Jahresbericht 2012

- 17 - Felix Platter-Spital Nicole Ditzler-Trepp Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger IWB Erich Schwizer Universität Christian Widmann 7. PERSONALANGELEGENHEITEN, RECHTSSCHUTZFÄLLE Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf verschiedenen Ebenen. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft führt er Verhandlungen mit den Arbeitgebern betreffend der Anstellungsbedingungen wie beispielsweise im Berichtsjahr die Systempflege (vgl. hierzu vorne 1 b). Neben diesen Aufgaben der Sozialpartnerschaft gewährt der BAV seinen Mitgliedern einen unentgeltlichen Rechtsschutz in sämtlichen anstellungsrechtlichen Fragen und – in begrenztem Umfang – in den übrigen Rechtsgebieten. So sieht das Rechtsschutzreglement des BAV vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt, wobei der Verbandssekretär seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig ist und somit über das nötige Fachwissen verfügt. Die im Berichtsjahr vom BAV für die Mitglieder behandelten Rechtsschutzfälle lassen sich in folgende Kategorien gliedern: - Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragen beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem

RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==