Jahresbericht 2013

12 Zusätzliche, von den Arbeitnehmenden zu tragende Veränderungen des Ratschlags wären nicht hinnehmbar. Die Unfallversicherungskasse UVK Nach wie vor besteht bei der Unfallversicherungskasse UVK die Möglichkeit einer Unfallgrundzusatzversicherung (2. Klasse), einer Unfallergänzungsversicherung (1. Klasse) sowie einer Krankenzusatzversicherung ECO. Anlässlich der Delegiertenversammlung vom Oktober 2013 wurde beschlossen, die Versicherungsleitungen unverändert zu belassen. Es wurden folgende Prämien für das Jahr 2014 festgelegt: Aktive Pensionierte Unfallgrundzusatz (2.Kl.) 0.095% des Bruttolohnes CHF 18.50 p.M. Unfallergänzung (1. Kl.) CHF 9.00 p.M. CHF 12.50 p.M. Krankenzusatz ECO 0.7% des Bruttolohnes CHF 40.00 p.M. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die Spitäler USB, FPS und UPK Der Prozess der Verselbständigung der baselstädtischen Spitäler ist noch nicht abgeschlossen. Spätestens am 1. Januar 2016 soll das baselstädtische Personalrecht durch einen Gesamtarbeitsvertrag GAV für die öffentlichen Spitäler ersetzt und abgelöst werden. Dieser soll sich – so steht es im Gesetz – an den Bedürfnissen des Betriebs und des Personals sowie an den Gegebenheiten des Markts orientieren.

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