32 33 8. Ausblick 2018 Auch im Jahre 2018 wird der BAV in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt und die angeschlossenen Institutionen tätig sein. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen ist davon auszugehen, dass das Lohnprojekt Systempflege sowie die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören werden. Zu Letzterem ist an dieser Stelle auf die anhaltend gute finanzielle Lage des Kantons Basel-Stadt hinzuweisen, die – will man die Funktionsfähigkeit des Service Public weiter aufrechterhalten – auch an die Mitarbeitenden des Kantons weitergegeben werden muss. Mit Spannung erwartet werden darf sodann die Entwicklung der geplanten gemeinsamen Spitalgruppe der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Der politische Wille für dieses Projekt vorausgesetzt, ist es aus personalrechtlicher Hinsicht von grösster Wichtigkeit, im Bereich des Gesundheitswesens zeitgemässe und attraktive Anstellungsbedingungen auszuhandeln. In personeller Hinsicht ist zu erwähnen, dass ein für die Mitgliederversammlung 2018 geplanter Wechsel im Sekretariat des BAV ansteht. Nach 15-jähriger Tätigkeit wird der Sekretär sein Mandat beenden und sich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung des vorliegenden Jahresberichts waren die Gespräche für eine Nachfolge noch im Gang. 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Der erwähnte Wechsel im Sekretariat des BAV und das damit verbundene Ende meiner Tätigkeit als Sekretär bedeutet auch, dass der vorliegende Jahresbericht der letzte ist, den ich redigiert habe. Es würde zu weit führen, eine vollständige Bilanz über die letzten 15 Jahre als BAV-Sekretär zu ziehen, weshalb ich an dieser Stelle nur zwei Themen herausgreifen möchte. An erster Stelle steht die Erfahrung, dass trotz naturgemäss oft gegensätzlicher Meinungen eine Sozialpartnerschaft nur mit gegenseitigem Respekt und einem gewissen Konsensbewusstsein funktionieren kann. Die Sozialpartnerschaft im Kanton Basel-Stadt beurteile ich grundsätzlich als positiv; wünschenswert – und aus meiner Sicht unabdingbar - wäre jedoch die Schaffung von Voraussetzungen, die gewährleisten, dass die Spiesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmern gleich lang sind. Die zweite wichtige Erkenntnis ist, dass es um das Image der Angestellten im öffentlichen Dienst nach wie vor – und nach wie vor zu Unrecht – nicht sehr gut bestellt ist. Dies liegt wohl in erster Linie am mangelnden Bewusstsein der Bevölkerung für die effektive Tätigkeit der Mitarbeitenden. Aus meiner Sicht wäre es primär Aufgabe des Arbeitgebers – und auch in seinem Sinne – das Ansehen der Staatsangestellten in der Wünschenswert wäre, dass die Spiesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmern gleich lang sind.
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