Jahresbericht 2014

12 Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat Einführung des Modells der Teilkapitalisierung Besitzstandsregeln bemessen nach der Anzahl Dienstjahren und für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen. Im Resultat muss festgestellt werden, dass die neuerliche Revision des Pensionskassengesetzes wiederum zu Verschlechterungen für die Mitarbeitenden führt. Nicht nur wurde das Rentenalter um zwei Jahre erhöht sondern es wird auch zu Leistungskürzungen und zu nach Alter abgestuften Beitragserhöhungen kommen. Neben den übrigen Verschlechterungen bei den Anstellungsbedingungen in den vergangenen Jahren wird sich auch dies negativ auf die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber auswirken. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass darunter die Qualität des Service Public leiden wird. Die materielle Wirksamkeit des neuen Gesetzes wird aller Voraussicht nach erst am 1. Januar 2016 eintreten. Zunächst sind noch einige Vorarbeiten zu tätigen, so unter anderem die Bildung von sogenannten Vorsorgekommissionen sowie die Schaffung eines Vorsorgeplanes, welcher vom Regierungsrat genehmigt werden muss. Nach Abschluss und Festlegung desselben wird es möglich sein, dass die Versicherten Anfragen an die Pensionskasse richten und ihren individuellen Leistungsplan abfragen können. Die Pensionskasse Basel-Stadt hat in Aussicht gestellt, das Anfang des Jahres 2015 erste allgemeine Informationen zu den neuen Vorsorgelösungen vorliegen werden.

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