- 4 - VORWORT DER PRÄSIDENTIN Geschätzte Mitglieder Im Berichtsjahr 2012 stand für unseren Verband zum einen das Projekt „Systempflege“ im Vordergrund. Mit dieser Überarbeitung des kantonalen Lohnsystems sollen nicht nur die in den letzten Jahren neu entstandenen Ausbildungen eingepflegt, sondern auch die bestehenden Funktionen generell einer Überprüfung unterzogen werden. Während wir im Laufe des Berichtsjahres den Eindruck gewonnen hatten, vermehrt und intensiver in das Projekt eingebunden zu sein, hat die Regierung den Prozess kürzlich dahingehend abgeändert, dass die eigentliche Zuordnung nur noch bilateral zwischen dem ZPD und den Verantwortlichen in den Departementen und ohne die Personalverbände vorgenommen wird. Aus unserer Sicht ist dies eine klare Verschlechterung der Transparenz und eine erhebliche Einschränkung der Sozialpartnerschaft; es ist zu befürchten, dass die Akzeptanz der Zuordnungen damit sinken wird. Im Weiteren beschäftigt hat unseren Verband sodann einmal mehr die Pensionskasse des Basler Staatspersonals. Aufgrund einer Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben, muss das kantonale Gesetz einer weiteren Revision unterzogen werden. Wegen des historisch tiefen Zinsumfelds und den damit einher gehenden sinkenden Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten, der gestiegenen Lebenserwartung und um zu gewährleisten, dass die Kasse auch für kommende Generationen tragfähig bleibt, soll gleichzeitig der technische Zinssatz herabgesetzt werden. Als Folge dieser Zinssenkung entstehen sowohl Einmalkosten als auch ein verändertes Finanzierungsgleichgewicht. So ist zum einen Kapital einzuschiessen, um die Reduktion des Deckungsgrades auszugleichen und zum anderen ist der bestehende Leistungsplan unter der Annahme gleichbleibender Beiträge nicht mehr finanzierbar, so dass bei den aktiven Versicherten entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt werden müssen. Wie diese Mehrkosten zu finanzieren sind und welche Besitzstandsregelung es für die aktiven Versicherten geben wird, wird Gegenstand der Verhandlungen und Diskussionen der kommenden Monate sein. Vorderhand relativ ruhig ist die per 1. Januar 2012 vollzogene Verselbständigung der drei Spitäler USB, FPS und UPK von statten gegangen. Dies liegt in erste Linie wohl daran, dass bis zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) die bisherigen personalrechtlichen Bestimmungen des kantonalen Rechts weiterhin Geltung haben. Die ersten Gespräche bezüglich des GAV sollen im Frühjahr 2013 beginnen.
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