Jahresbericht 2017

Baselstädtischer AngestelltenVerband 2017 Jahresbericht und Jahresrechnung

1 Seiten 8 – 14 Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg 2017 — Familien- und Unterhaltszulagen Lohnprojekt Systempflege Einsparungen beim Personal Die Pensionskasse Petition 40-Stunden Woche 2 Seiten 14 – 18 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, FPS und UPK Das Universitäts-Kinderspital Die Universität Weitere angeschlossene Insitutionen 3 Seiten 18 – 21 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4 – 5 Seiten 21 – 25 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Mitgliederversammlung 6 Seiten 25 – 30 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat — Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband öffentliches Personal Schweiz ZV 7 – 13 Seiten 31 – 41 Mitglieder Ausblick 2017 Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Schlusswort des Sekretärs Bilanz, Rechnung und Budget

6 7 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Im Berichtsjahr 2017 hat sich der BAV erneut tatkräftig für die Belange seiner Mitglieder eingesetzt. Durch den Einsitz in zahlreichen Gremien hatte der BAV die Möglichkeit, auf verschiedenen Ebenen Einfluss auf Themata zu nehmen, die das öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnis im Kanton Basel-Stadt betreffen. Daneben haben erneut zahlreiche Mitglieder von der rechtlichen Beratung durch unser Sekretariat Gebrauch gemacht. Der BAV erfüllt seine Funktion als starker und kompetenter Personalverband erfolgreich und zur Zufriedenheit seiner Mitglieder, was sich auch in einem weiteren Mitgliederzuwachs niederschlägt. Wir hatten in Bezug auf die Mitgliederentwicklung schwierige Jahre hinter uns und umso mehr freue ich mich, dass der BAV als attraktiver Verband seit ein paar Jahren wieder wächst. Ich möchte an dieser Stelle alle Neumitglieder herzlich begrüssen. Bevor ich auf die wichtigsten Tätigkeiten des Berichtsjahres 2017 eingehe, erlaube ich mir eine grundsätzliche Bemerkung zur Situation im Kanton Basel-Stadt. Die finanzielle Lage des Stadtkantons hat sich in den vergangenen Jahren stark und nachhaltig verbessert. Dazu haben zweifelsohne auch die Mitarbeitenden einen wesentlichen Beitrag geleistet. Unbesehen dessen werden von der Arbeitgeberseite nicht nur die Anliegen der Verbände zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen abgewiesen, sondern es werden im Gegenteil Sparmassnahmen angeordnet, die insgesamt die Anstellungsbedingungen sogar noch verschlechtern. Dieser Vorgang dürfte schweizweit einzigartig sein. Es muss deshalb ein Ziel für den BAV sein, diesen Widerspruch aufzulösen. Rückblickend haben den BAV im Jahre 2017 insbesondere die folgenden Sachgebiete beschäftigt: Ein zentrales Thema bildete das Lohnprojekt Systempflege, welches leider auf Ende des Berichtsjahres nicht abgeschlossen war.Von den insgesamt rund hundert, vom BAV betreuten Einsprache- und Rekursverfahren konnten bis anhin nur circa ein Drittel definitiv abgeschlossen werden. Der BAV hat zusammen mit den übrigen Personalverbänden diesbezüglich bei der Regierung interveniert. Es ist zu hoffen, dass die Bearbeitung der Einspracheverfahren im Jahre 2018 vorangetrieben und das Projekt abgeschlossen werden kann. Gegen Ende des Berichtsjahres hat sich das Thema Pensionskasse wieder intensiviert. Die beschlossene Senkung des technischen Zinssatzes hat erheblichen Einfluss auf die Versicherten. So stehen wir unverändert vor grossen Herausforderungen, um die sich im Bereich der beruflichen Vorsorge stellenden gesellschaftlichen und finanzpolitischen Probleme zu meistern. Der BAV hat sich zum Ziel gesetzt, das Thema weiterhin prioritär zu behandeln und sich in den dafür relevanten Gremien einzubringen. Die Umsetzung des GAV für die drei ehemals staatlichen Spitäler USB, FPS und UPK verlief bereits im Vorjahr erfreulich «Die Senkung des technischen Zinssatzes hat erheblichen Einfluss auf die Versicherten. »

8 9 effizient. Diese positive Entwicklung hat sich im Berichtsjahr fortgesetzt. So sind erneut keine grösseren Schwierigkeiten aufgetreten. Aufgrund der fortgeschrittenen politischen Diskussion zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über eine gemeinsame Spitalgruppe wird auch dieses Thema in der Zukunft eines der Haupttätigkeitsgebiete des BAV bleiben. Abschliessend danke ich an dieser Stelle erneut allen Vorstandskolleginnen und –kollegen sowie dem Sekretariat für ihren Einsatz. Ohne dieses grossartige Engagement wäre eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2017 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2017 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2017 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2017 1,1%. Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.— Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.— Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage cHF 411.— Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen cHF 538.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.— Lohnprojekt Systempflege Im Berichtsjahr wurde das seit mehreren Jahren andauernde Projekt Systempflege weiterbearbeitet. Ziel dieses Lohnprojektes war eine Anpassung des Einreihungsplanes, der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft veränderten Verhältnisse. Nachdem die Projektarbeit abgeschlossen wurde und der Regierungsrat über die definitiven Zuordnungen entschieden hatte, waren die neuen Einreihungen am 1. Februar 2015 in Kraft getreten. Als Folge dieser Einreihungen haben zahlreiche Mitarbeitende von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen. Zwischen Herbst 2015 und Sommer 2016 sind die entsprechenden Verfügungen ergangen und es ist seither zu einer grösseren Zahl an Einspracheverfahren gekommen.

10 11 Aufgrund der Menge der Einsprachen und den darauf jeweils folgenden Stellungnahmen des Zentralen Personaldienstes ZPD ist die Bearbeitung nicht nur im Jahre 2016 sondern auch im Berichtsjahr stark in Verzug geraten. Per Ende Dezember 2017 waren nach wie vor zahlreiche Einspracheentscheide des Regierungsrates nicht gefällt. Bezüglich derjenigen Regierungsratsbeschlüssen, die erfolgt sind, haben sich einzelne Betroffene für einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt entschieden, welches nun über die Korrektheit der Lohneinreihungen zu befinden hat. Der BAV begleitet zahlreiche Einspracheverfahren, wobei sich gezeigt hat, dass die Einflussmöglichkeit des Mitarbeitenden auf die Lohneinreihung relativ gering ist. Dies liegt insbesondere an der Lohnsystematik selber und dem damit einhergehenden Ermessen bei der Beurteilung der jeweiligen Anforderungen an eine bestimmte Arbeitsstelle. Gesamthaft ist die Situation im Zusammenhang mit dem Projekt Systempflege äusserst unbefriedigend. Häufig tritt die Situation ein, dass aufgrund der langen Dauer des Verfahrens letztlich über eine Situation entschieden werden muss, die gar nicht mehr aktuell ist, da sich die Anforderungen an eine Stelle oder gar der Stellenbeschrieb seit der ursprünglichen Einreihungsverfügung wieder geändert hat. Der BAV hat zusammen mit den in der AGSt zusammengeschlossenen Verbänden beim Zentralen Personaldienst ZPD und im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche mit der Regierungsdelegation die Situation dargelegt und Massnahmen für eine Beschleunigung des Verfahrens gefordert. Einsparungen beim Personal Per 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind einige Sparmassnahmen beim Personal: NBU-Prämie: Die Staatsangestellten sollen anstatt einem Drittel der Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung neu zwei Drittel selber tragen. Der Arbeitgeber übernimmt ein Drittel statt wie bisher zwei Drittel. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Dienstaltersgeschenk: Die neue Regelung für das Dienstaltersgeschenk entspricht derjenigen, welche im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages GAV für die verselbständigten Spitäler festgelegt wurde und lautet wie folgt: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält nach 5 Dienstjahren 2.5 Tage, nach 10 und 15 Dienstjahren 5 Tage, nach 20 Dienstjahren 10 Tage, nach 25, 30 und 35 Dienstjahren 15 Tage sowie letztmals nach 40 Dienstjahren 20 Tage bezahlten Urlaub. Die Einzelheiten werden vom Regierungsrat auf dem Verordnungswege festgelegt, wobei auch vorgesehen werden kann, dass das Dienstaltersgeschenk in Form von Geld ausgerichtet werden darf. Im Sinne einer Übergangsregelung wurde sodann bestimmt, dass allen Mitarbeitenden, die vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2017 angestellt wurden, das nächstfolgende Dienstjubiläum nach alter Regelung gewährt, sofern diese für sie vorteilhafter ist. « Gesamthaft ist die Situation mit dem Projekt Systempflege äusserst unbefriedigend.»

12 13 Die anhaltend gute finanzielle Situation des Kantons macht die vorgenannten Abbaubestrebungen schlicht nicht nachvollziehbar. Der Kanton droht mit derartigen Aktionen seine Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit als Arbeitgeber einzubüssen, was sich letztlich negativ auf die Qualität des Service Public auswirken wird. Zusammen mit den übrigen Personalverbänden wird sich der BAV weiterhin für attraktive Anstellungsbedingungen und eine nachhaltige Verbesserung derselben einsetzen. Pensionskasse Aufgrund der veränderten Bedingungen auf den Aktienmärkten und im Hinblick auf eine längerfristige Sicherung der finanziellen Stabilität der Pensionskasse Basel-Stadt hat der Verwaltungsrat der PKBS im Sommer des Berichtsjahres eine Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen beschlossen. Er hat festgelegt, dass per 1. Januar 2019 der technische Zinssatz von bisher 3.0% auf neu 2.5% gesenkt werden soll. Bei diesem Zinssatz handelt es sich um den Bewertungszinssatz für die laufenden Rentenverpflichtungen.Gemäss Angaben der PKBS führt die geplante Senkung auf 2.5% dazu, dass sich das in der Jahresrechnung ausgewiesene Vorsorgekapital für die Renten um rund 5% erhöht, was wiederum zu einer Senkung des Deckungsgrades von schätzungsweise 2 bis 3% führt. Die vorgesehene Senkung sowie die ebenfalls geplanten Aktualisierungen der versicherungstechnischen Grundlagen bedingen auch eine Senkung des Basis-Umwandlungssatzes. Dieser reduziert sich im Alter 65 per 1. Januar 2019 von 5.80% auf neu 5.44%. Die PKBS hat diesbezüglich für die einzelnen Vorsorgewerke drei alternative Umwandlungssatzmodelle zur Verfügung gestellt, die eine Erhöhung des genannten Basis-Zinssatzes zulassen. Auf diese Weise sollen Rentenkürzungen bei der Pensionierung im Vergleich zur heutigen Lösung vermieden oder zumindest abgeschwächt werden. Gleich wie bei den erwähnten Sparmassnahmen stellt sich auch bei der Senkung des technischen Zinssatzes die Frage nach deren Notwendigkeit. Seit dem Beschluss für eine Anpassung hat sich die finanzielle Situation der Pensionskasse Basel-Stadt ebenso wie das gesamte Umfeld sehr positiv entwickelt. Der BAV engagiert sich dafür, dass die auf 2019 geplanten Massnahmen überdacht werden sollen. Dafür plant er, im Frühjahr 2018 einen entsprechenden Vorstoss beim Verwaltungsrat der PKBS zu unternehmen. Petition 40-Stunden Woche Zusammen mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände AGSt zusammengeschlossenen Personalvertretungen hat der BAV im Berichtsjahr eine Petition für die Einführung einer 40-Stunden Woche lanciert. Dabei wird der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt aufgefordert, die Basis der Wochenarbeitszeit von 42 auf 40 Stunden zu senken und eine flexible Ausgestaltung vorzusehen. Die Kürzung der Arbeitszeit soll dabei bei gleichem Lohn und mit den dafür notwendigen zusätzlichen Stellen erfolgen. Begründet wird die Forderung nach einer Arbeitszeitreduktion unter anderem mit dem Gesundheitsschutz sowie mit dem «Der BAV engagiert sich dafür, dass die auf 2019 geplanten Massnahmen überdacht werden sollen.»

14 15 Umstand, dass das Kantonspersonal in den vergangenen Jahren auch zum finanziellen Erfolg des Kantons beigetragen hat und nach wie vor beiträgt, zuletzt mit der Erhöhung des Rentenalters, der Kürzung des Dienstaltersgeschenks und der höheren Beteiligung an der NBU-Prämie. Die Unterschriftensammlung der AGSt hat zahlreiche positive Rückmeldungen ergeben und etwa 5‘300 Unterschriften konnten gesammelt werden. Die Petition wurde im Frühling des Berichtsjahres eingereicht. Eine Antwort des Regierungsrates stand Ende 2017 noch aus. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, FPS & UPK Die öffentlich-rechtlichen Spitäler Universitätsspital USB, Felix Platter-Spital FPS und Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK wurden verselbständigt und die Mitarbeitenden unterstehen nach einer Übergangsfrist von vier Jahren seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Deshalb musste mit den drei öffentlich-rechtlichen Spitälern in Basel-Stadt ein Gesamtarbeitsvertrag GAV ausgehandelt werden. Der GAV regelt seither die Anstellungsbedingungen, wie etwa den Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder die Anzahl Ferientage. Der Lohn wird im GAV nur in den Grundzügen geregelt, Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler.Wie sich bereits im ersten Jahr abgezeichnet hatte, veränderte sich im Berichtsjahr aufgrund der Verselbständigung für die Mitarbeitenden zumindest im Bereich der Anstellung nicht sehr viel. Im Jahre 2017 wurden zum ersten Mal die im GAV vorgesehenen Lohnverhandlungen geführt. Der BAV hat dabei in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf aktiv mitgewirkt. Es konnten – wenn auch nur leichte – Lohnerhöhungen in allen drei Spitälern ausgehandelt werden. Im Universitätsspital beträgt diese 0.9%, im Felix Platter-Spital ebenfalls 0.9% und in den Universitären Psychiatrischen Kliniken 0.465%. Anfang Juli 2017 haben die Gesundheitsdirektoren der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Entwürfe für zwei Staatsverträge zu einer engeren Zusammenarbeit der beiden Kantone bei der Gesundheitsplanung und -versorgung vorgestellt. Die Personalverbände und insbesondere auch die Personalkommissionen der Spitäler haben dazu Stellung genommen. Generell stehen die Personalvertretungen einer gemeinsamen Spitalgruppe «kritisch positiv» gegenüber. Positiv, weil es grundsätzlich sinnvoll erscheint, die Zusammenarbeit der Kantone bei der Planung und den Dienstleistungen möglichst eng und verbindlich zu gestalten. Kritisch, weil befürchtet wird, dass die beabsichtigen Einsparungen auf Kosten des Personals gehen könnten, und dass es zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und zu Stellenabbau kommt. Zudem wird eine Änderung der Organisationsform zu einer Aktiengesellschaft abgelehnt, da kein potentieller Nutzen im Wechsel zu privat-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ersichtlich wird. Für das Jahr 2018 ist geplant, die Gespräche für eine gemeinsame Spitalgruppe intensiv weiterzuführen. Aus Sicht des BAV muss das Ziel der Verhandlungen die Ausarbeitung und – im Falle einer Gutheissung des Projektes durch Parlament und Stimmvolk – die Implementierung eines Gesamtarbeitsvertrages GAV sein.

16 17 Das Universitäts-Kinderspital UKBB Das Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB verfügt bereits seit mehreren Jahren über einen kollektiven Arbeitsvertrag. Im Zuge der Schaffung des neuen GAV’s für die drei oben genannten Spitäler wurde auch der Kollektivvertrag des UKBB leicht daran angepasst. Dies insbesondere deshalb, da sich die Mitarbeitenden des UKBB im gleichen Umfeld und im gleichen Arbeitsmarkt befinden wie diejenigen der drei übrigen Spitäler. Die entsprechenden Neuerungen sind per 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Ausgehandelt wurden die neuen Regelungen des Kollektivvertrages von Mitgliedern der Spitalleitung und auf der Arbeitnehmerseite von Vertretern der Verbände BAV (Baselstädtischer Angestellten-Verband), SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner), VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) und VSAO (Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte). Im Berichtsjahr fanden am UKBB zudem erstmals Lohnverhandlungen statt. Die Arbeitnehmerseite konnte für das Jahr 2018 eine Lohnerhöhung vom 0.6% erreichen, wobei als Verteilungskriterien zu 70% die Lage im Lohnband und zu 30% die Kriterien Alter und Erfahrung gewichtet worden sind. Die Universität Aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gespräche zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden, wobei der BAV dabei durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Universität wurde den Mitarbeitenden der Universität – anders als den Angestellten der kantonalen Verwaltung – kein Stufenanstieg für das Jahr 2018 gewährt. Gleich wie die beiden Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewährt auch die Universität keinen Teuerungsausgleich. Die generelle finanzielle Situation der Universität bereitet auch den Mitarbeitenden grosse Sorgen. Im Sommer des Berichtsjahres haben die Regierungsräte der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft festgehalten, dass sie die Universität Basel weiterhin gemeinsam tragen wollen. Unbesehen dessen ist geplant, in der Leistungsperiode für die Jahre 2018 bis 2021 Einsparungen in der Höhe von insgesamt CHF 80 Millionen vorzunehmen. Diese sollen vor allem im Immobilienbereich und durch zentrale Massnahmen erfolgen, um die Fakultäten weniger zu belasten. Neben der Erhöhung der Semestergebühren steht dabei in personalrechtlicher Hinsicht auch eine weitere Aussetzung des Stufenanstiegs zur Diskussion. «Die Personalvertretungen stehen einer gemeinsamen Spitalgruppe ‹ kritisch positiv › gegenüber. »

18 19 Weitere angeschlossene Institutionen Neben den vorgenannten Spitälern und der Universität unterstützt der BAV auch Mitglieder, die bei weiteren angeschlossenen Institutionen wie der Bürgergemeinde, den Industriellen Werken Basel IWB und der Gemeinde Riehen tätig sind. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst ZPD und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst ZPD statt. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog und Vertretern des Zentralen Personaldienstes, hatten als Hauptthemen das Projekt Systempflege, die Pensionskasse Basel-Stadt sowie den Vorstoss zur 40-Stunden Woche. Darüber hinaus wurden allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel-Stadt behandelt. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann (Leiterin des Zentralen Personaldienstes) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und stellvertretender Leiter des Zentralen Personaldienstes). Als Vertreter des BAV fungierte Vizepräsident Andreas Reyes Carpio. Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere für die Behandlung von individuellen Rechtsschutzfällen. Per Drucklegung des Jahresberichts waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Markus Rümmele Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Bettina Ritz inkl. Staatsanwaltschaft Präsidialdepartement und Gerichte Karl Emmenegger Departement für Wirtschaft, Sybil Schweiss Soziales und Umwelt Autonome Institutionen Universitätsspital USB Eleonora Riz à Porta Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Anke Höster-von Moock Felix Platter-Spital Thomas Schmidiger Bürgergemeinde Yvette Oeschger Industrielle Werke Basel IWB Regula Maurer Universität Reto Jeker Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGSt. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen Themen im vergangenen Jahr war es einmal mehr sehr wichtig, dass sich die Personalverbände des Kantons Basel-Stadt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft treffen und die einzelnen Meinungen absprechen konnten. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende Verbände:

20 21 Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe PSV Polizeibeamten-Verband PBV Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Als Vizepräsident amtet der Vizepräsident des BAV, Vorstandsmitglied Andreas Reyes Carpio. Das Sekretariat der AGSt wurde im Berichtsjahr von Frau Kerstin Wenk, VPOD betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV sodann Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel arb. Im Rahmen mehrerer Kontakte und Sitzungen konnte ein Austausch über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der in der arb zusammengeschlossenen Verbände stattfinden. Die Angestelltenvereinigung Region Basel setzt sich aus nunmehr acht Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedenen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. Als Vertreter des BAV in der arb fungiert der Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt. Der Verbandssekretär ist seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig und verfügt somit über das nötige Fachwissen. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Im Vordergrund stehen dabei Anfragen aus den Bereichen Vertrags-, Familien- und Erbrecht. Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben in dem Falle, da sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten; die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt. «Stark ansteigend waren Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung. »

« Der BAV unterstützt seine Mitglieder unkompliziert mit Rat und Tat.»

24 25 Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz an, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebiets betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits- verhältnisses: Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war ebenfalls regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. Anfragen im Zusammenhang mit dem Lohn: Stark ansteigend waren Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung, was insbesondere am oben beschriebenen Projekt Systempflege liegt, in dessen Rahmen zahlreiche Einspracheverfahren durch das Sekretariat begleitet und vertreten werden. Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbands einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erbschafts- und Vertragsrecht. 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte ins Elsass An die 50 Pensionierte des BAV durften am 4. Mai 2017 unter der Leitung und reibungslosen Organisation von Frau Paula Vicentini und Frau Evi Metzger einen wunderschönen Tag mit einer Fahrt ins benachbarte Elsass geniessen. Höhepunkte waren dabei das hervorragende Mittagessen in der Ferme-Auberge Kébespré in Lapoutroie sowie der Spaziergang durch Eguisheim. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 30. Mai 2017 in den Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel statt. Danach wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Nachtessen im Restaurant Centrino serviert. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel. 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Rund 80 Mitglieder und Gäste nahmen an der diesjährigen Mitgliederversammlung des BAV teil, welche am 30. Mai 2017 wiederum im Universitätsspital Basel stattfand. Neben den ordentlichen Traktanden war im statutarischen Teil auch eine Verabschiedung aus dem Vorstand vorzunehmen. Im Anschluss an die ordentlichen Traktanden hat Herr Kirspin Romang ein Referat zum Thema Mobilität in der Zukunft gehalten.

26 27 Wie üblich wurde der Jahresbericht vom Sekretär des Verbandes, Dr. Georg Schürmann, verfasst. Der seit einem Jahr im Amt stehende Präsident des BAV, Herr Dr. Gregor Thomi, führte durch den Text des Jahresberichtes, welcher von den Mitgliedern einstimmig genehmigt wurde. Gesondert und ausführlicher ging der Präsident auf die aktuellen Themen Systempflege, Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler und die Petition für eine 40-Stunden-Woche ein. Auch die üblichen ordentlichen Traktanden wie die Genehmigung des Jahresberichts samt Jahresrechnung 2016 sowie Budget 2017 wurden von der Mitgliederversammlung genehmigt und dem Vorstand bezüglich der Jahresrechnung und der Bilanz vollumfänglich Décharge erteilt. Der Mitgliederbeitrag wurde auch für das Jahr 2018 unverändert auf CHF 160 für Aktive und CHF 80 für Pensionierte und Lehrlinge belassen. Unter dem Traktandum Wahlen hatte der BAV im Berichtsjahr einen namhaften Rücktritt in der Person des langjährigen Vorstandsmitglieds Roland Ruf zu verzeichnen. Roland Ruf war seit dem Jahre 1997 Mitglied im BAV und seit 2000 Mitglied im Vorstand. Seine Haupttätigkeit bestand dabei in der jeweiligen Organisation der Mitgliederversammlungen samt den anschliessenden Nachtessen sowie die Organisation der einmal im Jahr stattfindenden Vorstandsessen. Neben dieser Verantwortung für den kulinarischen Teil hat sich Roland Ruf in den vergangenen Jahre intensiv mit der Thematik Pensionskasse beschäftigt und für den BAV Einsitz in die Vorsorgekommission genommen. Er hat sich dabei dadurch ausgezeichnet, die Vorgehensweise von Regierung und Pensionskasse kritisch zu hinterfragen und damit dafür gesorgt, dass sich auch die übrigen Vorstandsmitglieder ein grosses Wissen in Pensionskassenfragen aneignen konnten. Aufgrund der letztjährigen Gesamterneuerungswahlen gab es bezüglich des Vorstandes im Berichtsjahr des BAV keine weiteren Neuerungen. Per Datum der Mitgliederversammlung 2017 setzte sich der Vorstand zusammen, wie folgt: Dr. Gregor Thomi Präsident Andreas Reyes Carpio Vizepräsident Patrizia Bardelli Finanzen Dr. Georg Schürmann Sekretär Christian Heim Prof. Edith Holsboer Roland Ruf Ruth Wolf Christine Schneider Werner Weisskopf Dr. Markus Dürrenberger Der Beirat des BAV wurde von Frau Birgitte Wittlin präsidiert, welche auch Einsitz im Vorstand hat. Als Revisoren für das Jahr 2017 wurden Frau Tanja Antener und Herr Bert Noy, als Ersatzrevisoren Herr Urs Böhlen und Herr Peter Arnosti gewählt. Im Anschluss an die ordentlichen Traktanden referierte Herr Kirspin Romang, stellvertretender Geschäftsführer der Mobilitätsakademie AG zum Thema Mobilität in der Zukunft. Die interessanten Ausführungen nicht nur über die Geschichte der Mobilität in den letzten Jahrzehnten sondern auch die möglichen zukünftigen Entwicklungen führten auch während dem anschliessenden, traditionellen Nachtessen zu anregenden Gesprächen.

28 29 Vorstand In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 haben gesamthaft elf Vorstandssitzungen stattgefunden. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen externen Gremien (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGSt, Sozialpartnergespräche, ZPD-Gespräche) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts wurden im Berichtsjahr geleitet von den Vorstandsmitgliedern: 1 Ressort Public Relations extern Ruth Wolf 2 Ressort Personalrecht Christian Heim 3 Ressort Versicherungen Markus Dürrenberger 4 Ressort Finanzen Patrizia Bardelli Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat des BAV. Unter dem Präsidium von Birgitte Wittlin, die auch Einsitz in den jeweiligen Sitzungen des Vorstands hatte, wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat wie folgt zusammen: Birigitte Wittlin, Präsidentin Flijorim Ferati Thomas Mohler Roger Chitvanni Michèle Runco (Besitzerin seit Juni 2017) Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählte am Ende des Berichtsjahrs vier Ehrenmitglieder: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär des BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001 Vizepräsident BAV 2001 - 2006 Kommissionen und Gremien Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände AGSt ausgeübt, welche seit letztem Jahr von Jean-Michel Héritier FSS präsidiert wird. Daneben war der BAV im Berichtsjahr in folgenden Gremien durch Vorstandsmitglieder und/oder den Sekretär vertreten: Personalrekurskommission Christian Heim AGSt und Sozialpartnerschaftsgespräche Andreas Reyes (Vizepräsident BAV) Verwaltungsrat Pensionskasse BS Dora Weissberg Vorsorgekommission Pensionskasse BS (Staat) vakant Vorsorgekommission Pensionskasse BS UPK Dr. Markus Dürrenberger Überführungskommission (Systempflege): Christian Heim

30 31 Einsitz im Vorstand der ARB Dr. Georg Schürmann (Sekretär) Arbeitnehmerdelegation GAV Spitäler Werner Weisskopf Dr. Georg Schürmann (Sekretär) Arbeitnehmerdelegation Universität Dr. Markus Dürrenberger Arbeitnehmerdelegation IWB Dr. Georg Schürmann (Sekretär) Personalkommission Universitätsspital Werner Weisskopf Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV Der BAV ist auf nationaler Ebene dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV angeschlossen. Die Delegiertenversammlung des ZV fand im Berichtsjahr am 12. Mai in Schaffhausen statt; als Referentin fungierte Frau Nationalrätin Martina Munz, die zur grossen Bedeutung des öffentlichen Personals sprach.Themen der ZV-Fachtagung in Brunnen vom 9. und 10. November 2017 waren Korruption in schweizerischen Verwaltungen sowie Arbeitswelt 4.0. 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2017 2016 Total per 31.12. 1349 1320 Todesfälle Im Berichtsjahr 2017 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Kocher, Ralph pensioniert Bieg, Alwin pensioniert Zwyssig, Josef pensioniert Christen Felix WSU, Sozialhilfe Prof. Dr. med. Battegay, Raymond pensioniert Herberich, Rosemarie pensioniert Spörri, Huldrych pensioniert Wenk-Fischer, Werner pensioniert W, Renata pensioniert Gutknecht, Hans pensioniert Metzger, Thomas pensioniert Minarski, Werner pensioniert Meier-Fricker, Klaus pensioniert Schmidt, Roland pensioniert Haenni, Wilhelm pensioniert Amacher, Emmy pensioniert Gysin, Ruth pensioniert Ritter, Otto pensioniert Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.

32 33 8. Ausblick 2018 Auch im Jahre 2018 wird der BAV in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt und die angeschlossenen Institutionen tätig sein. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen ist davon auszugehen, dass das Lohnprojekt Systempflege sowie die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören werden. Zu Letzterem ist an dieser Stelle auf die anhaltend gute finanzielle Lage des Kantons Basel-Stadt hinzuweisen, die – will man die Funktionsfähigkeit des Service Public weiter aufrechterhalten – auch an die Mitarbeitenden des Kantons weitergegeben werden muss. Mit Spannung erwartet werden darf sodann die Entwicklung der geplanten gemeinsamen Spitalgruppe der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Der politische Wille für dieses Projekt vorausgesetzt, ist es aus personalrechtlicher Hinsicht von grösster Wichtigkeit, im Bereich des Gesundheitswesens zeitgemässe und attraktive Anstellungsbedingungen auszuhandeln. In personeller Hinsicht ist zu erwähnen, dass ein für die Mitgliederversammlung 2018 geplanter Wechsel im Sekretariat des BAV ansteht. Nach 15-jähriger Tätigkeit wird der Sekretär sein Mandat beenden und sich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung des vorliegenden Jahresberichts waren die Gespräche für eine Nachfolge noch im Gang. 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Der erwähnte Wechsel im Sekretariat des BAV und das damit verbundene Ende meiner Tätigkeit als Sekretär bedeutet auch, dass der vorliegende Jahresbericht der letzte ist, den ich redigiert habe. Es würde zu weit führen, eine vollständige Bilanz über die letzten 15 Jahre als BAV-Sekretär zu ziehen, weshalb ich an dieser Stelle nur zwei Themen herausgreifen möchte. An erster Stelle steht die Erfahrung, dass trotz naturgemäss oft gegensätzlicher Meinungen eine Sozialpartnerschaft nur mit gegenseitigem Respekt und einem gewissen Konsensbewusstsein funktionieren kann. Die Sozialpartnerschaft im Kanton Basel-Stadt beurteile ich grundsätzlich als positiv; wünschenswert – und aus meiner Sicht unabdingbar - wäre jedoch die Schaffung von Voraussetzungen, die gewährleisten, dass die Spiesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmern gleich lang sind. Die zweite wichtige Erkenntnis ist, dass es um das Image der Angestellten im öffentlichen Dienst nach wie vor – und nach wie vor zu Unrecht – nicht sehr gut bestellt ist. Dies liegt wohl in erster Linie am mangelnden Bewusstsein der Bevölkerung für die effektive Tätigkeit der Mitarbeitenden. Aus meiner Sicht wäre es primär Aufgabe des Arbeitgebers – und auch in seinem Sinne – das Ansehen der Staatsangestellten in der Wünschenswert wäre, dass die Spiesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmern gleich lang sind.

34 35 Öffentlichkeit zu stärken und dafür zu sorgen, dass der Staat als Arbeitgeber attraktiv bleibt. Anders kann die Qualität des Service Public auf Dauer nicht aufrechterhalten werden. Schliessen möchte ich den vorliegenden Jahresbericht mit einem herzlichen Dank für die zahlreichen spannenden Begegnungen mit Verbandsmitgliedern, Repräsentanten anderer Personalverbände und Arbeitgebervertretern während den letzten 15 Jahren. Ein spezieller Dank gilt dabei der vielfältigen Unterstützung, welche mir als BAV-Sekretär seitens von insgesamt vier Verbandspräsidien und den jeweiligen Vorstands- und Beiratsmitgliedern zu teil geworden ist; ihre Erfahrung und ihr grosses Engagement sind für den Verband unerlässlich. Meine allerbesten Wünsche begleiten den BAV in die Zukunft. Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Der Sekretär: Dr. Georg Schürmann 10. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Kontaktmöglichkeit via E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Telefax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband BAV können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch. In der ZV-Info, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz ZV, orientieren wir unsere Mitglieder mit monatlichen Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt.

36 37 in CHF 2017 2016 Aktiven Kasse 0.— 0.— Postkonto 40-3812-0 129'667.70 98'555.52 BKB Depotkonto 36'133.09 36'194.79 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds 124'066.11 123'942.16 Verrechnungssteuer 162.73 Büromaschinen 708.80 1'062.75 Transitorische Aktiven 5'500.— TA Abklärungskonto 4'500.— Total Aktiven 290'575.70 269'917.95 Passiven Kreditoren - 867.40 - 39'732.55 Transitorische Passiven - 72'546.10 - 27'000.— TP Abklärungsbüro Kapital - 70'392.18 - 70'392.18 Aktionsfonds I - 113'908.80 - 113'908.80 Gewinnvortrag - 18'884.42 Jahresergebnis - 13'976.80 - 18'884.42 Total Passiven - 290'575.70 - 269'917.95 11. Bilanz per 31. Dezember 2016

38 39 12. Jahresrechnung 2017 Einnahmen in CHF 2017 2016 Mitgliederbeiträge 146'635.88 163'840.— Mitgliederbeiträge UKBB 1'235.20 5'500.— Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 20'750.— 20'000.— Ertrag Solidaritätsbeiträge GAV 22'768.— 38'437.50 Spenden 590.— 2'212.— Zinsen 123.95 221.95 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1'995.00 2'025.— Diverse Einnahmen 4'190.— Total Einnahmen 194'098.03 236'426.45 Ausgaben in CHF 2017 2016 Personalaufwand 135'058.30 153'013.55 Sekretariat 125'758.30 126'363.55 Vorstand/Beirat 9'300.— 11'650.— Rückstellung Systempflege 15'000.— Verbände 17'683.— 17'637.90 Zentralverband 13'814.— 13'741.— Arbeitsgemeinschaft AGST 1'675.— 1'896.90 Angestelltenvereinigung Region BS 2'194.— 2'000.— Verwaltungsaufwand 13'916.13 16'547.80 Porti, Telefon 1'912.55 1'889.30 Post- und Bankspesen 1'037.73 473.65 Drucksachen 5'584.85 9'444.85 Büromaterial 381.— 240.— EDV 5'000.— 4'500.— Aktivitäten 13'109.85 14'713.75 Werbung 980.— Homepage 4'203.80 583.70 Veranstaltungen 5'961.85 9'525.20 Pensioniertenveranstaltungen 2'944.20 3'624.85 Präsente Übriger Aufwand 8'055.08 Steuern 5'000.— Abschreibungen Büromaschinen 353.95 353.95 Debitorenverluste 2'220.— Total Aufwand 180'121.23 217'542.03 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss 13'976.80 18'884.42 Bilanzsumme 194'098.03 236'426.45

40 41 Einnahmen in CHF 2018 2017 Mitgliederbeiträge 147'000 158'000 Mitgliederbeiträge UKBB 1'300 5'000 Mitgliederbeiräge UPK, USB und FPS 20'000 20'000 Ertrag Solidaritätsbeiträge GAV 22'500 Spenden 1'000 1'000 Zinsen 200 200 Prozessentschädigungen 500 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 2'000 2'100 Total Einnahmen 194'000 186'800 13. Budget 2017 Ausgaben in CHF 2018 2017 Personalaufwand 136'000 150'500 Sekretariat 126'000 137'500 Vorstand/Beirat 10'000 13'000 Gesetzesrevisionen und Expertisen Verbände 18'100 17'400 Zentralverband 14'000 13'500 Arbeitsgemeinschaft AGST 1'900 1'900 Angestelltenvereinigung Region BS 2'200 2'000 Verwaltungsaufwand 14'300 10'150 Porti, Telefon 1'900 1'900 Post- und Bankspesen 1'000 500 Drucksachen 6'000 7'000 Büromaterial 400 250 EDV 5'000 500 Aktivitäten 15'700 17'700 Werbung 1'000 1'000 Homepage 4'500 3'000 Veranstaltungen 6'000 9'500 Präsente 500 500 Pensioniertenveranstaltungen 3'700 3'700 Übriger Aufwand 2'600 3'900 Übriger Aufwand 1'250 1'250 Abschreibungen Büromaschinen 350 350 Debitorenverlust 1'000 2'300 Total Ausgaben 186'700 199'650 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss 7'300 -12'850 Bilanzsumme 194'000 186'800

Gestaltung: Riomedia Communication Gmbh, Basel Druck: Steudler Press Ag, Basel

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 530 4052 Basel Tel. 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch

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