Jahresbericht 2011

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel TEL 061 272 45 11 FAX 061 272 45 35 info@bav-bs.ch www.bav-bs.ch JAHRESBERICHT und JAHRESRECHNUNG 2011

- 2 - INHALT SEITE Vorwort der Präsidentin 4 1. LOHNGESETZ / LÖHNE 5 a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2012 5 aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2012 5 ab) Familien- und Unterhaltszulagen 5 ac) Lohnabzüge 6 b) Lohngesetz / Systempflege 6 c) Teuerungsausgleich 7 2. ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN / AUTONOME INSTITUTIONEN 8 a) Anstellungsbedingungen 8 aa) Ferien 8 ab) Forderungen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen 8 b) Autonome Institutionen 9 ba) Universität 9 bb) UKBB 10 bc) Bürgergemeinde 10 bd) IWB 10 3. PENSIONSKASSE UND UNFALLVERSICHERUNGSKASSE (UVK) 11 a) Pensionskasse Basel-Stadt 11 b) Unfallversicherungskasse (UVK) 11 4. VERSELBSTÄNDIGUNG DER SPITÄLER 12 5. SOZIALPARTNERSCHAFT 12 a) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) und der Regierung 12 b) Kontakte mit den übrigen Verbänden 13 6. ZENTRALER PERSONALDIENST (ZPD) SOWIE DEZENTRALE PERSONALABTEILUNGEN 14

- 3 - 7. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE 15 8. VERANSTALTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN 16 9. VERBANDSORGANISATION 17 a) Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr 17 aa) Mitgliederversammlung 17 ab) Vorstand 17 ac) Abgeordnetenversammlung / Beirat / Verbandsgruppen 18 ad) Ehrenmitglieder des BAV 22 b) Kommissionen 23 c) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) 23 10. MITGLIEDERBESTAND, TODESFÄLLE 24 PERSÖNLICHES SCHLUSSWORT DES SEKRETÄRS 25 KONTAKTMÖGLICHKEITEN UND AKTUELLE INFORMATIONEN 27 JAHRESRECHNUNG UND BILANZ 2011 28

- 4 - VORWORT DER PRÄSIDENTIN Geschätzte Mitglieder Das Berichtsjahr 2011 war für unseren Verband geprägt von Diskussionen und Verhandlungen rund um die Anstellungsbedingungen beim Kanton Basel-Stadt. So hat der BAV zusammen mit den anderen in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände (AGSt) zusammengeschlossenen Verbänden verschiedene Vorstösse bei der Regierung unternommen, welche eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen zum Inhalt hatten. Grund hiefür war einerseits die Tatsache, dass die kantonalen Anstellungsbedingungen in vielen Bereichen hinter denjenigen der Privatwirtschaft, aber auch gegenüber denjenigen anderer Kantone hinterherhinken. Anderseits haben sich die Kantonsfinanzen weit besser entwickelt als budgetiert, so dass das von der Arbeitgeberseite in der Vergangenheit immer wieder vorgebrachte Argument der fehlenden finanziellen Mittel für eine Anpassung der Anstellungsbedingungen nicht mehr greift. Im Zentrum der Bemühungen stand dabei im Berichtsjahr das Projekt „Systempflege, mittels welchem nicht nur die in den letzten Jahren neu entstandenen Ausbildungen eingepflegt, sondern auch die bestehenden Funktionen generell einer Überprüfung unterzogen werden sollen. Das nunmehr seit mehreren Jahren laufende Projekt ist nach wie vor im Gange; eine Umsetzung ist geplant für das Jahr 2014. Etwas zur Ruhe gekommen ist die Thematik „Pensionskasse“ und der Deckungsgrad konnte per Ende des Berichtsjahres knapp über den gesetzlich vorgeschriebenen 95 % gehalten werden. Unbesehen dessen zeigt sich bereits jetzt, dass in naher Zukunft erneut Änderungen am Pensionskassengesetz vorgenommen werden müssen; dies unter anderem, um den neuen bundesrechtlichen Vorschriften Folge zu leisten. Konstant auf hohem Niveau geblieben sind auch im Berichtsjahr die Rechtsschutzanfragen an das Sekretariat des BAV. Gehäuft haben sich dabei die Fragen im Zusammenhang mit der Lohneinstufung. Abschliessend möchte ich wiederum allen Vorstandskolleginnen und –kollegen auch an dieser Stelle für ihren Einsatz und ebenso für die Unterstützung danken, welche sie dem ganzen Verband zuteil werden liessen. Mein zusätzlicher Dank gilt dem Sekretariat, welches auch im Jahre 2011 wieder hervorragende Arbeit für die Mitglieder unseres Verbandes geleistet hat. Dora Weissberg, Präsidentin

- 5 - 1. LOHNGESETZ / LÖHNE a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2012 Generelle Lohnerhöhungen sind auch im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen. Auf den 1. Januar 2012 werden im Lohnbereich jedoch angepasst: aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2012 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2012 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die massgebliche November-Jahresteuerung betrug 2011 minus 0,5 %; der Regierungsrat hat entschieden, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2012 unverändert bleiben, die negative Teuerung aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werde. ab) Familien- und Unterhaltszulagen Für die Familienzulagen sind seit dem 1. Januar 2009 das Familienzulagengesetz des Bundes sowie die Regelung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz des Kantons Basel-Stadt massgebend. Auch für das Jahr 2012 sind die Ansätze unverändert und betragen monatlich: - Kinderzulage CHF 200.00 - Ausbildungszulage CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen sind in der Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt geregelt. Sie betragen weiterhin: - Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 - Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 - Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 - Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00

- 6 - ac) Lohnabzüge Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabzüge betragen ab 1. Januar 2012 unverändert 8.4 % AHV, 1.4 % IV, 0.3 % EO und 2.0 % ALV. Die Prämie für Nichtberufsunfallversicherung sinkt 2012 von bisher 0.51 % auf neu 0.49 %. b) Lohngesetz / Systempflege Das von der Arbeitgeberseite vor mehreren Jahren ins Leben gerufene Projekt „Systempflege“ ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Ziel des genannten Projektes ist eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft entstandenen veränderten Verhältnisse. Intensive Gespräche zwischen den Sozialpartnern im Berichtsjahr haben gezeigt, dass noch weitere Arbeiten anstehen, bevor das System umgesetzt werden kann. Die Funktionsbewertung wurde dergestalt vorgenommen, dass zunächst 171 sogenannte Referenzfunktionen bewertet worden sind, anhand welcher die übrigen Funktionen eingereiht werden sollen. Dabei erfolgte die Bewertung der Referenzfunktionen auf Basis folgender Kriterien: - Fachkompetenz (Wissen und Kenntnisse) - Selbstkompetenz (Selbständigkeit und Flexibilität) - Sozialkompetenz (Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Kommunikationskompetenz) - Führungs- und Beratungskompetenz (Führungsunterstützung/Be- ratung sowie Führung) - Beanspruchungen und Arbeitsbedingungen (physische und psychische Beanspruchungen, Beanspruchungen der Sinnesorgane, Umgebungseinflüsse, unregelmässige Arbeitszeiten) Auch wenn der effektive Umsetzungsprozess erst bevorsteht, ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die Systempflege sowohl zu Höher- als auch zu Tiefereinreihungen führen wird. Der BAV kann dabei das von Anfang an zur Prämisse erklärte Resultat, wonach es Gewinner und Verlierer geben werde, nicht nachvollziehen. Zum einen ist auch seitens der Arbeitgeberschaft anerkannt, dass in gewissen Berufsgruppen ein erheblicher Nachholbedarf hinsichtlich der Lohnhöhe besteht; immerhin wurden die Forderungen der Personalverbände nach einer Ver-

- 7 - besserung der Anstellungsbedingungen seitens der Regierung u.a. mit dem Argument abgelehnt, dass die Systempflege in einzelnen Bereichen zu Höhereinreihungen führen würde. Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass in den letzten Jahren nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch bei den öffentlich-rechtlichen Anstellungen die Belastungen und Anforderungen an die Mitarbeitenden nachweislich angestiegen sind. Der BAV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass eine Systempflege auch diesen neuen Gegebenheiten angemessen Rechnung tragen muss. Gegen Ende des Berichtsjahres haben sich die Personalverbände mit der Arbeitgeberseite dahingehend geeinigt, dass einzelne der 171 Referenzfunktionen nochmals erörtert werden. Anschliessend sollen die neuen Modellumschreibungen der Paritätischen Begutachtungskommission (BKPK) und dann dem Regierungsrat zur Verabschiedung des Einreihungsplanes vorgelegt werden. Bei der effektiven Zuordnung sämtlicher Funktionen in das Raster der Modellumschreibungen werden die Personalverbände miteinbezogen. c) Teuerungsausgleich Für die Festsetzung des Teuerungsausgleichs auf Löhnen und Renten ist in Basel der sogenannte Basler Index massgebend. Wie Vergleiche mit dem Landesindex der Konsumentenpreise ergeben, verläuft die Teuerungskurve weitgehend parallel. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist im Berichtsjahr bis im November 2011 auf 103.7 Punkte gesunken (Vorjahr November 104.2 Punkte). Der Basler Index verzeichnete eine ähnliche Entwicklung: ________________________________________________________ 2010 2011 Basler Basler Index Index __________________________________________________________________________________________ Januar 103.7 104.0 März 103.8 105.0 Mai 104.6 105.2 Juli 103.5 104.1 September 103.5 104.1 November 104.4 103.9 __________________________________________________________________________________________

- 8 - 2. ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN / AUTONOME INSTITUTIONEN a) Anstellungsbedingungen aa) Ferien Bereits per 1. Januar 2009 ist eine neue Ferienregelung für das Kantonspersonal in Kraft getreten, wobei die Einführung derselben gestaffelt erfolgte. Die Mitarbeitenden haben seit dem 1. Januar 2009 zwar neu eine Woche mehr Ferien bis zum Alter 49 erhalten, ab Alter 50 waren es jedoch nur drei und ab Alter 60 nur zwei zusätzliche Ferientage. In dieser ersten Phase erhielten die bis 49-Jährigen somit 22, die ab 50-Jährigen 26 und die ab 60-Jährigen 30,5 Tage Ferien. Per 1. Januar 2012 tritt die neue Ferienregelung nun vollumfänglich in Kraft, was bedeutet: Der Ferienanspruch pro Kalenderjahr beträgt neu 25 Arbeitstage. Er erhöht sich im Kalenderjahr, in welchem das 50. Altersjahr vollendet wird auf 28 Arbeitstage und im Kalenderjahr, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird auf 32 Arbeitstage. Im Gegenzug wird die Regelung bezüglich der garantierten Frei- und Feiertage gemäss § 20 Arbeitszeitverordnung ersatzlos gestrichen. ab) Forderungen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen Auch im Berichtsjahr ist der BAV verschiedentlich an die Regierung gelangt und hat eine nachhaltige Verbesserung der Anstellungsbedingungen gefordert. Hauptproblem in den meisten Bereichen des öffentlichen Dienstes stellt die zunehmende Arbeitsbelastung dar, welche in erster Linie durch eine Erhöhung des Personalbestandes entschärft werden könnte. Daneben liegt der Kanton Basel-Stadt in Bezug auf die Wochenarbeitszeit mit einer 42-Stundenwoche nicht in der landesüblichen Norm grosser Arbeitgeber. Hinzu kommt, dass Vergleiche mit den Nachbarkantonen zeigen, dass sich das baselstädtische Lohngefüge am unteren Rand bewegt;

- 9 - nicht nur die umliegenden Kantone, sondern auch die Privatwirtschaft hat in den letzten Jahren die Löhne deutlich angehoben. Im Weiteren ist auf den Sanierungsbeitrag für die kantonale Pensionskasse hinzuweisen, welcher letztlich dazu geführt hat, dass der grösste Teil des Kantonspersonals im Berichtsjahr 2011 weniger Lohn erhalten hat als im Vorjahr. Wesentlich ist sodann, dass das Kantonspersonal in den vergangenen, wirtschaftlich schlechteren Jahren einschneidende Sparmassnahmen jeweils mitgetragen hat und dabei davon ausgehen durfte, dass in besseren Zeiten auch etwas zurückgegeben wird. Die im Berichtsjahr präsentierte Staatsrechnung 2010 schliesst um rund CHF 340 Millionen besser ab als budgetiert. Im Einzelnen wurden von den Verbänden folgende Verbesserungen gefordert: - eine Reallohnerhöhung - ein Sabbatical im Sinne eines Ausbaus und eines früheren Bezuges des Dienstaltersgeschenkes - Aufhebung der Degression beim Teuerungsausgleich Der Regierungsrat hat die Forderungen entgegengenommen und anerkannt, dass das Kantonspersonal in den letzten Jahren sehr gute Arbeit verrichtet und seinen Beitrag zu Ausgabenkürzungen geleistet und sich überdies auch paritätisch an der Sanierung der Pensionskasse beteiligt hat. Im Zusammenhang mit dem Lohngefüge hat die Regierung auf das seit mehreren Jahren laufende Projekt „Systempflege“ (vgl. Kapitel 1b hievor) verwiesen und ausgeführt, dass dieses Projekt nicht kostenneutral durchgeführt werden könne und somit ein Anstieg der Lohnsumme vorgegeben sei. Der BAV hat diese Ausführungen zur Kenntnis genommen, erachtet sie jedoch als unbefriedigend. Es bleibt abzuwarten, ob das vorgenannte Projekt effektiv dazu führt, dass die Löhne den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. b) Autonome Institutionen ba) Universität Gleich wie bei den Angestellten der kantonalen Verwaltung wurde auch den Mitarbeitenden der Universität der Stufenanstieg für das Jahr 2012

- 10 - gewährt. Der Teuerungsausgleich wurde – anders als beim Kanton – auf 0,4 % festgelegt. Hinsichtlich der Ferien gilt ab 1. Januar 2012 eine neue Regelung: Der Ferienanspruch beträgt 25 Tage pro Jahr und er erhöht sich ab dem Jahr, in dem das 50. Altersjahr erreicht wird auf 27 Tage und ab dem Jahr, in dem das 60. Altersjahr erreicht wird auf 30 Tage. Durchgeführt wurde im Berichtsjahr eine Personalumfrage bei den Mitarbeitenden der Universität. Die entsprechenden Resultate sollen ab dem Jahre 2012 in konkrete Massnahmen umgesetzt werden. bb) UKBB Im Verlaufe des Jahres 2011 hat der BAV in gesamthaft drei Sitzungen mit der Leitung des Universitäts-Kinderspitals (UKBB) zusammen mit dem seit dem Jahre 2009 tätigen Verwaltungsdirektor Dr. Conrad Eric Müller aktuelle, die Anstellungsbedingungen betreffende Fragen erörtert. Im Zentrum stand dabei die Problematik der von den Mitarbeitenden des UKBB angehäuften zahlreichen Überstunden und der schrittweise Abbau derselben. Gegen Ende des Berichtsjahres hat die Geschäftsleitung den betroffenen Mitarbeitenden Lösungsvorschläge zur Auszahlung bzw. zum Bezug der Überstunden unterbreitet. Die beteiligten Personalverbände (BAV und VPOD) konnten dabei erreichen, dass für die ausbezahlten Stunden ein Zuschlag bezahlt wird. bc) Bürgergemeinde Der Bürgergemeinderat hat im Zusammenhang mit der Lohnrunde für das Jahr 2012 1,5 % für individuelle Lohnerhöhungen bewilligt. Die Zulagen richten sich nach den Bundesbestimmungen; gleich wie beim Kanton betragen die Ausbildungszulagen CHF 250.-- und die Kinderzulagen CHF 200.--. bd) IWB Wiederum haben im Berichtsjahr verschiedene Kontakte zu den Industriellen Werken Basel (IWB) stattgefunden. Dabei wurden insbesondere die Auswirkungen des neuen IWB-Gesetzes und die damit einhergehende Verselbständigung als öffentlich-rechtliche Anstalt besprochen.

- 11 - 3. PENSIONSKASSE UND UNFALLVERSICHERUNGSKASSE (UVK) a) Pensionskasse Basel-Stadt Aufgrund einer Unterschreitung des Deckungsgrades auf unter 95 % musste die Pensionskasse Basel-Stadt gemäss der seit 1. Januar 2008 geltenden neuen gesetzlichen Grundlage zwingend Sanierungsmassnahmen ergreifen. Diese Sanierungsmassnahmen, welche paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, sind im Rahmen einer sogenannten „indirekten“ Sanierung per 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Resultat für die aktiven Versicherten war dabei ein um 1,6 % höherer Pensionskassenbeitrag und für die Rentnerinnen und Rentner ein Verzicht auf die bis anhin gewährte Teuerung. Aufgrund der geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen, welche vorsehen, dass inskünftig ein kantonales Pensionskassengesetz entweder die Beitragsseite oder aber diejenige der Leistungen regeln darf, steht nunmehr eine neuerliche Revision des Pensionskassengesetzes vor der Türe. In personeller Hinsicht ist zu erwähnen, dass im Berichtsjahr der langjährige Direktor der Pensionskasse Basel-Stadt, Dieter Stohler per Ende des Berichtsjahres zurückgetreten ist. Neue Direktorin der Pensionskasse Basel-Stadt wird Susanne Jeger, Fürsprecherin und Notarin des Kantons Solothurn und ehemalige Leiterin des Bereichs Kollektivleben bei der Nationale Suisse. Hinsichtlich des Zinssatzes für die Sparkapitalien hat der Verwaltungsrat entschieden, diesen an die Höhe des neuen BVG-Mindestzinssatzes zu orientieren und ihn neu auf 1,5 % festzulegen. b) Unfallversicherungskasse (UVK) Nachdem die Regierung in den Vorjahren aufgrund einer geänderten Bundesgesetzgebung die Unfallversicherungskasse des Kantons BaselStadt (UVK) als ganzes in Frage gestellt hatte, konnte nach zähen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern erreicht werden, dass die UVK fortbestehen und zudem die entsprechenden Bestimmungen weiterhin auf Gesetzes-, anstatt wie vom Regierungsrat ursprünglich gefordert, auf Verordnungsebene geregelt werden. Im Berichtsjahr wurde der entsprechende Ratschlag von der Regierung ausgearbeitet und anschliessend von der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen

- 12 - Rates geprüft. Die Kommission beantragte daraufhin die Rückweisung des Ratschlages an den Regierungsrat, woraufhin die Personalverbände nochmals beim Grossen Rat interveniert und die Beibehaltung der UVK gefordert haben. Ein Entscheid über die Unfallversicherungskasse wird im Frühjahr 2012 erwartet. 4. VERSELBSTÄNDIGUNG DER SPITÄLER Per 1. Januar 2012 soll die Spitalfinanzierung schweizweit grundlegend umgestaltet werden. Betroffen von dieser Änderung sind auch einzelne Spitäler im Kanton Basel-Stadt; neu sollen das Universitätsspital (USB), das Felix PlatterSpital (FPS) sowie die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), welche bisher einen Teil der kantonalen Verwaltung darstellten, rechtlich verselbständigt werden. Hinsichtlich der Anstellungsbedingungen sieht die per 1. Januar 2012 in Kraft tretende Spitalgesetzgebung vor, dass während einer Übergangsfrist von maximal vier Jahren weiterhin das kantonale Personal- und Lohngesetz inhaltlich gelten. Beibehalten wird sodann die Pensionskassenlösung, womit die aktiven und pensionierten Angestellten der drei Spitäler mit einem Anschlussvertrag bei der Pensionskasse Basel-Stadt verbleiben. Bereits im Herbst des Berichtsjahres haben sich der BAV und die übrigen das Spitalpersonal vertretenden Verbände formiert und den neuen Spitaldirektionen mitgeteilt, dass man die Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) rasch aufnehmen möchte. 5. SOZIALPARTNERSCHAFT a) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) statt. Neben zahlreichen Einzelfragen wurden im Berichtsjahr Verhandlungen und Gespräche im Zusammenhang mit der kantonalen Spesenregelung sowie der Zulagenverordnung

- 13 - geführt. Haupttraktandum bildete jedoch das Projekt „Systempflege“, welches im Rahmen von zwei Workshops sowie mehreren Zusatzsitzungen eingehend vertieft wurde. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog, Dr. Guy Morin und Hanspeter Gass hatten neben der Systempflege die Forderungen nach einer Verbesserung der Anstellungsbedingungen zum Inhalt. Daneben wurden allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel-Stadt erörtert. b) Kontakt mit den übrigen Verbänden Ebenfalls zum Bereich Sozialpartnerschaft zu zählen ist die Mitgliedschaft des BAV in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt). Aufgrund der im vorliegenden Bericht beschriebenen, zahlreichen und vielfältigen Themen im Jahre 2011 war es einmal mehr von grösster Wichtigkeit, dass sich die im Kanton BaselStadt tätigen Personalverbände im Rahmen der AGSt treffen und die einzelnen Meinungen absprechen können. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände: - Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) - Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) - Kaufmännischer Verein (KV) - Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe (PSV) - Polizeibeamten-Verband (PBV) - Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) - SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel - Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Die AGSt wird präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann; als Vizepräsident amtet Beat Siegenthaler von der FSS. Das Sekretariat betreute Frau Marianne Meyer Lorenceau vom VPOD; der BAV wurde in der AGSt im Berichtsjahr von Vorstandsmitglied Marco Albani vertreten.

- 14 - 6. ZENTRALER PERSONALDIENST (ZPD) SOWIE DEZENTRALE PERSONALABTEILUNGEN Der Zentrale Personaldienst (ZPD) stand im Berichtsjahr weiterhin unter der Leitung von Frau Andrea Wiedemann; der Rechtsdienst wurde von Herrn Lukas Ott geleitet. Neben den Kontakten zum Zentralen Personaldienst gab es auch im Berichtsjahr wie üblich zahlreiche Kontakte zu den dezentralen Personalabteilungen; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen. Per Anfang 2012 waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Markus Rümmele Bereichspersonalleiterin Jugend, Familie und Sport Annette Merz Bereichspersonalleiter Bildung Thomas Baerlocher Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Thomas Huwyler Präsidialdepartement und Gerichte inkl. Staatsanwaltschaft Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Sybil Schweiss Basler Verkehrs-Betriebe Stephan Blaser Autonome Institutionen: Universitätsspital Mario da Rugna Universitäre Psychiatrische Kliniken (UPK) Eleonora Riz à Porta Universitäts-Kinderspital (UKBB) Markus Stäuble Felix Platter-Spital Nicole Ditzler-Trepp

- 15 - Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger IWB Erich Schwizer Universität Christian Widmann 7. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE Vom Rechtsschutzangebot des BAV haben auch während des Berichtsjahres wiederum viele Verbandsmitglieder Gebrauch gemacht, wobei die Anzahl der individuellen Rechtsanfragen weiter angestiegen ist. Die Rechtsschutzfälle lassen sich in folgende Hauptkategorien gliedern: - Massnahmen des Arbeitgebers: Häufig haben Verbandsmitglieder das Sekretariat um Rat gefragt, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen betroffen waren. Im Vordergrund standen dabei der schriftliche Verweis sowie die Änderung des Aufgabengebietes am selben oder an einem andern Arbeitsplatz. - Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Soll das Arbeitsverhältnis – sei es durch Kündigung oder durch einvernehmliche Auflösung – beendet werden, empfiehlt es sich dringend, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Im Berichtsjahr hat das Sekretariat rund 30 derartige Fälle behandelt. - Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Gehäuft haben sich im Berichtsjahr Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung. Insbesondere bei Veränderungen des Aufgabengebietes zeigt sich, dass die entsprechende Anpassung des Lohnes nicht immer einfach durchzusetzen ist. Als vom kantonalen Verwaltungsgericht festgelegter Grundsatz gilt, dass eine lediglich quantitative Veränderung nicht zu einem höheren Lohn führt; verlangt wird vielmehr eine qualitative und erhebliche Veränderung des Aufgabengebietes, welche im Rahmen eines Neubewertungsverfahrens auf Antrag der Mitarbeitenden oder des Vorgesetzten geltend gemacht werden muss. - Ebenfalls rege genutzt worden ist der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes pro Jahr eine einmal unentgeltli-

- 16 - che Rechtsauskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Im Vordergrund standen dabei auch im Berichtsjahr Anfragen in den Bereichen Vertrags-, Familien- und Erbrecht. 8. VERANSTALTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN Wie in den vergangen Jahren scheute das Organisationsteam keine Mühe, für die Mitglieder der Gruppe Pensionierte einen attraktiven Ausflug vorzubereiten. Nach der Besichtigung des Tapetenmuseums in Rixheim (Frankreich) ging die Fahrt nach Colmar – Ostheim – Ribeauvillé zum Pensionierten-Mähli in der Auberge au Zahnacker mit einem typisch elsässischen Menü. Voller Eindrücke kehrten die Teilnehmenden am Abend nach Basel zurück. Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 18. Mai 2011 im gewohnten Rahmen im Restaurant Seegarten in Brüglingen-Münchenstein statt (detaillierte Ausführungen finden sich hiezu unter 9a „Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr“). Vergünstigungen für unsere Mitglieder bietet weiterhin der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) an wie z.B. bei der Sympany oder der KPT; auch Hypotheken bei der Bank Coop werden zu speziellen Konditionen offeriert. Details können auf der Homepage des ZV (www.zentral.ch) nachgesehen werden. Ein Kollektivvertrag für die Krankenpflegeversicherung besteht für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Angestelltenverbände (AGSt) zudem bei der SWICA. Immer mehr Mitglieder benützen den vom BAV gewährten Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie eine einmalige unentgeltliche Auskunft pro Jahr in privaten Rechtsfragen.

- 17 - 9. VERBANDSORGANISATION a) Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr aa) Mitgliederversammlung Wie üblich war auch die ordentliche Mitgliederversammlung des BAV vom 18. Mai 2011 im Restaurant Seegarten in Brüglingen-Münchenstein gut besucht. Die ordentlichen Traktanden Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget wurden von den Anwesenden ohne Diskussionen genehmigt. Anschliessend hatten sie Gelegenheit, einem Referat von Herrn Dr. Hans Furer, Geschäftsführer der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb) beizuwohnen. Im Jahre 2010 haben die Gesamterneuerungswahlen des Vorstandes für eine dreijährige Amtsperiode stattgefunden. An der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde der Vorstand jedoch mit einem weiteren Mitglied ergänzt, und zwar mit Frau Prof. Edith Holsboer, Extraordinaria für Stress- und Traumaforschung und stellvertretende Chefärztin der Erwachsenenpsychiatrie bei der UPK. Dr. Markus Dürrenberger präsentierte sodann einen Kurzbericht des Beirates, welcher im Jahre 2010 für eine Pilotphase von zwei Jahren eingesetzt worden ist. Als Revisoren für das Jahr 2011 wurden Frau Priska Maier und Herr Peter Arnosti gewählt. ab) Vorstand Die Leitung der Geschäfte des BAV und dessen Vertretung nach aussen obliegt gemäss statutarischer Vorschrift dem Vorstand. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 haben gesamthaft elf Vorstandssitzungen stattgefunden, anlässlich welcher wiederum nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen Gremien (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände [AGSt], Sozialpartnergespräche, ZPD-Gespräche) vor- und nachbereitet wurden. Wie vorstehend beim Bericht über die Mitgliederversammlung ausgeführt, wurde Frau Prof. Edith Holsboer, Extraordinaria für Stress- und

- 18 - Traumaforschung und stellvertretende Chefärztin der Erwachsenenpsychiatrie bei der UPK als weiteres Mitglied in den Vorstand gewählt. Insbesondere im Zusammenhang mit der per 1. Januar 2012 beschlossenen Verselbständigung der Spitäler ist es von grossem Vorteil, dass jemand aus den betroffenen Spitälern im Vorstand vertreten ist. Am Ende des Berichtsjahres setzte sich der Vorstand somit wie folgt zusammen: Dora Weissberg Präsidentin Dr. Gregor Thomi Vizepräsident Angela Süss Kassiererin Dr. Georg Schürmann Sekretär Marco Albani Christian Heim Prof. Edith Holsboer Marja Kuusinen Roland Ruf Ernst Siefert Doris Witschi Christoph Wolf Die Vorstandsressorts werden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: 1) Ressort Public Relations extern: Marco Albani 2) Ressort Public Relations intern: Roland Ruf 3) Ressort Personalrecht: Dr. Gregor Thomi und Dora Weissberg 4) Ressort Versicherungen: Dora Weissberg ac) Abgeordnetenversammlung / Beirat / Verbandsgruppen BEIRAT An der Mitgliederversammlung vom 11. Mai 2010 wurde dem von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Konzept zugestimmt, wonach an Stelle

- 19 - der bisherigen Abgeordnetenversammlung ein sogenannter Beirat als Pilotprojekt für die Dauer von zwei Jahren eingesetzt werden soll. Für die Mitarbeit im Beirat wurden bestimmt: Dr. Markus Dürrenberger, Tanja Antener, Andreas Baumann, David Meier, Werner Weisskopf und Ruth Wolf. Ein Kurzbericht über die Arbeit des Beirates wurde an der Mitgliederversammlung vom 18. Mai 2011 von Dr. Markus Dürrenberger präsentiert. Verschiedene Themen hat der Beirat behandelt und anschliessend dem Vorstand zur Diskussion übergeben. Darüber hinaus übernahm der Beirat die statutarischen Aufgaben der Abgeordnetenversammlung. VERBANDSGRUPPEN Direkte Ansprechpersonen aus dem Vorstand bzw. dem Beirat zu den Verbandsgruppen sind: 1) PENSIONIERTE Ansprechperson: Doris Witschi (info@bav-bs.ch) 2) UNIVERSITÄT Ansprechperson: Dr. Markus Dürrenberger (markus.duerrenberger@unibas.ch) 3) SPITÄLER Ansprechpersonen: Marja Kuusinen (info@bav-bs.ch) 4) DEPARTEMENTE + GERICHTE Ansprechperson: Christoph Wolf (christoph.wolf@bs.ch) 5) ANGESCHLOSSENE INSTITUTIONEN Ansprechperson: Ernst Siefert (e.siefert@bluewin.ch) Wie bisher weiter besteht die gruppenübergreifende KADER-VEREINIGUNG, welche von Vorstandsmitglied Christian Heim (christian.heim@ bs.ch) präsidiert wird.

- 20 - Die Zuständigkeiten für die Verbandsgruppen ergeben sich wie folgt: 1) PENSIONIERTE ANSPRECHPERSON UND VORSITZENDE: Doris Witschi Allmendstr. 20 4058 Basel info@bav-bs.ch 2) UNIVERSITÄT ANSPRECHPERSON: Dr. Markus Dürrenberger ZMB, Biozentrum/Pharmazentrum Klingelbergstr. 50/70 4056 Basel markus.duerrenberger@unibas.ch 3) SPITÄLER ANSPRECHPERSON: Marja Kuusinen per Adr.: Sekretariat BAV St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel info@bav-bs.ch DAZU GEHÖREN: ● FELIX PLATTER-SPITAL ● UNIVERSITÄTS-KINDERSPITAL (UKBB) ● UNIVERSITÄTSSPITAL Werner Weisskopf VORSITZENDER: Birsigstrasse 133 4054 Basel wweisskopf@uhbs.ch ● UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE Prof. Edith Holsboer KLINIKEN (UPK) c/o UPK VORSITZENDE: Wilhelm Klein-Str. 27 4012 Basel edith.holsboer@upkbs.ch

- 21 - 4) DEPARTEMENTE + GERICHTE ANSPRECHPERSON: Christoph Wolf Therwilerstr. 13 4153 Reinach christoph.wolf@bs.ch DAZU GEHÖREN: ● GESUNDHEITSDEPARTEMENT ● JUSTIZ- UND SICHERHEITSDEPARTEMENT ● PRÄSIDIALDEPARTEMENT PENDENT ● DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, SOZIALES UND UMWELT ● GERICHTE ● BAU- UND VERKEHRSDEPARTEMENT David Meier VORSITZENDER: Bifangweg 11 4246 Wahlen b. Laufen david.meier@bs.ch ● ERZIEHUNGSDEPARTEMENT Katharina Gaugler VORSITZENDE: FMS Engelgasse 120 4052 Basel kathrin.gaugler@bs.ch ● FINANZDEPARTEMENT Gilbert Hubler VORSITZENDER: Wollbachstr. 6 4058 Basel gilbert.hubler@bs.ch 5) ANGESCHLOSSENE INSTITUTIONEN ANSPRECHPERSON: Ernst Siefert Vogesenstr. 59 4056 Basel e.siefert@bluewin.ch DAZU GEHÖREN U.A.

- 22 - ● INDUSTRIELLE WERKE (IWB) Walter Christen VORSITZENDER: Chummetweg 9 4254 Liesberg Dorf walter.christen@iwb.ch ● RIEHEN Kurt Rüttimann VORSITZENDER: Haselrain 65 4125 Riehen kurt.ruettimann@riehen.ch KADER-VEREINIGUNG (gruppenübergreifend) ANSPRECHPERSON UND VORSITZENDER: Christian Heim Bosenhaldenweg 9 4125 Riehen christian.heim@bs.ch ad) Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählt zurzeit vier Ehrenmitglieder, nämlich: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 und Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär des BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001; Vizepräsident BAV 2001 - 2006

- 23 - b) Kommissionen In den verschiedenen Kommissionen, in welchen der BAV mitwirkte, war der Verband im Jahr 2011 wie folgt vertreten: Begutachtungskommission der Christian Heim Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten (BKPK): Personalrekurskommission (PRK): Christian Heim Verwaltungsrat Pensionskasse: Dora Weissberg Delegiertenversammlung Unfallversicherungskasse (UVK): (Vertreter/Vertreterinnen des BAV) Tanja S. Antener Ernst Siefert Walter Christen Verena Stämpfli Katharina Gaugler Dr. Gregor Thomi Ruth Gilomen Dora Weissberg Gilbert Hubler Werner Weisskopf Marja Kuusinen Doris Witschi Roland Ruf Kassenkommission UVK: Dora Weissberg Marlene Vögtli, Vizepräsidentin KK UVK c) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Der Kontakt zwischen dem Vorstand des BAV und dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) wird weiterhin durch Vorstandsmitglied Ernst Siefert sichergestellt. Die 98. Delegiertenversammlung vom 13. Mai 2011, organisiert vom Verband des Bündner Staatspersonals, fand im Berichtsjahr in Chur statt. Neben den statutarischen Geschäften hielt Nationalrat Dr. iur. Andrea Hämmerle dieses Jahr das Referat. Er hatte sich entschlossen,

- 24 - in Anbetracht der Situation entgegen seiner ersten Absicht nicht über das Personal des öffentlichen Dienstes, die Finanzlage und die Bedeutung des Service Public zu referieren, sondern über die einschneidenden Ereignisse in Ägypten, Libyen und Japan. Auch an der 21. Fachtagung Brunnen stand wiederum das Thema zwischenmenschliche Beziehungen auf dem Programm, konzentrierte sich diesmal jedoch auf Situationen, die massgeblich von der Kommunikation zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite bestimmt werden wie z.B. das Vorstellungsgespräch, Arbeitszeugnisse und Assessments. 10. MITGLIEDERBESTAND, TODESFÄLLE Die Mitgliederzahl hat sich im Laufe des Berichtsjahres wie folgt verändert: 2011 Vorjahr Bestand per 31. Dezember 2010 1564 1586 Eintritte 2011 41 66 Austritte 2011 93 66 Todesfälle 2011 15 22 Bestand per 31. Dezember 2011 1497 1564 Auch im Berichtsjahr erfolgte wiederum der Grossteil der Austritte aus dem BAV wegen Ausscheiden aus den Diensten des Kantons Basel-Stadt sowie Pensionierungen. Der BAV erinnert daran, dass insbesondere eine Pensionierung nicht bedeuten muss, dass die Dienste des BAV nicht mehr nützlich sein könnten. Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Rentenbezüger ebenso wie Lehrlinge zudem nur die Hälfte des Jahresbeitrages (CHF 70.--, Aktive CHF 140.--) bezahlen. Im Berichtsjahr 2011 mussten wir vom Ableben der folgenden Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen:

- 25 - Im Ruhestand: Paul Berger Kupferstichkabinett Ilona Bianchi UPK Dr. Fritz Breitenstein Vormundschaftsbehörde Christine Brückner Vormundschaftsbehörde Martin Brunner Bevölkerungsschutz Ernst Herrmann Kirchenverwaltung Anton Kuster Staatsanwaltschaft Anne-Marie Lenzen Amtsvormundschaft Dr. Fritz Lützelmann Erbschaftsamt Felix Roth Universitätsspital Hans Simmen Zentraler Personaldienst Dr. Hansjörg Tobler Bürgerspital Elisabeth Tschan UPK Werner Uebersax Dreispitzverwaltung Armin Wagner Staatsanwaltschaft Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren. PERSÖNLICHES SCHLUSSWORT DES SEKRETÄRS Wie der vorliegende Jahresbericht zeigt, war der BAV auch im Berichtsjahr 2011 in den verschiedensten Bereichen des öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses des Kantons Basel-Stadt tätig. Dabei hat sich vor allem im Zusammenhang mit den individuellen Rechtsschutzanfragen von Mitgliedern gezeigt, dass der Trend der vergangenen Jahre bestätigt wird, wonach sich die Arbeitsplatzzufriedenheit in einigen Bereichen der Verwaltung verschlechtert hat. Dies ist zweifellos ein schlechtes Signal für die Motivation der Mitarbeitenden, was wiederum langfristig zu einer Verschlechterung des Service public führen dürfte. Positiv zu vermerken ist, dass eine Vielzahl der an das Sekretariat gerichteten Anfragen letztlich im Einvernehmen mit der Arbeitgeberseite gelöst werden konnten. Auf diese Weise konnten zeit- und aufwandintensive Einsprache- und Rekursverfahren in zahlreichen Fällen vermieden werden. Abschliessend danke ich auch an dieser Stelle wieder sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV, welche auch im Jahre 2011 dank ihrer Erfahrung und Ihrem Engagement die Interessen der Mitglieder haben wahrneh-

- 26 - men können. Mein letzter Dank geht traditionellerweise an Anne Schürmann, welche sowohl den Vorstand als auch mich im Berichtsjahr mit grosser Erfahrung und Umsicht tatkräftig unterstützt hat. Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) Die Präsidentin: Der Sekretär: Dora Weissberg Dr. Georg Schürmann

- 27 - KONTAKTMÖGLICHKEITEN UND AKTUELLE INFORMATIONEN Kontaktmöglichkeit via E-mail: info@bav-bs.ch Postadresse: St. Alban-Vorstadt 21, 4052 Basel Telefon 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV-Info, dem äusserst reichhaltigen Informationsmedium des Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV), orientieren wir unsere Mitglieder mit monatlichen Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt. Zudem erhalten alle Mitglieder, welche uns die E-Mail-Adresse mitgeteilt haben und entsprechend registriert sind, aktuelle Informationen über einen regelmässig versendeten newsletter.

- 28 - Jahresrechnung 2011 Einnahmen Mitgliederbeiträge [Aktive CHF 140.--; Pensionierte CHF 70.--] CHF 162'495.00 Spenden CHF 1'570.00 Zinsen (ausgenommen Fonds) CHF 876.40 Diverse Einnahmen CHF 20'527.10 _______________ CHF 185'468.50 ========== Ausgaben Personalaufwand Sekretariat CHF 114'733.80 Vorstand CHF 15'372.45 Gesetzesrevisionen und Expertisen CHF 0.00 CHF 130'106.25 Verbände Zentralverband CHF 15'757.00 Arbeitsgemeinschaft CHF 1'706.40 CHF 17'463.40 Verwaltungsaufwand Porti, Telefon CHF 2'167.95 Post- und Bankspesen CHF 1'050.45 Drucksachen CHF 2'575.80 Büromaterial/Abonnemente CHF 72.60 EDV CHF 338.10 CHF 6'204.90 Aktivitäten Werbung CHF 1'438.45 Veranstaltungen CHF 5'822.50 Geschenke Jubilare CHF 0.00 Pensionierten-Ausflug CHF 2'825.80 CHF 10'086.75 Beiträge an Hinterbliebene CHF 5'500.00 Übriger Aufwand CHF 1'218.85 _______________ CHF 170'580.15 Einnahmen-Überschuss CHF 14'888.35 _______________ CHF 185'468.50 ===========

- 29 - Bilanz per 31. Dezember 2011 Aktiven Passiven Kasse CHF 00.00 Postkonto 40-3812-0 CHF 43'674.19 Post-Depositokonto 40-204846-6 CHF 24'895.90 BKB Depotkonto CHF 36'329.30 BKB-Anlagesparkonto CHF 77'882.90 (Aktionsfonds) BKB-Anlagesparkonto CHF 44'720.75 (Hinterbliebenenfonds) Wertschriften CHF 1'000.00 Verrechnungssteuer CHF 226.36 Büromaschinen CHF 1.00 Transitorische Aktiven CHF 13'577.00 Kreditoren CHF 50'534.55 Kapital per 1.1.2011 CHF 70'392.18 Aktionsfonds per 1.1.2011 CHF 69'669.32 Zuweisung 2011 CHF 5'100.25 Zinsen CHF 291.35 CHF 75'060.92 Hinterbliebenenfonds per 1.1.2011 CHF 36'364.55 Zuweisung 2011 CHF 9'788.10 Zinsen CHF 167.10 CHF 46'319.75 ______________ ______________ Vermögen per 31. Dezember 2011 CHF 242'307.40 CHF 242'307.40 ========== ========== Für die Richtigkeit: Angela Süss, Kassiererin Basel, 31. Dezember 2011

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