10 Tiefereinreihung Führt die Zuordnung einer Stelle auf eine neue Richtposition in eine tiefere Lohnklasse, wird der bisherigen Lohnstufe der Mitarbeitenden pro tiefere Lohnklasse eine Jahresstufe hinzugerechnet. Gestützt auf § 12 Abs. 1 Lohngesetz besteht zudem ein Anspruch auf einen besitzstandswahrenden Lohnbestandteil, welcher den frankenmassigen Lohn der bisherigen Einreihung und Einstufung garantiert (Frankenbesitzstand). Möglichkeit der Einsprache Im Durchschnitt hat die Systempflege rund 20 % Höher- und ca. 10 % Tiefereinreihungen ergeben, während die übrigen Funktionen unverändert geblieben sind. Die Verbände hatten zwar die Möglichkeit, bei einzelnen Zuordnungsvorschlägen nachzufragen, ohne dass jedoch abschliessend nachvollzogen werden konnte, weshalb eine bestimmte Funktion in eine konkrete Lohnklasse eingereiht worden ist. Da die Einreihungen aber für die betroffenen Mitarbeitenden transparent und nachvollziehbar sein müssen, ist damit zu rechnen, dass es zu diversen Einsprachen kommen wird. Für den Fall, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit der Zuordnung nicht einverstanden ist, hat sie oder er die Möglichkeit einer Einsprache, wobei das Verfahren wie folgt abläuft: 1. Die betroffenen Mitarbeitenden haben bis zum 31. Mai 2015 die Möglichkeit, beim Zentralen Personaldienst ZPD den Erlass einer Verfügung zu verlangen. «Alle Stellen- beschriebe sind aktualisiert und auf dem neuesten Stand.»
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