Jahresbericht 2015

Baselstädtischer AngestelltenVerband 2015 Jahresbericht und Jahresrechnung

1 Seiten 8 – 13 Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg 2016 — Familien- und Unterhaltszulagen Lohnprojekt Systempflege — Ziel des Projektes und Umsetzung Die Pensionskasse Die Unfallversicherungskasse UVK Geplante Abbaumassnahmen der Regierung 2 Seiten 13 – 16 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, FPS und UPK Die Universität Das Universitäts-Kinderspital Die Bürgergemeinde Die Industriellen Werke Basel IWB 3 Seiten 16 – 18 Sozialpartnerschaft Kontakte mit dem Zentralen Personal- dienst ZPD und der Regierung Kontakte mit den übrigen Verbänden 4 – 5 Seiten 18 – 22 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Mitgliederversammlung 6 Seiten 23 – 26 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat — Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband öffentliches Personal Schweiz ZV 7 – 13 Seiten 27 – 37 Mitglieder Ausblick 2016 Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Schlusswort des Sekretärs Bilanz, Rechnung und Budget Kontaktformular

6 7 Vorwort der Präsidentin Geschätzte Mitglieder Das Berichtsjahr 2015 gestaltete sich durchaus positiv, gelang es dem Verband doch nach vielen Jahren wieder einen Zuwachs an Mitgliedern zu erreichen – die Trendwende ist geschafft. Inhaltlich standen für den BAV drei Projekte im Vordergrund. 1. Die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der verselbständigten Spitäler konnten im Sommer des Berichtsjahres erfolgreich abgeschlossen und der Vertrag unterzeichnet werden. Die Mitarbeitenden der drei Spitäler Universitätsspital Basel ( USB ), Felix-Plattner-Spital (FPS) und die Universitären Psychiatrischen Klini- ken Basel (UPK) unterstehen damit nicht mehr dem kantonalen Personalgesetz, sondern den Regelungen des GAV. Nicht zuletzt aufgrund der aktiven Mitarbeit des BAV konnten zeitgemässe und attraktive Anstellungsbedingungen ausgehandelt werden. 2. Umgesetzt wurde im Berichtsjahr das Projekt der sogenannten Systempflege. Die neuen Grundsätze und zum Teil auch geänderten Lohnklassen gelten seit dem 1. Februar 2015. Es zeigt sich, dass bei weitem nicht alle Mitarbeitenden mit ihrer Einreihung zufrieden sind. Eine Vielzahl an Einspracheverfahren zeichnet sich ab. 3. Unverständnis und Unmut hervorgerufen hat die Mitteilung über neuerliche Abbaumassnahmen der Regierung, von welchen teilweise auch das Personal betroffen ist. Nachdem die Anstellungsbedingungen der Kantonsangestellten bereits in mehreren Bereichen nicht konkurrenzfähig sind, sind die geplanten weiteren Verschlechterungen bei der NBU-Prämie, dem Dienstaltersgeschenk und der Anerkennungsprämie nicht tolerierbar. Der Arbeitgeber Basel-Stadt ist finanziell absolut gesund und es besteht keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeit für weitere Sparmassnahmen zu Lasten des Personals. Es ist zu hoffen, dass der Grosse Rat die Bestrebungen der Regierung korrigiert. Bestürzt und betroffen mussten wir im Berichtsjahr von Vorstandsmitglied Ernst Siefert Abschied nehmen. Ernst hat sich über Jahre sowohl als Vorstandsmitglied als auch als Delegierter des BAV im Zentralverband sehr aktiv und mit viel Engagement für die Belange der Mitglieder des BAV eingesetzt und an die von ihm in den letzten Jahren perfekt organisierten Ausflüge der Pensionierten mit tollen Reisezielen werden sich die Teilnehmenden gerne und oft zurückerinnern. Der BAV wird Ernst ein ehrendes Andenken bewahren. Abschliessend möchte ich allen Vorstandskolleginnen und -kollegen auch an dieser Stelle für ihren Einsatz danken, welche sie dem ganzen Verband zuteil werden liessen. Mein zusätzlicher Dank gilt dem Sekretariat, welches auch im Jahre 2015 wieder hervorragende Arbeit für die Mitglieder unseres Verbandes geleistet hat. Dora Weissberg, Präsidentin « Es besteht keine wirtschaftliche Notwendigkeit für weitere Sparmassnahmen. »

8 9 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind auch im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2015 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2016 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2016 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2015 minus 0.2 %. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2016 unverändert bleiben. Die kumulierte Teuerung von insgesamt minus 0.9% kann aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden. Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage HF 411.00 Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen HF 538.00 Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.00 Lohnprojekt Systempflege Ziel des Projekts und Umsetzung Umgesetzt wurde im Berichtsjahr das seit mehreren Jahren andauernde Projekt Systempflege. Ziel dieses Lohnprojektes war eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die veränderten Verhältnisse. Hintergrund dafür ist die in den letzten Jahrzehnten grundlegend neu gestaltete Ausbildungslandschaft. Nachdem die Projektarbeit abgeschlossen wurden, und der Regierungsrat über die definitiven Zuordnungen entschieden hatte, sind die neuen Einreihungen am 1. Februar 2015 in Kraft getreten. Bereits seit längerem war abzusehen, dass es nebst gleichbleibenden Lohnklassen und Höhereinreihungen auch Funktionen geben wird, die einer tieferen Lohnklasse zugeordnet werden. Insbesondere Personen der letztgenannten Kategorie haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Einreihung im Rahmen eines Einspracheverfahrens zu überprüfen. Gegen Ende des Berichtsjahres sind die ersten Verfügungen ergangen und die dagegen erhobenen Einsprachen mitsamt Begründungen sind eingereicht worden. Das Sekretariat des BAV rechnet damit, dass sich rund 100 Verbandsmitglieder durch den Verband vertreten lassen werden. Die Pensionskasse Bereits im Sommer 2014 hatte der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erneut eine Revision des kantonalen Pensionskassengesetzes beschlossen. Nötig wurde dies zum einen aufgrund einer Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-, und Invalidenvorsorge. Zum anderen hat dies der Regierungsrat zum Anlass genommen, eine Senkung des

10 11 technischen Zinssatzes auf neu 3% vorzunehmen. Um die aus der Zinssenkung entstehenden finanziellen Folgen zu regeln wurden folgende Massnahmen beschlossen: Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat Einführung des Modells der Teilkapitalisierung Besitzstandsregeln für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen, bemessen nach der Anzahl Dienstjahren Im Verlaufe des Berichtsjahres sind verschiedene Vorarbeiten wie die Bildung von sogenannten Vorsorgekommissionen sowie die Schaffung eines Vorsorgeplanes vorgenommen worden. Die materielle Wirksamkeit des neuen Gesetzes wird am 1. Januar 2016 vollumfänglich eintreten. Im Rahmen der Revision und den damit einhergehenden Änderungen haben sich verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Umwandlungssatz und den Grundlagen hierfür gestellt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie die Bemessung der Lebenserwartung vorgenommen wird. Eine vom BAV an die Pensionskasse Basel-Stadt gestellte Anfrage brachte nicht restlos Klarheit. Aufgrund der Komplexität der Thematik hat der Vorstand des BAV deshalb beschlossen, die offenen Punkte von einem Pensionskassenexperten prüfen und beurteilen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechendes Resultat im ersten Halbjahr 2016 vorliegen wird. Die Unfallversicherungskasse UVK Nach wie vor besteht bei der Unfallversicherungskasse (UVK) die Möglichkeit einer Unfallgrundzusatzversicherung (2. Klasse ), einer Unfallergänzungsversicherung ( 1. Klasse ) sowie einer Krankenzusatzversicherung ECO. Anlässlich der Delegiertenversammlung wurde beschlossen, die Versicherungsleistungen unverändert zu belassen, so dass nach wie vor folgende Prämien gelten: Aktive Pensionierte Unfallgrundzusatz (2.Kl.) 0.095% des Bruttolohnes CHF 18.50 p.M. Unfallergänzung (1. Kl.) CHF 9.00 p.M. CHF 12.50 p.M. Krankenzusatz ECO 0.7% des Bruttolohnes CHF 40.00 p.M. Geplante Abbaumassnahmen der Regierung Anfang Februar 2015 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund CHF 70 Millionen verabschiedet. Die Staatsangestellten sollen davon rund CHF 15 Millionen mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern. So ist geplant, dass ab dem Jahr 2017 die Prämien für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung (NBU) vollumfänglich von den Angestellten selber getragen werden sollen. Bislang übernahm der Arbeitgeber zwei Drittel der Prämie, was im Jahr 2015 einem Anteil von 0.93% des Bruttolohnes entsprach. Im Weiteren plant die Regierung, die Anspruchsvoraussetzungen für das Dienstaltersgeschenk zu ändern. Künftig sollen die Mitarbeitenden jeweils nach dem 10., dem 20., dem 30. und dem 40. Dienstjahr Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk in Form von je zwei Wochen bezahltem Urlaub erhalten. Dies gegenüber der heutigen Regelung, bei welcher Dienstaltersgeschenke ab dem 10. Dienstjahr in « Der BAV hat be- schlossen, die offenen Punkte von einem Pensionskassenexperten beurteilen zu lassen.»

12 13 Fünfjahresschritten ausbezahlt werden. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen soll 2016 beginnen und die volle Wirksamkeit der Massnahme im Jahr 2020 eintreten.Geändert werden soll sodann die heutige Höhe der so genannten Anerkennungsprämien: Die heute für Anerkennungsprämien zur Verfügung stehende Summe soll um CHF 200’000 reduziert werden. Die geplanten Massnahmen sind insbesondere aufgrund der Entwicklungen der Anstellungsbedingungen der letzten Jahre und den aktuell anstehenden Veränderungen bei der Pensionskasse nicht nachzuvollziehen. Mit einer stetigen Verschlechterung der Anstellungsbedingungen wird es zunehmend schwieriger werden, gut qualifiziertes Personal für den Service Public zu gewinnen. Die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Kantons gehen für das Jahr 2016 von einem erheblichen Überschuss aus und der Finanzplan prognostiziert auch für die kommenden Jahre eine positive Entwicklung. Die – bei der Festlegung der Massnahmen noch nicht be- kannte – positive Entwicklung führt dazu, dass die geplanten Abbaumassnahmen weder notwendig noch verhältnismässig sind. Der BAV hat aus diesem Grund mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände zusammengeschlossen Personalverbände (AGSt) im Rahmen eines Hearings bei der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) den Antrag auf Nichteintreten auf die das Personal betreffenden Massnahmen gestellt. Geplant ist, dass die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates anfangs 2016 ihren Bericht veröffentlichen wird und anschliessend der Grosse Rat über das Geschäft debattieren und beschliessen soll. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, FPS & UPK Die öffentlich-rechtlichen Spitäler USB, FPS und UPK wurden verselbständigt und nach einer Übergangsfrist von vier Jahren untersteht die Mehrheit der Mitarbeitenden ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Dieses wurde ersetzt durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), welcher die Anstellungsbedingungen in den Grundzügen regelt, Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Gesamthaft kann gesagt werden, dass sich mit dem GAV für die Mitarbeitenden nicht sehr viel ändern wird und Vieles bleibt wie es war. Folgende Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2016: Die Sperrfrist bei Krankheiten wird von 365 Tagen auf 180 Tage (ab dem 2. Dienstjahr) reduziert, wobei diese Regelung als Kann-Bestimmung formuliert ist. Unabhängig von dieser Verkürzung der Sperrfrist gilt nach wie vor eine Lohnfortzahlungspflicht von 720 Tagen. Schutz von Teilzeitmitarbeitenden: Abweichung vom Pensum über +/- 10% nur mit Einwilligung der Mitarbeitenden. «Die geplanten Abbaumassnahmen sind weder notwendig noch verhältnismässig. »

14 15 Feier- und Freitage: Die bisherigen 9 Feiertage werden beibehalten, die bis anhin geltenden max. 7 freien Halbtage (vor den Feiertagen) werden abgeschafft. Neu werden den Mitarbeitenden jedoch pro Jahr zusätzlich 5 sogenannte «flexible freie Tage» gewährt, welche wie Ferien bezogen und während fünf Jahren kumuliert werden können. Die Familienzulagen werden neu abhängig vom Pensum ausgerichtet. Es gilt diesbezüglich eine Übergangsfrist von drei Jahren, während welcher die alte Reglung beibehalten wird. NBU-Prämie Krankentaggeldversicherung: Neu kann der Arbeitgeber eine vollständige Übernahme der NBU-Prämie und eine max. hälftige Übernahme der Prämie für die Krankentaggeldversicherung vorsehen. Das Dienstjubiläum gilt neu schon nach 5 Jahren. Auch hier gilt eine Übergangsregelung, wonach die bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das nächste Jubiläum nach alter Regelung erhalten, sofern diese vorteilhafter für den Mitarbeitenden ist. Der Lohn beruht auf einem neuen Lohnsystem mit einem Einreihungsplan, welcher einzelne Richtfunktionen verschiedenen Lohnbändern zuordnet. Die individuelle Lohnhöhe basiert dabei auf der Lage im Lohnband im Verhältnis zur Tendenzkurve der Richtfunktion, dem Lebensalter (Erfahrung) und zu einem Teil auf Leistung (gemäss Mitarbeitendenbeurteilung). Bei der Überführung per 1. Januar 2016 werden die bestehenden Bruttogrundlöhne im Frankenbetrag übernommen. Der vollständige Text des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) ist auf dem Intranet der jeweiligen Spitäler einsehbar. Die Universität Aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gesprächen zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden. Der BAV war durch seinen Sekretär sowie durch Dr. Markus Dürrenberger vertreten.Wiederum wurde den Mitarbeitenden der Universität gleich wie den Angestellten der kantonalen Verwaltung der Stufenanstieg für das Jahr 2016 gewährt. Die Teuerungsberechnung bei der Universität basiert auf anderen Grundlagen als beim Kanton und beträgt minus 1.0 % (Stand Oktober-Index). Gleich wie die beiden Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewährt auch die Universität keinen Teuerungsausgleich Das Universitäts-Kinderspital UKBB Bereits seit längerem verselbständigt ist das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB). Im Berichtsjahr haben keine Besprechungen zwischen den Personalvertretungen und der Leitung des UKBB stattgefunden; diese Gespräche sollen jedoch im Jahre 2016, nach dem Weggang des Klinikdirektors Dr. Conrad E. Müller im Mai des Berichtsjahres mit der neuen Leitung wieder aufgenommen werden. Die Bürgergemeinde Der BAV unterstützt jene Angestellten der Bürgergemeinde, die Mitglied beim BAV sind, bei betrieblichen Anliegen und Verhandlungen mit den jeweiligen Personalabteilungen bzw. Vorgesetzten. Für das Jahr 2016 werden individuelle, auf den Resultaten der Mitarbeitergespräche basierende Lohnerhöhungen ausgesprochen.

16 17 Die Industriellen Werke Basel IWB Auch zu den IWB steht der BAV in regelmässigem Kontakt. Im Rahmen mehrerer Sozialpartnergespräche im Berichtsjahr konnte die Leitung der IWB verschiedene von den Personalverbänden gestellte Fragen beantworten und klären. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst ZPD und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) statt. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog und Dr. Guy Morin, hatten hauptsächlich die geplanten Abbaumassnahmen zum Inhalt. Darüber hinaus wurden allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel-behandelt. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann (Leiterin des Zentralen Personaldienstes) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und stellvertretender Leiter des Zentralen Personaldienstes). Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen. Per Drucklegung des Jahresberichts waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Markus Rümmele Bereichspersonalleiterin Jugend, Familie und Sport Anette Merz Bereichspersonalleiter Bildung Thomas Baerlocher Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement inkl. Staatsanwaltschaft Bettina Ritz Präsidialdepartement und Gerichte Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Sybil Schweiss Universitätsspital USB Mario da Rugna Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Beatrix Pongracz Leimer Universitäts-Kinderspital UKBB Sandro Burkhardt Felix Platter-Spital Ulrich Anliker Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger Industrielle Betriebe Basel IWB Thomas Hochstrasser Universität Reto Jeker Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände ( AGSt ). Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen Themen im vergangenen Jahr war es einmal mehr sehr wichtig, dass sich die Personalverbände des Kantons Basel-Stadt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft treffen und die einzelnen Meinungen absprechen konnten. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände:

18 19 Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe PSV Polizeibeamten-Verband PBV Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann. Als Vizepräsident amteten Jean- Michel Héritier von der FSS und Otto Kunz vom VPOD, das Sekretariat betreute Frau Marianne Meyer Lorenceau, ebenfalls VPOD. Seit mehreren Jahren ist der BAV sodann Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb). Die Angestelltenvereinigung Region Basel setzt sich aus nunmehr acht Personalverbänden zusammen und ist in den verschiedenen Anstellungsbereichen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedene arbeitsrechtlich relevante Gremien des Kantons Basel-Stadt. Im Rahmen mehrerer Kontakte und Sitzungen konnte ein Austausch über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der in der arb zusammengeschlossenen Verbände stattfinden. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Als weitere wichtige Dienstleistung gewährt der BAV seinen Mitgliedern einen unentgeltlichen Rechtsschutz in sämtlichen anstellungsrechtlichen Fragen und – in zeitlich begrenztem Umfang – in den übrigen Rechtsgebieten. Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Der Verbandssekretär steht dabei den Mitgliedern des BAV im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. mit seinem Fachwissen als Rechtsbeistand zur Seite. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz an, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebiets betroffen waren. Anfragen bezüglich Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war ebenfalls regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. Anfragen im Zusammenhang mit dem Lohn Stark ansteigend waren Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung, was insbesondere im Zusammenhang zum oben beschriebenen Projekt Systempflege steht. Das Sekretariat begleitet und vertritt zahlreiche Einsprachen gegen negative Konsequenzen aus der Systempflege.

«Der BAV ist der starke und breit abgestützte Personalverband im öffentlichen Dienst. »

22 23 Anfragen in Privatangelegenheiten Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbands einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erbschafts- und Vertragsrecht. 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte nach Portalban und auf den Chasseral Am 28. Mai 2015 fand der traditionelle Ausflug der Gruppe Pensionierte unter der Leitung und der Organisation von Vorstandsmitglied Ernst Siefert statt. Die rund 55 Teilnehmenden genossen bei bestem Wetter die Fahrt entlang der Aare nach Portalban am Neuenburgersee. Nach dem Genuss des Mittagsessens fuhren sie auf den Chasseral auf 1’502 Meter über Meer, wo sie eine grossartige Aussicht auf das ganze Alpenpanorama geniessen konnten. Durch den Jura ging es dann zurück nach Basel. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 9. Juni 2015 in den Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel statt. Danach wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Nachtessen im Restaurant Centrino serviert. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel. 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Rund 80 Mitglieder und Gäste nahmen an der ordentlichen Mitgliederversammlung des BAV teil. Die Versammlung fand am 9. Juni 2015 im Universitätsspital Basel statt. Neben den regulären Traktanden wie der Präsentation und Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung sowie Budget hatten die Anwesenden Gelegenheit, einem Referat von Herrn Prof. Dr. med. Gerhard Wiesbeck, Leitender Arzt des Zentrums für Abhängigkeitserkrankungen (ZAE) in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) zum Thema « Gehirndoping » beizuwohnen. Die ordentlichen Traktanden wie die Genehmigung des Jahresberichts samt Jahresrechnung 2014 sowie Budget 2015 wurden von der Mitgliederversammlung genehmigt und dem Vorstand bezüglich der Jahresrechnung und der Bilanz vollumfänglich Décharge erteilt. Der Mitgliederbeitrag wurde auch für das Jahr 2016 unverändert auf CHF 160 für Aktive und CHF 80 für Pensionierte und Lehrlinge belassen. Aufgrund des Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer (bis und mit dem Jahre 2016) waren keine Gesamterneuerungswahlen des Vorstandes vorzunehmen, so dass sich der Vorstand am Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammensetzt: «Das Sekretariat begleitet zahl- reiche Einsprachen gegen negative Konsequenzen aus der Systempflege.»

24 25 Dora Weissberg Präsidentin Dr. Gregor Thomi Vizepräsident Christoph Wolf Finanzen Dr. Georg Schürmann Sekretär Christian Heim Prof. Edith Holsboer Roland Ruf Ruth Wolf Christine Schneider Andreas Baumann Werner Weisskopf Dr. Markus Dürrenberger Als Revisoren für das Jahr 2015 wurden die Herren Urs Böhlen und Markus Lüthi, als Ersatzrevisoren Frau Tanja Antener und Herr Bert Noy gewählt. Vorstand Mit grosser Bestürzung musste der BAV den Hinschied von Vorstandsmitglied Ernst Siefert zu Kenntnis nehmen, der am 26. Juli 2015 verstorben ist.Trotz seiner Krankheit hat er sich bis im Sommer seiner Aufgabe im Vorstand des Zentralverbandes (ZV) gewidmet. Ernst hat sich über Jahre sowohl als Vorstandsmitglied als auch als Delegierter des BAV im Zentralverband sehr aktiv und mit viel Engagement für die Belange der Mitglieder des BAV eingesetzt. Wir werden uns an ihn und die von ihm in den letzten Jahren perfekt organisierten Ausflüge der Pensionierten mit tollen Zielen gerne und oft zurückerinnern. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 haben gesamthaft zehn Vorstandssitzungen stattgefunden. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen Gremien (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände [AGSt], Sozialpartnergespräche, ZPDGespräche) vor- und nachbereitet. 1 Ressort Public Relations extern Ruth Wolf 2 Ressort Public Relations intern Roland Ruf 3 Ressort Personalrecht Dr. Gregor Thomi, Dora Weissberg 4 Ressort Versicherungen Dora Weissberg 5 Ressort Finanzen Christoph Wolf Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat. Unter dem Präsidium von Patrizia Bardelli, die auch Einsitz in den jeweiligen Sitzungen des Vorstands hatte, wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Patrizia Bardelli (Präsidenti Birgitte Wittlin Markus Bader Thomas Mohler Roger Chitvanni Ehrenmitglieder des BAV Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär des BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001 Vizepräsident BAV 2001 - 2006

26 27 Kommissionen und Gremien In den verschiedenen Kommissionen, in welchen der BAV mitwirkte, war der Verband im Jahr 2015 wie folgt vertreten: Personalrekurskommission PRK Christian Heim Verwaltungsrat Pensionskasse Dora Weissberg Vorsorgekommission Pensionskasse (Staat) Roland Ruf Vorsorgekommission Pensionskasse UPK Dr. Markus Dürrenberger Vorsorgekommission Pensionskasse ( Universitätsspital ) Werner Weisskopf Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Baselstädtischer Personalverbände AGST Dr. Georg Schürmann Überführungskommission Systempflege Christian Heim Begutachtungskommission der Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten BKPK Christian Heim Verhandlungsdelegation zur Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages Werner Weisskopf GAV für die verselbständigten Spitäler Dr. Georg Schürmann Personalkommission UPK Prof. Anne Eckert Dr. Hannes Strasser Personalkommission Universitätsspital Werner Weisskopf Kassenkommission UVK Dora Weissberg Zentralverband Öffentliches Personal ZV Die Delegiertenversammlung des ZV fand am 7. Mai 2015 in Basel statt und wurde massgeblich von Vorstandsmitglied Ruth Wolf mitorganisiert; als Referent fungierte Dr. Bernhard Heusler zum Thema « Teamführung: Challenges and Learnings». Die ZV-Fachtagung fand in Brunnen vom 5. und 6. November 2015 statt und beschäftigte sich mit dem Themenkreis Arbeitnehmende 50 plus. 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2015 2014 Total per 31.12. 1313 1293 Erstmals seit mehreren Jahren konnte der Mitgliederbestand des BAV erhöht werden. Hauptgrund hierfür dürfte das bereits erwähnte Lohnprojekt Systempflege sein, bei welchem eine Vielzahl von Mitarbeitenden rechtlichen Beistand benötigen. Der BAV erinnert daran, dass der Anspruch auf Rechtsschutz unmittelbar mit der Mitgliedschaft beginnt, statutarische jedoch ein Selbstbehalt in der Höhe von – je nach Komplexität der Angelegenheit – einem bis vier Jahresbeiträgen auferlegt wird. Der BAV gewährt zudem nach wie vor Rentenbezügern und Lehrlingen eine Jahresmitgliedschaft zum halben Preis ( CHF 80.—, Aktive CHF 160.— ).

28 29 Todesfälle Im Berichtsjahr 2015 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder im Ruhestand Kenntnis nehmen: Irene Bösiger GD Gustav Brenneisen UPK Max Fischbacher WSU Dieter Gassner WSU Martin Graf WSU Reinhart A. Gygi Präsidialdepartment Leo Hösli Universität Ernst Losch JSD Ivone Mattiuzzo UPK Agnes Muespach Gerichte Madeleine Niederhauser ED Werner Schendel WSU Wolfgang Schreiber JSD Ernst Siefert WSU (Vorstandsmitglied BAV) Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren. 8. Ausblick 2016 Auch im Jahre 2016 wird der BAV in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt und die angeschlossenen Institutionen tätig sein. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen ist davon auszugehen, dass der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler, das Lohnprojekt Systempflege sowie die Diskussionen und Verhandlungen zu den von der Regierung geplanten Abbaumassnahmen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören werden. 9. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Kontaktmöglichkeit via E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 530 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Telefax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch. In der ZV-Info, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz (ZV), orientieren wir unsere Mitglieder mit monatlichen Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt. 10. Schlusswort des Sekretärs Das Berichtsjahr 2015 war einerseits geprägt von den Gesprächen und Arbeiten rund um das Lohnprojekt Systempflege. Daneben wurden die Verhandlungen für die Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages für die verselbständigten Spitäler mit der Unterzeichnung des Vertrages im Sommer abgeschlossen. All diese Projekte betreffen die Interessen der Mitarbeitenden direkt. Dabei zeigt sich, dass eine starke Personalvertretung auch in Verbindung mit anderen Verbänden wichtig ist. Die im Berichtsjahr von der Regierung angekündigten Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen sind aufgrund der sehr

30 31 guten finanziellen Situation des Kantons nicht nur nicht nachvollziehbar, sie setzen aus meiner Sicht auch ein falsches Signal. Will man die Qualität des Service Public hochhalten, ist es unabdingbar, mit anderen Arbeitgebern konkurrieren zu können, wozu die Anstellungbedingungen entsprechend ausgestaltet sein müssen. Mit zunehmenden Verschlechterungen wird es immer schwieriger werden, gut qualifiziertes Personal zu gewinnen, was letztlich auch zu einer Qualitätseinbusse des Service Public führen wird. Ein Hauptteil der Sekretariatsarbeit bestand in der Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Im Vordergrund standen dabei Beratungen im Zusammenhang mit dem Lohnprojekt Systempflege. Bezüglich der übrigen individuellen Probleme am Arbeitsplatz konnte eine Vielzahl der Anfragen letztlich im Einvernehmen mit der Arbeitgeberseite gelöst und auf diese Weise zeit- und aufwandintensive Einsprache- und Rekursverfahren in vielen Fällen vermieden werden. Neuer Mitarbeiter im Sekretariat ist Stefan Zellweger, der sich bereits bestens in die Administration des BAV eingearbeitet und zusammen mit Patricia Hirt und dem Kassier Christoph Wolf die Umstellung der BAV-Buchhaltung bewerkstelligt und auf den neuesten Stand gebracht hat, wofür ich beiden bestens danke. Wie jedes Jahr danke ich sodann sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV, welche auch im Jahr 2016 dank ihrer Erfahrung und ihrem Engagement die Interessen der Mitglieder haben wahrnehmen können. Der Sekretär, Dr. Georg Schürmann «Die Verschlechterungen setzen ein falsches Signal.» in CHF 2015 2014 Aktiven Kasse 0.— 0.— Postkonto 40-3812-0 62'915.67 34'745.77 Post-Depositokonto 40-204846-6 saldiert 15'046.65 BKB Depotkonto 36'256.49 36'293.— BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds I 123'797.89 78'380.79 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds II saldiert 45'161.10 Verrechnungssteuer 510.13 510.02 Büromaschinen 1'416.70 1.— Transitorische Aktiven 9650.— 22'413.80 TA Abklärungskonto 5'340.— 0.— Total Aktiven 239'886.88 232'552.13 Passiven Kreditoren - 41'535.90 - 44'490.65 Transitorische Passiven - 12'450.— - 3'142.85 TP Abklärungsbüro - 1'600.— 0.— Kapital - 70'392.18 - 70'392.18 Aktionsfonds I -114'526.45 - 79'453.40 Aktionsfonds II saldiert - 49'248.10 Jahresergebnis ( Verlust ) 617.65 14'175.05 Total Passiven -239'886.88 -232'552.13 11. Bilanz per 31. Dezember 2015

32 33 12. Jahresrechnung 2015 Einnahmen in CHF 2015 2014 Mitgliederbeiträge 167'860.— 155'710.— Ertrag Mitgliederbeiträge UKBB 4'000.— 0.— Spenden 1'007.— 702.— Zinsen 277.10 450.50 Prozessentschädigungen 0.— 500.— Rückerstattungen aus Veranstaltungen 2'565.— 0.— Diverse Einnahmen 5250.30 19'378.80 Total Einnahmen 180'959.40 176'741.30 Ausgaben in CHF 2015 2014 Personalaufwand 132'319.75 125'297.35 Sekretariat 119'369.75 113'340.55 Vorstand 12'950.— 11'956.80 Gesetzesrevisionen und Expertisen 0.— 0.— Verbände 19'286.35 17'539.85 Zentralverband 13'783.— 13'887.— Arbeitsgemeinschaft 3'580.35 1'642.85 Angestelltenvereinigung Region BS 1923.— 2'010..— Verwaltungsaufwand 14'606.65 12'396.50 Porti, Telefon 1'733.85 1'669.70 Post- und Bankspesen 757.05 708.10 Drucksachen 9'909.05 9'271.10 Büromaterial 0.— 747.60 EDV 2'206.70 0.— Aktivitäten 13'502.85 34'276.15 Werbung 600.— 24'456.50 Homepage 0.— 0.— Veranstaltungen 8'122.65 8'258.20 Präsente 300.— 133.25 Pensioniertenveranstaltungen 4'480.20 1'428.20 Übriger Aufwand 1'507.50 1'106.50 Steuern 0. — 300.— Abschreibungen Büromaschinen 353.95 0.— Debitorenverluste 0.— 0.— Total Aufwand 181'577.05 190'916.35 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss -617.65 -14'175.05

34 35 Einnahmen in CHF 2016 2015 Mitgliederbeiträge 159'000 160'000 Mitgliederbeiträge UKBB 4'000 Mitgliederbeiräge UPK, USB und FPS 40'000 Spenden 500 1'000 Zinsen 300 500 Prozessentschädigungen 500 500 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 2'600 Diverse Einnahmen 17'500 Total Einnahmen 206'900 179'500 13. Budget 2016 Ausgaben in CHF 2016 2015 Personalaufwand 153'500 125'000 Sekretariat 135'000 113'000 Vorstand 13'000 12'000 Gesetzesrevisionen und Expertisen 5'500 Verbände 17'800 17'500 Zentralverband 14'000 14'000 Arbeitsgemeinschaft 1'800 1'500 Angestelltenvereinigung Region BS 2'000 2'000 Verwaltungsaufwand 11'100 12'300 Porti, Telefon 1'800 2'500 Post- und Bankspesen 800 800 Drucksachen 7'500 3'500 Büromaterial 500 500 EDV 500 5'000 Aktivitäten 14'700 19'000 Werbung 1'000 6'000 Homepage 600 Veranstaltungen 8'100 10'000 Präsente 500 500 Pensioniertenveranstaltungen 4'500 2'500 Übriger Aufwand 5'604 5'000 Übriger Aufwand 1250 1'000 Abschreibungen Büromaschinen 354 Debitorenverlust 4'000 4'000 Total Ausgaben 202'704 178'800 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss 4196 700 Bilanzsumme 206'900 179'500

36 37 Kontaktformular Der Baselstädtische Angestellten-Verband BAV ist der starke und breit abgestützte Personalverband im öffentlichen Dienst. Er vertritt die Anliegen des Personals konsequent und kompetent. Der BAV pflegt einen offenen und wirkungsvollen Dialog mit Vorgesetzten, Arbeitgebern und politischen Behörden. Die Mitglieder des BAV geben dem Verband das nötige Gewicht und profitieren von juristischen Beratung und Unterstützung. In anstellungsrechtlichen Fragen geniessen die Mitglieder einen kostenlosen Rechtsschutz. Seit über hundert Jahren setzt sich der BAV erfolgreich für die Interessen des Personals ein, unabhängig von ihrem Beruf, ihrer Funktion oder hierarchischer Position. Er bietet seinen Mitgliedern darüber hinaus ein interessantes und tragfähiges Netzwerk für persönliche Kontakte. « Der BAV gibt mir die Sicherheit, die ich brauche.» Der BAV freut sich auf Sie. Ich erkläre meinen Beitritt zum BAV ☐ als Aktivmitglied (Jahresbeitrag CHF 160.–) ☐ als Rentner oder Lehrling ( Jahresbeitrag CHF 80.–) Name Vorname Privatadresse Geburtsdatum Zivilstand Beruf Arbeitgeber Telefon privat Telefon Geschäft Email Geworben durch Datum Unterschrift Einsenden an: BAV, St. Alban-Vorstadt 21, Postfach 530, 4052 Basel

Gestaltung: Riomedia Communication Gmbh, Basel Druck: Steudler Press Ag, Basel

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 530 4052 Basel Tel. 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch

RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==