Jahresbericht 2014

8 1. Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind auch im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2014 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg 2015 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2015 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2014 minus 0.2 %. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2015 unverändert bleiben, die kumulierte Teuerung aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden kann. Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.00 Ausbildungszulage ( ab dem 16. Altersjahr ) CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 411.00 Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 538.00 Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00

RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==