Jahresbericht 2014

Baselstädtischer AngestelltenVerband 2014 Jahresbericht und Jahresrechnung

1 Seiten 8 – 13 Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg 2015 — Familien- und Unterhaltszulagen Projekt Systempflege — Ziel des Projektes und Umsetzung — Möglichkeit der Einsprache Die Pensionskasse Die Unfallversicherungskasse UVK 2 Seiten 13 – 15 Bericht über die angeschlos- senen Institutionen Die Spitäler USB, FPS und UPK Die Universität Das Universitäts-Kinderspital Die Bürgergemeinde Die Industriellen Werke Basel IWB

3 Seiten 16 – 18 Sozialpartnerschaft Kontakte mit dem Zentralen Personal- dienst ZPD und der Regierung Kontakte mit den übrigen Verbänden 4 – 5 Seiten 19 – 22 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Mitgliederversammlung 6 Seiten 23 – 27 Verbandsorganisation Neues Kommunikationskonzept Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat — Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband öffentliches Personal Schweiz ZV 7 – 13 Seiten 27 – 34 Mitglieder Ausblick 2015 Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Schlusswort des Sekretärs Bilanz,Rechnung und Budget

6 Vorwort der Präsidentin Geschätzte Mitglieder Der Baselstädtische Angestelltenverband BAV nimmt Einfluss. Der BAV gestaltet die Arbeitsbedingungen im Kanton massgeblich mit. Mit seiner Erfahrung und Tradition geniesst er auf alle Seiten hin ein grosses Ansehen. Durch seine fachliche Kompetenz wird die Stimme des BAV ernst genommen. Der direkte Kontakt zu Regierung und Parlament hilft, die Rahmenbedingungen für die Angestellten positiv zu gestalten. Der BAV arbeitet in allen wichtigen personalpolitischen Gremien des Kantons und seiner Betriebe mit. Er ist auch für andere öffentlich-rechtliche Arbeitgeber als Interessensvertreter des Personals anerkannt. Der BAV ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral und pflegt eine lösungsorientierte Politik. Im Berichtsjahr 2014 standen für unseren Verband neben dem individuellen Rechtsschutz drei Projekte im Vordergrund: 1. Im Zentrum stand das regierungsrätliche Projekt der sogenannten „Systempflege“ der Lohnsystematik. Ziel dieses personalrechtlichen Grossprojektes ist die Anpassung der Lohnsystematik an aktuellen Gegebenheiten z.B. im Bereich der völlig neu aufgebauten Ausbildungsgängen. Im Sinne dieser Aktualisierung hat der BAV das Projekt durchaus als sinnvoll erachtet. Das Resultat ist aber für zahlreiche Mitarbeitende nicht nachvollziehbar. Ich gehe deshalb davon aus, dass viele individuellen Zuordnungen im Rahmen einer Einsprache überprüft werden. 2. Die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag GAV der verselbständigten Spitäler wurden dieses Jahr intensiv weitergeführt. Von diesem GAV sind das Universitätsspital Basel USB, das Felix-Plattner-Spital FPS und

7 die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK betroffen. Auch wenn noch nicht sämtliche Differenzen mit den Arbeitgebenden bereinigt werden konnten, sind beide Sozialpartner zuversichtlich, den GAV im Jahre 2015 fertigzustellen, damit dieser per anfangs 2016 in Kraft gesetzt werden kann. 3. Das Thema Pensionskasse beschäftigte unseren Verband auch dieses Jahr. Im Sommer hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt eine neuerliche Revision des Pensionskassengesetzes beschlossen, welche als wesentliche Änderungen ein Wechsel vom Leistungs- auf das Beitragsprimat sowie eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters um zwei Jahre vorsieht. Die Umsetzung des neuen Gesetzes ist auf den 1. Januar 2016 geplant. Abschliessend möchte ich wiederum allen Vorstandskolleginnen und –kollegen auch an dieser Stelle für ihren Einsatz danken, welche sie dem ganzen Verband zuteil werden liessen. Mein zusätzlicher Dank gilt dem Sekretariat, welches auch im Jahre 2014 wieder hervorragende Arbeit für die Mitglieder unseres Verbandes geleistet hat. Dora Weissberg, Präsidentin «Durch seine fachliche Kompetenz wird die Stimme des BAV ernst genommen. »

8 1. Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind auch im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2014 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg 2015 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2015 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2014 minus 0.2 %. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2015 unverändert bleiben, die kumulierte Teuerung aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden kann. Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.00 Ausbildungszulage ( ab dem 16. Altersjahr ) CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00

9 Projekt Systempflege Ziel des Projekts und Umsetzung Ziel des seit mehreren Jahren andauernden Projekts Systempflege ist eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft entstandenen veränderten Verhältnisse. Dies kann Auswirkungen auf die Lohnklassen der einzelnen Funktionen haben. Hauptgrund für die lange Dauer des Projektes war insbesondere der Umstand, dass zahlreiche Stellen- und Funktionsbeschreibungen zum Teil sehr veraltet waren und nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen. Die im Rahmen des Projektes notwendige Neuerstellung der Stellenbeschriebe haben dazu geführt, dass nunmehr alle Stellenbeschriebe aktualisiert und auf dem neuesten Stand sind, was durchaus positiv zu werten ist. Im Dezember des Berichtsjahres hat der Regierungsrat über die definitiven Zuordnungen entschieden und die neuen Einreihungen sollen ab dem 1. Februar 2015 in Kraft treten. Bereits seit längerem war abzusehen, dass es nebst gleichbleibenden Lohnklassen und Höhereinreihungen auch Funktionen geben wird, die einer tieferen Lohnklasse zugeordnet werden. Bezüglich der Lohnstufe gilt für diese drei Kategorien das Folgende: Gleichbleibende Lohnklasse Eine unveränderte Lohnklasse hat keine Auswirkung auf die bisherige Lohnstufe. Höhereinreihung Führt die Zuordnung einer Stelle auf eine neue Richtposition in eine höhere Lohnklasse, wird von der bisherigen Lohnstufe der Mitarbeitenden pro zusätzliche Lohnklasse eine Jahresstufe in Abzug gebracht.

10 Tiefereinreihung Führt die Zuordnung einer Stelle auf eine neue Richtposition in eine tiefere Lohnklasse, wird der bisherigen Lohnstufe der Mitarbeitenden pro tiefere Lohnklasse eine Jahresstufe hinzugerechnet. Gestützt auf § 12 Abs. 1 Lohngesetz besteht zudem ein Anspruch auf einen besitzstandswahrenden Lohnbestandteil, welcher den frankenmassigen Lohn der bisherigen Einreihung und Einstufung garantiert (Frankenbesitzstand). Möglichkeit der Einsprache Im Durchschnitt hat die Systempflege rund 20 % Höher- und ca. 10 % Tiefereinreihungen ergeben, während die übrigen Funktionen unverändert geblieben sind. Die Verbände hatten zwar die Möglichkeit, bei einzelnen Zuordnungsvorschlägen nachzufragen, ohne dass jedoch abschliessend nachvollzogen werden konnte, weshalb eine bestimmte Funktion in eine konkrete Lohnklasse eingereiht worden ist. Da die Einreihungen aber für die betroffenen Mitarbeitenden transparent und nachvollziehbar sein müssen, ist damit zu rechnen, dass es zu diversen Einsprachen kommen wird. Für den Fall, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit der Zuordnung nicht einverstanden ist, hat sie oder er die Möglichkeit einer Einsprache, wobei das Verfahren wie folgt abläuft: 1. Die betroffenen Mitarbeitenden haben bis zum 31. Mai 2015 die Möglichkeit, beim Zentralen Personaldienst ZPD den Erlass einer Verfügung zu verlangen. «Alle Stellen- beschriebe sind aktualisiert und auf dem neuesten Stand.»

11 2. Nach Vorliegen dieser Verfügung kann die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber beim Regierungsrat eine Einsprache erheben; dies innert 30 Tagen seit Erlass der Verfügung, wobei diese Frist einmal erstreckbar ist. 3. Nach Anhörung der paritätisch zusammengesetzten Überführungskommission (siehe unten) entscheidet der Regierungsrat über die Einsprache. 4. Der Einspracheentscheid des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt mittels Rekurs angefochten werden. Um die Rechtmässigkeit einer Zuordnung zu überprüfen, wird eine sogenannte paritätische Überführungskommission eingesetzt, welche den Auftrag hat, den Regierungsrat bei der Behandlung von Einsprachen gegen die Zuordnung von Stellen auf die neuen Richtpositionen zu beraten. Die Pensionskasse Anfangs Juni 2014 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erneut eine Revision des kantonalen Pensionskassengesetzes beschlossen. Nötig wurde dies zum einen aufgrund einer Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-, und Invalidenvorsorge. Zum anderen hat der Regierungsrat neben dieser bundesgesetzlich vorgeschriebenen Änderungen die Revision zum Anlass genommen, eine Senkung des technischen Zinssatzes auf neu 3% vorzunehmen. Um die aus der Zinssenkung entstehenden finanziellen Folgen zu regeln wurden folgende Massnahmen beschlossen:

12 Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat Einführung des Modells der Teilkapitalisierung Besitzstandsregeln bemessen nach der Anzahl Dienstjahren und für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen. Im Resultat muss festgestellt werden, dass die neuerliche Revision des Pensionskassengesetzes wiederum zu Verschlechterungen für die Mitarbeitenden führt. Nicht nur wurde das Rentenalter um zwei Jahre erhöht sondern es wird auch zu Leistungskürzungen und zu nach Alter abgestuften Beitragserhöhungen kommen. Neben den übrigen Verschlechterungen bei den Anstellungsbedingungen in den vergangenen Jahren wird sich auch dies negativ auf die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber auswirken. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass darunter die Qualität des Service Public leiden wird. Die materielle Wirksamkeit des neuen Gesetzes wird aller Voraussicht nach erst am 1. Januar 2016 eintreten. Zunächst sind noch einige Vorarbeiten zu tätigen, so unter anderem die Bildung von sogenannten Vorsorgekommissionen sowie die Schaffung eines Vorsorgeplanes, welcher vom Regierungsrat genehmigt werden muss. Nach Abschluss und Festlegung desselben wird es möglich sein, dass die Versicherten Anfragen an die Pensionskasse richten und ihren individuellen Leistungsplan abfragen können. Die Pensionskasse Basel-Stadt hat in Aussicht gestellt, das Anfang des Jahres 2015 erste allgemeine Informationen zu den neuen Vorsorgelösungen vorliegen werden.

13 Die Unfallversicherungskasse UVK Nach wie vor besteht bei der Unfallversicherungskasse UVK die Möglichkeit einer Unfallgrundzusatzversicherung (2. Klasse), einer Unfallergänzungsversicherung (1. Klasse) sowie einer Krankenzusatzversicherung ECO. Anlässlich der Delegiertenversammlung wurden folgende Prämien für das Jahr 2014 festgelegt: Aktive Pensionierte Unfallgrundzusatz ( 2.Kl. ) 0.095% des Bruttolohnes CHF 18.50 p.M. Unfallergänzung ( 1. Kl. ) CHF 9.00 p.M. CHF 12.50 p.M. Krankenzusatz ECO 0.7% des Bruttolohnes CHF 40.00 p.M. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, FPS & UPK Der Prozess der Verselbständigung der baselstädtischen Spitäler ist noch nicht abgeschlossen. Spätestens am 1. Januar 2016 soll das baselstädtische Personalrecht durch einen Gesamtarbeitsvertrag GAV für die öffentlichen Spitäler ersetzt und abgelöst werden. Dieser soll sich – so steht es im Gesetz – an den Bedürfnissen des Betriebs und des Personals sowie an den Gegebenheiten des Markts orientieren. Hauptziel des GAV ist aus Sicht der Arbeitnehmenden, die Regelungen im GAV so auszugestalten, dass einerseits die derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehalten werden können und andererseits neue, gut ausgebildete Mitarbeitende in genügender Anzahl für eine engagierte und längerfristige Tätigkeit gewonnen werden können. Die Verhandlungsdelegation der Arbeitnehmenden, bestehend

14 aus den Verbänden BAV, SBK, VPOD, SYNA und VSAO, haben bereits am Anfang Vertreterinnen und Vertreter bestimmt, welche die Verhandlungen mit den Arbeitgebern führen. Für den BAV haben VorstandsmitgliedWernerWeisskopf und der Sekretär Dr.Georg Schürmann in der Delegation Einsitz genommen. Die Arbeiten am GAV sind im Jahre 2014 vorangeschritten und im Rahmen von mehreren Verhandlungsrunden konnten die Themen Anstellung, Arbeitszeit und Ferien und Urlaub diskutiert werden. Gegen Ende des Berichtsjahres wurden erstmals Gespräche zum Themenbereich der Löhne geführt. Geplant ist, im Sommer 2015 den GAV zu unterzeichnen und er soll gleichermassen Geltung für die drei Spitäler USB, FPS und UPK haben. Ergänzt und verdeutlicht wird der GAV durch individuelle betriebliche Reglemente. Die Universität Aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gespräche zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden. Der BAV war durch seinen Sekretär sowie durch Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten.Wiederum wurde den Mitarbeitenden der Universität gleich wie den Angestellten der kantonalen Verwaltung der Stufenanstieg für das Jahr 2015 gewährt. Die Teuerungsberechnung bei der Universität basiert auf anderen Grundlagen als beim Kanton und beträgt plus 0.4 % (Stand Oktober-Index). Gleich wie die beiden Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewährt auch die Universität keinen Teuerungsausgleich. «Geplant ist, im Sommer 2015 den GAV für die Spitäler zu unterzeichnen.»

15 Das Universitäts-Kinderspital UKBB Bereits seit längerem verselbständigt ist das Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB. Im Berichtsjahr haben gesamthaft zwei Sitzungen zwischen den Personalvertretungen (bestehend aus BAV, VPOD sowie der Betriebskommission) und der Leitung des UKBB stattgefunden, an denen aktuelle, die Anstellungsbedingungen betreffende Fragen erörtert werden konnten. Die Bürgergemeinde Der BAV unterstützt jene Angestellten der Bürgergemeinde, die Mitglied beim BAV sind, bei betrieblichen Anliegen und Verhandlungen mit den jeweiligen Personalabteilungen bzw. Vorgesetzten. Der Bürgergemeinderat hat für das Jahr 2015 beschlossen, 1 % der Gesamtlohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung zu stellen. Die Lohnerhöhungen basieren auf Mitarbeiterbeurteilung und Erfahrungsjahren. Gleichzeitig wurden die Lohnbereiche und die Richtanfangslöhne um 1% angehoben. Die Industriellen Werke Basel IWB Auch zu den IWB steht der BAV in regelmässigem Kontakt. Im Rahmen mehrerer Sozialpartnergespräche im Berichtsjahr konnte die Leitung der IWB verschiedene von den Personalverbänden gestellte Fragen beantworten und klären.

16 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst ZPD und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst ZPD statt. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog und Dr.Guy Morin, hatten hauptsächlich das Thema Systempflege zum Inhalt. Darüber hinaus wurden allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel behandelt.Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann (Leiterin des Zentralen Personaldienstes) und neu Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und stellvertretender Leiter des Zentralen Personaldienstes). Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen. Per Anfang 2015 waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig:

17 Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Markus Rümmele Bereichspersonalleiterin Jugend, Familie und Sport Anette Merz Bereichspersonalleiter Bildung Thomas Baerlocher Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement inkl. Staatsanwaltschaft Thomas Huwyler Präsidialdepartement und Gerichte Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Sybil Schweiss Universitätsspital USB Mario da Rugna Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Beatrix Pongracz Leimer Universitäts-Kinderspital UKBB Markus Stäuble Felix Platter-Spital Nicole Ditzler-Trepp Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger Industrielle Betriebe Basel IWB Erich Schwizer Universität Reto Jeker Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGSt. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen Themen im vergangenen Jahr war es einmal mehr sehr wichtig, dass sich die Personalverbände des Kantons Basel-Stadt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft treffen und die einzelnen Meinungen absprechen konnten. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände:

18 Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe PSV Polizeibeamten-Verband PBV Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Die AGSt wird präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann. Als Vizepräsident amtet Beat Siegenthaler von der FSS, das Sekretariat betreut Frau Marianne Meyer Lorenceau vom VPOD. Seit mehreren Jahren ist der BAV sodann Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel ARB. Im Rahmen mehrerer Kontakte und Sitzungen konnte ein reger Austausch über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der in der ARB zu- sammengeschlossenen Verbände stattfinden. Die Angestelltenver- einigung Region Basel setzt sich aus nunmehr acht Personalverbänden zusammen und ist in den verschiedenen Anstellungsbereichen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedene arbeitsrechtlich re- levante Gremien des Kantons Basel-Stadt. «Der Sekretär des BAV steht den Mitgliedern bei dienstlichen und beruflichen Fragen unentgeltlich zur Verfügung. »

19 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Als weitere wichtige Dienstleistung gewährt der BAV seinen Mitgliedern einen unentgeltlichen Rechtsschutz in sämtlichen anstellungsrechtlichen Fragen und – in zeitlich begrenztem Umfang – in übrigen Rechtsgebieten. Das Rechtsschutz- reglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Der Verbandssekretär steht dabei den Mitgliedern des BAV im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. mit seinem Fachwissen als Rechtsbeistand zur Seite. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz an, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebiets betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war ebenfalls regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt.

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22 Anfragen im Zusammenhang mit dem Lohn Weiter ansteigend waren Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung. Es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen des Projekts Systempflege, bei welchem sämtliche Funktionen der kantonalen Verwaltung einer Überprüfung unterzogen werden, weitere Anfragen geben wird. Anfragen in Privatangelegenheiten Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbands einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechts- auskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erbschafts- und Vertragsrecht. 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte ins Elsass Am 5. Juni 2014 fand der traditionelle Ausflug der Gruppe Pensionierte unter der Leitung und der Organisation von Vorstandsmitglied Ernst Siefert statt. Die rund 60 Teilnehmenden genossen bei angenehmen Wetter die Fahrt ins Elsass. Der abwechslungsreiche Weg führte über eine gute, aber eher schmale Strasse und brachte die Mitreisenden auf 950m Höhe zur Ferme Auberge in Glasborne Linge. Hier genossen die Teilnehmenden ein elsässisches Mittagessen. Auf der Rückfahrt nach Basel wurde das malerische Städtchen Kaysersberg besucht.

23 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 6. Mai 2014 in den Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel statt. Danach gab es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Nachtessen im Restaurant Centrino. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel. 6. Verbandsorganisation Neues Kommunikationskonzept Anfang des Berichtsjahres hat der BAV ein neues Kommunikationskonzept beschlossen. In den letzten Monaten wurden folgende Arbeiten aufgenommen und zum Teil bereits umgesetzt: Redesign BAV (unter Beibehaltung des Logo) Neuauflage „Begrüssungsflyer“ für neue Mitarbeitende Entwicklung des Jahresberichts in Richtung eines Instruments der externen Kommunikation (Inhalt, Redaktion, Gestaltung, Vertrieb) Neugestaltung und –programmierung einer Newsletter-Vorlage Neufassung unserer Website. Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung An der ordentlichen Mitgliederversammlung des BAV vom 6. Mai 2014 im Universitätsspital Basel nahmen wiederum zahlreiche Mitglieder teil und verfolgten mit grossem Interesse das Referat von Martin Engel von der Riomedia Communication GmbH. Herr Engel zeigte die Einzelheiten des neuen Erschei-

24 nungsbilds des BAV anhand des neu konzipierten Jahresberichts auf und stellte die geplante Neugestaltung der Homepage vor. Die Mitglieder waren sich einig, dass das neue Konzept gut gelungen sei und bedankten sich für den geleisteten Beitrag am neuen Kommunikationskonzept des Verbandes. Aufgrund laufender Legislatur waren keine Gesamterneuerungswahlen des Vorstandes vorzunehmen. Altershalber sind Frau Doris Witschi und Marja Kuusinen nach langjähriger Mitarbeit im Vorstand zurückgetreten. Als neue Mitglieder für den Vorstand wurden Christine Schneider UPK, Dr. Markus Dürrenberger (Universität), Andreas Baumann (Finanzkontrolle Basel-Stadt) und Werner Weisskopf (Universitätsspital) einstimmig gewählt. Nach erfolgter Wahl setzte sich der Vorstand im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Dora Weissberg Präsidentin Dr. Gregor Thomi Vizepräsident Christoph Wolf Kassier Dr. Georg Schürmann Sekretär Christian Heim Prof. Edith Holsboer Roland Ruf Ernst Siefert Ruth Wolf Christine Schneider Andreas Baumann Werner Weisskopf Dr. Markus Dürrenberger Als Revisoren für das Jahr 2014 wurden Andreas Bammatter und Urs Böhlen gewählt.

25 Vorstand Die Leitung der Geschäfte des BAV und dessen Vertretung nach aussen obliegt gemäss statutarischer Vorschrift dem Vorstand. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 haben gesamthaft zehn Vorstandssitzungen stattgefunden. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen Gremien (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGSt, Sozialpartnergespräche, ZPD-Gespräche ) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts werden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: 1 Ressort Public Relations extern Ruth Wolf 2 Ressort Public Relations intern Roland Ruf 3 Ressort Personalrecht Dr. Gregor Thomi, Dora Weissberg 4 Ressort Versicherungen Dora Weissberg Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat, der seit zwei Jahren anstelle der Abgeordnetenversammlung eingesetzt ist. Unter dem Präsidium von Patrizia Bardelli, die auch Einsitz in den jeweiligen Sitzungen des Vorstands hatte, wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht: Bardelli Patrizia (Präsidentin) Wittlin Birgit Keller René Bader Markus

26 Ehrenmitglieder des BAV Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär des BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001 Vizepräsident BAV 2001 - 2006 Kommissionen und Gremien In den verschiedenen Kommissionen, in welchen der BAV mitwirkte, war der Verband im Jahr 2014 wie folgt vertreten: Personalrekurskommission PRK Christian Heim Verwaltungsrat Pensionskasse: Dora Weissberg Vorsorgekommission Pensionskasse (Staat) Roland Ruf Vorsorgekommission Pensionskasse UPK Dr. Markus Dürrenberger Vorsorgekommission Pensionskasse ( Universitätsspital ) Werner Weisskopf Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Baselstädtischer Personalverbände AGST Dr. Georg Schürmann Überführungskommission Systempflege Christian Heim Begutachtungskommission der Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten BKPK Christian Heim Verhandlungsdelegation zur Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages Werner Weisskopf GAV für die verselbständigten Spitäler Dr. Georg Schürmann Personalkommission UPK Prof. Anne Eckert Dr. Hannes Strasser Personalkommission Universitätsspital Werner Weisskopf Kassenkommission UVK Dora Weissberg

27 Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV Der Kontakt zwischen dem Vorstand des BAV und dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV wird weiterhin durch Vorstandsmitglied Ernst Siefert sichergestellt. Die Delegiertenversammlung des ZV fand am 20. Juni 2014 in Zürich statt. Austragungsort im Jahre 2015 wird Basel sein, für die Organisation wirkt BAV-Vorstandsmitglied Ruth Wolf aktiv mit. Intelligenz, Begabung, Emotionen & Glück war das Thema der ZV-Fachtagung in Brunnen vom 6. und 7. November 2014. 7. Mitglieder Aktive Mitglieder Die Mitgliederzahl hat sich im Laufe des Berichtsjahres wie folgt verändert: 2014 2013 Total per 31.12. 1293 1255 Ein Grossteil der Austritte aus dem BAV erfolgte, weil Mitglieder aus den Diensten des Kantons Basel-Stadt ausschieden oder pensioniert wurden. Der BAV erinnert daran, dass insbesondere eine Pensionierung nicht bedeutet, dass die Dienste des BAV nicht mehr nützlich sein könnten. Der BAV gewährt zudem nach wie vor Rentenbezügern und Lehrlingen eine Jahresmitgliedschaft zum halben Preis (CHF 80.—, Aktive CHF 160.— ).

28 Todesfälle Im Berichtsjahr 2014 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Josef Bucher GD Klara Malibas-Keller Witwe eines ehemaligen Mitglieds Karl Seywald BVD Rita Erb ED Prof. Walter Gering Universität Hans Strickler BVD Marie Lienhard Bürgergemeinde Günther Thierstein JSD Claude Porchet FD Heidi Schanzlin Witwe eines verstorbenen Mitglieds Werner Manger JSD Yvan Schwarzentrueb Gerichte Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren. 8. Ausblick 2015 Bereits jetzt abzusehen ist, dass im kommenden Jahr das Projekt „Systempflege“dieVerantwortlichen des BAV beanspruchen wird. Die Überführung bzw. die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen ist auf den Februar 2015 terminiert. Daneben werden die Arbeiten am Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler weitergeführt werden und der Bereich der Pensionskasse wird – nach Bekanntwerden der individuellen Leistungspläne – ebenfalls weiterhin ein Hauptschwerpunkt bilden. Anfangs Dezember 2014 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in den

29 Medien ein sog. Entlastungspaket 2016/2017 mit Einsparungen in der Höhe von jährlich wiederkehrenden rund CHF 65 Mio. angekündigt, wobei ein Teil der Einsparungen auf Kosten der Mitarbeitenden erfolgen soll. Nachdem die Angestellten des Kantons Basel-Stadt in den vergangenen Jahren mehrfach Verschlechterungen bei den Anstellungsbedingungen hinnehmen mussten, ist diese weitere Sparübung weder gerechtfertigt noch nachvollziehbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Thematik den BAV im Jahr 2015 zweifellos beschäftigen wird. 9. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Kontaktmöglichkeit via E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 530 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Telefax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband BAV können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der Zeitschrift ZV-Info, dem äusserst reichhaltigen Informationsmedium des Zentralverbands Öffentliches Personal Schweiz ZV, orientieren wir unsere Mitglieder mit monatlichen Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt.

30 10. Schlusswort des Sekretärs Das Berichtsjahr 2014 war einerseits geprägt von den Gesprächen und Arbeiten rund um das Lohnprojekt Systempflege. Daneben wurden die konkreten Verhandlungen für die Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrags für die verselbständigten Spitäler aufgenommen. All diese Projekte betreffen die Interessen der Mitarbeitenden direkt. Dabei zeigt sich, dass eine starke Personalvertretung auch in Verbindung mit anderen Verbänden wichtig ist. Die gegen Ende des Berichtsjahres von der Regierung angekündigten Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen sind nicht nur sachlich schwer nachzuvollziehen, sondern setzen aus meiner Sicht auch ein schlechtes Signal.Will man die Qualität des Service Public hochhalten, ist es unabdingbar, mit anderen Arbeitgebern konkurrenzieren zu können, wozu die Anstellungbedingungen entsprechend ausgestaltet sein müssen. Mit zunehmenden Verschlechterungen wird es immer schwieriger werden, gut qualifiziertes Personal zu gewinnen, was letztlich auch zu einer Qualitätseinbusse des Service Public führen wird. Ein Hauptteil der Sekretariatsarbeit bestand wiederum in der Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Im Vordergrund standen dabei Änderungen oder Beendigungen der Arbeitsverhältnisse. Wiederum konnte eine Vielzahl der Anfragen letztlich im Einvernehmen mit der Arbeitgebersei- «Mit zunehmenden Verschlechterungen wird es schwieriger, gut qualifiziertes Personal zu gewinnen. »

31 te gelöst und auf diese Weise zeit- und aufwandintensive Einsprache- und Rekursverfahren in zahlreichen Fällen vermieden werden. Wie jedes Jahr danke ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV, welche auch im Jahr 2014 dank ihrer Erfahrung und ihrem Engagement die Interessen der Mitglieder haben wahrnehmen können. Der Sekretär, Dr. Georg Schürmann in CHF Aktiven Passiven Kasse Postkonto 40-3812-0 34'745.77 Post-Depositokonto 40-204846-6 15'046.65 BKB Depotkonto 36'293.— BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds I 78'380.79 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds II 45'161.10 Verrechnungssteuer 510.02 Büromaschinen 1.— Transitorische Aktiven 22'413.80 Kreditoren 44'490.65 Transitorische Passiven 3'142.85 Kapital per 1.1 2013 70'392.18 Aktionsfonds I per 1.1.2013 79'453.40 Aktionsfonds II perr 1.1. 2013 49'248.10 Verlustvortrag 14'175.05 Vermögen per 31. 12.2014 246'727.18 246'727.18 11. Bilanz

32 12. Rechnung Einnahmen in CHF 2013 2014 Mitgliederbeiträge 164'371.— 155'710.— Spenden 1'500.— 702.— Zinsen 501.75 450.50 Prozessentschädigungen 160.— 500.— Diverse Einnahmen 726.85 19'378.80 Total Einnahmen 167'259.60 176'741.30

33 Aufwand in CHF 2013 2014 Personalaufwand 123'712.05 125'297.35 Sekretariat 111'491.95 113'340.55 Vorstand 12'220.10 11'956.80 Verbände 18'296.00 17'539.85 Zentralverband 14'573.— 13'887.— Arbeitsgemeinschaft 1'500.— 1'642.85 Angestelltenvereinigung Region BS 2'223.— 2'010..— Verwaltungsaufwand 6'809.15 12'396.50 Porti, Telefon 2'698.55 1'669.70 Post- und Bankspesen 700.80 708.10 Drucksachen 2'609.80 9'271.10 Büromaterial — 747.60 EDV 800.— — Aktivitäten 13'530.70 34'276.15 Werbung 2'396.— 24'456.50 Veranstaltungen 7'887.05 8'258.20 Geschenke Jubilare 1'000.— 133.25 Pensionierten-Ausflug 2'247.65 1'428.20 Übriger Aufwand 4'095.— 1'406.50 Übriger Aufwand 2'095.— 1'106.50 Steuern — 300..— Beiträge Hinterbliebene 2'000.— — Total Aufwand 166'442.90 190'916.35 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss 816.70 -14'175.05

34 Einnahmen in CHF 2014 2015 Mitgliederbeiträge 160'000 160'000 Spenden 1'200 1'000 Zinsen 500 500 Prozessentschädigungen 500 500 Diverse Einnahmen 17'500 17'500 Total Einnahmen 179'700 179'500 13. Budget

35 Aufwand in CHF 2014 2015 Personalaufwand 124'000 125'000 Sekretariat 112'000 113'000 Vorstand 12'000 12'000 Verbände 17'800 17'500 Zentralverband 14'000 14'000 Arbeitsgemeinschaft 1'800 1'500 Angestelltenvereinigung Region BS 2'000 2'000 Verwaltungsaufwand 20'600 12'300 Porti, Telefon 3'000 2'500 Post- und Bankspesen 900 800 Drucksachen 3'500 3'500 Büromaterial 200 500 EDV 13'000 5'000 Aktivitäten 21'000 19'000 Werbung 8'000 6'000 Veranstaltungen 10'000 10'000 Geschenke Jubilare 500 500 Pensionierten-Ausflug 2'500 2'500 Übriger Aufwand 4'050 5'000 Übriger Aufwand 50 1'000 Debitorenverlust 4'000 4'000 Total Aufwand 187'450 178'800 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss -7'750 700

36 Kontaktformular Der Baselstädtische Angestellten-Verband BAV ist der starke und breit abgestützte Personalverband im öffentlichen Dienst. Er vertritt die Anliegen des Personals konsequent und kompetent. Der BAV pflegt einen offenen und wirkungsvollen Dialog mit Vorgesetzten, Arbeitgebern und politischen Behörden. Die Mitglieder des BAV geben dem Verband das nötige Gewicht und profitieren von juristischen Beratung und Unterstützung. In anstellungsrechtlichen Fragen geniessen die Mitglieder einen kostenlosen Rechtsschutz. Seit über hundert Jahren setzt sich der BAV erfolgreich für die Interessen des Personals ein, unabhängig von ihrem Beruf, ihrer Funktion oder hierarchischer Position. Er bietet seinen Mitgliedern darüber hinaus ein interessantes und tragfähiges Netzwerk für persönliche Kontakte. «Der BAV gibt mir die Sicherheit, die ich brauche.»

37 Der BAV freut sich auf Sie. Ich erkläre meinen Beitritt zum BAV ☐ als Aktivmitglied ( Jahresbeitrag CHF 160.– ) ☐ als Rentner oder Lehrling ( Jahresbeitrag CHF 80.–) Name Vorname Privatadresse Geburtsdatum Zivilstand Beruf Arbeitgeber Telefon privat Telefon Geschäft Email Geworben durch Datum Unterschrift Einsenden an: BAV, St. Alban-Vorstadt 21, Postfach 530, 4052 Basel

Gestaltung: Riomedia Communication Gmbh, Basel Druck: Steudler Press Ag, Basel

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 530 4052 Basel Tel. 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch

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