Jahresbericht 2017

14 15 Umstand, dass das Kantonspersonal in den vergangenen Jahren auch zum finanziellen Erfolg des Kantons beigetragen hat und nach wie vor beiträgt, zuletzt mit der Erhöhung des Rentenalters, der Kürzung des Dienstaltersgeschenks und der höheren Beteiligung an der NBU-Prämie. Die Unterschriftensammlung der AGSt hat zahlreiche positive Rückmeldungen ergeben und etwa 5‘300 Unterschriften konnten gesammelt werden. Die Petition wurde im Frühling des Berichtsjahres eingereicht. Eine Antwort des Regierungsrates stand Ende 2017 noch aus. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, FPS & UPK Die öffentlich-rechtlichen Spitäler Universitätsspital USB, Felix Platter-Spital FPS und Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK wurden verselbständigt und die Mitarbeitenden unterstehen nach einer Übergangsfrist von vier Jahren seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Deshalb musste mit den drei öffentlich-rechtlichen Spitälern in Basel-Stadt ein Gesamtarbeitsvertrag GAV ausgehandelt werden. Der GAV regelt seither die Anstellungsbedingungen, wie etwa den Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder die Anzahl Ferientage. Der Lohn wird im GAV nur in den Grundzügen geregelt, Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler.Wie sich bereits im ersten Jahr abgezeichnet hatte, veränderte sich im Berichtsjahr aufgrund der Verselbständigung für die Mitarbeitenden zumindest im Bereich der Anstellung nicht sehr viel. Im Jahre 2017 wurden zum ersten Mal die im GAV vorgesehenen Lohnverhandlungen geführt. Der BAV hat dabei in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf aktiv mitgewirkt. Es konnten – wenn auch nur leichte – Lohnerhöhungen in allen drei Spitälern ausgehandelt werden. Im Universitätsspital beträgt diese 0.9%, im Felix Platter-Spital ebenfalls 0.9% und in den Universitären Psychiatrischen Kliniken 0.465%. Anfang Juli 2017 haben die Gesundheitsdirektoren der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Entwürfe für zwei Staatsverträge zu einer engeren Zusammenarbeit der beiden Kantone bei der Gesundheitsplanung und -versorgung vorgestellt. Die Personalverbände und insbesondere auch die Personalkommissionen der Spitäler haben dazu Stellung genommen. Generell stehen die Personalvertretungen einer gemeinsamen Spitalgruppe «kritisch positiv» gegenüber. Positiv, weil es grundsätzlich sinnvoll erscheint, die Zusammenarbeit der Kantone bei der Planung und den Dienstleistungen möglichst eng und verbindlich zu gestalten. Kritisch, weil befürchtet wird, dass die beabsichtigen Einsparungen auf Kosten des Personals gehen könnten, und dass es zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und zu Stellenabbau kommt. Zudem wird eine Änderung der Organisationsform zu einer Aktiengesellschaft abgelehnt, da kein potentieller Nutzen im Wechsel zu privat-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ersichtlich wird. Für das Jahr 2018 ist geplant, die Gespräche für eine gemeinsame Spitalgruppe intensiv weiterzuführen. Aus Sicht des BAV muss das Ziel der Verhandlungen die Ausarbeitung und – im Falle einer Gutheissung des Projektes durch Parlament und Stimmvolk – die Implementierung eines Gesamtarbeitsvertrages GAV sein.

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