Jahresbericht 2013

11 wertungen, die bereits hängig sind und bezüglich welcher die Betroffenen stets mit dem Hinweis auf die laufende System- pflege vertröstet worden sind, aufgrund des neuen Zeitplanes einen Nachteil erleiden. Sollte diesbezüglich keine Einigung erzielt werden können, müsste wohl der Rechtsweg beschritten werden. Die Pensionskasse Aufgrund einer Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG ist eine erneute Revision des kantonalen baselstädtischen Pensionskassengesetzes notwendig. Für das Personal bedeutend ist dabei die geplante Senkung des technischen Zinssatzes auf neu 3%; dies aufgrund des seit längerem tiefen Zinsniveaus und der gestiegenen Lebenserwartung. Der technische Zinssatz ist eine rechnerische Grösse, die dem angenommenen Zinsertrag für eine bestimmte Laufzeit entspricht. Stellungnahme des BAV Der Regierungsrat hat einen Ratschlag verfasst, welcher als Hauptpunkt eine Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 vorsieht. Als Gegenleistung verzichtet der Kanton auf die Rückzahlung der im Rahmen der letzten Sanierung geleisteten Einmaleinlage. Der damals beschlossene höhere Beitrag der Arbeitnehmenden wird jedoch weiterhin erhoben und fliesst direkt in die Kasse zur Stützung des Deckungsgrades. Aus Sicht der Personalvertretungen leisten die Versicherten mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Rentenalters auf neu 65 Jahre einen massgeblichen Beitrag an die Kosten, welche aus der Senkung des technischen Zinssatzes entstehen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==