Jahresbericht 2018

Baselstädtischer AngestelltenVerband 2018 Jahresbericht und Jahresrechnung

1 Seiten 9–15 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg 2018 — Familien- und Unterhaltszulagen Lohnprojekt Systempflege Teuerungsausgleich ab 2019 Petition 40-Stunden Woche 2 Seiten 16–20 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Die Universität Weitere angeschlossene Insitutionen 3 Seiten 20–24 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4–5 Seiten 25–27 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Mitgliederversammlung 6 Seiten 28–34 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV 7–13 Seiten 34–41 Mitglieder Ausblick 2019 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Bilanz, Erfolgsrechnung und Budget

6 7 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Der BAV hat sich im Berichtsjahr 2018 erneut tatkräftig für die Belange seiner Mitglieder eingesetzt. Durch den Einsitz in verschiedenen Gremien hatte der BAV die Möglichkeit, auf mehreren Ebenen Einfluss auf Themata zu nehmen, die das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis im Kanton Basel-Stadt betreffen. Daneben haben auch im Berichtsjahr zahlreiche Mitglieder von der rechtlichen Beratung durch unser Sekretariat Gebrauch gemacht. Der BAV erfüllt seine Funktion als starker und kompetenter Personalverband erfolgreich und zur Zufriedenheit seiner Mitglieder. Rückblickend haben den BAV im Jahr 2018 insbesondere die folgenden Sachgebiete beschäftigt: Wiederum ein zentrales Thema bildete das nunmehr seit mehreren Jahren laufende Lohnprojekt Systempflege. Leider waren diverse vom BAV betreute Einspracheverfahren auch per Ende des Berichtsjahres noch bei den verschiedenen involvierten Instanzen hängig. Gesamthaft ist die Situation im Zusammenhang mit dem Projekt Systempflege äusserst unbefriedigend. Die lange Verfahrensdauer führt nebst dem Umstand, dass eine grosse Anzahl von Mitarbeitenden nach wie vor keine Gewissheit über die Einreihung ihrer Stelle hat, zu verschiedenen weiteren Problemen, auf welche im vorliegenden Jahresbericht näher eingegangen wird. Es ist zu hoffen, dass die Bearbeitung der Einspracheverfahren im Jahr 2019 nun definitiv abgeschlossen werden kann. Ebenfalls stark in Anspruch genommen hat die Verantwortlichen des BAV die von den Kantonsregierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft beabsichtigte Spitalfusion. Über weite Strecken des Berichtsjahres war der BAV, vertreten durch das Vorstandsmitglied Werner Weisskopf und den Sekretär Steven Hürlimann, als Teil der Arbeitnehmer-Delegation damit beschäftigt, mit den Arbeitgebervertretern einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das geplante Universitätsspital Nordwest auszuhandeln. Aufgrund des Nicht-zustande-Kommens der Spitalfusion ist der Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages schliesslich hinfällig geworden. Im Oktober des Berichtsjahres hat die Universität Basel öffentlich kommuniziert, dass den Mitarbeitenden – anders als den Angestellten der Verwaltung der beiden Trägerkantone – im Zuge der Umsetzung der ihr von den beiden Kantonsregierungen auferlegten Sparmassnahmen für das Jahr 2019 weder ein Stufenanstieg noch ein Teuerungsausgleich gewährt wird. Gemeinsam mit dem VPOD Region Basel hat der BAV deshalb gegen Ende des Berichtsjahres zunächst eine Protestnote verfasst und sodann eine Petition an den Universitätsrat lanciert.Wie der BAV im Februar 2019 zur Kenntnis nehmen musste, hat auch diese Petition den Universitätsrat leider nicht dazu bewegen können, auf die beschlossenen Massnahmen zurückzukommen. « Gesamthaft ist die Situation im Zusammenhang mit dem Projekt Systempflege äusserst unbefriedigend. »

8 9 Erfreut nahm der Vorstand des BAV am 19. Dezember 2018 vom Beschluss des Grossen Rates Kenntnis, dass den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ab 2019 ein allfälliger Teuerungsausgleich unter definitivem Verzicht auf die Verrechnung der kumulierten Negativteuerung der Jahre 2011 bis 2017 gewährt wird, auch wenn die Abstimmung denkbar knapp ausfiel. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGST hat sich der BAV im Berichtsjahr tatkräftig für die Gewährung eines Teuerungsausgleichs eingesetzt. Auch wenn die Pensionskasse im Jahr 2018 etwas weniger als beispielsweise im Vorjahr im Fokus stand, hat sich der Vorstand auch im Berichtsjahr intensiv mit der Thematik befasst. Es ist offensichtlich, dass das gesamte Vorsorgewesen eine der grossen Herausforderungen der nächsten Jahre unserer Gesellschaft sein und bleiben wird. Der BAV hat sich deshalb längst zum Ziel gesetzt, dieses Thema prioritär zu behandeln und sich in den entsprechenden Gremien einzubringen. Abschliessend danke ich an dieser Stelle allen Vorstandskolleginnen und –kollegen, dem Beirat sowie dem Sekretariat für ihr grosses Engagement. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wäre eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2018 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2018 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz für das Jahr 2018 relevante Teuerung betrug plus 1.1%. Trotz der positiven Teuerung blieben die Lohnansätze per 1. Januar 2018 unverändert. Dies weil die positive Teuerung von 1.1% mit der kumulierten negativen Teuerung der Jahre 2011 bis 2016 von insgesamt 2.3% verrechnet wurde. Der Regierungsrat hatte aber bereits im Dezember 2017 beschlossen, dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2019 zu beantragen, auf die weitere Verrechnung der verbleibenden kumulierten Minusteuerung von 1.2% zu verzichten (weitere Ausführungen hierzu siehe Seite 13). Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgte, blieben im Berichtsjahr auch die Ansätze für die Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen unverändert. Sie betrugen monatlich:

10 11 Kinderzulage CHF 200.— Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.— Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage cHF 411.— Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen cHF 538.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.— Lohnprojekt Systempflege Das seit mehreren Jahren andauernde Projekt Systempflege konnte auch im Berichtsjahr nicht abgeschlossen werden. Nachdem die Projektarbeit abgeschlossen worden war und der Regierungsrat über die definitiven Zuordnungen entschieden hatte, sind die neuen Stelleneinreihungen per 1. Februar 2015 in Kraft getreten. Als Folge dieser Einreihungen haben zahlreiche Mitarbeitende von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen. Zwischen Herbst 2015 und Sommer 2016 sind die entsprechenden Verfügungen ergangen.Von den rund 13’500 Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt, deren Stellen überführt worden sind, haben rund 900 Einsprache erhoben. Aufgrund der Menge der Einsprachen und der darauf jeweils folgenden Stellungnahme der Abteilung Vergütungsmanagement des Zentralen Personaldienstes ZPD ist die Bearbeitung stark in Verzug geraten; per Ende des Berichtsjahres ist in knapp der Hälfte der Fälle noch kein Einspracheentscheid ergangen. Der BAV begleitete und begleitet nach wie vor zahlreiche Einsprache- und Rekursverfahren, wobei sich gezeigt hat, dass die Einflussmöglichkeit der Mitarbeitenden auf die Lohneinreihung relativ gering ist. Dies liegt insbesondere an der Lohnsystematik selbst und dem damit einhergehenden Ermessen bei der Beurteilung der jeweiligen Anforderungen an eine bestimmte Stelle. Gesamthaft ist die Situation im Zusammenhang mit dem Projekt Systempflege äusserst unbefriedigend. Die lange Verfahrensdauer führt nebst dem Umstand, dass eine grosse Anzahl von Mitarbeitenden nach wie vor keine Gewissheit über die Einreihung ihrer Stelle hat, zu folgenden weiteren Problemen: 1. Seit der Überführung der Stellen sind per Ende des Berichtsjahres rund vier Jahre vergangen.Verschiedene Organisationseinheiten wurden in der Zwischenzeit reorganisiert oder befinden sich in entsprechenden Prozessen. Dies führt zu neuen oder geänderten Aufgaben für die betroffenen Mitarbeitenden. Solche Änderungen finden im Einspracheverfahren jedoch keine Beachtung. Sie sind unter Umständen im Rahmen einer Neubewertung der Stelle und somit in einem separaten Verfahren zu berücksichtigen. Im Rahmen der Einspracheverfahren betreffend Systempflege sind für die Stellenbewertung bzw. -einreihung lediglich die in der Stellenbeschreibung, welche als Grundlage für die Überführung diente, enthaltenen Aufgaben und Anforderungen massgebend. «Die Einfluss- möglichkeit der Mitarbeitenden auf die Lohn- einreihung ist relativ gering.»

12 13 2. Es ist für alle Betroffenen sehr schwierig, die damals massgebenden Umstände nach dieser langen Zeitspanne noch zu rekonstruieren. 3. Bei einer Gutheissung der Einsprache wird die entsprechende Lohndifferenz rückwirkend ausbezahlt. Dies führt aufgrund der Steuerprogression zu einer einmaligen steuerlichen Mehrbelastung. Diese ist umso höher, je länger das Verfahren dauert. Da man als Einsprecher keinen Einfluss darauf hatte, wann die Einsprache behandelt wurde, steht die Frage im Raum, ob diese steuerliche Auswirkung nicht gegen das Willkürverbot verstösst. Es ist zu hoffen, dass die Bearbeitung der Einspracheverfahren im Jahr 2019 vorangetrieben und das Projekt abgeschlossen werden kann. Teuerungsausgleich ab 2019 Der BAV setzte sich als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGST unter anderem auch im Berichtsjahr dafür ein, dass dem Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt ein Teuerungsausgleich gewährt wird. Gemäss § 22 des Lohngesetzes des Kantons Basel-Stadt werden die Lohnansätze jeweils auf den 1. Januar entsprechend dem Basler Index der Konsumentenpreise vom November des Vorjahres neu festgesetzt.Was im Falle einer negativen Teuerung geschieht und inwiefern und über welchen Zeitraum eine solche an eine nachfolgende positive Teuerung anzurechnen ist, lässt das Gesetz offen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat bis anhin den Grundsatz vertreten, dass eine negative Teuerung aus Vorjahren bei der Festlegung des Teuerungsausgleichs berücksichtigt wird. Er hat also auch dann keinen Teuerungsausgleich beantragt, wenn die Teuerung im massgeblichen Jahr zwar positiv war, die negative Teuerung der Jahre davor diese aber überwog. Die AGST vertritt seit jeher die Ansicht, dass diese Praxis rechtlich nicht haltbar ist. Seiner bisherigen Praxis entsprechend hat der Regierungsrat in das Budget des Jahres 2018 trotz einer Teuerung von 1.1% keinen Teuerungsausgleich eingestellt. Der Regierungsrat beschloss aber bereits im Dezember 2017, dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2019 zu beantragen, auf die weitere Verrechnung der verbleibenden kumulierten Minusteuerung von 1.2% zu verzichten, sodass die Kumulierung und Verrechnung einer allfälligen künftigen negativen Teuerung ab dem Jahr 2019 von neuem beginnen würde.

14 15 Der Entscheid über das Geschäft lag letztlich in der Budgetkompetenz des Grossen Rats. Die Finanzkommission beantragte dem Grossen Rat gemäss Kommissionsbeschluss vom 15. November 2018 mit 7:6 Stimmen, dass den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ab 2019 ein allfälliger Teuerungsausgleich unter definitivem Verzicht auf die Verrechnung der kumulierten Negativteuerung der Jahre 2011 bis 2017 von 1.2% gewährt wird. Im Rahmen der Grossratssitzung vom 19. Dezember 2018 hat der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrates mit 47 zu 46 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt und beschlossen, dass den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ab 2019 ein allfälliger Teuerungsausgleich unter definitivem Verzicht auf die Verrechnung der kumulierten Negativteuerung der Jahre 2011 bis 2017 von 1.2% gewährt wird. Die entsprechende Referendumsfrist ist am 9. Februar 2019 unbenutzt abgelaufen und der Beschluss des Grossen Rates somit in Rechtskraft erwachsen. Petition 40-Stunden Woche Zusammen mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände AGST zusammengeschlossenen Personalvertretungen hat der BAV im Jahr 2017 eine Petition für die Einführung einer 40-Stunden Woche lanciert. Dabei wurde der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt aufgefordert, die Basis der Wochenarbeitszeit des Kantonspersonals von 42 auf 40 Stunden zu senken und eine flexible Ausgestaltung vorzusehen. Die Kürzung der Arbeitszeit soll dabei bei gleichem Lohn und mit den dafür notwendigen zusätzlichen Stellen erfolgen (siehe hierzu Jahresbericht des BAV 2017). Mit Enttäuschung hat die AGST Ende Januar des Berichtsjahres vom abschlägigen Regierungsratsentscheid zur eingereichten Petition für die 40-Stunden-Woche Kenntnis genommen. Die in der AGST zusammengeschlossenen Personalvertretungen haben die Stellungnahme des Regierungsrates eingehend geprüft und ihre gemeinsame Haltung dazu in einer schriftlichen Replik festgehalten. Trotz der Absage des Regierungsrates bleibt das von Seiten der Staatspersonalverbände eingebrachte Anliegen für eine Senkung der Wochenarbeitszeit weiter bestehen. Die AGST hält an ihrem von über 5300 Petentinnen und Petenten mitgetragenen Begehren fest und behält sich vor, es unter anderen Umständen gezielt wieder vorzubringen.

16 17 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Die öffentlich-rechtlichen Spitäler Universitätsspital Basel USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK wurden per 1. Januar 2012 verselbständigt und nach einer Übergangsfrist von vier Jahren unterstehen die Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Die Anstellungsbedingungen sind seither für einen Grossteil der Mitarbeitenden in den Grundzügen in einem Gesamtarbeitsvertrag GAV geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler.Wie sich bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des GAV abgezeichnet hatte, veränderte sich aufgrund der Verselbständigung für die Mitarbeitenden zumindest im Bereich der Anstellung nicht sehr viel. Daran hat sich auch im Berichtsjahr nichts geändert. Im Berichtsjahr sind wiederum die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV hat dabei in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf aktiv mitgewirkt. Es konnten jedoch keine befriedigenden Ergebnisse erzielt werden: Im Universitätsspital beträgt die Lohnsummenerhöhung für das Jahr 2019 0.7%, in den UPK rund 0.5%. In der Universitären Altersmedizin Felix Platter fand gar keine Lohnsummenerhöhung statt. Der allgemeine Spardruck in den Spitälern ist beim Personal deutlich spürbar. Im Februar 2018 haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Staatsverträge für die Umsetzung der gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel unterzeichnet. Die Staatsverträge regeln die konkrete Ausgestaltung der beiden Teilprojekte Gemeinsame Gesundheitsversorgung und Gemeinsame Spitalgruppe zwischen dem Universitätsspital Basel USB und dem Kantonsspital Baselland KSBL. Die beiden Spitäler hätten zum sogenannten Universitätsspital Nordwest in Form einer Aktiengesellschaft fusioniert werden sollen, welches per 1. Januar 2020 seinen Betrieb hätte aufnehmen sollen. Im Rahmen der Volksabstimmungen vom 10. Februar 2019 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft den Staatsvertrag über das gemeinsame Spital zwar mit 66.63 Prozent angenommen, die Stimmenden im Kanton Basel-Stadt haben ihn jedoch mit 55.95 Prozent abgelehnt. Damit kam die Spitalfusion nicht zustande, denn dafür hätte der Staatsvertrag in beiden Kantonen angenommen werden müssen. Die von den beiden Kantonsregierungen beabsichtigte Spitalfusion hat die Verantwortlichen des BAV im Berichtsjahr stark in Anspruch genommen. Seit einer Kickoff-Sitzung im April 2018 war der BAV, vertreten durch das Vorstandsmitglied Werner Weisskopf und den Sekretär Steven Hürlimann, als Teil der Arbeitnehmer-Delegation damit beschäftigt, mit den Arbeitgebervertretern einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das geplante Universitätsspital Nordwest auszuhandeln. Zum Zeitpunkt der Volksabstimmungen in den beiden Kantonen vom 10. Februar 2019 waren die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Nicht-zustande-Kommens der Spitalfusion ist der Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages hinfällig geworden. «Der allgemeine Spardruck in den Spitälern ist beim Personal deutlich spürbar. »

18 19 Die Universität Mit den Parlamentsbeschlüssen der Trägerkantone zur Leistungsperiode 2018 bis 2021 wurde die Universität Basel verpflichtet, das Ausgabenniveau bis 2021 zu senken und gleichzeitig unvermeidliche Mehrkosten durch Sparmassnahmen abzufangen. Die Einsparungen von total 80 Millionen Franken werden von der Universität mit einem Bündel von Massnahmen umgesetzt und treffen das Personal in verschiedener Hinsicht. Einerseits ist der Spardruck und die damit verbundenen Unsicherheiten im Arbeitsalltag deutlich spürbar; die Belastung steigt. Andererseits wurde im Oktober des Berichtsjahres öffentlich kommuniziert, dass den Mitarbeitenden der Universität – anders als den Angestellten der Verwaltung der beiden Trägerkantone – für das Jahr 2019 weder ein Stufenanstieg noch ein Teuerungsausgleich gewährt wird. Der BAV hat deshalb im Oktober 2018 zusammen mit dem VPOD Region Basel eine Protestnote zuhanden des Universitätsrates, der Rektorin und des Verwaltungsdirektors verfasst, mit welcher für das Personal eine Abwägung folgender Punkte gefordert wurde: 1. Die reguläre Anhebung der Stufe für 2019. 2. Ein angemessener Teuerungsausgleich wie in den beiden Trägerkantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. 3. Die Neutralisierung der aufgelaufenen Minusteuerung wie bei den Angestellten des Kantons Basel-Stadt. Nachdem den Sozialpartnern seitens des Verwaltungsdirektors der Universität Basel mitgeteilt wurde, dass sich diese Forderungen für das Jahr 2019 nicht umsetzen lassen würden, lancierten der VPOD Region Basel und der BAV im November 2018 eine Petition an den Universitätsrat. Innerhalb von knapp sechs Wochen kamen 770 Unterschriften zusammen. Die Übergabe an den Universitätsrat erfolgte am 17. Dezember 2018 und es wurde für das Personal der Universität Basel Folgendes gefordert: 1. Die reguläre Anhebung der Stufe für 2019 für alle. Mindestens aber für die Mitarbeitenden bis und mit Lohnklasse 11. 2. Ein angemessener Teuerungsausgleich, wie er für das Personal der beiden Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt geplant ist. 3. Eine Neutralisierung statt einer Verrechnung der aufgelaufenen Minusteuerung. Wie die Sozialpartner im Februar 2019 zur Kenntnis nehmen mussten, hat auch die vorerwähnte Petition den Universitätsrat nicht dazu bewogen, auf die beschlossenen Massnahmen zurückzukommen. Weitere aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gespräche zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war.

20 21 Weitere angeschlossene Institutionen Neben den vorgenannten Spitälern und der Universität unterstützt der BAV auch Mitglieder, die bei weiteren angeschlossenen Institutionen wie dem Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB, dem Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel UZB, den Industriellen Werken Basel IWB, den Basler Verkehrs-Betrieben BVB, der Bürgergemeinde Basel-Stadt und den Gemeinde Riehen und Bettingen tätig sind. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit dem Zentralen Personaldienst ZPD und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit dem Zentralen Personaldienst ZPD statt. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog und Vertretern des ZPD, hatten als Hauptthemen das vom Regierungsrat initiierte Projekt Human Resources Management HRM 2020, die Pensionskasse Basel-Stadt, den Teuerungsausgleich für das Staatspersonal, das Lohnprojekt Systempflege sowie Lohnnebenleistungen in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Sachleistungen für die Mitarbeitenden (sogenannte Fringe Benefits ) zum Inhalt. Darüber hinaus wurden allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel-Stadt behandelt. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann ( Leiterin des ZPD) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und stellvertretender Leiter des ZPD). Als Vertreter des BAV fungierte Vizepräsident Andreas Reyes. Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere im Rahmen der Behandlung individueller Rechtsschutzfälle. Per Drucklegung des Jahresberichtes waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Markus Rümmele Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Bettina Ritz inkl. Staatsanwaltschaft Präsidialdepartement und Gerichte Sibylle Blum Departement für Wirtschaft, Sybil Schweiss Soziales und Umwelt Autonome Institutionen Universitätsspital USB Eleonora Riz à Porta Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Anke Höster-von Moock Universitäre Altersmedizin Felix Platter Thomas Schmidiger Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB Sandro Burkhardt Bürgergemeinde Basel-Stadt Yvette Oeschger Industrielle Werke Basel IWB Thomas Hochstrasser (a.i.) Universität Basel Reto Jeker Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände AGST. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen Themen im vergangenen Jahr war es einmal mehr sehr wichtig, dass

«Der BAV erfüllt seine Funktion als starker und kompetenter Personal- verband erfolgreich und zur Zufriedenheit seiner Mitglieder. »

24 25 sich die Personalverbände des Kantons Basel-Stadt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft treffen und die einzelnen Meinungen absprechen konnten. Am 19. September 2018 hat die AGST unter dem Titel «Service Public trifft Politik – Austausch zwischen Auftraggebenden und Ausführenden» einen Apéro durchgeführt, zu welchem der Regierungsrat, die Mitglieder des Grossen Rates sowie Vertreter der Pensionskasse Basel-Stadt, des Zentralen Personaldienstes und der Wirtschaftsverbände eingeladen waren. In der AGST zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende acht Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband städtische Verkehrsbetriebe PSVB Polizeibeamten-Verband PBVB Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel VPOD Region BS Die AGST wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Als Vizepräsident amtete der Vizepräsident des BAV, Vorstandsmitglied Andreas Reyes. Das Sekretariat der AGST wurde im Berichtsjahr von Frau Kerstin Wenk (VPOD Region Basel) betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel ARB. Die ARB setzt sich aus nunmehr neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedenen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt. Der Verbandssekretär ist seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig und verfügt somit über das nötige Fachwissen. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben, sofern sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt. «Ebenfalls rege genutzt wird der Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. »

26 27 Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz an, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war ebenfalls regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Der BAV begleitete auch im Berichtsjahr zahlreiche Einsprache- und Rekursverfahren im Zusammenhang mit dem Lohnprojekt Systempflege. Regelmässig war auch die Anpassung der Stellenbeschreibung Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat, insbesondere im Rahmen von Reorganisationen. Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten mit Vorgesetzten: Auch bei Konflikten mit Vorgesetzten ersuchten zahlreiche Mitglieder beim Sekretär um Rat und Rechtsschutz. Anfragen im Zusammenhang mit der Pensionierung: Regelmässig hatten Mitglieder auch Fragen zur Pensionierung, häufig im Zusammenhang mit einer geplanten vorzeitigen Pensionierung. Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Sekretär und Anwalt des Verbands eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erb- und Vertragsrecht. 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Rund 45 Pensionierte des BAV durften am 7. Juni 2018 unter der Leitung und reibungslosen Organisation von Frau Paula Vicentini einen wunderschönen Tag geniessen. Höhepunkte waren dabei nach einer Fahrt durch den Kanton Aargau das Mittagessen im Restaurant Chnuschper-Hüsli auf der Buchenegg hoch über dem Zürichsee sowie der Stadtbummel in Zug samt Spaziergang am See. Besonders begeistert waren die Teilnehmenden vom Ambiente und dem guten Essen im Restaurant Chnuschper-Hüsli. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 30. Mai 2018 in den Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel statt. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Nachtessen im Restaurant Centrino serviert. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel.

28 29 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Rund 80 Mitglieder und Gäste nahmen an der diesjährigen Mitgliederversammlung des BAV teil, welche am 30. Mai 2018 wiederum in den Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel stattfand. Neben den ordentlichen Traktanden wie die Präsentation und Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung sowie Budget waren im statutarischen Teil auch drei Verabschiedungen aus dem Vorstand sowie eine Neuwahl vorzunehmen. Im Anschluss an die ordentlichen Traktanden hielt Frau Prof. Dr. rer. nat. Julia Wolf ein Referat zum Thema Ethik im Spannungsfeld von Krankheit und Gesundheit . Wie üblich wurde der Jahresbericht vom damaligen Sekretär des Verbandes, Dr. Georg Schürmann, verfasst. Der Präsident des BAV, Herr Dr. Gregor Thomi, führte durch den Text des Jahresberichtes, welcher einstimmig von den Mitgliedern genehmigt wurde. Gesondert und ausführlicher ging der Präsident auf die Themen Systempflege, Umsetzung des Gesamtarbeitsvertrages GAV für die Spitäler und die Pensionskasse Basel-Stadt ein. Auch die üblichen ordentlichen Traktanden wie die Erfolgsrechnung und Bilanz per 31. Dezember 2017 sowie das Budget 2018 wurden von der Mitgliederversammlung genehmigt und dem Vorstand bezüglich der Erfolgsrechnung und der Bilanz vollumfänglich Décharge erteilt. Der Mitgliederbeitrag in der Höhe von CHF 160.00 für Aktive sowie CHF 80.00 für Pensionierte und Lehrlinge wurde auch für das Jahr 2019 beibehalten. Im Berichtsjahr hatte der BAV namhafte Rücktritte aus dem Vorstand zu verzeichnen: Edith Holsboer ist seit dem Jahr 1992 Mitglied im BAV und war seit 2011 Mitglied im Vorstand. Beruflich war sie lange Jahre tätig als Chefärztin im Zentrum für Affektive-, Stress- und Schlafstörungen ZASS und im Zentrum für Alterspsychiatrie ZAP der Erwachsenenpsychiatrie, als Leiterin im Zentrum für Schlafmedizin der Basler Universitätskliniken. Ebenfalls aus dem Bereich der Spitäler und ebenfalls aus den UPK verliess Christine Schneider den Vorstand. Sie ist seit dem Jahre 2011 Mitglied im BAV und war seit 2014 Mitglied im Vorstand. Gerade in den Zeiten der Verselbstständigung der Spitäler war es für den Vorstand und den gesamten Verband wichtig, direkte Ansprechpersonen aus dem Gesundheitsbereich zu haben. Edith Holsboer und Christine Schneider haben diese Aufgabe – zusammen mit dem im USB tätigen Werner Weisskopf – bestens gewährleistet. Erfreulicherweise konnte für die so entstandene Vakanz aus dem Bereich Spitäler eine Nachfolge gefunden werden. Frau Prof. Dr. Anne Eckert ist seit über 10 Jahren Mitglied im BAV und seit 15 Jahren in den UPK als Leiterin des Neurobiologischen Labors tätig. Die Mitgliederversammlung hat Frau Eckert einstimmig gewählt. Neben den vorgenannten beiden Vorstandsmitgliedern beendete per 30. Juni 2018 auch der langjährige Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann, seine Tätigkeit für den BAV. Nach 15

30 31 Jahren im Amt und 18-jähriger Tätigkeit als selbständiger Anwalt hat sich Dr. Georg Schürmann entschlossen, eine berufliche Veränderung vorzunehmen: Seit dem 1. August 2018 fungiert er als einer der Gerichtspräsidenten beim Zivilgericht Basel-Stadt, womit auch die Beendigung der Tätigkeit als Sekretär des BAV einherging. Die Sekretariatsgeschäfte des BAV werden seit dem 1. Juli 2018 von MLaw Steven Hürlimann, Advokat, geführt. Steven Hürlimann ist seit dem Jahre 2014 in der gleichen Anwaltsgemeinschaft als Partner tätig, wie dies bereits sein Vor- und auch sein Vorvorgänger Dr. Claudius Alder waren. Somit wurde das jahrzehntelange Konzept des BAV, das Sekretariat in einer Anwaltskanzlei zu betreiben, beibehalten.Gerade der Umstand des gleichbleibenden Domizils des Verbandes und der damit einhergehende Know-how-Transfer vereinfachte die Übergabe des Sekretariats um ein Vielfaches und stellte sicher, dass die Beratung der Mitglieder ohne Lücke gewährleistet ist. Daneben waren keine Mutationen im Vorstand zu verzeichnen, so dass sich der Vorstand des BAV per Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammensetzt: Dr. Gregor Thomi Präsident Andreas Reyes Vizepräsident Patrizia Bardelli Finanzen Steven Hürlimann Sekretär Dr. Markus Dürrenberger Prof. Dr. Anne Eckert Christian Heim Werner Weisskopf Ruth Wolf Von der Mitgliederversammlung neu in den Beirat gewählt wurde Frau Michèle Runco, Mitarbeiterin im Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Abteilung Sucht. Als Revisoren für das Jahr 2018 wurden Frau Tanja Antener und Herr Bert Noy, als Ersatzrevisor Herr Peter Arnosti gewählt. Im Anschluss an die ordentlichen Traktanden referierte Frau Dr. rer. nat. Julia Wolf zum Thema Ethik im Spannungsfeld von Krankheit und Gesundheit. Die interessanten Ausführungen über den Umgang mit Krankheiten bzw. damit in Zusammenhang stehenden Lebensweisen führten auch beim anschliessenden traditionellen Nachtessen zu anregenden Gesprächen. Vorstand In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 haben gesamthaft zehn Vorstandssitzungen stattgefunden. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen externen Gremien (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände, Sozialpartnergespräche, ZPD-Gespräche) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts wurden im Berichtsjahr geleitet von den Vorstandsmitgliedern: 1 Ressort Public Relations Ruth Wolf 2 Ressort Personalrecht Christian Heim 3 Ressort Versicherungen Dr. Markus Dürrenberger 4 Ressort Finanzen Patrizia Bardelli

32 33 Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat des BAV. Unter dem Präsidium von Birgitte Wittlin, die auch Einsitz in den jeweiligen Sitzungen des Vorstands hatte, wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Per Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat wie folgt zusammen: Birgitte Wittlin Präsidentin Roger Chitvanni Florim Ferati Thomas Mohler Michèle Runco Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählte am Ende des Berichtsjahres vier Ehrenmitglieder: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001 Vizepräsident BAV 2001 - 2006 Kommissionen und Gremien Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände AGST ausgeübt. Der BAV war im Berichtsjahr in folgenden Gremien durch Vorstandsmitglieder und/oder den Sekretär vertreten: Personalrekurskommission Christian Heim AGST und Sozialpartnerschaftsgespräche Andreas Reyes ( Vizepräsident BAV ) Verwaltungsrat Pensionskasse BS Dora Weissberg Vorsorgekommission Pensionskasse BS UPK Dr. Markus Dürrenberger Überführungskommission ( Systempflege ) Christian Heim Einsitz im Vorstand der arb Sekretär Arbeitnehmerdelegation GAV Spitäler Werner Weisskopf Dr. Georg Schürmann / Steven Hürlimann ( Sekretär ) Arbeitnehmerdelegation Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger Arbeitnehmerdelegation IWB Sekretär Personalkommission Universitätsspital Werner Weisskopf Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV Der BAV ist auf nationaler Ebene dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV angeschlossen. Die Delegiertenversammlung des ZV fand im Berichtsjahr am 4. Mai in Grenchen statt. Im Zentrum der Delegiertenversammlung standen die Diskussionen um das vom Vorstand erarbeitete Positionspapier zur Altersvorsorge 2020, die Verabschiedungen aus dem Vorstand und der Geschäftsleitung sowie die Gesamterneuerungswahlen.Thema des Tagungsreferats war das Abstimmungsverhalten bei Volksinitiativen und die Analyse, wer bei welchen Vorlagen, etwa jener über den Ausbau des Service public, wie abgestimmt hat. An der Fachtagung in Brunnen vom 29. und 30. November 2018 haben sich die Referenten ganz verschiedenen Themen angenommen – aber alles mit Blick auf den

34 35 öffentlichen Dienst. Es wurden Themen wie «Wieviel Arbeit braucht der Mensch», «Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst», «100 Jahre Landesstreik» oder die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeberin diskutiert. 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2018 2017 Total per 31.12. 1242 1349 Todesfälle Im Berichtsjahr 2018 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Altermatt, Albert pensioniert Baumann, Paul pensioniert Buser, Margrith pensioniert Flubacher, Hans-Peter pensioniert Frei, Otto pensioniert Gautschi, Willi pensioniert Gröhbiel, Jules pensioniert Jäggin, Ottilia pensioniert Koller, Herbert pensioniert Regenass, Eva pensioniert Werber, Walter pensioniert Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren. 8. Ausblick 2019 Der BAV wird auch im Jahr 2019 in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsverhältnisse für das Personal des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen tätig sein. Wir gehen davon aus, dass neben wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen auch im kommenden Jahr das Lohnprojekt Systempflege die Verantwortlichen des BAV stark beanspruchen wird. Sodann dürften die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen, insbesondere auch aufgrund des vom Regierungsrat initiierten Projekts HRM 2020, zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören. 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Seit dem 1. Juli 2018 fungiere ich als Sekretär des BAV. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Vorstand des BAV herzlich dafür bedanken, dass man mich mit dieser verantwortungsvollen, spannenden und vielseitigen Aufgabe betraut hat. Grosser Dank gebührt auch meinem Vorgänger Dr. Georg Schürmann, der mich schrittweise an meine neue Aufgabe herangeführt hat. Gerade der Umstand, dass wir bis zu seinem Ausscheiden aus der Advokatur in der gleichen Anwaltskanzlei tätig waren, vereinfachte die Übergabe der Sekretariatsgeschäfte und stellte sicher, dass die Beratung der Mitglieder ohne Lücke gewährleistet war. Die Fussstapfen, in die ich getreten bin, sind gross – Dr. Georg Schürmann hat den BAV in den letzten 15 Jahren massgeblich geprägt.

36 37 Das Sekretariat des BAV war auch im Jahr 2018 stark mit der Behandlung von Anfragen, Einsprachen und Rekursen im Zusammenhang mit dem Lohnprojekt Systempflege befasst. Zwar konnten im Berichtsjahr einige vom Sekretariat betreute Einsprache- und Rekursverfahren abgeschlossen werden; diverse Verfahren sind jedoch nach wie vor hängig. Stark in Anspruch genommen hat die Verantwortlichen des BAV sodann die von den Kantonsregierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft beabsichtigte Spitalfusion. Die mit den Arbeitgebervertretern als Teil der Arbeitnehmer-Delegation geführten GAV-Verhandlungen waren sehr zeitintensiv. Erfreut zur Kenntnis genommen hat der BAV am Ende des Berichtsjahrs, dass den Angestellten der Verwaltung des Kantons für das Jahr 2019 ein Teuerungsausgleich gewährt wird. Sorgen bereiten dem Vorstand des BAV hingegen insbesondere die Entwicklungen bei der Universität Basel: Anders als den Angestellten der Verwaltung der beiden Trägerkantone wurde den Mitarbeitenden der Universität für das Jahr 2019 weder ein Stufenanstieg noch ein Teuerungsausgleich gewährt. Ein Hauptteil der Sekretariatsarbeit bestand im Berichtsjahr wiederum in der rechtlichen Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Nebst der Beratung und Vertretung von Mitgliedern im Zusammenhang mit dem Lohnprojekt Systempflege sowie der Beantwortung allgemeiner Rechtsfragen betreffend das Arbeitsverhältnis stand insbesondere auch die Beratung von Mitgliedern bei Konflikten mit Vorgesetzten im Vordergrund. Abschliessend möchte ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV meinen Dank aussprechen. Sie haben mit ihrer Erfahrung und ihrem grossen Engagement auch im Jahr 2018 einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass der BAV die Interessen seiner Mitglieder hat wahrnehmen können. MLaw Steven Hürlimann, Advokat Sekretär 10. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Kontaktmöglichkeit via E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Telefax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband BAV können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV Info, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz ZV, orientieren wir unsere Mitglieder mit monatlichen Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt. «Dr. Georg Schürmann hat den BAV in den letzten fünfzehn Jahren massgeblich geprägt.»

38 39 Einnahmen in CHF 2018 2017 Mitgliederbeiträge 148’367.20 146’635.88 Mitgliederbeiträge UKBB 6’749.60 1’235.20 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 21’770.80 20’750.— Solidaritätsbeiträge GAV 23’450.— 22’768.— Spenden 590.— Zinsen 40.60 123.95 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1’995.00 Total Einnahmen 200’378.20 194’098.03 Ausgaben in CHF 2018 2017 Personalaufwand 150’200.80 135’058.30 Sekretariat 156’000.80 125’758.30 Vorstand/Beirat 9’200.00 9’300.— Rückstellung Systempflege -15’000.00 Verbände 16’711.45 17’683.— Zentralverband 14’117.00 13’814.— Arbeitsgemeinschaft AGST 2’444.45 1’675.— Angestelltenvereinigung Region BS 150.00 2’194.— Verwaltungsaufwand 24’244.22 13’916.13 Porti, Telefon 1’053.05 1’912.55 Post- und Bankspesen 1’407.02 1’037.73 Drucksachen 7’717.80 5’584.85 Büromaterial 192.30 381.— Buchführungs- u. Beratungsaufwand 4’757.65 Büromaschinen/EDV-Unterhalt 9’116.40 5’000.— Aktivitäten 13’079.05 13’109.85 Homepage 600.00 4’203.80 Veranstaltungen 7’918.55 5’961.85 Pensioniertenveranstaltungen 4’286.00 2’944.20 Präsente 274.50 Übriger Aufwand -4’631.90 353.95 Steuern -4’880.00 Abschreibungen Büromaschinen 248.10 353.95 Total Ausgaben 199’603.62 180’121.23 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss 774.58 13’976.80 Bilanzsumme 200’378.20 194’098.03 in CHF 2018 2017 Aktiven Kasse 0.— 0.— Postkonto 40-3812-0 151’186.28 129’667.70 BKB Depotkonto 36’071.39 36’133.09 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds 124’106.71 124’066.11 Büromaschinen 460.70 708.80 Total Aktiven 311’825.08 290’575.70 Passiven Kreditoren 828.90 867.40 Transitorische Passiven 93’059.40 72’546.10 Kapital 70’392.18 70’392.18 Aktionsfonds I 113’908.80 113’908.80 Gewinnvortrag 32’861.22 18’884.42 Jahresergebnis (Gewinn) 774.58 13’976.80 Total Passiven 311’825.08 290’575.70 11. Bilanz per 31. Dezember 2018 12. Erfolgsrechnung 2018

40 41 Einnahmen in CHF 2019 2018 Mitgliederbeiträge 149’000 147’000 Mitgliederbeiträge UKBB 6’700 1’300 Mitgliederbeiräge UPK, USB und FPS 21’500 20’000 Ertrag Solidaritätsbeiträge GAV 23’400 22’500 Spenden 1’000 1’000 Zinsen 40 200 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 0 2’000 Total Einnahmen 201’640 194’000 13. Budget 2019 Ausgaben in CHF 2019 2018 Personalaufwand 145’000 136’000 Sekretariat 135’000 126’000 Vorstand/Beirat 10’000 10’000 Verbände 18’700 18’100 Zentralverband 14’000 14’000 Arbeitsgemeinschaft AGST 2’500 1’900 Angestelltenvereinigung Region BS 2’200 2’200 Verwaltungsaufwand 18’800 14’300 Porti, Telefon 1’900 1’900 Post- und Bankspesen 1’000 1’000 Drucksachen 6’000 6’000 Büromaterial 400 400 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 4’500 EDV-Unterhalt 5’000 5’000 Aktivitäten 15’700 15’700 Werbung 1’000 1’000 Homepage 4’500 4’500 Veranstaltungen 6’000 6’000 Präsente 500 500 Pensioniertenveranstaltungen 3’700 3’700 Übriger Aufwand 2’600 2’600 Übriger Aufwand 1’250 1’250 Abschreibungen Büromaschinen 350 350 Debitorenverlust 1’000 1’000 Total Ausgaben 200’800 186’700 Einnahmen/Ausgaben-Überschuss 840 7’300 Bilanzsumme 201’640 194’000

Gestaltung: Riomedia Communication Gmbh, Basel Druck: Steudler Press Ag, Basel

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 359 4052 Basel Tel. 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch

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