Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel TEL 061 272 45 11 FAX 061 272 45 35 info@bav-bs.ch www.bav-bs.ch JAHRESBERICHT und JAHRESRECHNUNG 2012
- 2 - INHALT SEITE Vorwort der Präsidentin 4 1. LOHNGESETZ / LÖHNE 6 a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2013 6 aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2013 6 ab) Familien- und Unterhaltszulagen 6 ac) Lohnabzüge 7 b) Lohngesetz / Systempflege 7 c) Teuerungsausgleich 8 2. ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN / AUTONOME INSTITUTIONEN 9 a) Forderung zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen 9 aa) Im Allgemeinen 9 ab) Lancierung einer Petition 9 b) Autonome Institutionen 10 ba) Universität 10 bb) Spitäler 11 bba) per 1. Januar 2012 verselbständigte Spitäler 11 bbb) Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) 11 bc) Bürgergemeinde 12 bd) IWB 12 3. PENSIONSKASSE UND UNFALLVERSICHERUNGSKASSE (UVK) 12 a) Pensionskasse Basel-Stadt 12 b) Unfallversicherungskasse (UVK) 13 4. VERSELBSTÄNDIGUNG DER SPITÄLER 14 5. SOZIALPARTNERSCHAFT 14 a) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) und der Regierung 14 b) Kontakte mit den übrigen Verbänden 15
- 3 - 6. ZENTRALER PERSONALDIENST (ZPD) SOWIE DEZENTRALE PERSONALABTEILUNGEN 15 7. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE 17 8. VERANSTALTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN 18 9. VERBANDSORGANISATION 19 a) Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr 19 aa) Mitgliederversammlung 19 ab) Vorstand 20 ac) Abgeordnetenversammlung / Beirat / Verbandsgruppen 21 ad) Ehrenmitglieder des BAV 25 b) Kommissionen 26 c) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) 27 d) Angestelltenvereinigung der Region Basel (ARB) 27 10. MITGLIEDERBESTAND, TODESFÄLLE 28 PERSÖNLICHES SCHLUSSWORT DES SEKRETÄRS 30 KONTAKTMÖGLICHKEITEN UND AKTUELLE INFORMATIONEN 31 JAHRESRECHNUNG UND BILANZ 2012 32/33
- 4 - VORWORT DER PRÄSIDENTIN Geschätzte Mitglieder Im Berichtsjahr 2012 stand für unseren Verband zum einen das Projekt „Systempflege“ im Vordergrund. Mit dieser Überarbeitung des kantonalen Lohnsystems sollen nicht nur die in den letzten Jahren neu entstandenen Ausbildungen eingepflegt, sondern auch die bestehenden Funktionen generell einer Überprüfung unterzogen werden. Während wir im Laufe des Berichtsjahres den Eindruck gewonnen hatten, vermehrt und intensiver in das Projekt eingebunden zu sein, hat die Regierung den Prozess kürzlich dahingehend abgeändert, dass die eigentliche Zuordnung nur noch bilateral zwischen dem ZPD und den Verantwortlichen in den Departementen und ohne die Personalverbände vorgenommen wird. Aus unserer Sicht ist dies eine klare Verschlechterung der Transparenz und eine erhebliche Einschränkung der Sozialpartnerschaft; es ist zu befürchten, dass die Akzeptanz der Zuordnungen damit sinken wird. Im Weiteren beschäftigt hat unseren Verband sodann einmal mehr die Pensionskasse des Basler Staatspersonals. Aufgrund einer Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben, muss das kantonale Gesetz einer weiteren Revision unterzogen werden. Wegen des historisch tiefen Zinsumfelds und den damit einher gehenden sinkenden Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten, der gestiegenen Lebenserwartung und um zu gewährleisten, dass die Kasse auch für kommende Generationen tragfähig bleibt, soll gleichzeitig der technische Zinssatz herabgesetzt werden. Als Folge dieser Zinssenkung entstehen sowohl Einmalkosten als auch ein verändertes Finanzierungsgleichgewicht. So ist zum einen Kapital einzuschiessen, um die Reduktion des Deckungsgrades auszugleichen und zum anderen ist der bestehende Leistungsplan unter der Annahme gleichbleibender Beiträge nicht mehr finanzierbar, so dass bei den aktiven Versicherten entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt werden müssen. Wie diese Mehrkosten zu finanzieren sind und welche Besitzstandsregelung es für die aktiven Versicherten geben wird, wird Gegenstand der Verhandlungen und Diskussionen der kommenden Monate sein. Vorderhand relativ ruhig ist die per 1. Januar 2012 vollzogene Verselbständigung der drei Spitäler USB, FPS und UPK von statten gegangen. Dies liegt in erste Linie wohl daran, dass bis zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) die bisherigen personalrechtlichen Bestimmungen des kantonalen Rechts weiterhin Geltung haben. Die ersten Gespräche bezüglich des GAV sollen im Frühjahr 2013 beginnen.
- 5 - Konstant auf hohem Niveau geblieben sind auch im Berichtsjahr die Rechtsschutzanfragen an das Sekretariat des BAV. Weiter angestiegen sind dabei die Fragen im Zusammenhang mit der Lohneinstufung. Abschliessend möchte ich wiederum allen Vorstandskolleginnen und –kollegen auch an dieser Stelle für ihren Einsatz und ebenso für die Unterstützung danken, welche sie dem ganzen Verband zuteil werden liessen. Mein zusätzlicher Dank gilt dem Sekretariat, welches auch im Jahre 2012 wieder hervorragende Arbeit für die Mitglieder unseres Verbandes geleistet hat. Dora Weissberg, Präsidentin
- 6 - 1. LOHNGESETZ / LÖHNE a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2013 Generelle Lohnerhöhungen sind auch im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2013 wird im Lohnbereich jedoch geändert, was folgt: aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2013 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2013 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2012 minus 0,3 %; der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2013 unverändert bleiben, die negative Teuerung (2011 minus 0,5 % sowie 2012 minus 0,3 %, total somit minus 0,8 %) aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden soll. ab) Familien- und Unterhaltszulagen Für die Familienzulagen sind seit dem 1. Januar 2009 das Familienzulagengesetz des Bundes sowie die Regelung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz des Kantons Basel-Stadt massgebend. Auch für das Jahr 2013 sind die Ansätze unverändert und betragen monatlich: - Kinderzulage CHF 200.00 - Ausbildungszulage CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen sind in der Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt geregelt. Sie betragen weiterhin: - Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 - Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 - Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 - Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00
- 7 - ac) Lohnabzüge Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabzüge betragen ab 1. Januar 2013 unverändert 8.4 % AHV, 1.4 % IV, 0.3 % EO und 2.0 % ALV. Die Prämie für Nichtberufsunfallversicherung sinkt 2013 erneut und zwar von bisher 0.49 % auf neu 0.47 %. b) Lohngesetz / Systempflege Das bereits seit mehreren Jahren andauernde Projekt „Systempflege“ wurde im Berichtsjahr 2012 weitergeführt. Nachdem in einer ersten, bereits seit längerem abgeschlossenen Phase an die 180 sogenannte Referenzfunktionen bewertet worden sind, wurde im Sommer des Berichtsjahres damit begonnen, die einzelnen Funktionen (insgesamt rund 14'000) im Rahmen von Zuordnungssitzungen zu bewerten. Teilnehmer an den Zuordnungssitzungen waren dabei einerseits das Vergütungsmanagement des Zentralen Personaldienstes (ZPD), der oder die Linienvorgesetzten, der oder die dezentralen Personalleiter(in) sowie jeweils zwei Vertreter eines Personalverbandes. Auch wenn aufgrund dieser vorderhand noch provisorischen Zuordnungen noch keine definitive Aussage gemacht werden kann, ist bereits jetzt festzustellen, dass die Systempflege sowohl zu Höher- als auch zu Tiefereinreihungen führen wird. Basis für die vorzunehmenden Einreihungen bilden jeweils die Stellenbeschreibungen der einzelnen Funktionen. Dabei wurde im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche festgelegt, dass die Stellenbeschreibungen allesamt aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden müssen, da ansonsten keine reelle Zuordnung stattfinden kann. Im Rahmen der vorgenannten Zuordnungssitzungen konnte dabei festgestellt werden, dass die den Zuordnungen zugrunde gelegten Stellenbeschriebe weitestgehend aktualisiert worden waren. Überraschend für die Arbeitnehmerschaft wurde am Ende des Berichtsjahres das vorbeschriebene System der Zuordnungssitzungen unter Beteiligung der Personalvertretungen abgeschafft. Begründet wurde dies seitens des Regierungsrates damit, dass der geplante Überführungstermin (Februar 2014) mit dem jetzigen Zuordnungssystem nicht eingehalten werden kann. So hat der Regierungsrat einseitig entschieden, dass der fachliche Austausch bezüglich einer Stelle nur noch zwischen
- 8 - dem Vergütungsmanagement (VGM) und dem Departement in bilateralen Gesprächen stattfindet. Der für die Arbeitnehmerseite handelnden Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) sollen die so erarbeiteten Zuordnungsvorschläge anschliessend zur Kenntnis gebracht werden. Die AGSt hat in der Folge gegenüber dem Regierungsrat moniert, dass sie diese Änderung als einen Verlust der Transparenz und eine Reduktion der Mitsprache des Personals ansieht. Überdies wurde darauf hingewiesen, dass mit der beschlossenen Änderung im Zuordnungsprozess kein Zeitgewinn verbunden ist, sondern die Diskussionen um die einzelnen Funktionen zeitlich auf das Projektende verschoben werden, indem nämlich zahlreiche Mitarbeitende mit der dannzumal erfolgenden Einreihung nicht einverstanden sein werden. Folge davon könnte eine beträchtliche Anzahl von Einsprachen gegen die Einreihung in die neuen Lohnklassen sein, was in letzter Konsequenz zu einem beträchtlichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand des Projektes „Systempflege“ führen würde. Der Zeitplan des Projektes „Systempflege“ stellte sich Ende des Berichtsjahres so dar, dass der eigentliche Zuordnungsprozess, welcher im Sommer 2012 begonnen hat, im Sommer/Herbst 2013 abgeschlossen sein soll. Anschliessend erfolgt eine Anschlusskonsolidierung, woraufhin die Zuordnungen dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet werden sollen. Da es sich aus Sicht der Arbeitgeberseite nicht um eine Lohngesetz-Revision, sondern lediglich um eine Pflege des Systems handelt, erfolgen die Änderungen auf Verordnungsebene. Die effektive Inkraftsetzung der neuen Lohnklassen für die überführenden Stellen ist für Anfang des Jahres 2014 geplant. c) Teuerungsausgleich Für die Festsetzung des Teuerungsausgleichs auf Löhnen und Renten ist in Basel der sogenannte Basler Index massgebend. Wie Vergleiche mit dem Landesindex der Konsumentenpreise ergeben, verläuft die Teuerungskurve weitgehend parallel. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist im Berichtsjahr bis im November 2012 auf 103.2 Punkte gesunken (Vorjahr November 103.6 Punkte). Der Basler Index verzeichnete eine ähnliche Entwicklung:
- 9 - ________________________________________________________ 2011 2012 Monat Basler Basler Index Index __________________________________________________________________________________________ Januar 104.0 103.3 März 105.0 104.2 Mai 105.2 104.2 Juli 104.1 103.5 September 104.1 103.8 November 103.9 103.6 2. ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN / AUTONOME INSTITUTIONEN a) Forderung zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen aa) Im Allgemeinen Nach wie vor und auch im Berichtsjahr hat der BAV die Ansicht vertreten, dass die Anstellungsbedingungen des baselstädtischen Kantonspersonals in einzelnen Bereichen nicht konkurrenzfähig sind. Insbesondere im Bereich der mittleren und oberen Lohnklassen zeigen die Vergleiche zur Privatwirtschaft, aber auch zu einzelnen umliegenden Kantonen, dass sich die Löhne in diesem Bereich im Kanton Basel-Stadt an der unteren Grenze bewegen. Eine entsprechende von der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) lancierte Intervention beim Regierungsrat wurde dahingehend beantwortet, dass insbesondere das Projekt „Systempflege“ (vgl. hierzu vorne 1b) diese Problematik mindern soll. ab) Lancierung einer Petition Im Laufe des Berichtsjahres hat der BAV zusammen mit den anderen in der AGSt zusammengeschlossenen Verbänden einen Aufruf für verbesserte Anstellungsbedingungen lanciert. Insbesondere die positive Ent-
- 10 - wicklung der Kantonsfinanzen in den letzten Jahren, aber auch die gesteigerten Anforderungen an die Arbeitsleistungen des Personals haben Anstoss für die Petition gegeben. Unter der Internetadresse www.jetztsind-wir-dran ist eine Homepage aufgeschaltet worden. Die Petition ist so gegliedert, dass sich die Unterzeichnenden dazu äussern können, welche der folgenden Forderungen ihnen am Wichtigsten ist: - Eine substanzielle Lohnerhöhung, welche den Kaufkraftverlust von rund 6.5 % nicht ausgeglichener Teuerung mindestens teilweise kompensieren soll. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der Regierungsrat mitgeteilt hat, dass er die Negativteuerung aus den Jahren 2011 und 2012 bei den nächsten Teuerungsrunden berücksichtigt haben will. Die Personalverbände haben bereits festgehalten, dass sie eine derartige Verrechnung – nicht zuletzt aufgrund der oben erwähnten, nicht ausgeglichenen Teuerung der vergangenen Jahre - keinesfalls akzeptieren werden. - Im Weiteren sollen die Mitarbeitenden zum Schutz der Gesundheit alle 5 Jahre einen Monat bezahlten Urlaub erhalten, dies im Sinne einer Weiterentwicklung des bisherigen Dienstjubiläums. - Als dritte Forderung wird beantragt, die derzeit geltende Degression auf den Teuerungsausgleich aufzuheben. Zurzeit wird der Teuerungsausgleich nur bis Lohnkasse 8 vollumfänglich gewährt; mit steigender Lohnklasse nimmt der Teuerungsausgleich ab bis auf 60 % in den höchsten Lohnklassen. Ziel ist es, der Regierung das Forderungspaket im Jahre 2013 zu unterbreiten. b) Autonome Institutionen ba) Universität Auch im Berichtsjahr haben zwei sozialpartnerschaftliche Gespräche zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung stattgefunden, anlässlich welcher aktuelle Personalthemen erörtert werden konnten. Der BAV war dabei vertreten durch den Sekretär sowie Dr. Markus Dürrenberger.
- 11 - Wiederum wurde den Mitarbeitenden der Universität gleich wie den Angestellten der kantonalen Verwaltung der Stufenanstieg für das Jahr 2013 gewährt. Nicht angepasst wurden wegen der Negativteuerung von minus 0.75 % (Stand Oktober-Index) die Lohnansätze per 2013. Auch hier wird die Negativteuerung zur Verrechnung mit einer künftigen Teuerung vorgetragen. bb) Spitäler bba) per 1. Januar 2012 verselbständigte Spitäler Per 1. Januar 2012 ist die Spitalfinanzierung schweizweit grundlegend umgestaltet worden. Betroffen von dieser Änderung waren auch einzelne Spitäler im Kanton Basel-Stadt; per Beginn des Berichtsjahres wurden das Universitätsspital (USB), das Felix Platter-Spital (FPS) sowie die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), welche bis dahin einen Teil der kantonalen Verwaltung darstellten, rechtlich verselbständigt. Der BAV war im Berichtsjahr zusammen mit den anderen das Spitalpersonal vertretenden Verbänden in erster Linie damit beschäftigt, sich im Hinblick auf die anstehenden Verhandlungen um einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu formieren. Gegen Ende des Berichtsjahres haben erste Gespräche mit der Arbeitnehmerseite stattgefunden und es ist geplant, im Frühjahr des Jahres 2013 die konkreten GAV-Verhandlungen aufzunehmen. bbb) Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) Bereits seit längerem verselbständigt ist das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB). Auch im Berichtsjahr haben gesamthaft drei Sitzungen mit der Leitung des UKBB stattgefunden, anlässlich welcher aktuelle, die Anstellungsbedingungen betreffende Fragen erörtert werden konnten. Von zentraler Bedeutung war dabei die Erarbeitung eines neuen Arbeitszeitregelementes.
- 12 - bc) Bürgergemeinde Der Bürgergemeinderat beschloss, für 2013 1 % der Gesamtlohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung zu stellen. Zudem genehmigte er eine Anpassung des seit 1997 geltenden Lohnsystems. bd) IWB Auch im Berichtsjahr haben wiederum verschiedene Kontakte zu den Industriellen Werken Basel (IWB) stattgefunden. Im Rahmen eines Sozialpartner-Austausches im November des Berichtsjahres konnte die Leitung der IWB verschiedene von den Personalverbänden gestellte Fragen beantworten und klären. 3. PENSIONSKASSE UND UNFALLVERSICHERUNGSKASSE (UVK) a) Pensionskasse Basel-Stadt Per 1. Januar 2012 ist eine Gesetzesänderung des BVG in Kraft getreten, die eine Neuregelung der Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften zur Folge hat. Hauptkonsequenz aus dieser Änderung für den Kanton Basel-Stadt ist, dass das Parlament in der kantonalen Gesetzgebung in Zukunft nur noch entweder die Leistungen oder die Finanzierung der Kasse regeln darf. Der Deckungsgrad der Pensionskasse Basel-Stadt belief sich per Ende 2011 auf rund 96 % und hat sich gegen Ende des Berichtsjahres 2012 noch verbessert. Unbesehen dessen führen die höhere Lebenserwartung, die Situation an den Finanzmärkten sowie das seit längerem äusserst tiefe Zinsniveau dazu, dass der technische Zinssatz der Pensionskasse von 4 % zu hoch ist und abgesenkt werden muss. Grundsätzlich hat dies zur Konsequenz, dass entweder höhere Finanzierungsbeiträge der Versicherten und des Arbeitgebers verlangt werden müssen oder aber die Leistungen reduziert werden; daneben ist auch eine Kombination dieser beiden Massnahmen möglich.
- 13 - Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird zu Beginn des Jahres 2013 einen Ratschlag in die Vernehmlassung schicken, der verschiedene Massnahmen zur Finanzierung der Senkung des technischen Zinssatzes vorsehen wird. Der BAV wird sich im Rahmen dieser Vernehmlassung zusammen mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) zusammengeschlossenen Verbänden eingehend vernehmen lassen. Ebenfalls im Ratschlag thematisiert werden soll die Frage, ob die Pensionskasse Basel-Stadt künftig im Leistungs- oder im Beitragsprimat geführt werden soll. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass ein Wechsel auf das Beitragsprimat mit Besitzstandskosten verbunden wäre, welche vom Arbeitgeber zu finanzieren wären. b) Unfallversicherungskasse (UVK) Nachdem im Jahre 2011 Bestrebungen im Gange waren, die Unfallversicherungskasse (UVK) abzuschaffen, konnte nicht zuletzt aufgrund einer Intervention der Personalverbände die Fortdauer der UVK erreicht werden. Nach wie vor besteht somit die Unfallgrundzusatzversicherung (2. Klasse), die Unfallergänzungsversicherung (1. Klasse) sowie die Krankenzusatzversicherung ECO. Anlässlich der Delegiertenversammlung vom September 2012 wurden folgende Prämien festgelegt: Aktive Pensionierte Unfallgrundzusatz (2.Kl.) 0.095 % des Bruttolohnes CHF 18.50 p.M. Unfallergänzung (1. Kl.) CHF 9.00 p.M. CHF 10.00 p.M. Krankenzusatz ECO 0.7 % des Bruttolohnes CHF 40.00 p.M.
- 14 - 4. VERSELBSTÄNDIGUNG DER SPITÄLER Per 1. Januar 2012 wurden das Universitätsspital (USB), das Felix PlatterSpital (FPS) sowie die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), welche bisher einen Teil der kantonalen Verwaltung darstellten, rechtlich verselbständigt. Mit der Verselbständigung blieben diese Spitäler als öffentlich-rechtliche Anstalt zu 100 % im Besitz des Kantons Basel-Stadt. Für die Mitarbeitenden haben das bisherige Personal- und Lohngesetz während einer Übergangsfrist von maximal vier Jahren weiterhin Gültigkeit. Beibehalten wird sodann die Pensionskassenlösung, womit die aktiven und pensionierten Angestellten der drei Spitäler mit einem Anschlussvertrag bei der Pensionskasse Basel-Stadt verbleiben. In den drei betroffenen Spitälern wurden zwischenzeitlich Reglemente für eine Personalkommission erlassen oder solche personell aufgestellt. Die Personalverbände erachten innerbetriebliche Personalkommissionen als ein sehr wirkungsvolles Instrument, um die Interessen der Arbeitnehmerschaft zu vertreten und zu wahren. Wichtig ist in diesen Zusammenhang, dass die neu aufgestellten Personalkommissionen der drei Spitäler und die Vertreter der Personalverbände an einem Strick ziehen, um so die Interessen der Spitalmitarbeitenden bestmöglich zu vertreten. 5. SOZIALPARTNERSCHAFT a) Kontakte mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) statt. Neben zahlreichen Einzelfragen wurden im Berichtsjahr Verhandlungen und Gespräche im Zusammenhang mit der kantonalen Spesenregelung sowie der Zulagenverordnung geführt. Haupttraktandum bildete jedoch das Projekt „Systempflege“, welches im Rahmen von zwei Workshops sowie mehreren Zusatzsitzungen eingehend vertieft wurde. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog, Dr. Guy Morin und Hanspeter Gass hatten neben der Systempflege die Forderungen nach einer Verbesserung der
- 15 - Anstellungsbedingungen zum Inhalt. Daneben wurden allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel-Stadt erörtert sowie erste Gespräche im Hinblick auf die anstehende Revision des Pensionskassengesetzes geführt. b) Kontakt mit den übrigen Verbänden Ebenfalls zum Bereich Sozialpartnerschaft zu zählen ist die Mitgliedschaft des BAV in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände (AGSt). Aufgrund der im vorliegenden Bericht beschriebenen, zahlreichen und vielfältigen Themen im Jahre 2012 war es einmal mehr von grösster Wichtigkeit, dass sich die im Kanton Basel-Stadt tätigen Personalverbände im Rahmen der AGSt treffen und die einzelnen Meinungen absprechen können. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände: - Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) - Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) - Kaufmännischer Verein (KV) - Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe (PSV) - Polizeibeamten-Verband (PBV) - Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) - SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel - Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Die AGSt wird präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann; als Vizepräsident amtet Beat Siegenthaler von der FSS und das Sekretariat betreut Frau Marianne Meyer Lorenceau vom VPOD. 6. ZENTRALER PERSONALDIENST (ZPD) SOWIE DEZENTRALE PERSONALABTEILUNGEN Der Zentrale Personaldienst (ZPD) stand im Berichtsjahr weiterhin unter der Leitung von Frau Andrea Wiedemann; der Rechtsdienst wurde von Herrn Lukas Ott geleitet.
- 16 - Neben den Kontakten zum Zentralen Personaldienst gab es auch im Berichtsjahr wie üblich zahlreiche Kontakte zu den dezentralen Personalabteilungen; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen. Per Anfang 2013 waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement - Bereichspersonalleiterin Jugend, Familie und Sport - Bereichspersonalleiter Bildung Markus Rümmele Annette Merz Thomas Baerlocher Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement inkl. Staatsanwaltschaft Thomas Huwyler Präsidialdepartement und Gerichte Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Sybil Schweiss Basler Verkehrsbetriebe Stephan Blaser Autonome Institutionen: Universitätsspital (USB) Mario da Rugna Universitäre Psychiatrische Kliniken (UPK) Eleonora Riz à Porta Universitäts-Kinderspital (UKBB) Markus Stäuble
- 17 - Felix Platter-Spital Nicole Ditzler-Trepp Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger IWB Erich Schwizer Universität Christian Widmann 7. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf verschiedenen Ebenen. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft führt er Verhandlungen mit den Arbeitgebern betreffend der Anstellungsbedingungen wie beispielsweise im Berichtsjahr die Systempflege (vgl. hierzu vorne 1 b). Neben diesen Aufgaben der Sozialpartnerschaft gewährt der BAV seinen Mitgliedern einen unentgeltlichen Rechtsschutz in sämtlichen anstellungsrechtlichen Fragen und – in begrenztem Umfang – in den übrigen Rechtsgebieten. So sieht das Rechtsschutzreglement des BAV vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt, wobei der Verbandssekretär seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig ist und somit über das nötige Fachwissen verfügt. Die im Berichtsjahr vom BAV für die Mitglieder behandelten Rechtsschutzfälle lassen sich in folgende Kategorien gliedern: - Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragen beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem
- 18 - schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen sind. - Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – ist regelmässig eine rechtliche Beratung angezeigt. - Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Weiter ansteigend waren im Berichtsjahr Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung. Es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen des Projektes Systempflege, bei welchem sämtliche Funktionen der kantonalen Verwaltung einer Überprüfung unterzogen werden, weitere Anfragen geben wird. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten, nicht das Arbeitsverhältnis betreffende Angelegenheiten einzuholen. 8. VERANSTALTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN Am 31. Mai 2012 fand der Ausflug der Gruppe Pensionierte statt. Ziel war nach einer abwechslungsreichen Fahrt die Glaswarenfabrik in Hergiswil am Vierwaldstättersee. Nach dem Mittagessen - serviert im Glasi-Restaurant – konnte unter kundiger Führung die Fabrik besichtigt werden. Bevor die Teilnehmer nach Basel zurückkehrten, war ein Halt im Städtchen Willisau mit den berühmten Willisauer Ringli organisiert. Danken möchten wir an dieser Stelle im Namen der zahlreichen Teilnehmer Doris Witschi und den weiteren Mitgliedern des Organisationsteams für ihren grossen Einsatz. Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 24. Mai 2012 im gewohnten Rahmen im Restaurant Seegarten in Brüglingen-Münchenstein statt (detaillierte Ausführungen finden sich hierzu unter 9a „Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr“).
- 19 - Vergünstigungen für unsere Mitglieder bietet weiterhin der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) an wie z.B. bei der Sympany oder der KPT; auch Hypotheken bei der Bank Coop werden zu speziellen Konditionen offeriert. Details können auf der Homepage des ZV (www.zentral.ch) nachgesehen werden. Ein Kollektivvertrag für die Krankenpflegeversicherung besteht für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) zudem bei der SWICA. Immer mehr Mitglieder benützen den vom BAV gewährten Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie eine einmalige unentgeltliche Auskunft pro Jahr in privaten Rechtsfragen. 9. VERBANDSORGANISATION a) Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr aa) Mitgliederversammlung An der ordentlichen Mitgliederversammlung des BAV vom 24. Mai 2012 im Restaurant Seegarten in Brüglingen-Münchenstein nahmen wiederum zahlreiche Mitglieder teil und verfolgten mit Interesse das Referat von Frau Andrea Wiedemann, Leiterin ZPD zum Thema „Systempflege“ (vgl. auch die Ausführungen zu diesem Thema unter 1b). Die ordentlichen Traktanden Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget wurden von den Anwesenden ohne Diskussionen genehmigt. Zugestimmt wurde auch einer Erhöhung der Mitgliederbeiträge ab 2013 von bisher CHF 140.-- (aktive Verbandsmitglieder) auf neu CHF 160.-- sowie für die pensionierten Verbandsmitglieder und Schüler von bisher CHF 70.-- auf neu CHF 80.--. An der Mitgliederversammlung 2010 wurde der Vorstand für eine dreijährige Amtsperiode, d.h. bis 2013 gewählt. An der diesjährigen Mitgliederversammlung mussten wir jedoch vom Rücktritt der Vorstandsmitglieder Angela Suess und Marco Albani Kenntnis nehmen. Angela Suess wurde 2008 in den Vorstand gewählt und hat das Amt der Kassiererin übernommen, dessen Aufgaben sie stets speditiv erle-
- 20 - digte und auch fundierte Vorschläge für eine effizientere Führung unserer Buchhaltung unterbreitet hat. Sie verlässt den Vorstand, da ihr aus beruflichen Gründen die Zeit für die Vorstandsarbeit fehlt. Marco Albani, welcher seit 2010 Mitglied im Vorstand war und sich mit grossem Engagement der Neugestaltung und Betreuung unserer Homepage gewidmet hat, ist aus den Diensten des Kantons Basel-Stadt ausgeschieden, was auch den Austritt aus dem BAV mit sich zog. Als neues Mitglied in den Vorstand wurde Ruth Wolf gewählt. Ruth Wolf ist Leiterin des Sekretariates Abteilung Sucht bei den Gesundheitsdiensten und wird im Vorstand das Ressort Relations extern betreuen. Tanja Antener, welche im Berichtsjahr den Vorsitz im Beirat innehatte, fasste die Arbeit des Beirates im Berichtsjahr kurz zusammen. Als Revisoren für das Jahr 2012 wurden Frau Priska Maier und Herr Peter Arnosti gewählt. Frau Priska Maier ist während des Berichtsjahres leider verstorben. ab) Vorstand Die Leitung der Geschäfte des BAV und dessen Vertretung nach aussen obliegt gemäss statutarischer Vorschrift dem Vorstand. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 haben gesamthaft zehn Vorstandssitzungen stattgefunden, anlässlich welcher wiederum nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen Gremien (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände [AGSt], Sozialpartnergespräche, ZPD-Gespräche) vor- und nachbereitet wurden. Wie vorstehend beim Bericht über die Mitgliederversammlung ausgeführt, wurde Frau Ruth Wolf als Nachfolgerin von Marco Albani, welcher aus den Diensten des Kantons Basel-Stadt ausgetreten ist, neu in den Vorstand gewählt. Ruth Wolf übernahm das Ressort Public Relations extern, welchem u.a. die Betreuung unserer Homepage untersteht.
- 21 - Nach dem Ausscheiden von Angela Süss hat sich Christoph Wolf zur Führung des Kassieramtes zur Verfügung gestellt. Am Ende des Berichtsjahres setzte sich der Vorstand somit wie folgt zusammen: Dora Weissberg Präsidentin Dr. Gregor Thomi Vizepräsident Christoph Wolf Kassier Dr. Georg Schürmann Sekretär Christian Heim Prof. Edith Holsboer Marja Kuusinen Roland Ruf Ernst Siefert Doris Witschi Ruth Wolf Die Vorstandsressorts werden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: 1) Ressort Public Relations extern: Ruth Wolf 2) Ressort Public Relations intern: Roland Ruf 3) Ressort Personalrecht: Dr. Gregor Thomi und Dora Weissberg 4) Ressort Versicherungen: Dora Weissberg ac) Abgeordnetenversammlung / Beirat / Verbandsgruppen BEIRAT An der Mitgliederversammlung vom 11. Mai 2010 wurde dem von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Konzept zugestimmt, wonach an Stelle der bisherigen Abgeordnetenversammlung ein sogenannter Beirat als Pilotprojekt für die Dauer von zwei Jahren eingesetzt werden soll. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde nach zweijähriger Pilotphase an der Mitgliederversammlung 2012 der definitiven Einführung des Beirates zugestimmt. Der Beirat soll insbesondere gewährleisten, eine bes-
- 22 - sere Verbindung zwischen dem einzelnen Mitglied und dem Vorstand herzustellen. Die Implementierung des Beirates in die Verbandsstruktur bedingt jedoch eine Statutenänderung, welche im laufenden Jahr durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Vorstandes vorbereitet worden ist. Nach dem Rücktritt von David Meier und dem Ausscheiden von Ruth Wolf, welche an der Mitgliederversammlung in den Verbandsvorstand gewählt worden ist, hat der Beirat im Juli 2012 zwei neue Mitglieder zur Mitarbeit im Beirat gewinnen können. Dieser setzt sich per Ende Jahr zusammen aus: Andreas Baumann (Vorsitz 2012), Tanja Antener, Dr. Markus Dürrenberger, René Keller, Patricia Pardelli und Werner Weisskopf. Ein Kurzbericht über die Arbeit des Beirates wurde an der Mitgliederversammlung vom 24. Mai 2012 von Tanja Antener präsentiert. Verschiedene Themen hat der Beirat behandelt und anschliessend dem Vorstand zur Diskussion übergeben. VERBANDSGRUPPEN Direkte Ansprechpersonen aus dem Vorstand bzw. dem Beirat zu den Verbandsgruppen sind: 1) PENSIONIERTE Ansprechperson: Doris Witschi (info@bav-bs.ch) 2) UNIVERSITÄT Ansprechperson: Dr. Markus Dürrenberger (markus.duerrenberger@unibas.ch) 3) SPITÄLER Ansprechpersonen: Marja Kuusinen (info@bav-bs.ch) 4) DEPARTEMENTE + GERICHTE Ansprechperson: Christoph Wolf (christoph.wolf@bs.ch) 5) ANGESCHLOSSENE INSTITUTIONEN Ansprechperson: Ernst Siefert (e.siefert@bluewin.ch)
- 23 - Wie bisher weiter besteht die gruppenübergreifende KADER-VEREINIGUNG, welche von Vorstandsmitglied Christian Heim (christian.heim@ bs.ch) präsidiert wird. Die Zuständigkeiten für die Verbandsgruppen ergeben sich wie folgt: 1) PENSIONIERTE ANSPRECHPERSON UND VORSITZENDE: Doris Witschi Allmendstr. 20 4058 Basel info@bav-bs.ch 2) UNIVERSITÄT ANSPRECHPERSON: Dr. Markus Dürrenberger ZMB, Biozentrum/Pharmazentrum Klingelbergstr. 50/70 4056 Basel markus.duerrenberger@unibas.ch 3) SPITÄLER ANSPRECHPERSON: Marja Kuusinen per Adr.: Sekretariat BAV St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel info@bav-bs.ch DAZU GEHÖREN: ● FELIX PLATTER-SPITAL ● UNIVERSITÄTS-KINDERSPITAL (UKBB) ● UNIVERSITÄTSSPITAL Werner Weisskopf VORSITZENDER: Birsigstrasse 133 4054 Basel wweisskopf@uhbs.ch
- 24 - ● UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE Prof. Edith Holsboer KLINIKEN (UPK) c/o UPK VORSITZENDE: Wilhelm Klein-Str. 27 4012 Basel edith.holsboer@upkbs.ch 4) DEPARTEMENTE + GERICHTE ANSPRECHPERSON: Christoph Wolf Therwilerstr. 13 4153 Reinach christoph.wolf@bs.ch DAZU GEHÖREN: ● GESUNDHEITSDEPARTEMENT ● JUSTIZ- UND SICHERHEITSDEPARTEMENT ● PRÄSIDIALDEPARTEMENT PENDENT ● DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, SOZIALES UND UMWELT ● GERICHTE ● BAU- UND VERKEHRSDEPARTEMENT David Meier VORSITZENDER: Bifangweg 11 4246 Wahlen b. Laufen david.meier@bs.ch ● ERZIEHUNGSDEPARTEMENT Katharina Gaugler VORSITZENDE: FMS Engelgasse 120 4052 Basel kathrin.gaugler@bs.ch ● FINANZDEPARTEMENT Gilbert Hubler VORSITZENDER: Wollbachstr. 6 4058 Basel gilbert.hubler@bs.ch
- 25 - 5) ANGESCHLOSSENE INSTITUTIONEN ANSPRECHPERSON: Ernst Siefert Vogesenstr. 59 4056 Basel e.siefert@bluewin.ch DAZU GEHÖREN U.A. ● INDUSTRIELLE WERKE (IWB) Walter Christen VORSITZENDER: Chummetweg 9 4254 Liesberg Dorf walter.christen@iwb.ch ● RIEHEN Kurt Rüttimann VORSITZENDER: Haselrain 65 4125 Riehen kurt.ruettimann@riehen.ch KADER-VEREINIGUNG (gruppenübergreifend) ANSPRECHPERSON UND VORSITZENDER: Christian Heim Bosenhaldenweg 9 4125 Riehen christian.heim@bs.ch ad) Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählt zurzeit vier Ehrenmitglieder, nämlich: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 und Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007
- 26 - Dr. Claudius Alder Sekretär des BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001; Vizepräsident BAV 2001 - 2006 b) Kommissionen In den verschiedenen Kommissionen, in welchen der BAV mitwirkte, war der Verband im Jahr 2012 wie folgt vertreten: Begutachtungskommission der Christian Heim Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten (BKPK): Personalrekurskommission (PRK): Christian Heim Verwaltungsrat Pensionskasse: Dora Weissberg Delegiertenversammlung Unfallversicherungskasse (UVK): (Vertreter/Vertreterinnen des BAV) Tanja S. Antener Ernst Siefert Walter Christen Verena Stämpfli Katharina Gaugler Dr. Gregor Thomi Ruth Gilomen Dora Weissberg Gilbert Hubler Werner Weisskopf Marja Kuusinen Doris Witschi Roland Ruf Kassenkommission UVK: Dora Weissberg
- 27 - c) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Der Kontakt zwischen dem Vorstand des BAV und dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) wird weiterhin durch Vorstandsmitglied Ernst Siefert sichergestellt. An der 99. Delegiertenversammlung vom 11. Mai 2012 in Burgdorf wurde über die Anerkennung für das öffentliche Personal diskutiert. Zudem wurde u.a. das langjährige Geschäftsleitungsmitglied Ruedi Brosi verabschiedet und der Vorstand durch die Wahl neuer Mitglieder verstärkt. Verantwortung für die eigene Entwicklung übernehmen - dies war das Thema im November an der 22. Fachtagung Brunnen. Die Referenten haben sich nicht nur mit den Fragen, ob und welche Weiterbildung man absolvieren will, auseinandergesetzt, sondern auch welche Art der Weiterbildung die richtige ist, welche Lernmethoden existieren sowie die rechtlichen Aspekte und die Bedeutung der Weiterbildung aus Sicht der Arbeitgeber dargelegt. d) Angestelltenvereinigung der Region Basel (ARB) Der BAV hat sich im Berichtsjahr entschlossen, der Angestelltenvereinigung Region Basel (ARB) beizutreten. Die ARB ist als Verein konstituiert und hat ihren Sitz in Basel. Sie vertritt die Interessen ihrer angeschlossenen Verbände sowie daneben die anstellungsrechtlichen Interessen der Angestellten. Dabei ist sie Vertragspartei von Gesamtarbeitsverträgen und sie betreibt Lobbying zugunsten ihrer Mitglieder. Derzeit hat die ARB als Dachverband folgende Einzelverbände zu Mitgliedern: - Verein der Angestellten Coop (VdAC) - Kaufmännischer Verband Baselland (KV BL) - Novartis Angestelltenverband (NAV) - Baukader Schweiz, Sektion Basel (BKS) - Schweizerischer Musiker-Verband Sektion Basel (SMV) - Angestelltenvereinigung Lonza Basel - Bankpersonalverband Nordwestschweiz - Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV)
- 28 - Der BAV verspricht sich von der Mitgliedschaft in der Angestelltenvereinigung Region Basel eine grössere Vernetzung innerhalb der Verbände, die die Interessen der Arbeitnehmenden wahrnehmen. Auch wenn die Anstellungsbedingungen der übrigen in der ARB zusammengeschlossenen Verbände grundsätzlich privatrechtlich sind, ist festzustellen, dass sich in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen auch für das öffentlich-rechtlich angestellte Personal geändert haben. So zeigt sich am Beispiel der zu Beginn des Berichtsjahres ausgelagerten Spitäler, dass auch in diesem Bereich Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt werden und der BAV wird dabei von der Erfahrung der ARB profitieren können. Überdies ist davon auszugehen, dass Personalverbände, die im privatrechtlichen Bereich tätig sind in grundsätzlicher Weise von den Erfahrungen derjenigen mit öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen profitieren können und umgekehrt. 10. MITGLIEDERBESTAND, TODESFÄLLE Die Mitgliederzahl hat sich im Laufe des Berichtsjahres wie folgt verändert: 2012 Vorjahr Bestand per 31. Dezember 2011 1497 1564 Eintritte 2012 34 41 Austritte 2012 88 93 Todesfälle 2012 24 15 Bestand per 31. Dezember 2012 1419 1497 Auch im Berichtsjahr erfolgte wiederum der Grossteil der Austritte aus dem BAV wegen Ausscheiden aus den Diensten des Kantons Basel-Stadt sowie Pensionierungen. Der BAV erinnert daran, dass insbesondere eine Pensionierung nicht bedeuten muss, dass die Dienste des BAV nicht mehr nützlich sein könnten.
- 29 - Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Rentenbezüger ebenso wie Lehrlinge zudem nur die Hälfte des Jahresbeitrages (CHF 80.--, Aktive CHF 160.--) bezahlen. Im Berichtsjahr 2012 mussten wir vom Ableben der folgenden Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Im Ruhestand: Jeanne Bachmann-Dietrich Witwe eines verstorbenen Mitgliedes Erna Bleuel IWB Robert Bühler Universitätsspital Walter Bühler Motorfahrzeugkontrolle Rolf H. Buser Bau- und Verkehrsdepartement Ruth Dünner-Oser UPK Heidi Dürrenberger Sozialhilfe Georges Eichenberger Sympany Max Fäh Steuerverwaltung Erhard Fink Zeughausverwaltung Hans Gass Steuerverwaltung Prof. Fabion Gerson Institut für Physikalische Chemie Prof. George Graber Zahnärztliches Institut Frieda Grogg Sympany Hanspeter Jaeggi Universität Urban Joseph Bau- und Verkehrsdepartement Margrit Lips Witwe eines verstorbenen Mitgliedes Priska Maier Erziehungsdepartement Beat Meier IWB Bruno Schäfer UKBB Edwin Stähli Felix Platter-Spital Prof. Gilbert Thiel Universitätsspital Edy Vogel Ausgleichskasse Irmlind Wunderlin Witwe eines verstorbenen Mitgliedes Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.
- 30 - PERSÖNLICHES SCHLUSSWORT DES SEKRETÄRS Das Berichtsjahr 2012 war geprägt von der Systempflege sowie von der aufgrund des Bundesrechts notwendig werdenden nochmaligen Revision des Pensionskassengesetzes. Beide Projekte betreffen die Interessen der Mitarbeitenden direkt und es zeigt sich, dass eine starke Personalvertretung auch in Verbindung mit anderen Verbänden wichtig ist. Ein Hauptteil der Sekretariatsarbeit bestand sodann wiederum in der Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz, wobei Lohnfragen im Vordergrund gestanden haben. Positiv zu vermerken ist wiederum, dass eine Vielzahl der an das Sekretariat gerichteten Anfragen letztlich im Einvernehmen mit der Arbeitgeberseite gelöst werden konnten und auf diese Weise zeit- und aufwandintensive Einsprache- und Rekursverfahren in zahlreichen Fällen vermieden werden konnten. Abschliessend danke ich auch an dieser Stelle wieder sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV, welche auch im Jahre 2012 dank ihrer Erfahrung und Ihrem Engagement die Interessen der Mitglieder haben wahrnehmen können. Mein letzter Dank geht traditionellerweise an Anne Schürmann, welche sowohl den Vorstand als auch mich im Berichtsjahr mit grosser Erfahrung und Umsicht tatkräftig unterstützt hat. Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) Die Präsidentin: Der Sekretär: Dora Weissberg Dr. Georg Schürmann
- 31 - KONTAKTMÖGLICHKEITEN UND AKTUELLE INFORMATIONEN Kontaktmöglichkeit via E-mail: info@bav-bs.ch Postadresse: St. Alban-Vorstadt 21, 4052 Basel Telefon 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV-Info, dem äusserst reichhaltigen Informationsmedium des Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV), orientieren wir unsere Mitglieder mit monatlichen Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt. Zudem erhalten alle Mitglieder, welche uns die E-Mail-Adresse mitgeteilt haben und entsprechend registriert sind, aktuelle Informationen über einen regelmässig versendeten newsletter.
- 32 - Jahresrechnung 2012 Einnahmen Mitgliederbeiträge [Aktive CHF 140.00; Pensionierte CHF 70.00] CHF 155'400.00 Spenden CHF 1'300.00 Zinsen (ausgenommen Fonds) CHF 633.90 Prozessentschädigungen CHF 6'600.00 Diverse Einnahmen CHF 24'924.68 _______________ Total Einnahmen CHF 188'858.58 ========== Ausgaben Personalaufwand Sekretariat CHF 120'976.35 Vorstand/Beirat CHF 15'530.45 Gesetzesrevisionen und Expertisen CHF 0.00 CHF 136'506.80 Verbände Zentralverband CHF 15'374.00 Arbeitsgemeinschaft CHF 2'000.00 CHF 17'374.00 Verwaltungsaufwand Porti, Telefon CHF 1'665.20 Post- und Bankspesen CHF 1'583.80 Drucksachen CHF 3'371.60 Büromaterial/Abonnemente CHF 0.00 EDV CHF 138.80 CHF 6'759.40 Aktivitäten Werbung CHF 960.00 Veranstaltungen CHF 8'058.70 Geschenke Jubilare CHF 215.25 Pensionierten-Ausflug CHF 3'629.80 CHF 12'863.75 Beiträge an Hinterbliebene CHF 7'500.00 Übriger Aufwand CHF 80.00 Steuern CHF 1'270.50 _______________ Total Aufwand CHF 182'354.45 Einnahmen-Überschuss CHF 6'504.13 _______________ CHF 188'858.58 ===========
- 33 - Bilanz per 31. Dezember 2012 Aktiven Passiven Postkonto 40-3812-0 CHF 43'728.32 Post-Depositokonto 40-204846-6 CHF 14'961.75 BKB Kontokorrent CHF 36'319.42 BKB-Anlagesparkonto (Aktionsfonds) CHF 78'072.73 BKB-Anlagesparkonto (Hinterbliebenenfonds) CHF 44'888.45 Wertschriften CHF 1'000.00 Verrechnungssteuer CHF 334.86 Büromaschinen CHF 1.00 Transitorische Aktiven CHF 25'420.00 Transitorische Passiven CHF 46'449.55 Kapital CHF 70'392.18 Aktionsfonds per 1.1.2012 CHF 75'060.92 Zuweisung 2012 CHF 3'712.65 Zinsen CHF 189.83 CHF 78'963.40 Hinterbliebenenfonds per 1.1.2012 CHF 46'319.75 Zuweisung 2012 CHF 2'433.95 Zinsen CHF 167.70 CHF 48'921.40 ______________ ______________ Vermögen per 31. Dezember 2012 CHF 244'726.53 CHF 244'726.53 ========== ========== Für die Richtigkeit: Christoph Wolf, Kassier Basel, 31. Dezember 2012
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