13 Die Unfallversicherungskasse UVK Nach wie vor besteht bei der Unfallversicherungskasse UVK die Möglichkeit einer Unfallgrundzusatzversicherung (2. Klasse), einer Unfallergänzungsversicherung (1. Klasse) sowie einer Krankenzusatzversicherung ECO. Anlässlich der Delegiertenversammlung wurden folgende Prämien für das Jahr 2014 festgelegt: Aktive Pensionierte Unfallgrundzusatz ( 2.Kl. ) 0.095% des Bruttolohnes CHF 18.50 p.M. Unfallergänzung ( 1. Kl. ) CHF 9.00 p.M. CHF 12.50 p.M. Krankenzusatz ECO 0.7% des Bruttolohnes CHF 40.00 p.M. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, FPS & UPK Der Prozess der Verselbständigung der baselstädtischen Spitäler ist noch nicht abgeschlossen. Spätestens am 1. Januar 2016 soll das baselstädtische Personalrecht durch einen Gesamtarbeitsvertrag GAV für die öffentlichen Spitäler ersetzt und abgelöst werden. Dieser soll sich – so steht es im Gesetz – an den Bedürfnissen des Betriebs und des Personals sowie an den Gegebenheiten des Markts orientieren. Hauptziel des GAV ist aus Sicht der Arbeitnehmenden, die Regelungen im GAV so auszugestalten, dass einerseits die derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehalten werden können und andererseits neue, gut ausgebildete Mitarbeitende in genügender Anzahl für eine engagierte und längerfristige Tätigkeit gewonnen werden können. Die Verhandlungsdelegation der Arbeitnehmenden, bestehend
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