20 21 Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband Städtische Verkehrsbetriebe PSV Polizeibeamten-Verband PBV Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - Sektion Öffentliche Dienste Basel Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Als Vizepräsident amtet der Vizepräsident des BAV, Vorstandsmitglied Andreas Reyes Carpio. Das Sekretariat der AGSt wurde im Berichtsjahr von Frau Kerstin Wenk, VPOD betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV sodann Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel arb. Im Rahmen mehrerer Kontakte und Sitzungen konnte ein Austausch über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der in der arb zusammengeschlossenen Verbände stattfinden. Die Angestelltenvereinigung Region Basel setzt sich aus nunmehr acht Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedenen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. Als Vertreter des BAV in der arb fungiert der Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt. Der Verbandssekretär ist seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig und verfügt somit über das nötige Fachwissen. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Im Vordergrund stehen dabei Anfragen aus den Bereichen Vertrags-, Familien- und Erbrecht. Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben in dem Falle, da sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten; die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt. «Stark ansteigend waren Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung. »
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