- 6 - ac) Lohnabzüge Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabzüge betragen ab 1. Januar 2012 unverändert 8.4 % AHV, 1.4 % IV, 0.3 % EO und 2.0 % ALV. Die Prämie für Nichtberufsunfallversicherung sinkt 2012 von bisher 0.51 % auf neu 0.49 %. b) Lohngesetz / Systempflege Das von der Arbeitgeberseite vor mehreren Jahren ins Leben gerufene Projekt „Systempflege“ ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Ziel des genannten Projektes ist eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft entstandenen veränderten Verhältnisse. Intensive Gespräche zwischen den Sozialpartnern im Berichtsjahr haben gezeigt, dass noch weitere Arbeiten anstehen, bevor das System umgesetzt werden kann. Die Funktionsbewertung wurde dergestalt vorgenommen, dass zunächst 171 sogenannte Referenzfunktionen bewertet worden sind, anhand welcher die übrigen Funktionen eingereiht werden sollen. Dabei erfolgte die Bewertung der Referenzfunktionen auf Basis folgender Kriterien: - Fachkompetenz (Wissen und Kenntnisse) - Selbstkompetenz (Selbständigkeit und Flexibilität) - Sozialkompetenz (Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Kommunikationskompetenz) - Führungs- und Beratungskompetenz (Führungsunterstützung/Be- ratung sowie Führung) - Beanspruchungen und Arbeitsbedingungen (physische und psychische Beanspruchungen, Beanspruchungen der Sinnesorgane, Umgebungseinflüsse, unregelmässige Arbeitszeiten) Auch wenn der effektive Umsetzungsprozess erst bevorsteht, ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die Systempflege sowohl zu Höher- als auch zu Tiefereinreihungen führen wird. Der BAV kann dabei das von Anfang an zur Prämisse erklärte Resultat, wonach es Gewinner und Verlierer geben werde, nicht nachvollziehen. Zum einen ist auch seitens der Arbeitgeberschaft anerkannt, dass in gewissen Berufsgruppen ein erheblicher Nachholbedarf hinsichtlich der Lohnhöhe besteht; immerhin wurden die Forderungen der Personalverbände nach einer Ver-
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