Jahresbericht 2017

8 9 effizient. Diese positive Entwicklung hat sich im Berichtsjahr fortgesetzt. So sind erneut keine grösseren Schwierigkeiten aufgetreten. Aufgrund der fortgeschrittenen politischen Diskussion zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über eine gemeinsame Spitalgruppe wird auch dieses Thema in der Zukunft eines der Haupttätigkeitsgebiete des BAV bleiben. Abschliessend danke ich an dieser Stelle erneut allen Vorstandskolleginnen und –kollegen sowie dem Sekretariat für ihren Einsatz. Ohne dieses grossartige Engagement wäre eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Per 1. Januar 2017 ist im Lohnbereich jedoch Folgendes geändert worden: Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2017 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2017 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die relevante November-Jahresteuerung betrug 2017 1,1%. Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgt, bleiben auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen und Geldzulagen unverändert. Sie betragen monatlich: Kinderzulage CHF 200.— Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.— Die Unterhaltszulagen betragen weiterhin: Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage cHF 411.— Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen cHF 538.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.— Lohnprojekt Systempflege Im Berichtsjahr wurde das seit mehreren Jahren andauernde Projekt Systempflege weiterbearbeitet. Ziel dieses Lohnprojektes war eine Anpassung des Einreihungsplanes, der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft veränderten Verhältnisse. Nachdem die Projektarbeit abgeschlossen wurde und der Regierungsrat über die definitiven Zuordnungen entschieden hatte, waren die neuen Einreihungen am 1. Februar 2015 in Kraft getreten. Als Folge dieser Einreihungen haben zahlreiche Mitarbeitende von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen. Zwischen Herbst 2015 und Sommer 2016 sind die entsprechenden Verfügungen ergangen und es ist seither zu einer grösseren Zahl an Einspracheverfahren gekommen.

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