- 15 - Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger IWB Erich Schwizer Universität Christian Widmann 7. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE Vom Rechtsschutzangebot des BAV haben auch während des Berichtsjahres wiederum viele Verbandsmitglieder Gebrauch gemacht, wobei die Anzahl der individuellen Rechtsanfragen weiter angestiegen ist. Die Rechtsschutzfälle lassen sich in folgende Hauptkategorien gliedern: - Massnahmen des Arbeitgebers: Häufig haben Verbandsmitglieder das Sekretariat um Rat gefragt, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen betroffen waren. Im Vordergrund standen dabei der schriftliche Verweis sowie die Änderung des Aufgabengebietes am selben oder an einem andern Arbeitsplatz. - Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Soll das Arbeitsverhältnis – sei es durch Kündigung oder durch einvernehmliche Auflösung – beendet werden, empfiehlt es sich dringend, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Im Berichtsjahr hat das Sekretariat rund 30 derartige Fälle behandelt. - Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Gehäuft haben sich im Berichtsjahr Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung. Insbesondere bei Veränderungen des Aufgabengebietes zeigt sich, dass die entsprechende Anpassung des Lohnes nicht immer einfach durchzusetzen ist. Als vom kantonalen Verwaltungsgericht festgelegter Grundsatz gilt, dass eine lediglich quantitative Veränderung nicht zu einem höheren Lohn führt; verlangt wird vielmehr eine qualitative und erhebliche Veränderung des Aufgabengebietes, welche im Rahmen eines Neubewertungsverfahrens auf Antrag der Mitarbeitenden oder des Vorgesetzten geltend gemacht werden muss. - Ebenfalls rege genutzt worden ist der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes pro Jahr eine einmal unentgeltli-
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