24 25 sich die Personalverbände des Kantons Basel-Stadt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft treffen und die einzelnen Meinungen absprechen konnten. Am 19. September 2018 hat die AGST unter dem Titel «Service Public trifft Politik – Austausch zwischen Auftraggebenden und Ausführenden» einen Apéro durchgeführt, zu welchem der Regierungsrat, die Mitglieder des Grossen Rates sowie Vertreter der Pensionskasse Basel-Stadt, des Zentralen Personaldienstes und der Wirtschaftsverbände eingeladen waren. In der AGST zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende acht Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verein KV Personalverband städtische Verkehrsbetriebe PSVB Polizeibeamten-Verband PBVB Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK SYNA - die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel VPOD Region BS Die AGST wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Als Vizepräsident amtete der Vizepräsident des BAV, Vorstandsmitglied Andreas Reyes. Das Sekretariat der AGST wurde im Berichtsjahr von Frau Kerstin Wenk (VPOD Region Basel) betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel ARB. Die ARB setzt sich aus nunmehr neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in verschiedenen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt. Der Verbandssekretär ist seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig und verfügt somit über das nötige Fachwissen. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben, sofern sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt. «Ebenfalls rege genutzt wird der Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. »
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