16 17 Das Universitäts-Kinderspital UKBB Das Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB verfügt bereits seit mehreren Jahren über einen kollektiven Arbeitsvertrag. Im Zuge der Schaffung des neuen GAV’s für die drei oben genannten Spitäler wurde auch der Kollektivvertrag des UKBB leicht daran angepasst. Dies insbesondere deshalb, da sich die Mitarbeitenden des UKBB im gleichen Umfeld und im gleichen Arbeitsmarkt befinden wie diejenigen der drei übrigen Spitäler. Die entsprechenden Neuerungen sind per 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Ausgehandelt wurden die neuen Regelungen des Kollektivvertrages von Mitgliedern der Spitalleitung und auf der Arbeitnehmerseite von Vertretern der Verbände BAV (Baselstädtischer Angestellten-Verband), SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner), VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) und VSAO (Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte). Im Berichtsjahr fanden am UKBB zudem erstmals Lohnverhandlungen statt. Die Arbeitnehmerseite konnte für das Jahr 2018 eine Lohnerhöhung vom 0.6% erreichen, wobei als Verteilungskriterien zu 70% die Lage im Lohnband und zu 30% die Kriterien Alter und Erfahrung gewichtet worden sind. Die Universität Aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gespräche zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden, wobei der BAV dabei durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Universität wurde den Mitarbeitenden der Universität – anders als den Angestellten der kantonalen Verwaltung – kein Stufenanstieg für das Jahr 2018 gewährt. Gleich wie die beiden Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewährt auch die Universität keinen Teuerungsausgleich. Die generelle finanzielle Situation der Universität bereitet auch den Mitarbeitenden grosse Sorgen. Im Sommer des Berichtsjahres haben die Regierungsräte der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft festgehalten, dass sie die Universität Basel weiterhin gemeinsam tragen wollen. Unbesehen dessen ist geplant, in der Leistungsperiode für die Jahre 2018 bis 2021 Einsparungen in der Höhe von insgesamt CHF 80 Millionen vorzunehmen. Diese sollen vor allem im Immobilienbereich und durch zentrale Massnahmen erfolgen, um die Fakultäten weniger zu belasten. Neben der Erhöhung der Semestergebühren steht dabei in personalrechtlicher Hinsicht auch eine weitere Aussetzung des Stufenanstiegs zur Diskussion. «Die Personalvertretungen stehen einer gemeinsamen Spitalgruppe ‹ kritisch positiv › gegenüber. »
RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==