Baselstädtischer AngestelltenVerband 2019 Jahresbericht und Jahresrechnung
1 Seiten 9–12 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg — Familien- und Unterhaltszulagen Lohnprojekt Systempflege Pensionskasse Basel-Stadt 2 Seiten 12–16 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Die Universität Weitere angeschlossene Institutionen 3 Seiten 17–20 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4–5 Seiten 20–25 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Mitgliederversammlung 6 Seiten 25–31 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV 7–13 Seiten 32–41 Mitglieder Ausblick 2020 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Bilanz, Erfolgsrechnung und Budget
6 7 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Der BAV hat sich auch im Berichtsjahr 2019 tatkräftig für die Belange seiner Mitglieder eingesetzt. Durch den Einsitz in verschiedenen Gremien hatte der BAV die Möglichkeit, auf mehreren Ebenen Einfluss auf Themata zu nehmen, die das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis im Kanton Basel-Stadt betreffen. Rückblickend haben den BAV im Jahre 2019 insbesondere die folgenden Sachgebiete beschäftigt: Ein zentrales Thema bildete wiederum das nunmehr seit mehreren Jahren laufende Lohnprojekt Systempflege. Ein Grossteil der vom BAV betreuten Einsprache- und Rekursverfahren konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. In vereinzelten Verfahren war jedoch auch per Ende des Berichtsjahres noch kein Einspracheentscheid ergangen oder es war noch ein Rekurs am Verwaltungsgericht hängig. Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, dass die Einspracheverfahren im Berichtsjahr stark vorangetrieben wurden. Gemeinsam mit den übrigen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt) ist der BAV dabei, eine Strategie für zukünftige Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu erarbeiten. Im Berichtsjahr sind im Rahmen der Sozialpartnergespräche bereits folgende Forderungen bei der Regierung deponiert worden: • 2% Reallohnerhöhung • Job-Ticket für den Öffentlichen Verkehr • Lunch-Checks (Vergünstigungen für Verpflegung) Die AGSt wird die vorerwähnten Forderungen weiterverfolgen und versuchen, diese im Verlaufe des Jahres 2020 zu realisieren. Am 12. November 2019 – und somit kurz vor Ende des Berichtsjahres – hat die Pensionskasse Basel-Stadt PKBS bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, den technischen Zinssatz aufgrund des tiefen Zinsniveaus per 1. Januar 2020 von 2.5 Prozent auf 2.25 Prozent zu senken. Letztmals hatte die PKBS mit Wirkung auf den 1. Januar 2019 den technischen Zinssatz von 3.0 auf 2.5 Prozent gesenkt. Auch wenn die Pensionskasse im Jahr 2019 etwas weniger im Fokus stand, hat sich der Vorstand auch im Berichtsjahr intensiv mit der Thematik befasst. Es ist offensichtlich, dass das gesamte Vorsorgewesen eine der grossen Herausforderungen unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren bleiben wird. Der BAV hat sich deshalb längst zum Ziel gesetzt, dieses Thema prioritär zu behandeln und sich in den entsprechenden Gremien einzubringen. Die von den beiden Kantonsregierungen beabsichtigte Spitalfusion hat die Verantwortlichen des BAV insbesondere im Jahr 2018, aber auch noch zu Beginn des Jahres 2019 stark in Anspruch genommen. Aufgrund des Nicht-zustande-Kommens der Spitalfusion ist der Abschluss eines neuen Gesamtarbeits- « Der BAV hat sich auch 2019 tatkräftig für die Belange seiner Mitglieder eingesetzt. »
8 9 vertrages hinfällig geworden und der bisherige GAV, der am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, gilt somit für einen Grossteil der Mitarbeitenden des USB weiterhin. Gemäss den Rückmeldungen, die der BAV erhalten hat, sind die Mitarbeitenden des USB grossmehrheitlich erleichtert, dass es nicht zur Spitalfusion gekommen ist. Sorge bereitet den Verantwortlichen des BAV die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der öffentlichen Spitäler im Kanton Basel-Stadt – diese hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung nach wie vor hinterher. Des Weiteren haben auch im Berichtsjahr zahlreiche Mitglieder von der rechtlichen Beratung durch unser Sekretariat Gebrauch gemacht. Der BAV erfüllt seine Funktion als starker und kompetenter Personalverband erfolgreich und zur Zufriedenheit seiner Mitglieder. Abschliessend danke ich an dieser Stelle allen Vorstandskolleginnen und –kollegen, dem Beirat sowie dem Sekretariat für ihr grosses Engagement. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wäre eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2019 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2018 hat der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrates zugestimmt, den Teuerungsausgleich vollumfänglich auszurichten. Somit wurde auf die Verrechnung der aufgelaufenen Minusteuerung von 1.2 Prozent verzichtet. Entsprechend wurden die Lohnansätze per 1. Januar 2019 an die Teuerung angepasst. Die dabei gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug plus 1.1 Prozent. Die Anpassung der Lohnansätze per 1. Januar 2019 richtete sich nach der im Lohngesetz festgelegten degressiven Skala: Der Teuerungsausgleich erfolgte in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 Prozent und ab Lohnklasse 9 bis 28 degressiv bis auf 65 Prozent. Familien- und Unterhaltszulagen Nebst den Lohnansätzen (siehe Ausführungen oben) wurden per 1. Januar 2019 auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen an die Teuerung angepasst. Die Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen blieben im Berichtsjahr jedoch unverändert. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr:
11 10 Kinderzulage CHF 200.— Ausbildungszulage ( ab dem 16. Altersjahr ) CHF 250.— Unterhaltszulage bei 1 Familienzulage cHF 415.50 Unterhaltszulage bei 2 Familienzulagen CHF 508.25 Unterhaltszulage bei 3 Familienzulagen cHF 544.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Familienzulagen CHF 572.25 Lohnprojekt Systempflege Der BAV hat in den letzten Jahren in den Jahresberichten und der ZV Info regelmässig über das Lohnprojekt Systempflege und die – insbesondere aufgrund der langen Dauer der Einspracheverfahren – damit verbundenen Probleme berichtet. Ein Grossteil der vom BAV betreuten Einsprache- und Rekursverfahren konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. In vereinzelten Verfahren war jedoch auch per Ende des Berichtsjahres noch kein Einspracheentscheid ergangen oder es war noch ein Rekurs am Verwaltungsgericht hängig. Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, dass die Einspracheverfahren im Berichtsjahr stark vorangetrieben wurden. Gemäss einer von Human Resources Basel-Stadt HR BS1 veröffentlichten Statistik waren per 31. Dezember 2019 (nur) noch 27 der ursprünglich 847 eingegangenen Einsprachen in Bearbeitung. Zudem waren per Stichtag 31. Dezember 2019 22 Rekurse gegen Einspracheentscheide am Verwaltungsgericht hängig. Per Ende des Jahres 2019 wurde die vom Regierungsrat eingesetzte Überführungskommission aufgelöst. Diese paritätisch zusammengesetzte Kommission hatte im Rahmen des Lohnprojekts Systempflege den Auftrag, den Regierungsrat bei der Behandlung von Einsprachen gegen die Zuordnung von Stellen auf die neue Richtposition zu beraten. Die verbliebenen Einsprachen werden von der Begutachtungskommission behandelt. Pensionskasse Basel-Stadt Am 12. November 2019 – und somit kurz vor Ende des Berichtsjahres – hat die Pensionskasse Basel-Stadt PKBS bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, den technischen Zinssatz aufgrund des tiefen Zinsniveaus per 1. Januar 2020 von 2.50 Prozent auf 2.25 Prozent zu senken. Dies unter Berücksichtigung der Vorgabe, den empfohlenen technischen Zinssatz in einem Zeitraum von längstens 7 Jahren zu erreichen. Letztmals hatte die PKBS mit Wirkung auf den 1. Januar 2019 den technischen Zinssatz von 3.0 auf 2.5 Prozent gesenkt (siehe hierzu Jahresbericht 2017 des BAV, S. 12 f.). Die Senkung per 1. Januar 2020 um die nächsten 0.25 Prozentpunkte führt zu einem entsprechenden Anstieg der Rentenkapitalien, welcher gemäss Mitteilung der PKBS durch die bisher gute Performance finanziert sei. Die laufenden Rentenleistungen, die geltende Umwandlungssatzregelung sowie die bis am 31. Dezember 2021 wirksame Übergangslösung sind gemäss Mitteilung der PKBS von diesen Anpassungen nicht betroffen. Weitere Schritte seien jedoch in Prüfung, über welche die PKBS im Verlaufe des Jahres 2020 informieren will. « Das gesamte Vorsorgewesen bleibt eine der grossen Herausforderungen in den nächsten Jahren. » 1 Der Zentrale Personaldienst ZPDwurde per Januar 2020 in Human Resources Basel-Stadt HR BS umbenannt.
12 13 Auch wenn die PKBS über weite Strecken des Jahres 2019 weniger als auch schon im Fokus der Öffentlichkeit stand, hat sich der Vorstand des BAV stets intensiv mit der Thematik befasst. Es ist offensichtlich, dass das gesamte Vorsorgewesen eine der grossen Herausforderungen unserer Gesellschaft in den nächsten Jahre bleiben wird. Der BAV hat sich deshalb längst zum Ziel gesetzt, dieses Thema prioritär zu behandeln und sich in den entsprechenden Gremien einzubringen. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Gemäss den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft hätten das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) per 1. Januar 2020 zum sogenannten Universitätsspital Nordwest (USNW) in Form einer Aktiengesellschaft fusioniert werden sollen. Im Rahmen der Volksabstimmungen vom 10. Februar 2019 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft den Staatsvertrag über das gemeinsame Spital zwar mit 66.63 Prozent angenommen, die Stimmenden im Kanton Basel-Stadt haben ihn jedoch mit 55.95 Prozent abgelehnt. Damit kam die Spitalfusion nicht zustande und ist vorerst kein Thema mehr. Bereits im Berichtsjahr 2019 zeigte sich deutlich, dass das USB nun vermehrt Kooperationen mit Privatkliniken eingeht. Die von den beiden Kantonsregierungen beabsichtigte Spitalfusion hat die Verantwortlichen des BAV insbesondere im Jahr 2018, aber auch noch zu Beginn des Jahres 2019 stark in Anspruch genommen. Seit einer Kickoff-Sitzung im April 2018 war der BAV, vertreten durch das Vorstandsmitglied Werner Weisskopf und den Sekretär Steven Hürlimann, als Teil der Delegation der Arbeitnehmenden damit beschäftigt, mit der Vertretung der Arbeitgeberschaft einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das geplante Universitätsspital Nordwest auszuhandeln. Aufgrund des Nicht-zustande-Kommens der Spitalfusion ist der Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages hinfällig geworden und der am 1. Januar 2016 in Kraft getretene GAV gilt somit auch für einen Grossteil der Mitarbeitenden des USB weiterhin. Gemäss den Rückmeldungen, die der BAV erhalten hat, sind die Mitarbeitenden des USB grossmehrheitlich erleichtert, dass es nicht zur Spitalfusion gekommen ist. Die Spitalfusion hätte für die Mitarbeitenden des USB auf verschiedenen Ebenen diverse nicht restlos geklärte Veränderungen mit sich gebracht. Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass es sich dabei nicht um effektive Lohnverhandlungen, sondern lediglich um Lohngespräche handelt. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Entsprechend unbefriedigend sind die
14 15 Ergebnisse der Lohngespräche aus Sicht der Personalverbände ausgefallen. Die Lohnentwicklung des Spitalpersonals hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung nach wie vor hinterher. Im Rahmen der Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission, an denen der BAV auch in diesem Jahr durch Werner Weisskopf vertreten war, konnten diverse das Anstellungsverhältnis betreffende Themen erörtert werden, wie zum Beispiel die Forderung, dass die Umkleidezeit des Personals als Arbeitszeit angerechnet werden soll. Der BAV setzte sich als Mitglied der Arbeitnehmervertretung dafür ein, dass diesbezüglich eine gerechte Lösung gefunden wird. Ab dem Jahr 2020 werden die Personalverbände im USB, in der Universitären Altersmedizin Felix Platter, in den UPK sowie im UKBB alternierend sogenannte GAV-Sprechstunden durchführen. Im Rahmen dieser Sprechstunden haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, den anwesenden Verbandsvertretern Fragen rund um den GAV resp. den Kollektivvertrag UKBB und zum Anstellungsverhältnis im Allgemeinen zu stellen. Die Universität Die Universität Basel wird von den beiden Halbkantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft getragen. Die Zusammenarbeit ist in einem Staatsvertrag geregelt und es werden Leistungsperioden definiert. Dabei haben die Personalverbände kein Mitspracherecht. Mit den Parlamentsbeschlüssen der Trägerkantone zur Leistungsperiode 2018 bis 2021 wurde die Universität Basel verpflichtet, das Ausgabenniveau bis 2021 zu senken und gleichzeitig unvermeidliche Mehrkosten durch Sparmassnahmen abzufangen. Die Einsparungen von total 80 Millionen Franken werden von der Universität mit einem Bündel von Massnahmen umgesetzt und treffen das Personal in verschiedener Hinsicht. Einerseits sind der Spardruck und die damit verbundenen Unsicherheiten im Arbeitsalltag deutlich spürbar; die Belastung steigt. Andererseits wurde im Oktober 2018 öffentlich kommuniziert, dass den Mitarbeitenden der Universität – anders als den Angestellten der Verwaltung der beiden Trägerkantone – für das Jahr 2019 weder ein Stufenanstieg noch ein Teuerungsausgleich gewährt wird. Als Reaktion auf diese Mitteilung hat der BAV zusammen mit dem VPOD Region Basel im Oktober 2018 zunächst eine Protestnote verfasst und sodann im November 2018 eine Petition an den Universitätsrat lanciert, die am 17. Dezember 2018 übergeben wurde. Wie die Sozialpartner im Februar 2019 zur Kenntnis nehmen mussten, hat auch die vorerwähnte Petition den Universitätsrat nicht dazu bewogen, auf die beschlossenen Massnahmen zurückzukommen. Der BAV und der VPOD Region Basel haben sodann in Erwägung gezogen, die zweimal pro Jahr stattfindenden Sozialpartnergespräche mit der Universitätsleitung zu sistieren. Schliesslich kamen die Sozialpartner jedoch überein, dass dieser Kontakt nicht abgebrochen werden sollte. Den Verbänden wurde in Aussicht gestellt, dass der Universitätsrat als Kompensation die von der Personalverbänden u.a. geforderte Streichung der kumulierten Negativteuerung diskutieren würde. Ein Entscheid ist diesbezüglich per Druck- « Der Spardruck und die damit verbundenen Un- sicherheiten sind deutlich spürbar. »
16 17 legung des Jahresberichtes nicht gefallen. Immerhin hat der Universitätsrat am 19. Dezember 2019 beschlossen, dass den Mitarbeitenden der Universität für das Jahr 2020 sowohl der Stufenanstieg als auch ein Teuerungsausgleich von 0.5 Prozent gewährt wird. Weitere aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gespräche zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war. Weitere angeschlossene Institutionen Neben den vorgenannten Spitälern und der Universität unterstützt der BAV auch Mitglieder, die bei weiteren angeschlossenen Institutionen wie beispielsweise dem Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB, dem Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel UZB, den Industriellen Werken Basel IWB, den Basler Verkehrs-Betrieben BVB, der Pensionskasse Basel-Stadt PKBS, der IV-Stelle Basel-Stadt, der Bürgergemeinde Basel-Stadt oder den Gemeinden Riehen und Bettingen tätig oder bei privatrechtlichen Institutionen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, welche wesentliche staatliche Subventionen erhalten, angestellt sind. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit der Leitung von HR BS statt. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Regierungsdelegation, bestehend aus Dr. Eva Herzog und Vertretern von HR BS, hatten als Hauptthemen das vom Regierungsrat initiierte Projekt «Human Resources Management» HRM 2020, die Pensionskasse Basel-Stadt, den Teuerungsausgleich für das Staatspersonal, das Lohnprojekt Systempflege, sowie Lohnnebenleistungen in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Sachleistungen für die Mitarbeitenden (sogenannte Fringe Benefits ) zum Inhalt. Darüber hinaus wurden allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis beim Kanton Basel-Stadt behandelt. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau AndreaWiedemann (Leiterin HR BS) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und stellvertretender Leiter HR BS). Als Vertreter des BAV fungierte Vizepräsident Andreas Reyes. Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere im Rahmen der Behandlung individueller Rechtsschutzfälle. Per Drucklegung des Jahresberichtes waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig:
18 19 Bau- und Verkehrsdepartement Peter Erismann Erziehungsdepartement Markus Rümmele Finanzdepartement Raymond Schmid Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Bettina Ritz Präsidialdepartement Sibylle Blum Departement für Wirtschaft, Barbara Schaludek Soziales und Umwelt Autonome Institutionen (nicht abschliessend) Universitätsspital Basel USB Eleonora Riz à Porta Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Anke Höster-von Moock Universitäre Altersmedizin Felix Platter Ruth Perracini-Liechti Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB Fabienne Thiévent Bürgergemeinde Basel-Stadt Yvette Oeschger Industrielle Werke Basel IWB Heidi Stocker Universität Basel Reto Jeker Universitäres Zentrum für Manuela Meyer Zahnmedizin Basel UZB Basler Verkehrs-Betriebe BVB Susanne Bolliger Crocoll Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt). Die AGSt ist dabei, eine Strategie für zukünftige Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Staatsangestellten zu erarbeiten. Im Berichtsjahr sind im Rahmen der Sozialpartnergespräche bereits folgende Forderungen bei der Regierung deponiert worden: • 2% Reallohnerhöhung • Job-Ticket für den Öffentlichen Verkehr • Lunch-Checks (Vergünstigungen für Verpflegung) Die AGSt wird die vorerwähnten Forderungen weiterverfolgen und versuchen, diese im Verlaufe des Jahres 2020 zu realisieren. Im Rahmen des vom Regierungsrat initiierten Projekts «Human Resources Management» (HRM 2020) arbeitet die AGSt im Berichtsjahr insbesondere in zwei Teilprojekten (neues MAG, lebenszyklusorientiertes HRM) direkt in den Arbeitsgruppen mit, um die für die Arbeitnehmer wichtigen Aspekte einzubringen. Oft war im Rahmen des AGSt-Plenums auch im Jahr 2019 das nach wie vor nicht abgeschlossene Lohnprojekt Systempflege Thema. Zudem beschäftigte sich die AGSt im Berichtsjahr mit diversen weiteren Themen aus dem Personalbereich, wie zum Beispiel Betrieblicher Gesundheitsschutz im Arbeitsbereich und Lohngleichheit. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende acht Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verband Basel-Stadt KV Personalverband städtische Verkehrsbetriebe PSVB Polizeibeamten-Verband Basel-Stadt PBVB Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel SBK SYNA - die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel VPOD Region BS
20 21 Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Der BAV wurde in der AGSt auch im Berichtsjahr durch seinen Vizepräsidenten, Andreas Reyes, vertreten, der zugleich als Vizepräsident der AGSt amtet. Das Sekretariat der AGSt wurde von Frau Kerstin Wenk (VPOD Region Basel) betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel arb. Die arb setzt sich aus neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in diversen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt. Der Verbandssekretär ist seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig und verfügt somit über das nötige Fachwissen. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben, sofern sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. « Regelmässig hatten Mitglieder Fragen zur Pensionierung. »
« Seit über hundert Jahren setzt sich der BAV erfolgreich für die Interessen des Personals ein, unabhängig von Beruf, Funktion oder hierarchischer Position. »
24 25 Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Der BAV begleitete auch im Berichtsjahr noch zahlreiche Einsprache- und Rekursverfahren im Zusammenhang mit dem Lohnprojekt Systempflege. Regelmässig war auch die Anpassung der Stellenbeschreibung bzw. die Neueinreihung von Stellen Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat. Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten mit Vorgesetzten: Auch bei Konflikten mit Vorgesetzten ersuchten zahlreiche Mitglieder beim Sekretär um Rat und Rechtsschutz. Anfragen im Zusammenhang mit der Pensionierung: Regelmässig hatten Mitglieder auch Fragen zur Pensionierung, häufig im Zusammenhang mit einer geplanten vorzeitigen Pensionierung. Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Sekretär und Anwalt des Verbands eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erb- und Vertragsrecht. 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Rund 40 Pensionierte des BAV durften am 16. Mai 2019 unter der Leitung und reibungslosen Organisation von Frau Paula Vicentini und Frau Evi Metzger einen wunderschönen Tag im Schwarzwald geniessen. Höhepunkte waren dabei das hervorragende Mittagessen im Restaurant Sonne-Post in Waldau sowie der Stadtbummel in Staufen, wo einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer im bekannten Café Decker einkehrten. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 23. Mai 2019 im Universitätsspital Basel statt. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Nachtessen im Personalrestaurant Centro / Centrino serviert. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel. 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Rund 80 Mitglieder und Gäste nahmen an der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung des BAV teil, welche am 23. Mai 2019 wiederum in den Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel stattfand. Neben den ordentlichen Traktanden wie die Präsentation und Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung sowie Budget waren im statutarischen Teil auch je eine Verabschiedung aus dem Vorstand und dem Beirat, eine Neuwahl sowie Gesamterneuerungswahlen vorzunehmen. Wie üblich wurde der Jahresbericht vom Sekretär des Verbandes, MLaw Steven Hürlimann, verfasst. Der Präsident des BAV, Herr Dr. Gregor Thomi, führte durch den Jahresbericht 2018 und ging dabei gesondert und ausführlicher auf die Themen Systempflege, Sparmassnahmen der Universität Basel beim
26 27 Personal, Spitalfusion, Teuerungsausgleich für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und Pensionskasse Basel-Stadt ein. Sowohl der Jahresbericht 2018 als auch die Jahresrechnung 2018 sowie das Budget 2019 wurden von der Mitgliederversammlung einstimmig genehmigt und dem Vorstand bezüglich der Jahresrechnung vollumfänglich Décharge erteilt. Der Mitgliederbeitrag in der Höhe von CHF 160.00 für Aktive sowie CHF 80.00 für Pensionierte und Lehrlinge wurde auch für das Jahr 2020 beibehalten. Im Berichtsjahr hatte der BAV namhafte Rücktritte aus dem Vorstand sowie aus dem Beirat zu verzeichnen: Bereits im Februar 2019 trat Ruth Wolf aus dem Vorstand zurück. Sie ist seit Februar 2006 im BAV und war seit Mai 2012 Mitglied des Vorstands.Während Jahren (seit 2012) hat Ruth Wolf mit grossem Engagement das Vorstandsressort Public Relations extern und in den letzten beiden Jahren zusätzlich das Vorstandsressort Public Relations intern geleitet. Die zweite Verabschiedung, die der BAV anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 vorzunehmen hatte, war diejenige von Birgitte Wittlin. Birgitte Wittlin ist seit Januar 2008 Mitglied im BAV und war seit fünf Jahren im Beirat des BAV tätig. Den Beirat hat sie in den letzten drei Jahren präsidiert und mit viel Umsicht geleitet. Als Präsidentin des Beirats hat sie zudem jeweils an den Sitzungen des Vorstandes teilgenommen. Birgitte Wittlin stellte sich anlässlich der Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2019 nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Erfreulicherweise konnte der Vorstand der Mitgliederversammlung für die entstandene Vakanz einen geeigneten Kandidaten zur Wahl in den Vorstand vorschlagen: Herr Haci Akgül ist seit rund 25 Jahren in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK tätig, seit 5 Jahren als pflegerischer Abteilungsleiter (Abteilung S4), und seit rund 20 Jahren Mitglied im BAV. Die Mitgliederversammlung hat Herrn Akgül durch Akklamation gewählt. Aufgrund des Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer waren sodann Gesamterneuerungswahlen des Vorstands und des Beirats für eine neue dreijährige Amtsdauer, d.h. bis zur Mitgliederversammlung 2022, vorzunehmen. Abgesehen von der zurückgetretenen Ruth Wolf stellten sich sämtliche bisherigen Vorstandsmitglieder für eine Wiederwahl zur Verfügung. Die Mitgliederversammlung hat die bisherigen Mitglieder des Vorstands in globo durch Akklamation für die Amtsdauer 2019 bis 2022 wiedergewählt. Weitere Mutationen waren im Vorstand nicht zu verzeichnen, so dass sich der Vorstand des BAV per Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammensetzt: Dr. Gregor Thomi Präsident Andreas Reyes Vizepräsident Patrizia Bardelli Finanzen Steven Hürlimann Sekretär Dr. Markus Dürrenberger Prof. Dr. Anne Eckert Christian Heim Werner Weisskopf Haci Akgül
28 29 Abgesehen von Birgitte Wittlin stellten sich auch sämtliche bisherigen Mitglieder des Beirats für eine Wiederwahl zur Verfügung. Die Mitgliederversammlung hat die bisherigen Mitglieder des Beirats in globo durch Akklamation für die Amtsdauer 2019 bis 2022 wiedergewählt. Aufgrund des Rücktritts von Birgitte Wittlin war zudem eine Nachfolge für das Präsidium des Beirats zu bestellen. Die Bestellung des Präsidiums liegt jedoch gemäss Statuten nicht in der Kompetenz der Mitgliederversammlung sondern des Beirats selbst. Als Rechnungsrevisoren für das Jahr 2019 wurden Frau Brigitte Ernst und Herr Pascal Bornèque, als Ersatzrevisoren Herr Dr. Georg Schürmann und Claudius Asche, durch Akklamation gewählt. Im Anschluss an den offiziellen Teil der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 bot sich den anwesenden Verbandsmitgliedern und Ehrenmitgliedern beim traditionellen Apéro samt Buffet Gelegenheit für einen Austausch untereinander und mit den Vorstandsmitgliedern. Das Referat (Traktandum 7) entfiel in diesem Jahr leider, da der gewünschte Referent krankheitsbedingt nicht zur Verfügung stand und kurzfristig kein Ersatz gefunden werden konnte. Vorstand In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 haben gesamthaft neun Vorstandssitzungen stattgefunden. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen externen Gremien (AGSt-Plenum, Sozialpartnergespräche etc.) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts wurden im Berichtsjahr geleitet von den Vorstandsmitgliedern: Ressort Public Relations Ruth Wolf bis Februar 2019; danach Werner Weisskopf a.i. Ressort Personalrecht Christian Heim Ressort Versicherungen Dr. Markus Dürrenberger Ressort Finanzen Patrizia Bardelli Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat des BAV. Im Rahmen der Beiratssitzungen wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Das Präsidium des Beirats nahm sodann an den Sitzungen des Vorstandes teil. Nach dem Rücktritt von Beiratspräsidentin Birgitte Wittlin per 23. Mai 2019 hat der Beirat aus seiner Mitte Herrn Thomas Mohler als neuen Präsidenten bestellt. Per Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat wie folgt zusammen: Thomas Mohler Präsident Roger Chitvanni Florim Ferati Michèle Runco Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählte am Ende des Berichtsjahres vier Ehrenmitglieder: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001 Vizepräsident BAV 2001 - 2006
30 31 Kommissionen und Gremien Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände ( AGSt Basel-Stadt) ausgeübt. Der BAV war im Berichtsjahr in folgenden Gremien vertreten: Personalrekurskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) AGST und SPG Andreas Reyes ( Vizepräsident BAV ) Verwaltungsrat Pensionskasse BS Dora Weissberg (Mitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS UPK Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS USB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Überführungskommission ( Systempflege ) Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Begutachtungskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Vorstand Angestelltenvereinigung Region Basel arb Dr. Gregor Thomi (Präsident BAV) GAV-Kommission Spitäler (USB, UPK, Universitäre Altersmedizin Felix Platter) Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV) KV-Kommission UKBB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV) Arbeitnehmerdelegation Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Personalkommission USB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Personalkommission UPK Dr. med. Hannes Strasser (Mitglied BAV) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV Der BAV ist auf nationaler Ebene dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV angeschlossen. Die Delegiertenversammlung des ZV fand im Berichtsjahr am 10. Mai in Altdorf statt. Hauptthemen waren u.a. das Gewinnen von neuen, insbesondere jüngeren, Mitgliedern sowie die ausserordentliche Wahl von vier neuen Vorstandsmitgliedern. Das Tagungsreferat widmete sich einem im Kanton Uri verwurzelten Familienunternehmen, das dank Pioniergeist zu einer renommierten Weltfirma wurde. An der Fachtagung in Brunnen vom 7. und 8. November 2019 haben sich die Referentinnen und Referenten Themen wie «Arbeiten im öffentlichen Dienst – was Mitarbeiterbefragungen zeigen», «Missstimmung am Arbeitsplatz» oder «Erfolgreiche Führung in der Arbeitswelt 4.0 – spezifische Anforderungen im Zeitalter der Digitalisierung» sowie Rechtsfragen rund um die geschäftliche Nutzung privater Endgeräte durch öffentlich-rechtliche Arbeitnehmende und diversen Themen aus dem Bereich Altersvorsorge angenommen.
32 33 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2019 2018 Total per 31.12. 1192 1242 Todesfälle Im Berichtsjahr 2019 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Chapuis, Sonja Universitätsspital Basel Thomas, François pensioniert Henz, Stephan pensioniert Jossi, Ernst pensioniert Kissling, Hildegard pensioniert Klaus, Claire pensioniert Monnier, Walter pensioniert Muff-Zimmermann, Irma pensioniert Niederhauser, Ruth pensioniert Otto, Marianne pensioniert Rutishauser, Markus pensioniert Stücklin, Ernst pensioniert Vollmer, René pensioniert Witschi, Doris pensioniert Zogg, Jürg pensioniert Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren. 8. Ausblick 2020 Der BAV wird sich auch im Jahr 2020 in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsverhältnisse für das Personal des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen tatkräftig einsetzen. Es ist davon auszugehen, dass das Lohnprojekt Systempflege im Verlaufe des Jahres 2020 abgeschlossen werden kann. Absehbar ist weiter, dass die Entwicklungen in der Pensionskasse Basel-Stadt den Vorstand des BAV stark beschäftigen werden. Sodann dürften die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen, nicht zuletzt auch aufgrund des vom Regierungsrat initiierten Projekts HRM 2020, nebst individuellen rechtlichen Anfragen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören. Ab dem Jahr 2020 werden die im Bereich Spitäler aktiven Personalverbände ( BAV, SBK, Syna, VPOD, VSAO ) im USB, in der Universitären Altersmedizin Felix Platter, in den UPK sowie im UKBB alternierend sogenannte GAV-Sprechstunden durchführen. Im Rahmen dieser Sprechstunden haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, den anwesenden Verbandsvertretern Fragen rund um den GAV resp. den Kollektivvertrag UKBB und zum Anstellungsverhältnis im Allgemeinen zu stellen.
34 35 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Ein Hauptteil der Arbeit des Sekretariats bestand im Berichtsjahr wiederum in der rechtlichen Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Nebst der Beratung und Vertretung von Mitgliedern im Zusammenhang mit dem Lohnprojekt Systempflege und der Entlöhnung im Allgemeinen sowie der Beantwortung allgemeiner personalrechtlicher Fragen stand insbesondere auch die Beratung von Mitgliedern bei Konflikten mit Vorgesetzten im Vordergrund. Positiv zu vermerken ist, dass im Rahmen der Rechtsvertretung von Mitgliedern bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz aber auch in Fällen, die ganze Abteilungen betrafen, mit der jeweiligen Anstellungsbehörde oft eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte und auf diese Weise zeit- und aufwandintensive Rekursverfahren vermieden werden konnten. Der BAV kann die Interessen der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen umso besser vertreten, je mehr Gewicht er hat. Der BAV wird dann noch stärker, wenn er wächst und eine möglichst grosse Anzahl Mitarbeitende zu seinen Mitgliedern zählen kann.Wir bitten daher auch Sie, geschätzte Mitglieder, neue Mitglieder zu werben, indem Sie Kolleginnen und Kollegen, die noch keinem Personalverband angehören, zum Eintritt in unseren parteipolitisch und konfessionell neutralen Verband ermuntern. Für jedes neue Mitglied, das Sie werben, erhalten Sie einen Pro Innerstadt-Gutschein im Wert von CHF 20.00.Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns helfen, unsere Ziele weiter in die Abteilungen der kantonalen Verwaltung sowie der angeschlossenen Institutionen hinauszutragen. Abschliessend möchte ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV meinen Dank aussprechen. Sie haben mit ihrer Erfahrung und ihrem grossen Engagement auch im Jahr 2019 einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass der BAV die Interessen seiner Mitglieder hat wahrnehmen können. Ein besonderer Dank gilt auch Herrn Stefan Zellweger, der mich bei den im Sekretariat anfallenden administrativen Arbeiten tatkräftig unterstützt. MLaw Steven Hürlimann, Advokat Sekretär « Der BAV wird noch stärker, wenn er wächst und auf möglichst viele Mitglieder zählen kann. »
36 37 10. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Kontaktmöglichkeit via E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Telefax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband BAV können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV Info, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz ZV, orientieren wir unsere Mitglieder regelmässig mit Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt.
38 39 Einnahmen in CHF 2019 2018 Mitgliederbeiträge 130’483.71 148’367.20 Mitgliederbeiträge UKBB 6’839.50 6’749.60 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 27’028.30 21’770.80 Solidaritätsbeiträge GAV 20’000.— 23’450.— Zinsen 12.40 40.60 Total Einnahmen 184’363.91 200’378.20 Ausgaben in CHF 2019 2018 Personalaufwand 148’569.35 150’200.80 Sekretariat 138’020.65 156’000.80 Vorstand/Beirat 10’548.70 9’200.00 Rückstellung Systempflege 0.— -15’000.00 Verbände 15’277.35 16’711.45 Zentralverband 13’240.00 14’117.00 Arbeitsgemeinschaft AGST 2’037.35 2’444.45 Angestelltenvereinigung Region BS 0.— 150.00 Verwaltungsaufwand 21’959.63 24’244.22 Büromaterial 462.15 192.30 Drucksachen 8’030.70 7’717.80 Porti, Telefon 1’969.20 1’053.05 Post- und Bankspesen 599.23 1’407.02 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 6’591.75 4’757.65 Büromaschinen/EDV-Unterhalt 4’306.60 9’116.40 Aktivitäten 10’118.85 13’079.05 Homepage 1’302.60 600.00 Veranstaltungen 5’689.60 7’918.55 Pensioniertenveranstaltungen 3’126.65 4’286.00 Präsente 0.— 274.50 Übriger Aufwand 161.20 -4’631.90 Abschreibungen Büromaschinen 161.20 248.10 Kantons- und Gemeindesteuern 0.— -4’880.00 Total Ausgaben 196’086.38 199’603.62 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss -11’722.47 774.58 Bilanzsumme 184’363.91 200’378.20 in CHF 2019 2018 Aktiven Kasse 0.— 0.— Postkonto 40-3812-0 97’011.66 151’186.28 BKB Depotkonto 36’009.69 36’071.39 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds 124’119.11 124’106.71 Büromaschinen 299.50 460.70 Total Aktiven 257’439.96 311’825.08 Passiven Kreditoren 2’037.35 828.90 Transitorische Passiven 49’188.30 93’059.40 Kapital 70’392.18 70’392.18 Aktionsfonds I 113’908.80 113’908.80 Gewinnvortrag 33’635.80 32’861.22 Jahresergebnis ( Gewinn / Verlust ) -11’722.47 774.58 Total Passiven 257’439.96 311’825.08 11. Bilanz per 31. Dezember 2019 12. Erfolgsrechnung 2019
40 41 Einnahmen in CHF 2020 2019 Mitgliederbeiträge 145’000 149’000 Mitgliederbeiträge UKBB 6’800 6’700 Mitgliederbeiräge UPK, USB und FPS 27’000 21’500 Solidaritätsbeiträge GAV 20’000 23’400 Spenden 0 1’000 Zinsen 15 40 Total Einnahmen 198’815 201’640 13. Budget 2020 Ausgaben in CHF 2020 2019 Personalaufwand 145’000 145’000 Sekretariat 135’000 135’000 Vorstand/Beirat 10’000 10’000 Verbände 18’700 18’700 Zentralverband 14’000 14’000 Arbeitsgemeinschaft AGST 2’500 2’500 Angestelltenvereinigung Region BS 2’200 2’200 Verwaltungsaufwand 18’800 18’800 Porti, Telefon 1’900 1’900 Post- und Bankspesen 1’000 1’000 Drucksachen 6’000 6’000 Büromaterial 400 400 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 4’500 4’500 Büromaschinen/EDV-Unterhalt 5’000 5’000 Aktivitäten 13’700 15’700 Werbung 1’000 1’000 Homepage 4’500 4’500 Veranstaltungen 4’000 6’000 Präsente 500 500 Pensioniertenveranstaltungen 3’700 3’700 Übriger Aufwand 2’600 2’600 Übriger Aufwand 1’250 1’250 Abschreibungen Büromaschinen 350 350 Debitorenverluste 1’000 1’000 Total Ausgaben 198’800 200’800 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 15 840 Bilanzsumme 198’815 201’640
Gestaltung: Riomedia Communication Gmbh, Basel Druck: Steudler Press Ag, Basel
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