 und Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär des BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001; Vizepräsident BAV 2001 - 2006 Unser Ehrenmitglied und ehemaliger Verbandspräsident Dr. Hans Schaefer verstarb am 26. September 2010 im 85. Altersjahr. Von seinem Ableben sind wir überrascht worden, obwohl wir um seine gesundheitlichen Beschwerden wussten. Hans Schaefer wird uns in guter Erinnerung bleiben. b) Kommissionen In den verschiedenen Kommissionen, in welchen der BAV mitwirkte, war der Verband im Jahr 2010 wie folgt vertreten: Begutachtungskommission der Christian Heim Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten: Personalrekurskommission: Christian Heim Verwaltungsrat Pensionskasse: Dora Weissberg

- 25 - Delegiertenversammlung UVK: (Vertreter/Vertreterinnen des BAV) Tanja S. Antener Roland Ruf Walter Christen Ernst Siefert Erhard K. Friedrich Verena Stämpfli Katharina Gaugler Dr. Gregor Thomi Ruth Gilomen Dora Weissberg Gilbert Hubler Werner Weisskopf Marja Kuusinen Doris Witschi Kassenkommission UVK: Dora Weissberg Marlene Vögtli, Vizepräsidentin KK UVK c) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Vorstandsmitglied Ernst Siefert, unser Vertreter im Zentralvorstand, wurde an der Delegiertenversammlung für eine zweijährige Dauer wiedergewählt und stellt so weiterhin den Kontakt zwischen dem Vorstand des BAV und dem Zentralverband sicher. Die 97. Delegiertenversammlung fand am 21. Mai 2010 in Amriswil statt; neben den statutarischen Geschäften wie Wiederwahl der Geschäftsleitung und des Vorstandes wurde der neue Auftritt des Verbandes vorgestellt. Nicht alles wird neu, aber einiges. Gewichtig ist die Änderung der Verbandsbezeichnung: Öffentliches Personal Schweiz. So wird auf den ersten Blick deutlich, wen der ZV vertritt. Der komplizierende Hinweis auf die Verbandsstrukturen (Zentralverband Staats- und Gemeindepersonal Schweiz) entfällt. Frisch, innovativ und stark ist der neue Auftritt. Das Thema „Beziehungen am Arbeitsplatz“ rief eine Rekordteilnehmerzahl nach Brunnen an die 20. Fachtagung des ZV vom 11./12. November 2010. Zwischenmenschliche Beziehungen bestimmen unser Leben, sowohl im Privaten wie am Arbeitsplatz. Auch wenn sich zwei oder mehr Personen noch so gut verstehen, kann es immer wieder zu Missverständnisse, Konflikten oder Streit kommen. Antworten auf Fragen, wie solche Situationen entstehen, wie sie vermieden oder bereits bestehende Konflikte gelöst werden können, wurden von den Teilneh-

- 26 - menden erwartet und die Referentinnen und der Referent haben sie nicht enttäuscht. 10. MITGLIEDERBESTAND, TODESFÄLLE Die Mitgliederzahl hat sich im Laufe des Berichtsjahres wie folgt verändert: 2010 Vorjahr Bestand per 31. Dezember 2009 1586 1607 Eintritte 2010 66 62 Austritte 2010 66 61 Todesfälle 2010 22 22 Bestand per 31. Dezember 2010 1564 1586 Auch im Berichtsjahr erfolgte wiederum der Grossteil der Austritte aus dem BAV wegen Ausscheiden aus dem Staatsdienst sowie Pensionierungen. Der BAV erinnert daran, dass insbesondere eine Pensionierung nicht bedeuten muss, dass die Dienste des BAV nicht mehr nützlich sein könnten. Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Rentenbezüger ebenso wie Lehrlinge zudem nur die Hälfte des Jahresbeitrages (CHF 70.--, Aktive CHF 140.--) bezahlen. Im Berichtsjahr 2010 mussten wir vom Ableben der folgenden Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Aktive: Gemma Scollo-Lavizzari Amtsvormundschaft Im Ruhestand: Werner Aebi IWB Verena Bergamin Witwe eines ehemaligen Mitgliedes

- 27 - Georges Bernauer IWB Dora Gass Witwe eines ehemaligen Mitgliedes Marcus Herde Hochbauamt Hans Kyburz Universitätsspital Dr. Christine Landmann Universitätsspital Eugen Leu IWB Hubert Mogel Friedhofamt Rudolf Pascher Waaghof Charlotte Plüss Allg. Gewerbeschule Alma Plüss Knabenrealschule Dr. Hans Schaefer Naturhistorisches Museum [Ehrenmitglied und ehemaliger Präsident] Karl Schillinger Tiefbauamt Dr. Paul Schmid Biozentrum Dr. Franz Schnieper Schulpsychologischer Dienst Peter Schweizer Veterinäramt Otto Steck IWB Therese Strub Felix Platter-Spital Roger Veeser Justiz- und Sicherheitsdep. Hans-Peter Widmer IWB Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren. PERSÖNLICHES SCHLUSSWORT DES SEKRETÄRS Wie dem vorliegenden Jahresbericht zu entnehmen ist, war der BAV auch im Berichtsjahr wieder in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsbedingungen für das Staatspersonal im Kanton Basel-Stadt tätig. Gesamthaft hat sich gezeigt, dass die Anstellungsbedingungen in einzelnen Bereichen nicht mehr zeitgemäss sind und die Stimmung – nicht zuletzt aufgrund des grösseren Drucks - in einzelnen Bereichen der Verwaltung schlecht ist. Indiz für diese Wahrnehmung ist nicht nur der Umstand, dass sich die Zahl der Rechtsschutzfälle, in denen ein Verfahren zu führen ist erhöht hat, sondern auch die zahlreichen Kontakte mit den Mitgliedern machen deutlich, dass es mit der Arbeitsplatzzufriedenheit nicht zum Besten bestellt ist. Der BAV wird daher meines Erachtens sein Hauptaugenmerk auf diese Problematik legen müssen.

- 28 - Abschliessend möchte ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes des BAV danken, welche auch im Jahre 2010 dank ihrer Erfahrung und dem Engage- ment die Interessen der Mitglieder wahrgenommen haben. Wie jedes Jahr gilt sodann mein persönlicher Dank Anne Schürmann, deren Erfahrung und Umsicht für unseren Verband nicht wegzudenken sind. Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) Die Präsidentin: Der Sekretär: Dora Weissberg Dr. Georg Schürmann

- 29 - KONTAKTMÖGLICHKEITEN Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch Kontaktmöglichkeit via E-mail: info@bav-bs.ch Postadresse: St. Alban-Vorstadt 21, 4052 Basel Telefon 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Darüber hinaus besteht weiterhin das vom Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) herausgegebene und äusserst reichhaltige ZV-Informationsblatt, in welchem unsere Mitglieder mittels monatlichen Beiträgen Informationen zu aktuellen Themen erhalten. Die ZV-info vermittelt ihren Lesern während des ganzen Berichtsjahres einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit des Zentralverbandes sowie der einzelnen kantonalen Verbände, inklusive des BAV. Im Verlaufe des Berichtsjahres hat der Vorstand zudem beschlossen, allen Mitgliedern, welche uns die E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, mittels eines Newsletter regelmässig aktuelle Informationen zukommen zu lassen. Auf der Homepage haben wir sodann einen Business Clip installiert, welcher Auskunft über die Vorteile einer Mitgliedschaft im BAV gibt und auch als Werbemittel für Neumitglieder geeignet ist.

- 30 - Jahresrechnung 2010 Einnahmen Mitgliederbeiträge [Aktive CHF 140.--; Pensionierte CHF 70.--] CHF 167'580.00 Spenden CHF 1'695.00 Zinsen (ausgenommen Fonds) CHF 548.70 Diverse Einnahmen CHF 3'317.50 _______________ CHF 173'141.20 ========== Ausgaben Personalaufwand Sekretariat CHF 115'893.45 Vorstand CHF 12'513.03 Gesetzesrevisionen und Expertisen CHF 0.00 CHF 128'406.48 Verbände Zentralverband CHF 16'679.00 Arbeitsgemeinschaft CHF 1'642.85 CHF 18'321.85 Verwaltungsaufwand Porti, Telefon CHF 2'680.25 Post- und Bankspesen CHF 933.75 Drucksachen CHF 4'056.95 Büromaterial/Abonnemente CHF 298.15 EDV CHF 606.00 CHF 8'575.10 Aktivitäten Werbung CHF 1'291.20 Veranstaltungen CHF 6'948.05 Geschenke Jubilare CHF 0.00 Pensionierten-Ausflug CHF 3'704.00 CHF 11'943.25 Beiträge an Hinterbliebene CHF 4'000.00 Übriger Aufwand CHF 00.00 _______________ CHF 171'246.68 Einnahmen-Überschuss - CHF 1'894.52 _______________ CHF 173'141.20 ===========

- 31 - Bilanz per 31. Dezember 2010 Aktiven Passiven Kasse CHF 00.00 Postkonto 40-3812-0 CHF 16'910.35 Post-Depositokonto 40-204846-6 CHF 48'689.70 BKB Depotkonto CHF 36'328.03 BKB-Anlagesparkonto CHF 77'693.52 (Aktionsfonds) BKB-Anlagesparkonto CHF 44'553.65 (Hinterbliebenenfonds) Wertschriften CHF 1'000.00 Verrechnungssteuer CHF 1'951.75 Büromaschinen CHF 1.00 Transitorische Aktiven CHF 836.50 Kreditoren CHF 51'538.45 Kapital CHF 70'392.18 Aktionsfonds per 1.1.2010 CHF 67'484.15 Zuweisung CHF 1'894.52 Zinsen CHF 290.65 CHF 69'669.32 Hinterbliebenenfonds per 1.1.2010 CHF 36'198.10 Zinsen CHF 166.45 CHF 36'364.55 ______________ ______________ Vermögen per 31. Dezember 2010 CHF 227'964.50 CHF 227'964.50 ========== ========== Für die Richtigkeit: Angela Süss, Kassiererin Basel, 31. Dezember 2010

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