12 13 Die anhaltend gute finanzielle Situation des Kantons macht die vorgenannten Abbaubestrebungen schlicht nicht nachvollziehbar. Der Kanton droht mit derartigen Aktionen seine Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit als Arbeitgeber einzubüssen, was sich letztlich negativ auf die Qualität des Service Public auswirken wird. Zusammen mit den übrigen Personalverbänden wird sich der BAV weiterhin für attraktive Anstellungsbedingungen und eine nachhaltige Verbesserung derselben einsetzen. Pensionskasse Aufgrund der veränderten Bedingungen auf den Aktienmärkten und im Hinblick auf eine längerfristige Sicherung der finanziellen Stabilität der Pensionskasse Basel-Stadt hat der Verwaltungsrat der PKBS im Sommer des Berichtsjahres eine Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen beschlossen. Er hat festgelegt, dass per 1. Januar 2019 der technische Zinssatz von bisher 3.0% auf neu 2.5% gesenkt werden soll. Bei diesem Zinssatz handelt es sich um den Bewertungszinssatz für die laufenden Rentenverpflichtungen.Gemäss Angaben der PKBS führt die geplante Senkung auf 2.5% dazu, dass sich das in der Jahresrechnung ausgewiesene Vorsorgekapital für die Renten um rund 5% erhöht, was wiederum zu einer Senkung des Deckungsgrades von schätzungsweise 2 bis 3% führt. Die vorgesehene Senkung sowie die ebenfalls geplanten Aktualisierungen der versicherungstechnischen Grundlagen bedingen auch eine Senkung des Basis-Umwandlungssatzes. Dieser reduziert sich im Alter 65 per 1. Januar 2019 von 5.80% auf neu 5.44%. Die PKBS hat diesbezüglich für die einzelnen Vorsorgewerke drei alternative Umwandlungssatzmodelle zur Verfügung gestellt, die eine Erhöhung des genannten Basis-Zinssatzes zulassen. Auf diese Weise sollen Rentenkürzungen bei der Pensionierung im Vergleich zur heutigen Lösung vermieden oder zumindest abgeschwächt werden. Gleich wie bei den erwähnten Sparmassnahmen stellt sich auch bei der Senkung des technischen Zinssatzes die Frage nach deren Notwendigkeit. Seit dem Beschluss für eine Anpassung hat sich die finanzielle Situation der Pensionskasse Basel-Stadt ebenso wie das gesamte Umfeld sehr positiv entwickelt. Der BAV engagiert sich dafür, dass die auf 2019 geplanten Massnahmen überdacht werden sollen. Dafür plant er, im Frühjahr 2018 einen entsprechenden Vorstoss beim Verwaltungsrat der PKBS zu unternehmen. Petition 40-Stunden Woche Zusammen mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände AGSt zusammengeschlossenen Personalvertretungen hat der BAV im Berichtsjahr eine Petition für die Einführung einer 40-Stunden Woche lanciert. Dabei wird der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt aufgefordert, die Basis der Wochenarbeitszeit von 42 auf 40 Stunden zu senken und eine flexible Ausgestaltung vorzusehen. Die Kürzung der Arbeitszeit soll dabei bei gleichem Lohn und mit den dafür notwendigen zusätzlichen Stellen erfolgen. Begründet wird die Forderung nach einer Arbeitszeitreduktion unter anderem mit dem Gesundheitsschutz sowie mit dem «Der BAV engagiert sich dafür, dass die auf 2019 geplanten Massnahmen überdacht werden sollen.»
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