Jahresbericht 2013

8 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind auch im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2014 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2014 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2014 gemäss den Bestimmungen von §4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2013 plus 0,1%. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2013 unverändert bleiben, die kumulierte Teuerung aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden kann. Die kumulierte Teuerung beträgt total minus 0,7% und wird wie folgt berechnet: -0,5 % ( 2011 ) + -0,3 % ( 2012 ) + +0,1 % ( 2013 ) Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.00

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