Jahresbericht 2016

Baselstädtischer AngestelltenVerband 2016 Jahresbericht und Jahresrechnung

1 Seiten 8 – 14 Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg 2016 — Familien- und Unterhaltszulagen Lohnprojekt Systempflege Abbaumassnahmen der Regierung Die Pensionskasse Petition 40-Stunden Woche 2 Seiten 14 – 20 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, FPS und UPK Die Universität Das Universitäts-Kinderspital Die Bürgergemeinde Die Industriellen Werke Basel IWB

3 Seiten 20 – 24 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4 – 5 Seiten 25 – 27 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Mitgliederversammlung 6 Seiten 27 – 32 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat — Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband öffentliches Personal Schweiz ZV 7 – 13 Seiten 33 – 41 Mitglieder Ausblick 2017 Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Schlusswort des Sekretärs Bilanz, Rechnung und Budget

6 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder, erstmals in der Funktion als Präsident des BAV danke ich zunächst den Mitgliedern für meine im Mai 2016 erfolgte Wahl und das mir entgegengebrachte Vertrauen. Dank gebührt auch meiner Vorgängerin im Amt, Dora Weissberg für ihre langjährige Arbeit im Vorstand und als Präsidentin des BAV. Die Amtsübergabe erfolgte absolut reibungslos und ohne Probleme. Inhaltlich möchte ich folgende Themata des Jahres 2016 hervorheben, welche den BAV intensiv beschäftigt haben: Zu Beginn des Berichtsjahres hat der Regierungsrat ein Sparpaket umgesetzt, das auch das Personal betrifft. Trotz eines Haushaltsüberschusses von weit über 400 Millionen Franken wurde eine Vielzahl der vorgeschlagenen Sparmass- nahmen realisiert. Dank den zahlreichen Verhandlungen der Personalvertretungen konnte immerhin erreicht werden, dass die Einschnitte bezüglich der Prämien für die Nichtberufsunfall-Versicherung NBU und bezüglich des Dienstaltersgeschenks auf einem erträglichen Mass gehalten werden konnten. Wenn auch weniger intensiv als in den vergangenen Jahren hat das Thema Pensionskasse den BAV 2016 erneut beschäftigt. Währenddem die per 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Änderungen der Revision des Pensionskassengesetzes relativ reibungslos über die Bühne gegangen sind, zeigen die generellen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen, dass das gesamte Vorsorgewesen vor gewaltigen Herausforde- «Das gesamte Vorsorgewesen steht vor gewaltigen Herausforderungen. »

7 rungen steht. Der BAV hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Thema weiterhin absolut prioritär zu behandeln und sich diesbezüglich mit klaren Meinungsäusserungen einzubringen. Das Sekretariat des BAV war – neben den Rechtsschutzanfra- gen – stark mit der Behandlung von Anfragen und Einsprachen im Zusammenhang mit dem Projekt Systempflege befasst. Im Verlaufe des Berichtsjahres wurden vom BAV rund 100 Einsprachen samt Begründungen eingereicht. Deren Behandlung und Beurteilung durch den Regierungsrat geht jedoch leider nur sehr schleppend voran. Bei den Gerichten haben die Arbeiten zur Systempflege überhaupt erst im Berichtsjahr begonnen. Hier ist eine Umsetzung erst im Verlaufe des Jahres 2017 geplant. Erfreulich effizient verlaufen sind einerseits die Umsetzung des GAV für die drei ehemals staatlichen Spitäler USB, FPS und UPK und andererseits die Überarbeitung des seit mehreren Jahren bestehenden Kollektivvertrages für das UKBB. Die Mitarbeitenden der grössten Basler Spitäler sind nun mit zeitgemässen Anstellungsbedingungen ausgestattet. Bereits jetzt zeichnen sich jedoch weitere Veränderungen im regionalen Gesundheitswesen ab, planen doch die beiden Basler Halbkantone eine gemeinsame Trägerschaft des Universitätsspitals und des Kantonsspitals Baselland. Zweifellos werden dabei die Anstellungsbedingungen erneut tangiert. Abschliessend danke ich auch an dieser Stelle allen Vorstandskolleginnen und -kollegen sowie dem Sekretariat für ihren Einsatz. Ohne dieses unermüdliche Engagement wäre eine effiziente, wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi; Präsident

8 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2016 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2016 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2016 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2016 minus 0.2 %. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass die Lohnansätze per 1. Januar 2016 unverändert bleiben, die kumulierte Teuerung (insgesamt minus 2.3%) aber in den kommenden Jahren bei der Ermittlung des Teuerungsausgleichs mitberücksichtigt werden kann. Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.— Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.— Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage cHF 411.— Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen cHF 538.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.—

9 Lohnprojekt Systempflege Am seit mehreren Jahren andauernden Projekt «Systempflege» wurde auch im Berichtsjahr weitergearbeitet. Ziel dieses Lohnprojektes war eine Anpassung des Einreihungsplanes, Richtpositionen und Modellumschreibungen an die veränderten Ausbildungslandschaften. Nachdem die Projektarbeit abgeschlossen wurde und der Regierungsrat über die definitiven Zuordnungen entschieden hatte, sind die neuen individuellen Einreihungen am 1. Februar 2015 in Kraft getreten. Bereits seit längerem war abzusehen, dass es nebst gleichbleibenden Lohnklassen und Höhereinreihungen auch Funktionen geben wird, die einer tieferen Lohnklasse zugeordnet werden. Insbesondere Personen der letztgenannten Kategorie haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre persönliche Einreihung im Rahmen einer Einsprache zu überprüfen. Alleine das Sekretariat des BAV betreut über 100 Mitarbeitende, welche mit ihrer Einreihung nicht einverstanden sind. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Begründung der Einsprache an eine enge Frist von 30 bzw. maximal 60 Tage gebunden ist. Gleichzeitig nimmt die Behandlung der Einsprachen durch die Überführungskommission bzw. das Vergütungsmanagement viel mehr Zeit in Anspruch und erfolgt nur äusserst schleppend. Grund hierfür sei gemäss Zentralem Personaldienstes eine Überlastung der Abteilung des Vergütungsmanagements. Diese sei aufgrund des Projektes Systempflege und zusammen mit dem Tagesgeschäft an die Grenzen ihrer Kapazitäten gelangt. Gegen Ende des Berichtsjahres sind sämtliche Begründungen der Einsprachen eingereicht worden. Einspracheentscheide des Regierungsrates lagen jedoch nur vereinzelt vor. Das Sekretariat des BAV rechnet damit, dass im Laufe des Jahres 2017 die Mehrheit der Entschei- de vorliegen werden.

10 Abbaumassnahmen der Regierung Bereits im Jahre 2015 hatte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt sogenannte «Entlastungsmassnahmen» im Umfang von rund CHF 70 Millionen verabschiedet. Davon sollten die Staatsangestellten rund CHF 15 Millionen mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern: • Die erste, das Kantonspersonal betreffende Massnahme sollte darin bestehen, dass ab dem Jahr 2017 die Prämien für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung NBU vollumfänglich von den Angestellten selber getragen werden sollen. Bislang übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel der Prämie, was im Jahr 2015 einem Anteil von 0.93 % des Bruttolohnes entsprach. • Im Weiteren plante die Regierung, die Anspruchsvoraussetzungen für das Dienstaltersgeschenk zu ändern. Künftig sollten die Mitarbeitenden jeweils nach dem 10., dem 20., dem 30. und dem 40. Dienstjahr Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk in Form von je zwei Wochen bezahltem Urlaub erhalten. Heute werden die Dienstaltersgeschenke ab dem 10. Dienstjahr in Fünfjahresschritten ausgerichtet. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen war ursprünglich ab dem Jahr 2016 geplant. Mit der geplanten Übergangsregelung sollte die volle Wirksamkeit der Massnahme aber erst im Jahr 2020 eintreten. • Geändert werden sollte sodann die heutige Höhe der so genannten Anerkennungsprämien: Die heute für Anerkennungsprämien zur Verfügung stehende Summe soll um CHF 200’000 reduziert werden.

11 Die geplanten Massnahmen haben grossen Unmut beim Perso- nal ausgelöst. Zum einen muss darauf hingewiesen werden, dass die Anstellungsbedingungen in den letzten Jahren in den Bereichen Lohn, Arbeitszeit und beruflicher Vorsorge weitestgehend stagniert oder sich gar verschlechtert haben.Will man die Qualität des Service Public gewährleisten sind gute und konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen unabdingbar. Hinzu kommt die aktuelle finanzielle Lage des Kantons: Die im Frühjahr 2016 veröffentlichten Finanzkennzahlen des Kantons für das Jahr 2015 weisen einen Überschuss von CHF 432 Millionen aus. Der Finanzplan prognostiziert für die kommenden Jahre eine positive Entwicklung. Diese erfreuliche Finanzlage war zum Zeitpunkt der Festlegung der Sparmassnahmen durch den Regierungsrat noch nicht bekannt. Der Regierungsrat ging damals von einer wesentlich schlechteren Prognose in Bezug auf die Kantonsfinanzen aus. Dass der Regierungsrat aber unter den sehr guten Rahmenbedingungen an den Sparmassnahmen festgehält, ist nicht nachvollziehbar. Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates hat nach intensiver Verhandlung für die NBU-Prämie und das Dienstaltersgeschenk folgende Kompromissvorschläge unterbereitet: «Will man die Qualität des Service Public gewährleisten, sind gute Anstellungsbedingungen unabdingbar. »

12 NBU-Prämie: Neu sollen die Staatsangestellten anstatt einem Drittel der Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung zwei Drittel selber tragen und der Arbeitgeber ein Drittel übernehmen. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Dienstaltersgeschenk: Die neue Regelung für das Dienstaltersgeschenk entspricht derjenigen, welche im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages GAV für die verselbständigten Spitäler festgelegt wurde. Demnach erhält jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter nach 5 Dienstjahren 2.5 Tage bezahlten Urlaub. Nach 10 und 15 Dienstjahren sind es 5 Tage. Nach 20 Dienstjahren sind es dann 10 Urlaubstage und nach 25, 30 und 35 Dienstjahren 15 Tage. Letztmals werden nach 40 Dienstjahren 20 Tage bezahlter Urlaub gewährt. Die Einzelheiten werden vom Regierungsrat in einer Verordnung festgelegt. Es ist vorgesehen, dass das Dienstaltersgeschenk auch in Form von Geld ausgerichtet werden kann. Im Sinne einer Übergangsregelung wurde sodann bestimmt, dass allen Mitarbeitenden, die vor dem Inkrafttreten von Anfang 2017 angestellt wurden, das nächstfolgende Dienstjubiläum nach alter Regelung gewährt wird, sofern diese für sie vorteilhafter ist. Mit diesen Kompromissvorschlägen die im März 2016 vom Grossen Rat beschlossen worden sind, hat die Wirtschafts- und Abgabekommission WAK das Abbauvorhaben der Regierung bei den Anstellungsbedingungen des Staatspersonals reduziert. Für die in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalver- «Der BAV macht seinen ganzen Einfluss geltend, um aktiv im Sinne der Arbeitnehmenden mitzuwirken. »

13 bände AGSt zusammengeschlossenen Verbände war dieser Vorschlag der äusserste Kompromiss und es wurde beschlossen, von einem Referendum abzusehen. Pensionskasse Per 1. Januar 2016 sind die aufgrund der Revision des Pensionskassengesetzes vorgenommenen Änderungen in Kraft getreten. Es sind dies im Wesentlichen der Wechsel auf das Beitragsprimat, die Erhöhung des Rentenalters auf 65 sowie der Wechsel auf das Modell der Teilkapitalisierung. Auch wenn die Pensionskasse im 2016 etwas weniger als in den vergangenen Jahren im Fokus stand, hat sich der Vorstand auch im Berichtsjahr intensiv mit der Thematik befasst. Es ist offensichtlich, dass die grundsätzliche Regelung der Vorsorge eine der grossen gesellschaftlichen Hauptherausforderungen der nächsten Jahre sein und bleiben wird. Der BAV wird auch weiterhin seinen ganzen Einfluss geltend machen, um aktiv im Sinne der Arbeitnehmenden daran mitzuwirken. Petition 40-Stunden Woche Zusammen mit den anderen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände AGSt zusammengeschlossenen Personalvertretungen hat der BAV im Berichtsjahr eine Petition für die Einführung einer 40-Stunden Woche lanciert: Dabei wird der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt aufgefordert, die Basis der Wochenarbeitszeit von 42 auf 40 Stunden zu senken und eine flexible Ausgestaltung vorzusehen. Die Kürzung der Wochenarbeitszeit soll dabei bei gleichem Lohn und mit den dafür notwendigen zusätzlichen Stellen erfolgen.

14 Begründet wird die Forderung nach einer Arbeitszeitreduktion unter anderem mit dem Gesundheitsschutz sowie mit dem Umstand, dass das Kantonspersonal in den vergangenen Jahren auch wesentlich zum finanziellen Erfolg des Kantons beigetragen hat und nach wie vor beiträgt, zuletzt mit der Erhöhung des Rentenalters, der Kürzung des Dienstaltersgeschenks und der höheren Beteiligung an der NBU-Prämie. Die Unterschriftensammlung der AGSt hat bis gegen Ende des Berichtsjahres mit etwa 5'000 Unterschriften bereits sehr erfreuliche Resultate erzielt. Die Sammlung läuft noch bis im Frühjahr 2017. Die Petition mit den zahlreichen Unterschriften wird danach mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion dem Regierungsrat überreicht. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, FPS & UPK Die öffentlichrechtlichen Spitäler USB (Universitätsspital Basel), FPS (Felix Platter Spital) und UPK (Universitäre Psychiatrische Kliniken) wurden verselbständigt und nach einer Übergangsfrist von vier Jahren untersteht die Mehrheit der Mitarbeitenden ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Dieses wurde ersetzt durch einen Gesamtarbeitsvertrag GAV, welcher die Anstellungsbedingungen in den Grundzügen regelt, Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler.

15 Nach dem ersten Jahr unter dem GAV kann gesagt werden, dass sich für die Mitarbeitenden der drei Spitäler nicht erheblich viel an den Anstellungsbedingungen geändert hat und es zumindest gemäss den dem BAV vorliegenden Rückmeldungen bei der Umsetzung des GAV keine grösseren Probleme gegeben hat. Der Gesamtarbeitsvertrag sieht unter anderem jährliche Lohnverhandlungen vor, welche im Herbst des Berichtsjahres erstmals geführt worden sind. Dabei haben sich folgende Lohnerhöhungen für die drei Spitäler ergeben: Universitätsspital USB: 0.9% der Lohnsumme werden für Lohn- erhöhungen mit unterschiedlicher Verteilung verwendet. Die Massnahme wurde hauptsächlich zur Korrektur von Unstimmigkeiten angewendet. Das USB konnte die nötigen Zahlen, welche die Voraussetzung zur Beurteilung der Lohnverhandlungen bilden, transparent liefern. Felix Platter-Spital FPS: 0.5% der Lohnsumme werden für Lohnerhöhungen mit unterschiedlicher Verteilung verwendet. Die Massnahme wurde ebenfalls primär zur Korrektur von Unstimmigkeiten angewendet. Das FPS lieferte lediglich rudimentäre Zahlen, wodurch sich die Lohnverhandlungen schwierig gestalteten. Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK: 0.5% der Lohnsumme werden für eine Lohnerhöhung verwendet, die gleich auf alle Mitarbeitenden verteilt wird, die dem GAV unterstellt sind. Die UPK konnte keine, als Diskussionsbasis dienende Zahlen vorlegen, weshalb dort – nach dem «Giesskannenprinzip» - eine Lohnerhöhung mit 0.5% über alle stattfand.

16 Für die nächste Lohnrunde 2018 muss zwingend angestrebt werden, dass in sämtlichen Spitälern die nötigen Kennzahlen für die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen zur Verfügung stehen. Die Universität Aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gespräche zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden. Der BAV war dabei durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten.Wiederum wurde den Mitarbeitenden der Universität gleich wie den Angestellten der kantonalen Verwaltung der Stufenanstieg für das Jahr 2016 gewährt. Die Teuerungsberechnung bei der Universität basiert auf anderen Grundlagen als beim Kanton und beträgt -0.63 % (Stand Oktober-Index). Gleich wie die beiden Trägerkantone Basel- Stadt und Basel-Landschaft gewährt auch die Universität keinen Teuerungsausgleich. Grosse Sorge bereitet die generelle finanzielle Situation der Universität. Im Herbst des Berichtsjahres hat der Kanton Basel-Landschaft verlauten lassen, er wolle die Beiträge an die Universität um CHF 20 bis 25 Millionen kürzen. Würde die an sich vorgesehene paritätische Finanzierung weitergeführt, hätte dies zur Folge, dass der Kanton Basel-Stadt einen gleichen Beitrag einsparen müsste, was zu einer Verdoppelung der Beitragsverminderung führen würde. Konsequenz daraus wäre sodann, dass ebenfalls ein Teil der Dritt- und Bundesmittel wegfallen würde, so dass «Grosse Sorge bereitet dem BAV die generelle finanzielle Situation der Universität. »

17 der Universität insgesamt rund CHF 75 Millionen weniger zur Verfügung stehen würden.Gegen Ende des Berichtsjahres haben die beiden Trägerkantone intensive Gespräche über die Zukunft der Universität aufgenommen. Das Universitäts-Kinderspital UKBB Die drei öffentlich-rechtlichen Spitäler USB, FPS und UPK wurden verselbständigt und nach mehrjährigen Verhandlungen für die Mitarbeitenden ein Gesamtarbeitsvertrag GAV ausgehandelt. Darüber hinaus wurde auch im Kanton Basel-Landschaft ein GAV für die Spitäler abgeschlossen. Ausserdem wurde im Berichtsjahr auch der Kollektivvertrag Universitäts-Kinderspitals UKBB, welches bereits seit vielen Jahren verselbständigt ist, neu aufgesetzt. Per 1. Januar 2017 soll der neue Kollektivvertrag für das UKBB in Kraft treten. Anders als bei den verselbständigten, ehemals öffentlich-rechtlichen Spitälern wird beim UKBB nicht das kantonale Personalrecht abgelöst, sondern der bereits seit mehreren Jahren bestehende Kollektivvertrag wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Als Grundlage des Kollektivvertrages dient dabei der erst kürzlich ausgehandelte Gesamtarbeitsvertrag GAV der drei Spitäler USB, FPS und UPK. Dies insbesondere deshalb, da sich die Mitarbeitenden des UKBB im gleichen Umfeld und im gleichen Arbeitsmarkt wie diejenigen der drei übrigen Spitäler bewegen. Ausgehandelt wurden die neuen Regelungen des Kollektivvertrages von Mitgliedern der Spitalleitung und auf der Arbeitnehmerseite von Vertretern der Verbände BAV (Basel-städtischer Angestellten-Verband), SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner), vpod (Verband des

18 Personals öffentlicher Dienste) und VSAO (Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte). Auch wenn zahlreiche Bedingungen zur Anstellung unverändert bleiben werden, seien einige der Neuregelungen kurz erwähnt: Die Sperrfrist für Kündigungen im Falle von Krankheiten wird ab dem 2. Dienstjahr von 365 Tagen auf 180 Tage reduziert, wobei diese Regelung als «Kann-Bestimmung» formuliert ist. Unabhängig von dieser Verkürzung der Sperrfrist gilt nach wie vor eine maximale Lohnfortzahlungspflicht von 730 Tagen. Schutz von Teilzeitmitarbeitenden: Die Abweichungen vom Pensum über +/- 10% sind nur mit Einwilligung der Mitarbeitenden möglich. Feier- und Freitage: Die bisherigen, arbeitsfreien 9 Feiertage pro Jahr werden beibehalten, die bis anhin geltenden max. 7 freien Halbtage vor den Feiertagen werden abgeschafft. Neu werden den Mitarbeitenden jedoch pro Jahr zusätzlich 5 freie Tage gewährt, welche wie Ferien bezogen werden können. Familienzulagen: Diese Zulagen werden neu abhängig vom Pensum ausgerichtet. Es gilt diesbezüglich eine Übergangsfrist von zwei Jahren, während der die alte Reglung im Sinne des Frankenbesitzstandes beibehalten wird. Versicherungsprämie Nichtberufsunfall: Für die Jahre 2017 und 2018 wird eine vollständige Übernahme der Prämie durch die Mitabreitenden vorgesehen, ab 2019 reduziert sich diese Beteiligung auf 2/3. Dagegen bleibt die hälftige Übernahme der Prämie für die Krankentaggeldversicherung durch die Mitarbeitenden unverändert.

19 Dienstjubiläum: Die Dienstjubiläen werden leicht angepasst und dafür länger ausgerichtet. Vaterschaftsurlaub: Er wird von drei auf neu zehn Tage erhöht. Nachtzulage: Die Zulage von bisher 10% im Zeitraum von 23.00 bis 6.00 Uhr wird stufenweise angepasst: In den Jahren 2017 und 2018 beträgt sie 15% zwischen 20.00 und 6.00 Uhr bei einem Einsatz von mindestens fünf Stunden. Ab dem Jahre 2019 beträgt die Nachtzulage dann 20%, ebenfalls zwischen 20.00 und 6.00 Uhr bei einem Einsatz von mindestens fünf Stunden. Löhne: Der Lohn beruht auf einem neuen Lohnsystem, das einzelnen Richtfunktionen Lohnbänder zugeordnet. Als Faktoren für die individuelle Lohnhöhe dienen dabei das Lebensalter, die berufliche und ausserberufliche Erfahrung sowie Quervergleiche. Bei der Überführung per 1. Januar 2017 werden die bestehenden Brutto-Grundlöhne im Frankenbetrag übernommen, wobei der Stufenanstieg per 31. Dezember 2016 noch regulär gewährt wird. Die Bürgergemeinde Der BAV unterstützt jene Angestellten der Bürgergemeinde, die Mitglied beim BAV sind, bei betrieblichen Anliegen und Verhandlungen mit den jeweiligen Personalabteilungen bzw. Vorgesetzten.

20 Die Industriellen Werke Basel IWB Auch mit den IWB steht der BAV in regelmässigem Kontakt. Im Rahmen mehrerer Sozialpartnergespräche im Berichtsjahr konnte die Leitung der IWB verschiedene von den Personalverbänden gestellte Fragen beantworten und klären. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst ZPD und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst ZPD statt. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog und Vertretern des Zentralen Personaldienstes, hatten als Hauptthemen die Abbaumassnahmen, das Projekt Systempflege sowie den Vorstoss zur 40-Stunden Woche. Darüber hinaus wurden allgemeine Fragen im Zusammenhang mit den Anstellungsverhältnissen beim Kanton Basel-Stadt behandelt. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann (Leiterin des Zentralen Personaldienstes) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und stellvertretender Leiter des Zentralen Personaldienstes). Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen.

21 Per Drucklegung des Jahresberichts waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Markus Rümmele Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Bettina Ritz inkl. Staatsanwaltschaft Präsidialdepartement und Gerichte Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Sybil Schweiss Soziales und Umwelt Autonome Institutionen Universitätsspital USB Mario da Rugna Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Manuela Pfister (a.i.) Felix Platter-Spital Thomas Schmidiger Bürgerspital Daniel Kayser Bürgergemeinde Yvette Oeschger Industrielle Werke Basel IWB Markus Ströbel Universität Reto Jeker Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGSt. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen Themen im vergangenen Jahr war es einmal mehr sehr wichtig, dass sich die Personalverbände des Kantons Basel-Stadt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft treffen und die einzelnen Meinungen absprechen konnten. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände:

« Der BAV die Sicherh Arbeitsplatz brauche. »

gibt mir heit am z, die ich

24 Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe PSV Polizeibeamten-Verband PBV Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Die AGSt wurde bis im Frühjahr 2016 präsidiert vom Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann und anschliessend von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Als Vizepräsident amtet seither das BAV-Vorstandsmitglied Andreas Reyes. Das Sekretariat der AGSt betreute bis Ende des Berichtsjahres Frau Marianne Meyer Lorenceau, VPOD und ab dem 1. Januar 2017 Frau Kerstin Wenk, ebenfalls VPOD. Seit mehreren Jahren ist der BAV sodann Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel arb. Im Rahmen mehrerer Kontakte und Sitzungen konnte ein Austausch über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der in der arb zusammengeschlossenen Verbände stattfinden. Die Angestelltenvereinigung Region Basel setzt sich aus nunmehr acht Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedene arbeitsrechtlich relevante Gremien des Kantons Basel-Stadt. Als Vertreter des BAV in der arb fungiert der Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann. «Weiterhin sehr zahlreich waren Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung.»

25 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Als weitere wichtige Dienstleistung gewährt der BAV seinen Mitgliedern einen unentgeltlichen Rechtsschutz in sämtlichen anstellungsrechtlichen Fragen und – in zeitlich begrenztem Umfang – in den übrigen Rechtsgebieten. Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Der Verbandssekretär steht dabei den Mitgliedern des BAV im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. mit seinem Fachwissen als Rechtsbeistand zur Seite. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz an, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebiets betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits- verhältnisses: Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war ebenfalls regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt.

26 Anfragen im Zusammenhang mit dem Lohn: Weiterhin sehr zahlreich waren Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung, was insbesondere am oben beschriebenen Projekt «Systempflege» lag. Das Sekretariat begleitete und vertrat in diesem Rahmen zahlreiche Einspracheverfahren. Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbands einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erbschafts- und Vertragsrecht. 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte nach Burkheim und Breisach An die 50 Pensionierte des BAV durften am 28. Mai 2016 unter der Leitung und der Organisation von Frau Dorothée Siefert-Steurenthaler einen wunderschönen Tag verbringen. Mit einer Drei-Länderfahrt ging es durch die Schweiz nach Burkheim am Kaiserstuhl in Deutschland und dann weiter durch das idyllische Elsass. Genussreiche Höhepunkte waren dabei das Spargelessen, der Spaziergang zum Breisacher Münster sowie der Städtle-Rundgang mit «Lädele». Frau Dorothée Siefert-Steurenthaler hat für die Gruppe Pensionierte die Organisation des Pensioniertenausfluges und des Pensioniertenstammes von Ihrem verstorbenen Ehemann Ernst Siefert übernommen und weitergeführt. Wir danken ihr dafür ganz herzlich. Wir konnten im Berichtsjahr eine

27 erfreuliche Nachfolgeregelung finden: Ab dem Jahre 2017 werden Frau Paula Vicentini und Frau Evi Metzger das Amt übernehmen. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 19. Mai 2016 in den Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel statt. Danach gab es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Nachtessen im Restaurant Centrino. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel. 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Rund 80 Mitglieder und Gäste nahmen an der diesjährigen Mitgliederversammlung des BAV teil, welche am 19. Mai 2016 im Universitätsspital Basel stattfand. Neben den ordentlichen Traktanden wie die Präsentation und Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung sowie Budget fanden Neuwahlen und auch zwei Verabschiedungen statt. Im Anschluss an die ordentliche GV wurden die Anwesenden vom bekannten Künstler Lorenz Schär in charmanter Weise «verzaubert». Die ordentlichen Traktanden wie die Genehmigung des Jahresberichts samt Jahresrechnung 2015 sowie Budget 2016 wurden von der Mitgliederversammlung genehmigt und dem Vorstand bezüglich der Jahresrechnung und der Bilanz vollumfänglich Décharge erteilt. Der Mitgliederbeitrag wurde auch für das Jahr 2017 unverändert auf CHF 160 für Aktive und CHF 80 für Pensionierte und Lehrlinge belassen.

28 Im Berichtsjahr hatte der BAV zwei namhafte Rückstritte aus dem Vorstand zu verzeichnen: Zum einen trat Präsidentin Dora Weissberg zurück. Sie ist seit dem 1. Oktober 1999 Mitglied im BAV, seit dem Jahre 2000 war sie Vorstandsmitglied, seit 2009 fungierte sie ad interim und seit 2010 offiziell als Präsidentin und Nachfolgerin von Martin Hatzinger. Sie führte das Präsidentenamt stets mit Umsicht und unter bestmöglicher Wahrung sämtlicher Interessen. Zudem hatte und hat Dora Weissberg seit mehreren Jahren Einsitz im Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt. Ebenfalls zurückgetreten ist der Leiter Ressort Finanzen, Christoph Wolf, der seit dem Jahre 1996 Mitglied im BAV und seit dem Jahre 2006 Mitglied im Vorstand war. Im Jahre 2012 hat er das Amt des Kassiers bzw. das Ressort Finanzen übernommen und unter aktiver Mithilfe von Frau Patricia Hirt die Finanzen des Verbandes stets einwandfrei geführt. Daneben hat Christoph Wolf aktiv an der vor mehreren Jahren erfolgten Umstrukturierung des BAV mitgewirkt. Insbesondere wurde der vor ein paar Jahren eingeführte Beirat auf seine Initiative hin ins Leben gerufen. Für die beiden Zurückgetretenen hat sich der Vorstand intensiv mit einer Nachfolge beschäftigt, so dass an der Mitgliederversammlung zwei geeignete Nachfolger für das Präsidentenamt einerseits und das Amt Leitung Ressort Finanzen «Der BAV pflegt den Dialog mit Vorgesetzten, Arbeitgebern und politischen Behörden. »

29 andererseits präsentiert werden konnten: Es ist dies zum einen Dr. Gregor Thomi, der seit 1. September 1998 Mitglied im BAV ist und seit dem Jahre 2000 Einsitz im Vorstand hat. Seit mehreren Jahren fungiert Gregor Thomi als Vizepräsident und als Leiter des Ressorts Personalrecht. Ebenfalls seit mehreren Jahren amtet er als Präsident am Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt. Aufgrund seiner langjährigen Funktion als Vizepräsident des BAV ist er bestens vorbereitet und prädestiniert für das Amt des Präsidenten. Die Leitung des Ressorts Finanzen wird neu von Frau Patrizia Bardelli übernommen. Patrizia Bardelli ist seit dem 1. Juni 2009 Mitglied im BAV und hat im vergangenen Jahr in ihrer Funktion als Präsidentin des Beirates bereits an den Vorstandssitzungen des BAV teilgenommen. Sie ist beim WSU im Amt für Sozialbeiträge – und dort in der Abteilung Alimenten- inkasso tätig. Patrizia Bardelli hat bereits tieferen Einblick in die Buchhaltung des BAV genommen und ist infolge ihrer Tätigkeit eine ideale Nachfolge für Christoph Wolf. Aufgrund des Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer wurden sodann Gesamterneuerungswahlen des Vorstandes durchgeführt. Abgesehen von den erwähnten Rücktritten wurden sämtliche Vorstandsmitglieder von der Mitgliederversammlung wiedergewählt, so dass sich der Vorstand am Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammensetzt:

30 Dr. Gregor Thomi Präsident Andreas Reyes Vizepräsident Patrizia Bardelli Finanzen Dr. Georg Schürmann Sekretär Christian Heim Prof. Edith Holsboer Roland Ruf Ruth Wolf Christine Schneider Werner Weisskopf Dr. Markus Dürrenberger Als Revisoren für das Jahr 2016 wurden die Herren Urs Böhlen und Bert Noy, als Ersatzrevisoren Frau Tanja Antener und Herr Marcel Borer gewählt. Vorstand In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 haben gesamthaft elf Vorstandssitzungen stattgefunden. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen Gremien, wie der AGSt, Sozialpartnergespräche oder ZPD-Gespräche vor- und nachbereitet. 1 Ressort Public Relations extern Ruth Wolf 2 Ressort Public Relations intern Roland Ruf 3 Ressort Personalrecht Christian Heim 4 Ressort Versicherungen Markus Dürrenberger 5 Ressort Finanzen Patrizia Bardelli

31 Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat. Unter dem Präsidium von Birgitte Wittlin, die auch Einsitz in den jeweiligen Sitzungen des Vorstands hatte, wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat zusammen, wie folgt: Birigitte Wittlin, Präsidentin Markus Bader (Rücktritt per 31.12.2016) Thomas Mohler Roger Chitvanni Ehrenmitglieder des BAV Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär des BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001 Vizepräsident BAV 2001 - 2006

32 Kommissionen und Gremien In den verschiedenen Kommissionen, in welchen der BAV mitwirkte, war der Verband im Jahr 2016 wie folgt vertreten: Personalrekurskommission PRK Christian Heim Verwaltungsrat Pensionskasse Dora Weissberg Vorsorgekommission Pensionskasse (Staat) Roland Ruf Vorsorgekommission Pensionskasse UPK Dr. Markus Dürrenberger Vorsorgekommission Pensionskasse USB Werner Weisskopf Vizepräsidium der Arbeitsgemeinschaft Baselstädtischer Personalverbände AGST Andreas Reyes Überführungskommission Systempflege Christian Heim Begutachtungskommission der Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten BKPK Christian Heim Verhandlungsdelegation zur Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages Werner Weisskopf GAV für die verselbständigten Spitäler Dr. Georg Schürmann Personalkommission UPK Prof. Anne Eckert Dr. Hannes Strasser Personalkommission Universitätsspital Werner Weisskopf Kassenkommission UVK Dora Weissberg Zentralverband Öffentliches Personal ZV Die Delegiertenversammlung des ZV fand am 3. Juni 2016 in Olten statt. Als Hauptreferentin fungierte Frau Nationalrätin Bea Heim zum Thema Revision der Altersvorsorge. Themen der ZV-Fachtagung in Brunnen vom 10. und 11. November 2016 waren «Burnout und Boreout» sowie «Weitere Schritte für eine tatsächliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau».

33 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2016 2015 Total per 31.12. 1320 1313 Todesfälle Im Berichtsjahr 2016 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder im Ruhestand Kenntnis nehmen: Hans Hürzeler, pensioniert Walter Bächle, pensioniert Margaretha Helber, pensioniert Hanspeter Borer, pensioniert Erwin Krattinger, pensioniert Adrien Haertel, pensioniert Max Benz, pensioniert Oswald Tanner, pensioniert Marianne Zeller, pensioniert Cassian Grünenfelder, WSU, AKBS, Leiter Rechts- und Regressdienst Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.

34 8. Ausblick 2017 Auch im Jahre 2017 wird der BAV in den verschiedensten Berei- chen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt und die angeschlossenen Institutionen tätig sein. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen ist davon auszugehen, dass das Lohnprojekt «Systempflege» sowie die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen und der Vorstoss für eine 40-Stunden Woche im Speziellen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören werden. 9. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Kontaktmöglichkeit via E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 530 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Telefax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband BAV können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch. In der ZV-Info, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz ZV, orientieren wir unsere Mitglieder mit monatlichen Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt.

35 10. Schlusswort des Sekretärs Das Berichtsjahr 2016 war einerseits geprägt von den Gesprächen und Arbeiten rund um das langwierige Lohnprojekt «System- pflege». Daneben wurden die Verhandlungen für die Über- arbeitung des Kollektivvertrages des Universitäts-Kinderspitals UKBB geführt und abgeschlossen. All diese Projekte betreffen die Interessen der Mitarbeitenden direkt. Nach wie vor nicht nachvollziehbar sind die zwar reduzierten, aber dennoch vollzogenen Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen beim Personal. Auch wenn die Änderungen letztlich moderat ausgefallen sind, dürfte es wohl einzigartig sein, dass bei einem massiven Überschuss eines Gemeinwesens in der Höhe von über CHF 430 Millionen trotzdem Sparmassnahmen getätigt werden.Will man die Qualität des Service Public hochhalten, ist es unabdingbar, mit anderen Arbeitgebern konkurrieren zu können. Die Anstellungsbedingungen müssen entsprechend ausgestaltet sein. Mit zunehmenden Verschlechterungen wird es immer schwieriger, gut qualifiziertes Perso- nal zu gewinnen. Dies wird letztlich zu einer Qualitätseinbusse des Service Public führen. «Bei einem Über- schuss von über 430 Mio. Franken werden trotzdem Sparmassnahmen getätigt.»

36 Als positiv zu bewerten ist aus meiner Sicht die Umsetzung des GAV für die Spitäler sowie die rasche und effiziente Bearbeitung des Kollektivvertrages für das UKBB. Sämtliche Verhandlungen fanden in einem sehr sachlichen Kontext statt. Sie waren sozialpartnerschaftlich - im engeren Sinn des Wortes. Ein Hauptteil der Sekretariatsarbeit bestand wiederum in der Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Im Vordergrund standen dabei Beratungen und zahlreiche Einsprachen im Zusammenhang mit dem Lohnprojekt Systempflege. Abschliessend danke ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV, die auch im Jahr 2016 mit ihrer Erfahrung und ihrem Engagement die Interessen der Mitglieder haben wahrnehmen können. Der Sekretär, Dr. Georg Schürmann

37 in CHF 2016 2015 Aktiven Kasse 0.— 0.— Postkonto 40-3812-0 98'555.52 62'915.67 BKB Depotkonto 36'194.79 36'256.49 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds 123'942.16 123'797.89 Verrechnungssteuer 162.73 510.13 Büromaschinen 1'062.75 1'416.70 Transitorische Aktiven 5'500.— 9'650.— TA Abklärungskonto 4'500.— 5'340.— Total Aktiven 269'917.95 239'886.88 Passiven Kreditoren - 39'732.55 - 41'535.90 Transitorische Passiven - 27'000.— - 12'450.— TP Abklärungsbüro - 1'600.— Kapital - 70'392.18 - 70'392.18 Aktionsfonds I - 113'908.80 - 114'526.45 Jahresergebnis + 18'884.42 - 617.65 Total Passiven - 269'917.95 - 239'886.88 11. Bilanz per 31. Dezember 2016

38 12. Jahresrechnung 2016 Einnahmen in CHF 2016 2015 Mitgliederbeiträge 163'840.— 167'860.— Mitgliederbeiträge UKBB 5'500.— 4'000.— Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 20'000.— Ertrag Solidaritätsbeiträge GAV 38'437.50 Spenden 2'212.— 1'007.— Zinsen 221.95 277.10 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 2'025.— 2'565.— Diverse Einnahmen 4'190.— 5'250.30 Total Einnahmen 236'426.45 180'959.40

39 Ausgaben in CHF 2016 2015 Personalaufwand 153'013.55 132'319.75 Sekretariat 126'363.55 119'369.75 Vorstand/Beirat 11'650.— 12'950.— Rückstellung Systempflege 15'000.— Verbände 17'637.90 14'606.65 Zentralverband 13'741.— 13'783.— Arbeitsgemeinschaft AGST 1'896.90 3'580.35 Angestelltenvereinigung Region BS 2'000.— 1'923.— Verwaltungsaufwand 16'547.80 14'606.65 Porti, Telefon 1'889.30 1'733.85 Post- und Bankspesen 473.65 757.05 Drucksachen 9'444.85 9'909.05 Büromaterial 240.— EDV 4'500.— 2'206.70 Aktivitäten 14'713.75 13'502.85 Werbung 980.— 600.— Homepage 583.70 Veranstaltungen 9'525.20 8'122.65 Pensioniertenveranstaltungen 3'624.85 300.— Präsente 4'480.20 Übriger Aufwand 8'055.08 1'507.50 Steuern 5'000.— Abschreibungen Büromaschinen 353.95 353.95 Debitorenverluste 2'220.— Total Aufwand 217'542.03 181'577.05 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss 18'884.42 -617.65

40 Einnahmen in CHF 2017 2016 Mitgliederbeiträge 158'000 159'000 Mitgliederbeiträge UKBB 5'000 4'000 Mitgliederbeiräge UPK, USB und FPS 20'000 40'000 Spenden 1'000 500 Zinsen 200 300 Prozessentschädigungen 500 500 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 2'100 2'600 Total Einnahmen 186'800 206'900 13. Budget 2017

41 Ausgaben in CHF 2017 2016 Personalaufwand 150'500 153'500 Sekretariat 137'500 135'000 Vorstand/Beirat 13'000 13'000 Gesetzesrevisionen und Expertisen 5'500 Verbände 17'400 17'800 Zentralverband 13'500 14'000 Arbeitsgemeinschaft AGST 1'900 1'800 Angestelltenvereinigung Region BS 2'000 2'000 Verwaltungsaufwand 10'150 11'100 Porti, Telefon 1'900 1'800 Post- und Bankspesen 500 800 Drucksachen 7'000 7'500 Büromaterial 250 500 EDV 500 500 Aktivitäten 17'700 14'700 Werbung 1'000 1'000 Homepage 3'000 600 Veranstaltungen 9'500 8'100 Präsente 500 500 Pensioniertenveranstaltungen 3'700 4'500 Übriger Aufwand 3'900 5'604 Übriger Aufwand 1'250 1'250 Abschreibungen Büromaschinen 350 354 Debitorenverlust 2'300 4'000 Total Ausgaben 199'650 202'704 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss -12'850 4'196 Bilanzsumme 186'800 206'900

Gestaltung: Riomedia Communication Gmbh, Basel Druck: Steudler Press Ag, Basel

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 530 4052 Basel Tel. 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch

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