- 12 - Rates geprüft. Die Kommission beantragte daraufhin die Rückweisung des Ratschlages an den Regierungsrat, woraufhin die Personalverbände nochmals beim Grossen Rat interveniert und die Beibehaltung der UVK gefordert haben. Ein Entscheid über die Unfallversicherungskasse wird im Frühjahr 2012 erwartet. 4. VERSELBSTÄNDIGUNG DER SPITÄLER Per 1. Januar 2012 soll die Spitalfinanzierung schweizweit grundlegend umgestaltet werden. Betroffen von dieser Änderung sind auch einzelne Spitäler im Kanton Basel-Stadt; neu sollen das Universitätsspital (USB), das Felix PlatterSpital (FPS) sowie die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), welche bisher einen Teil der kantonalen Verwaltung darstellten, rechtlich verselbständigt werden. Hinsichtlich der Anstellungsbedingungen sieht die per 1. Januar 2012 in Kraft tretende Spitalgesetzgebung vor, dass während einer Übergangsfrist von maximal vier Jahren weiterhin das kantonale Personal- und Lohngesetz inhaltlich gelten. Beibehalten wird sodann die Pensionskassenlösung, womit die aktiven und pensionierten Angestellten der drei Spitäler mit einem Anschlussvertrag bei der Pensionskasse Basel-Stadt verbleiben. Bereits im Herbst des Berichtsjahres haben sich der BAV und die übrigen das Spitalpersonal vertretenden Verbände formiert und den neuen Spitaldirektionen mitgeteilt, dass man die Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) rasch aufnehmen möchte. 5. SOZIALPARTNERSCHAFT a) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) statt. Neben zahlreichen Einzelfragen wurden im Berichtsjahr Verhandlungen und Gespräche im Zusammenhang mit der kantonalen Spesenregelung sowie der Zulagenverordnung
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