Baselstädtischer AngestelltenVerband 2013 Jahresbericht und Jahresrechnung
1 6 – 10 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2014 — Familien- und Unterhaltszulagen — Lohnabzüge Projekt Systempflege Die Pensionskasse Die Unfallversicherungskasse 2 10 – 13 Bericht über die angeschlos- senen Institutionen Die Spitäler USB, FPS und UPK Die Universität Das Universitäts-Kinderspital Die Bürgergemeinde Die Industriellen Werke Basel
313 – 16 Sozialpartnerschaft Kontakte mit dem Zentralen Personal- dienst ZPD und der Regierung Kontakte mit den übrigen Verbänden Beitritt zur Angestelltenvereinigung Region Basel ARB 4 – 5 17 – 19 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen 619 – 25 Verbandsorganisation Statutenrevision per 1. Juli 2013 Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat — Verbandsgruppen — Ehrenmitglieder des BAV 7 – 10 25 – 31 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Jahresrechnung und Bilanz 2012
6 Vorwort der Präsidentin Geschätzte Mitglieder Der BAV setzt sich für die Angestellten des Kantons ein. Er bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz, kniet sich in die Diskussion rund um das Thema Pensionskassenrevision, nimmt einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für Spitalange- stellte in Angriff und beteiligt sich an der Ausarbeitung eines zeitgemässen Lohnsystems. Der BAV feilt so lange an den Rahmenbedingungen des Arbeitsumfelds, bis sich die Mit- arbeitenden wohl und sicher fühlen und sich in ihrer Arbeit frei entfalten können. So entsteht ein schützender Rahmen für die Angestellten des Kantons. Dieser Rahmen spielt im neuen Erscheinungsbild des BAV die Hauptrolle. Er symbolisiert ein zentrales Anliegen des Baselstädtischen Angestellten-Verbands: Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unliebsamen Nebengeräuschen am Arbeitplatz. Der Rahmen soll nicht einengen, sondern das individuelle Betäti- gungsfeld eines jeden Angestellten einfassen und ihm Stabilität verleihen. Mit seinem neuen Auftritt will der BAV aber auch sichtbarer werden. Seine Leistungen und Dienstleistungen haben einen Auftritt verdient, der wahrgenommen wird – von seinen Mitgliedern ebenso wie von Menschen, die den BAV noch nicht kennen. Als Präsidentin des BAV wünsche ich mir, dass wir «So entsteht ein schützender Rahmen für die Angestellten. »
7 vermehrt jüngere Mitarbeitende ansprechen und von der Wichtigkeit unserer Arbeit überzeugen können. Das soll uns auch mit einem geänderten Erscheinungsbild und einer neu gestalteten Homepage gelingen. Denn eine gesunde Mitgliederzahl ist die Basis für die Arbeit des BAV. Je stärker der Verband, umso stärker seine Kraft. Und bei den vielen grossen Projekten, die uns im vergangenen Jahr beschäftigt haben und auch in Zukunft beschäftigen werden, brauchen wir unsere ganze Kraft: Der Dauerbrenner Pensionskassensanierung und das Projekt Systempflege sind grosse Herausforderungen für den BAV. Zudem muss ein Gesamtarbeitsvertrag für Spitalangestellte ausgearbeitet werden. Für diese und andere Projekte setzt sich der BAV unermüdlich ein. Damit die Angestellten des Kantons unter guten Rahmenbedingungen beste Arbeit leisten und sich frei entfalten können. Für ihren Einsatz und ihre Unterstützung danke ich allen Vorstandskolleginnen und –kollegen sowie dem Sekretariat. Sie alle haben im vergangenen Jahr hervorragende Arbeit für die Mitglieder unseres Verbands geleistet. Dora Weissberg, Präsidentin
8 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind auch im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2014 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2014 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2014 gemäss den Bestimmungen von §4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2013 plus 0,1%. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2013 unverändert bleiben, die kumulierte Teuerung aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden kann. Die kumulierte Teuerung beträgt total minus 0,7% und wird wie folgt berechnet: -0,5 % ( 2011 ) + -0,3 % ( 2012 ) + +0,1 % ( 2013 ) Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.00
9 Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00 Lohnabzüge Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabzüge betragen seit 1. Januar 2013 unverändert total 12,1%. Der Betrag setzt sich zusammen aus 8,4% AHV 1,4 % IV 0,3 % EO 2,0% ALV Er wird je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Projekt Systempflege Das bereits seit mehreren Jahren andauernde Projekt Systempflege wurde im Berichtsjahr 2013 weitergeführt. Es wurden weitere provisorische Zuordnungen gemacht und es ist bereits jetzt abzusehen, dass die Systempflege sowohl zu Höher- als auch zu Tiefereinreihungen führen wird. Ziel des Projekts Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Das System des Kantons Basel-Stadt, in dem die unterschiedlichsten Tätigkeiten und Funktionen abgebildet und in Lohnklassen eingeteilt werden müssen, ist nicht mehr zeitgemäss. Das Projekt Systempflege hat zum Ziel, diese Funktionsbewertung den neuen Realitäten anzupassen.
10 Umsetzung auf 2015 verschoben Mit Verärgerung haben die Vertreter der Arbeitnehmerschaft zur Kenntnis genommen, dass die neuen Zuordnungen später als geplant in Kraft gesetzt werden. Die Abteilung Vergütungsmanagement teilte im Sommer des Berichtsjahrs mit, die geplante Inkraftsetzung im Februar 2014 sei nicht realistisch und die Zuordnungen könnten daher erst im Februar 2015 vorgenommen werden. Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass zahlreiche Stellenbeschriebe nicht aktualisiert seien und überarbeitet oder neu erstellt werden müssten. Der BAV befürchtet, dass das Projekt noch weiter in die Länge gezogen wird. Dies da seit 2012 die Personalverbände von den Zuordnungssitzungen ausgeschlossen sind. Diese Beschneidung des Mitspracherechts könnte zur Folge haben, dass viele Arbeitnehmende mit der neuen Zuordnung nicht einverstanden sind und sich gegen die Einteilung in neue Lohnklassen mit Einsprachen wehren. Die Behandlung dieser möglichen Einsprachen würde zu einem beträchtlichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand des Projekts führen. Der BAV setzt sich ein Der BAV hat darauf hingewiesen, dass eine Verzögerung nicht zu Lasten derjenigen Berufsgruppen gehen darf, bei welchen seit längerem auch aus Sicht des Arbeitgebers ein Nachholbedarf besteht. Ebenso wenig ist es akzeptabel, dass Neube- «Der bav befürchtet, dass das Projekt weiter in die Länge gezogen wird.»
11 wertungen, die bereits hängig sind und bezüglich welcher die Betroffenen stets mit dem Hinweis auf die laufende System- pflege vertröstet worden sind, aufgrund des neuen Zeitplanes einen Nachteil erleiden. Sollte diesbezüglich keine Einigung erzielt werden können, müsste wohl der Rechtsweg beschritten werden. Die Pensionskasse Aufgrund einer Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG ist eine erneute Revision des kantonalen baselstädtischen Pensionskassengesetzes notwendig. Für das Personal bedeutend ist dabei die geplante Senkung des technischen Zinssatzes auf neu 3%; dies aufgrund des seit längerem tiefen Zinsniveaus und der gestiegenen Lebenserwartung. Der technische Zinssatz ist eine rechnerische Grösse, die dem angenommenen Zinsertrag für eine bestimmte Laufzeit entspricht. Stellungnahme des BAV Der Regierungsrat hat einen Ratschlag verfasst, welcher als Hauptpunkt eine Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 vorsieht. Als Gegenleistung verzichtet der Kanton auf die Rückzahlung der im Rahmen der letzten Sanierung geleisteten Einmaleinlage. Der damals beschlossene höhere Beitrag der Arbeitnehmenden wird jedoch weiterhin erhoben und fliesst direkt in die Kasse zur Stützung des Deckungsgrades. Aus Sicht der Personalvertretungen leisten die Versicherten mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Rentenalters auf neu 65 Jahre einen massgeblichen Beitrag an die Kosten, welche aus der Senkung des technischen Zinssatzes entstehen.
12 Zusätzliche, von den Arbeitnehmenden zu tragende Veränderungen des Ratschlags wären nicht hinnehmbar. Die Unfallversicherungskasse UVK Nach wie vor besteht bei der Unfallversicherungskasse UVK die Möglichkeit einer Unfallgrundzusatzversicherung (2. Klasse), einer Unfallergänzungsversicherung (1. Klasse) sowie einer Krankenzusatzversicherung ECO. Anlässlich der Delegiertenversammlung vom Oktober 2013 wurde beschlossen, die Versicherungsleitungen unverändert zu belassen. Es wurden folgende Prämien für das Jahr 2014 festgelegt: Aktive Pensionierte Unfallgrundzusatz (2.Kl.) 0.095% des Bruttolohnes CHF 18.50 p.M. Unfallergänzung (1. Kl.) CHF 9.00 p.M. CHF 12.50 p.M. Krankenzusatz ECO 0.7% des Bruttolohnes CHF 40.00 p.M. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die Spitäler USB, FPS und UPK Der Prozess der Verselbständigung der baselstädtischen Spitäler ist noch nicht abgeschlossen. Spätestens am 1. Januar 2016 soll das baselstädtische Personalrecht durch einen Gesamtarbeitsvertrag GAV für die öffentlichen Spitäler ersetzt und abgelöst werden. Dieser soll sich – so steht es im Gesetz – an den Bedürfnissen des Betriebs und des Personals sowie an den Gegebenheiten des Markts orientieren.
13 Mitarbeitende mit einbeziehen Da die Arbeitnehmerdelegation darauf angewiesen ist, Informationen und Stimmungen aus den einzelnen Spitälern zu erhalten, wurde ein sogenanntes Sounding board eingeführt. Ziel ist es, Rücksprache mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einzelnen, wichtigen Themen des Gesamtarbeitsvertrags zu halten. Seit Frühling 2013 haben mehrere Veranstaltungen stattgefunden, bei denen allgemeine Fragen des GAV, die künftige Handhabung der Arbeitszeiten und die Lohnsystematik thematisiert wurden. Gegen Ende des Berichtsjahres haben die Verbände einen Teilentwurf für einen GAV erarbeitet und diesen der Arbeitgeberseite zur Stellungnahme unterbreitet. Parallel dazu ist für den Bereich Lohnsystematik eine separate Arbeitsgruppe gebildet worden, in welcher jeweils ein Mitglied jedes Verbands Einsitz hat; der BAV wird in dieser Projektgruppe durch Herrn Werner Weisskopf vertreten. Änderung der Anstellungsverträge Per 1. Januar 2012 wurden das Universitätsspital USB, das Felix Platter-Spital FPS sowie die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, welche bisher einen Teil der kantonalen Verwaltung darstellten, rechtlich verselbständigt. Mit der Verselbständigung blieben diese Spitäler als öffentlich-rechtliche Anstalten zu 100% im Besitz des Kantons Basel-Stadt. Das seither geltende Spitalgesetz sieht vor, dass sich die «Die Arbeitszeiten und die Lohn- systematik werden thematisiert. »
14 betreffenden Anstellungsverhältnisse bis längstens 31. Dezember 2015 inhaltlich nach dem Personalgesetz von 1999 und dem Lohngesetz von 1995 richten. Dies jedoch nur solange kein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen ist. Die Verhandlungsdelegation der Arbeitnehmenden, bestehend aus den Verbänden BAV, SBK, VPOD, SYNA und VSAO, haben Vertreterinnen und Vertreter bestimmt, die die Verhandlungen mit den Arbeitgebern führen. Die Universität Aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gesprächen zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden. Der BAV war durch seinen Sekretär sowie durch Dr. Markus Dürrenberger vertreten. Wiederum wurde den Mitarbeitenden der Universität gleich wie den Angestellten der kantonalen Verwaltung der Stufenanstieg für das Jahr 2014 gewährt. Die Teuerungsberechnung bei der Universität basiert auf anderen Grundlagen als beim Kanton und beträgt minus 0,3% (Stand Oktober-Index). Das Universitäts-Kinderspital UKBB Bereits seit längerem verselbständigt ist das Universitäts- Kinderspital beider Basel UKBB. Im Berichtsjahr haben gesamthaft drei Sitzungen zwischen den Personalvertretungen (bestehend aus dem BAV, dem VPOD sowie der Betriebskommission) und der Leitung des UKBB stattgefunden, an denen aktuelle, die Anstellungsbedingungen betreffende Fragen erörtert werden konnten.
15 Die Bürgergemeinde Der BAV nimmt an den regelmässig stattfindenden Hearings der Bürgergemeinde teil. Zudem unterstützt der Verband jene Angestellten der Bürgergemeinde, die Mitglied beim BAV sind, bei betrieblichen Anliegen und Verhandlungen mit den jeweiligen Personalabteilungen bzw.Vorgesetzten. Der Bürgergemeinderat hat für das Jahr 2014 beschlossen, 1% der Gesamtlohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen, basierend auf der Mitarbeiterbeurteilung und den Erfahrungsjahren, zur Verfügung zu stellen. Zudem genehmigte er eine Anpassung des seit 1997 geltenden Lohnsystems. Die Industriellen Werke Basel IWB Auch zu den IWB steht der BAV in Kontakt. Im Rahmen eines Sozialpartner-Austausches im September konnte die Leitung der IWB verschiedene von den Personalverbänden gestellte Fragen beantworten und klären. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst ZPD und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst ZPD statt. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog und Dr. Guy Morin, hatten neben der anstehenden Revision des Pensionskassengesetzes sowie dem Projekt Systempflege allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel-Stadt zum
16 Inhalt. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten darüberhinaus Frau Andrea Wiedemann (Leiterin des Zentralen Personaldienstes) und Herr Lukas Ott (Leiter Rechtsdienst des Zentralen Personaldienstes). Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen. Per Anfang 2014 waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Markus Rümmele Bereichspersonalleiterin Jugend, Familie und Sport Anette Merz Bereichspersonalleiter Bildung Thomas Baerlocher Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement inkl. Staatsanwaltschaft Thomas Huwyler Präsidialdepartement und Gerichte Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Sybil Schweiss
17 Autonome Institutionen Universitätsspital USB Mario da Rugna Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Eleonora Riz à Porta Universitäts-Kinderspital UKBB Markus Stäuble Felix Platter-Spital Nicole Ditzler-Trepp Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger Industrielle Betriebe Basel IWB Erich Schwizer Universität Christian Widmann Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGST. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen Themen im vergangenen Jahr war es einmal mehr sehr wichtig, dass sich die Personalverbände des Kantons Basel-Stadt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft treffen und die einzelnen Meinungen absprechen konnten. In der AGST zusammen-geschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe PSVB Polizeibeamten-Verband PBV Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD
18 Die AGST wird präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann. Als Vizepräsident amtet Beat Siegenthaler von der FSS, das Sekretariat betreut Frau Marianne Meyer Lorenceau vom VPOD. Beitritt zur Angestellten- vereinigung Region Basel ARB Per 1. Januar 2013 ist der BAV der Angestelltenvereinigung Region Basel ARB beigetreten. Der BAV verspricht sich von der Mitgliedschaft in der ARB eine grössere Vernetzung innerhalb der Verbände, die die Interessen der Arbeitnehmenden in der Region Basel wahrnehmen. Die Anstellungsbedingungen der übrigen in der ARB zusammengeschlossenen Verbände sind zwar grundsätzlich privatrechtlich. Jedoch ist festzustellen, dass sich in den vergangenen Jahren auch für das öffentlich- rechtlich angestellte Personal die Rahmenbedingungen geändert haben. So zeigt sich am Beispiel der ausgelagerten Spitäler, dass auch in diesem Bereich Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt werden. Der BAV hofft, dabei von der Erfahrung der ARB profitieren zu können. Überdies ist davon auszugehen, dass Personalverbände, die im privatrechtlichen Bereich tätig sind, in grundsätzlicher Weise von den Erfahrungen der Verbände mit öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen profitieren können und umgekehrt. Die Angestelltenvereinigung Region Basel setzt sich aus nunmehr acht Personalverbänden zusammen und ist in den verschiedenen Anstellungsbereichen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedenen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. «Der bav ver- spricht sich eine grössere Vernetzung. »
«bav– der sc Rahmen für die Angestel
chützende r llten. »
23 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Als weitere wichtige Dienstleistung gewährt der BAV seinen Mitgliedern einen unentgeltlichen Rechtsschutz in sämtlichen anstellungsrechtlichen Fragen und – in zeitlich begrenztem Umfang – in den übrigen Rechtsgebieten. Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Der Verbandssekretär steht dabei den Mitgliedern des BAV im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. mit seinem Fachwissen als Rechtsbeistand zur Seite. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz an, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebiets betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war ebenfalls regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt.
24 Anfragen im Zusammenhang mit dem Lohn Weiter ansteigend waren Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung. Es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen des Projekts Systempflege, bei welchem sämtliche Funktionen der kantonalen Verwaltung einer Überprüfung unterzogen werden, weitere Anfragen geben wird. Anfragen in Privatangelegenheiten Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbands einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erbschafts- und Vertragsrecht. 5. Veranstaltungen Ausflug nach Hergiswil Am 6. Juni 2013 fand der Ausflug der Gruppe Pensionierte statt. Ziel war nach einer abwechslungsreichen Fahrt die Glaswarenfabrik in Hergiswil am Vierwaldstättersee. Nach dem Mittagessen im Glasi-Restaurant besichtigte die Reisegruppe unter kundiger Führung die Fabrik. Danach stand ein Besuch des Städtchens Willisau mit den berühmten Willisauer Ringli auf dem Programm, bevor schliesslich alle zusammen nach Basel zurückkehrten. Danken möchten wir an dieser Stelle im Namen der zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Doris Witschi und den weiteren Mitgliedern des Organisationsteams für ihren grossen Einsatz.
25 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 21. Mai 2013 erstmals in den Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel statt. Danach gab es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Nachtessen im Restaurant Centrino. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel. 6. Verbandsorganisation Statutenrevision per 1. Juli 2013 Sämtliche Statutenänderungen wurden von der Mitgliederversammlung ohne Gegenstimme genehmigt und traten per 1. Juli 2013 in Kraft: Beirat und Rechtsschutzänderung In erster Linie ging es um die statutarische Implementierung des Beirats, welcher die bisherige Abgeordnetenversammlung abgelöst hat. Darüber hinaus wurde das Reglement betreffend Rechtsschutz leicht angepasst und insbesondere die bisherige Praxis des Rechtsschutzes für nicht-anstellungsrechtliche Fragen nunmehr auch schriftlich festgehalten. Die Mitglieder haben demgemäss die Möglichkeit, einmal pro Jahr kostenlos eine rechtliche Anfrage ausserhalb des Arbeitsrechts an das Sekretariat zu richten. Hinterbliebenenfonds aufgelöst Aufgehoben wurde sodann von der Mitgliederversammlung das bisherige Reglement betreffend Beitrag für Hinterbliebene. Dies insbesondere deshalb, da die Einführung des Hinterbliebenenfonds aus einer Zeit stammt, in welcher noch keine
26 Sozialversicherungen im heutigen Sinne bestanden. Unter diesem Aspekt erschien der Hinterbliebenenfonds nicht mehr zeitgemäss. Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung An der ordentlichen Mitgliederversammlung des BAV vom 21. Mai 2013 im Universitätsspital Basel nahmen wiederum zahlreiche Mitglieder teil und verfolgten mit grossem Interesse das Referat von Herrn Dr. Johannes Beck, Oberarzt in den UPK, zum Thema Gesundheit im Betrieb/Burnout. Neben verschiedenen interessanten Zahlen und Fakten im Zusammenhang mit Stress in der Arbeitswelt wurde ausgeführt, dass chronischer Stress zu Folgeerkrankungen wie Burnout, Depressionen, Angst- und Schlafstörungen sowie zu Missbrauch verschiedener Substanzen ( Alkohol, Tabak und Beruhigungsmittel ) führen kann. Besonders eindrücklich waren die Ausführungen des Referenten zur so genannten erschöpften Organisation, womit die Stressproblematik vom Individuum auf die Ebene der Arbeitsorganisation gehoben wird. Dabei gelten folgende Symptome: Fehlen von Veränderungsprozessen Reduktion von Leistungen und Produktivität Organisationaler Zynismus erhöhte Fehlzeiten und Fluktuationen « Eindrücklich waren die Aus- führungen zur erschöpften Organisation. »
27 Am Ende des Referats ging Herr Dr. Beck auf mögliche Schutz- faktoren sowohl der Einzelperson als auch des Arbeitgebers als Ganzes ein. Insgesamt war die Resonanz auf das Referat sehr gross. Es wurde von verschiedenen Seiten angeregt, die Problematik auch auf einer sozialpartnerschaftlichen Ebene mit dem Arbeitgeber zu diskutieren. Aufgrund des Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer waren Gesamterneuerungswahlen des Vorstandes vorzunehmen. Sämtliche bisherigen Vorstandsmitglieder stellten sich zur Wiederwahl und wurden einstimmig in ihrem Amt bestätigt. Der Vorstand für die Amtsdauer von 2013 bis und mit 2016 setzt sich wie folgt zusammen: Dora Weissberg Präsidentin Dr. Gregor Thomi Vizepräsident Christoph Wolf Kassier Dr. Georg Schürmann Sekretär Christian Heim Prof. Edith Holsboer Marja Kuusinen Roland Ruf Ernst Siefert Doris Witschi Ruth Wolf Als Revisoren für das Jahr 2013 wurden Dr. Roman Geeser und Andreas Bammatter gewählt.
28 Vorstand Die Leitung der Geschäfte des BAV und dessen Vertretung nach aussen obliegt gemäss statutarischer Vorschrift dem Vorstand. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 haben gesamthaft zehn Vorstandssitzungen stattgefunden. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen Gremien (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGST, Sozialpartnergespräche, ZPD-Gespräche ) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts werden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: 1 Ressort Public Relations extern Ruth Wolf 2 Ressort Public Relations intern Roland Ruf 3 Ressort Personalrecht Dr. Gregor Thomi, Dora Weissberg 4 Ressort Versicherungen Dora Weissberg Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat, der seit zwei Jahren anstelle der Abgeordnetenversammlung eingesetzt ist. Unter dem Präsidium von Andreas Baumann, der auch Einsitz in den jeweiligen Sitzungen des Vorstands hatte, wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Mitglieder des Beirates waren: Antener Tanja Baumann Andreas (Vorsitz) Bardelli Patrizia Dürrenberger Markus Keller Rene Weisskopf Werner
29 Verbandsgruppen Direkte Ansprechpersonen zu den Verbandsgruppen waren im Berichtsjahr: 1 Pensioniert Doris Witschi info@bav-bs.ch Ernst Siefert (neu) e.siefert@bluewin.ch 2 Departemente und Gerichte allgemein Christoph Wolf christoph.wolf@bs.ch 3 Finanzdepartement Gilbert Hubler gilbert.hubler@bs.ch 4 Erziehungsdepartement Kathrin Gaugler kathrin.gaugler@bs.ch 5 Spitäler allgemein Marja Kuusinen Sekretariat ( neu ) info@bav-bs.ch 6 Universitätsspital USB Werner Weisskopf wweisskopf@uhbs.ch 7 Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Prof. Dr. Edith Holsboer edith.holsboer@upkbs.ch Ernst Siefert (neu) e.siefert@bluewin.ch 8 Universität Dr. Markus Dürrenberger markus.duerren-berger@unibas.ch 9 Angeschlossene Institutionen allgemein Ernst Siefert e.siefert@bluewin.ch 10 Riehen Kurt Rüttimann kurt.ruettimann@riehen.ch 11 Kadervereinigung Christian Heim christian.heim@bs.ch
30 Ehrenmitglieder des BAV Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär des BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001 Vizepräsident BAV 2001 - 2006 Kommissionen und Gremien In den verschiedenen Kommissionen, in welchen der BAV mitwirkte, war der Verband im Jahr 2013 wie folgt vertreten: Personalrekurskommission PRK Christian Heim Verwaltungsrat Pensionskasse Dora Weissberg Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Baselstädtischer Personalverbände AGST Dr. Georg Schürmann Begutachtungskomission der paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten BKPK Christian Heim Verhandlungsdelegation zur Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages Werner Weisskopf GAV für die verselbständigten Spitäler Dr. Georg Schürmann Kassenkomission UVK Dora Weissberg
31 Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV Der Kontakt zwischen dem Vorstand des BAV und dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV wird weiterhin durch Vorstandsmitglied Ernst Siefert sichergestellt. Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 17. Mai 2013 in Wil wurde von Herrn Prof. M. Binswanger, Professor für Volkswirtschaftslehre, zum Thema Führt mehr Wettbewerb immer zu mehr Effizienz? referiert. Altersvorsorge war das Thema im November an der Fach- tagung Brunnen vom 7. und 8. November 2013. Die Referenten und Teilnehmer haben sich dabei neben allgemeinen Erläuterungen und Einführungen insbesondere mit wichtigen Fragen wie Demografie, Ausfinanzierung, Staatsgarantie, Primatswechsel usw. auseinandergesetzt.
32 7. Mitglieder Aktive Mitglieder Die Mitgliederzahl hat sich im Laufe des Berichtsjahres wie folgt verändert: 2013 Vorjahr Bestand per 31. Dezember 2012 1419 1497 Eintritte 2013 25 34 Austritte 2013 96 88 Todesfälle 2013 21 24 Bestand per 31. Dezember 2012 1327 1419 Ein Grossteil der Austritte aus dem BAV erfolgte, weil Mitglieder aus den Diensten des Kantons Basel-Stadt ausschieden oder pensioniert wurden. Der BAV erinnert daran, dass insbesondere eine Pensionierung nicht bedeutet, dass die Dienste des BAV nicht mehr nützlich sein könnten. Der BAV gewährt zudem nach wie vor Rentenbezügern und Lehrlingen eine Jahresmitgliedschaft zum halben Preis (CHF 80.–, Aktive CHF 160.–).
33 Todesfälle Im Berichtsjahr mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder im Ruhestand Kenntnis nehmen: Anna Zihlmann UPK Eugen Saladin Dreispitz-Verwaltung Gérard Seiler JSD René Thiébaud BVD Greta Schindler Zentraler Personaldienst Karl Herzog Steuerverwaltung Luise Siefert Witwe eines verstorbenen Mitglieds Christian Herzog Biozentrum Dr. Peter Haber Staatskanzlei Maria Burkart Schorro JSD Alfred Krebs Gerichte Balz Fischer ED Dr. Erich Bürgi Zivilgerichtspräsident Werner Steurenthaler Spitäler Hannelore Weber Dreispitz-Verwaltung Rudolf Stäheli BVD Dr. Michel Brancucci Präsidialdepartement Emil Alber EDSB Jürg Binda BVD Maria-Renate Ledermann USB Marian Kaiser-Völlmy Witwe eines verstorbenen Mitglieds Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.
34 8. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Das Berichtsjahr 2013 war geprägt von den Gesprächen und Arbeiten rund um die neuerliche Revision des Pensionskassengesetzes sowie vom Projekt Systempflege. Daneben wurden die konkreten Verhandlungen für die Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrags für die verselbständigten Spitäler aufgenommen. All diese Projekte betreffen die Interessen der Mitarbeitenden direkt. Dabei zeigt sich, dass eine starke Personalvertretung auch in Verbindung mit anderen Verbänden wichtig ist. Ein Hauptteil der Sekretariatsarbeit bestand wiederum in der Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Im Vordergrund standen dabei Änderungen oder Beendigungen der Arbeitsverhältnisse. Dabei ist positiv zu vermerken, dass eine Vielzahl der Anfragen letztlich im Einvernehmen mit der Arbeitgeberseite gelöst werden konnte. Auf diese Weise konnte der BAV zeit- und aufwandintensive Einsprache- und Rekursverfahren in zahlreichen Fällen vermeiden. Verbandsintern hat sich Mitte des Berichtsjahres unsere langjährige Mitarbeiterin Anne Schürmann in den wohlverdienten Ruhestand begeben. Ihre Mitarbeit in den vergangenen Jahrzehnten war von unschätzbarem Wert und hat sehr viel zum Gedeihen des BAV beigetragen. An dieser Stelle «Eine Vielzahl der Anfragen können im Einvernehmen gelöst werden.»
35 möchte ich ihr ganz herzlich dafür danken. Zudem danke ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV, welche auch im Jahr 2013 dank ihrer Erfahrung und ihrem Engagement die Interessen der Mitglieder haben wahrnehmen können. Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Der Sekretär: Dr. Georg Schürmann 9. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Kontaktmöglichkeit via E-mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Telefax +41 61 272 45 35 Website www.bav-bs.ch In der ZV-Info, dem äusserst reichhaltigen Informationsme- dium des Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV, orientieren wir unsere Mitglieder mit monatlichen Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt. Zudem erhalten alle Mitglieder, welche uns die E-Mail-Adresse mitgeteilt haben und entsprechend registriert sind, aktuelle Informationen über einen regelmässigen Newsletter.
36 Bilanz per 31. Dezember 2013 in CHF Aktiven Passiven Kasse Postkonto 40-3812-0 61'920.97 Post-Depositokonto 40-204846-6 15'017.85 BKB Depotkonto 36'309.54 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds I 78'228.24 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds II 45'026.— Wertschriften 0.— Verrechnungssteuer 425.08 Büromaschinen 1.— Transitorische Aktiven 6'785.— Kreditoren 0.— Transitorische Passiven 44'620.— Kapital per 1.1.2013 70'392.18 70'392.18 Aktionsfonds I per 1.1.2013 78'963.40 Zuweisung 2013 250.75 Zinsen 239.25 79'453.40 Aktionsfonds II per 1.1. 2013 48'921.40 Zuweisung 2013 189.15 Zinsen 137.55 49'248.10 Vermögen per 31. 12.2013 243'713.68 243'713.68
37 Jahresrechnung 2013 Einnahmen in CHF Mitgliederbeiträge 164'371.— Spenden 1'500.— Zinsen 501.75 Prozessentschädigungen 160.— Diverse Einnahmen 726.85 Total Einnahmen 167'259.60 Aufwand in CHF Personalaufwand Sekretariat 111'491.95 Vorstand / Beirat 12'220.10 123'712.05 Verbände Zentralverband 14'573.— Arbeitsgemeinschaft 1'500.— Angestelltenvereinigung Region BS 2'223.— 18'296.— Verwaltungsaufwand Porti, Telefon 2'698.55 Post- und Bankspesen 700.80 Drucksachen 2'609.80 Büromaterial / Abonnements / EDV 800.— 6'809.15 Aktivitäten Werbung 2'396.— Veranstaltungen 7'887.05 Geschenke Jubilare 1'000.— Pensionierten-Ausflug 2'247.65 13'530.70 Beiträge Hinterbliebene 2'000.— Übriger Aufwand 2'095.— Total Aufwand 166'442.90 Einnahmeüberschuss 816.70
Gestaltung: Riomedia Communication Gmbh, Basel Druck: Steudler Press Ag, Basel
Baselstädtischer AngestelltenVerband 2013 Jahresbericht und Jahresrechnung
1 6 – 10 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2014 — Familien- und Unterhaltszulagen — Lohnabzüge Projekt Systempflege Die Pensionskasse Die Unfallversicherungskasse 2 10 – 13 Bericht über die angeschlos- senen Institutionen Die Spitäler USB, FPS und UPK Die Universität Das Universitäts-Kinderspital Die Bürgergemeinde Die Industriellen Werke Basel
313 – 16 Sozialpartnerschaft Kontakte mit dem Zentralen Personal- dienst ZPD und der Regierung Kontakte mit den übrigen Verbänden Beitritt zur Angestelltenvereinigung Region Basel ARB 4 – 5 17 – 19 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen 619 – 25 Verbandsorganisation Statutenrevision per 1. Juli 2013 Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat — Verbandsgruppen — Ehrenmitglieder des BAV 7 – 10 25 – 31 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Jahresrechnung und Bilanz 2012
6 Vorwort der Präsidentin Geschätzte Mitglieder Der BAV setzt sich für die Angestellten des Kantons ein. Er bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz, kniet sich in die Diskussion rund um das Thema Pensionskassenrevision, nimmt einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für Spitalange- stellte in Angriff und beteiligt sich an der Ausarbeitung eines zeitgemässen Lohnsystems. Der BAV feilt so lange an den Rahmenbedingungen des Arbeitsumfelds, bis sich die Mit- arbeitenden wohl und sicher fühlen und sich in ihrer Arbeit frei entfalten können. So entsteht ein schützender Rahmen für die Angestellten des Kantons. Dieser Rahmen spielt im neuen Erscheinungsbild des BAV die Hauptrolle. Er symbolisiert ein zentrales Anliegen des Baselstädtischen Angestellten-Verbands: Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unliebsamen Nebengeräuschen am Arbeitplatz. Der Rahmen soll nicht einengen, sondern das individuelle Betäti- gungsfeld eines jeden Angestellten einfassen und ihm Stabilität verleihen. Mit seinem neuen Auftritt will der BAV aber auch sichtbarer werden. Seine Leistungen und Dienstleistungen haben einen Auftritt verdient, der wahrgenommen wird – von seinen Mitgliedern ebenso wie von Menschen, die den BAV noch nicht kennen. Als Präsidentin des BAV wünsche ich mir, dass wir «So entsteht ein schützender Rahmen für die Angestellten. »
7 vermehrt jüngere Mitarbeitende ansprechen und von der Wichtigkeit unserer Arbeit überzeugen können. Das soll uns auch mit einem geänderten Erscheinungsbild und einer neu gestalteten Homepage gelingen. Denn eine gesunde Mitgliederzahl ist die Basis für die Arbeit des BAV. Je stärker der Verband, umso stärker seine Kraft. Und bei den vielen grossen Projekten, die uns im vergangenen Jahr beschäftigt haben und auch in Zukunft beschäftigen werden, brauchen wir unsere ganze Kraft: Der Dauerbrenner Pensionskassensanierung und das Projekt Systempflege sind grosse Herausforderungen für den BAV. Zudem muss ein Gesamtarbeitsvertrag für Spitalangestellte ausgearbeitet werden. Für diese und andere Projekte setzt sich der BAV unermüdlich ein. Damit die Angestellten des Kantons unter guten Rahmenbedingungen beste Arbeit leisten und sich frei entfalten können. Für ihren Einsatz und ihre Unterstützung danke ich allen Vorstandskolleginnen und –kollegen sowie dem Sekretariat. Sie alle haben im vergangenen Jahr hervorragende Arbeit für die Mitglieder unseres Verbands geleistet. Dora Weissberg, Präsidentin
8 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind auch im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2014 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2014 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2014 gemäss den Bestimmungen von §4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2013 plus 0,1%. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2013 unverändert bleiben, die kumulierte Teuerung aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden kann. Die kumulierte Teuerung beträgt total minus 0,7% und wird wie folgt berechnet: -0,5 % ( 2011 ) + -0,3 % ( 2012 ) + +0,1 % ( 2013 ) Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.00
9 Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00 Lohnabzüge Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabzüge betragen seit 1. Januar 2013 unverändert total 12,1%. Der Betrag setzt sich zusammen aus 8,4% AHV 1,4 % IV 0,3 % EO 2,0% ALV Er wird je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Projekt Systempflege Das bereits seit mehreren Jahren andauernde Projekt Systempflege wurde im Berichtsjahr 2013 weitergeführt. Es wurden weitere provisorische Zuordnungen gemacht und es ist bereits jetzt abzusehen, dass die Systempflege sowohl zu Höher- als auch zu Tiefereinreihungen führen wird. Ziel des Projekts Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Das System des Kantons Basel-Stadt, in dem die unterschiedlichsten Tätigkeiten und Funktionen abgebildet und in Lohnklassen eingeteilt werden müssen, ist nicht mehr zeitgemäss. Das Projekt Systempflege hat zum Ziel, diese Funktionsbewertung den neuen Realitäten anzupassen.
10 Umsetzung auf 2015 verschoben Mit Verärgerung haben die Vertreter der Arbeitnehmerschaft zur Kenntnis genommen, dass die neuen Zuordnungen später als geplant in Kraft gesetzt werden. Die Abteilung Vergütungsmanagement teilte im Sommer des Berichtsjahrs mit, die geplante Inkraftsetzung im Februar 2014 sei nicht realistisch und die Zuordnungen könnten daher erst im Februar 2015 vorgenommen werden. Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass zahlreiche Stellenbeschriebe nicht aktualisiert seien und überarbeitet oder neu erstellt werden müssten. Der BAV befürchtet, dass das Projekt noch weiter in die Länge gezogen wird. Dies da seit 2012 die Personalverbände von den Zuordnungssitzungen ausgeschlossen sind. Diese Beschneidung des Mitspracherechts könnte zur Folge haben, dass viele Arbeitnehmende mit der neuen Zuordnung nicht einverstanden sind und sich gegen die Einteilung in neue Lohnklassen mit Einsprachen wehren. Die Behandlung dieser möglichen Einsprachen würde zu einem beträchtlichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand des Projekts führen. Der BAV setzt sich ein Der BAV hat darauf hingewiesen, dass eine Verzögerung nicht zu Lasten derjenigen Berufsgruppen gehen darf, bei welchen seit längerem auch aus Sicht des Arbeitgebers ein Nachholbedarf besteht. Ebenso wenig ist es akzeptabel, dass Neube- «Der bav befürchtet, dass das Projekt weiter in die Länge gezogen wird.»
11 wertungen, die bereits hängig sind und bezüglich welcher die Betroffenen stets mit dem Hinweis auf die laufende System- pflege vertröstet worden sind, aufgrund des neuen Zeitplanes einen Nachteil erleiden. Sollte diesbezüglich keine Einigung erzielt werden können, müsste wohl der Rechtsweg beschritten werden. Die Pensionskasse Aufgrund einer Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG ist eine erneute Revision des kantonalen baselstädtischen Pensionskassengesetzes notwendig. Für das Personal bedeutend ist dabei die geplante Senkung des technischen Zinssatzes auf neu 3%; dies aufgrund des seit längerem tiefen Zinsniveaus und der gestiegenen Lebenserwartung. Der technische Zinssatz ist eine rechnerische Grösse, die dem angenommenen Zinsertrag für eine bestimmte Laufzeit entspricht. Stellungnahme des BAV Der Regierungsrat hat einen Ratschlag verfasst, welcher als Hauptpunkt eine Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 vorsieht. Als Gegenleistung verzichtet der Kanton auf die Rückzahlung der im Rahmen der letzten Sanierung geleisteten Einmaleinlage. Der damals beschlossene höhere Beitrag der Arbeitnehmenden wird jedoch weiterhin erhoben und fliesst direkt in die Kasse zur Stützung des Deckungsgrades. Aus Sicht der Personalvertretungen leisten die Versicherten mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Rentenalters auf neu 65 Jahre einen massgeblichen Beitrag an die Kosten, welche aus der Senkung des technischen Zinssatzes entstehen.
12 Zusätzliche, von den Arbeitnehmenden zu tragende Veränderungen des Ratschlags wären nicht hinnehmbar. Die Unfallversicherungskasse UVK Nach wie vor besteht bei der Unfallversicherungskasse UVK die Möglichkeit einer Unfallgrundzusatzversicherung (2. Klasse), einer Unfallergänzungsversicherung (1. Klasse) sowie einer Krankenzusatzversicherung ECO. Anlässlich der Delegiertenversammlung vom Oktober 2013 wurde beschlossen, die Versicherungsleitungen unverändert zu belassen. Es wurden folgende Prämien für das Jahr 2014 festgelegt: Aktive Pensionierte Unfallgrundzusatz (2.Kl.) 0.095% des Bruttolohnes CHF 18.50 p.M. Unfallergänzung (1. Kl.) CHF 9.00 p.M. CHF 12.50 p.M. Krankenzusatz ECO 0.7% des Bruttolohnes CHF 40.00 p.M. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die Spitäler USB, FPS und UPK Der Prozess der Verselbständigung der baselstädtischen Spitäler ist noch nicht abgeschlossen. Spätestens am 1. Januar 2016 soll das baselstädtische Personalrecht durch einen Gesamtarbeitsvertrag GAV für die öffentlichen Spitäler ersetzt und abgelöst werden. Dieser soll sich – so steht es im Gesetz – an den Bedürfnissen des Betriebs und des Personals sowie an den Gegebenheiten des Markts orientieren.
13 Mitarbeitende mit einbeziehen Da die Arbeitnehmerdelegation darauf angewiesen ist, Informationen und Stimmungen aus den einzelnen Spitälern zu erhalten, wurde ein sogenanntes Sounding board eingeführt. Ziel ist es, Rücksprache mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einzelnen, wichtigen Themen des Gesamtarbeitsvertrags zu halten. Seit Frühling 2013 haben mehrere Veranstaltungen stattgefunden, bei denen allgemeine Fragen des GAV, die künftige Handhabung der Arbeitszeiten und die Lohnsystematik thematisiert wurden. Gegen Ende des Berichtsjahres haben die Verbände einen Teilentwurf für einen GAV erarbeitet und diesen der Arbeitgeberseite zur Stellungnahme unterbreitet. Parallel dazu ist für den Bereich Lohnsystematik eine separate Arbeitsgruppe gebildet worden, in welcher jeweils ein Mitglied jedes Verbands Einsitz hat; der BAV wird in dieser Projektgruppe durch Herrn Werner Weisskopf vertreten. Änderung der Anstellungsverträge Per 1. Januar 2012 wurden das Universitätsspital USB, das Felix Platter-Spital FPS sowie die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, welche bisher einen Teil der kantonalen Verwaltung darstellten, rechtlich verselbständigt. Mit der Verselbständigung blieben diese Spitäler als öffentlich-rechtliche Anstalten zu 100% im Besitz des Kantons Basel-Stadt. Das seither geltende Spitalgesetz sieht vor, dass sich die «Die Arbeitszeiten und die Lohn- systematik werden thematisiert. »
14 betreffenden Anstellungsverhältnisse bis längstens 31. Dezember 2015 inhaltlich nach dem Personalgesetz von 1999 und dem Lohngesetz von 1995 richten. Dies jedoch nur solange kein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen ist. Die Verhandlungsdelegation der Arbeitnehmenden, bestehend aus den Verbänden BAV, SBK, VPOD, SYNA und VSAO, haben Vertreterinnen und Vertreter bestimmt, die die Verhandlungen mit den Arbeitgebern führen. Die Universität Aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gesprächen zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden. Der BAV war durch seinen Sekretär sowie durch Dr. Markus Dürrenberger vertreten. Wiederum wurde den Mitarbeitenden der Universität gleich wie den Angestellten der kantonalen Verwaltung der Stufenanstieg für das Jahr 2014 gewährt. Die Teuerungsberechnung bei der Universität basiert auf anderen Grundlagen als beim Kanton und beträgt minus 0,3% (Stand Oktober-Index). Das Universitäts-Kinderspital UKBB Bereits seit längerem verselbständigt ist das Universitäts- Kinderspital beider Basel UKBB. Im Berichtsjahr haben gesamthaft drei Sitzungen zwischen den Personalvertretungen (bestehend aus dem BAV, dem VPOD sowie der Betriebskommission) und der Leitung des UKBB stattgefunden, an denen aktuelle, die Anstellungsbedingungen betreffende Fragen erörtert werden konnten.
15 Die Bürgergemeinde Der BAV nimmt an den regelmässig stattfindenden Hearings der Bürgergemeinde teil. Zudem unterstützt der Verband jene Angestellten der Bürgergemeinde, die Mitglied beim BAV sind, bei betrieblichen Anliegen und Verhandlungen mit den jeweiligen Personalabteilungen bzw.Vorgesetzten. Der Bürgergemeinderat hat für das Jahr 2014 beschlossen, 1% der Gesamtlohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen, basierend auf der Mitarbeiterbeurteilung und den Erfahrungsjahren, zur Verfügung zu stellen. Zudem genehmigte er eine Anpassung des seit 1997 geltenden Lohnsystems. Die Industriellen Werke Basel IWB Auch zu den IWB steht der BAV in Kontakt. Im Rahmen eines Sozialpartner-Austausches im September konnte die Leitung der IWB verschiedene von den Personalverbänden gestellte Fragen beantworten und klären. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst ZPD und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst ZPD statt. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog und Dr. Guy Morin, hatten neben der anstehenden Revision des Pensionskassengesetzes sowie dem Projekt Systempflege allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel-Stadt zum
16 Inhalt. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten darüberhinaus Frau Andrea Wiedemann (Leiterin des Zentralen Personaldienstes) und Herr Lukas Ott (Leiter Rechtsdienst des Zentralen Personaldienstes). Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen. Per Anfang 2014 waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Markus Rümmele Bereichspersonalleiterin Jugend, Familie und Sport Anette Merz Bereichspersonalleiter Bildung Thomas Baerlocher Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement inkl. Staatsanwaltschaft Thomas Huwyler Präsidialdepartement und Gerichte Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Sybil Schweiss
17 Autonome Institutionen Universitätsspital USB Mario da Rugna Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Eleonora Riz à Porta Universitäts-Kinderspital UKBB Markus Stäuble Felix Platter-Spital Nicole Ditzler-Trepp Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger Industrielle Betriebe Basel IWB Erich Schwizer Universität Christian Widmann Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGST. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen Themen im vergangenen Jahr war es einmal mehr sehr wichtig, dass sich die Personalverbände des Kantons Basel-Stadt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft treffen und die einzelnen Meinungen absprechen konnten. In der AGST zusammen-geschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe PSVB Polizeibeamten-Verband PBV Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD
18 Die AGST wird präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann. Als Vizepräsident amtet Beat Siegenthaler von der FSS, das Sekretariat betreut Frau Marianne Meyer Lorenceau vom VPOD. Beitritt zur Angestellten- vereinigung Region Basel ARB Per 1. Januar 2013 ist der BAV der Angestelltenvereinigung Region Basel ARB beigetreten. Der BAV verspricht sich von der Mitgliedschaft in der ARB eine grössere Vernetzung innerhalb der Verbände, die die Interessen der Arbeitnehmenden in der Region Basel wahrnehmen. Die Anstellungsbedingungen der übrigen in der ARB zusammengeschlossenen Verbände sind zwar grundsätzlich privatrechtlich. Jedoch ist festzustellen, dass sich in den vergangenen Jahren auch für das öffentlich- rechtlich angestellte Personal die Rahmenbedingungen geändert haben. So zeigt sich am Beispiel der ausgelagerten Spitäler, dass auch in diesem Bereich Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt werden. Der BAV hofft, dabei von der Erfahrung der ARB profitieren zu können. Überdies ist davon auszugehen, dass Personalverbände, die im privatrechtlichen Bereich tätig sind, in grundsätzlicher Weise von den Erfahrungen der Verbände mit öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen profitieren können und umgekehrt. Die Angestelltenvereinigung Region Basel setzt sich aus nunmehr acht Personalverbänden zusammen und ist in den verschiedenen Anstellungsbereichen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedenen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. «Der bav ver- spricht sich eine grössere Vernetzung. »
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