Jahresbericht 2015

18 19 Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe PSV Polizeibeamten-Verband PBV Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann. Als Vizepräsident amteten Jean- Michel Héritier von der FSS und Otto Kunz vom VPOD, das Sekretariat betreute Frau Marianne Meyer Lorenceau, ebenfalls VPOD. Seit mehreren Jahren ist der BAV sodann Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb). Die Angestelltenvereinigung Region Basel setzt sich aus nunmehr acht Personalverbänden zusammen und ist in den verschiedenen Anstellungsbereichen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedene arbeitsrechtlich relevante Gremien des Kantons Basel-Stadt. Im Rahmen mehrerer Kontakte und Sitzungen konnte ein Austausch über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der in der arb zusammengeschlossenen Verbände stattfinden. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Als weitere wichtige Dienstleistung gewährt der BAV seinen Mitgliedern einen unentgeltlichen Rechtsschutz in sämtlichen anstellungsrechtlichen Fragen und – in zeitlich begrenztem Umfang – in den übrigen Rechtsgebieten. Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Der Verbandssekretär steht dabei den Mitgliedern des BAV im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. mit seinem Fachwissen als Rechtsbeistand zur Seite. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz an, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebiets betroffen waren. Anfragen bezüglich Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war ebenfalls regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. Anfragen im Zusammenhang mit dem Lohn Stark ansteigend waren Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung, was insbesondere im Zusammenhang zum oben beschriebenen Projekt Systempflege steht. Das Sekretariat begleitet und vertritt zahlreiche Einsprachen gegen negative Konsequenzen aus der Systempflege.

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