Jahresbericht 2020

Baselstädtischer AngestelltenVerband 2020 Jahresbericht und Jahresrechnung

1 Seiten 10–12 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg — Sozialabzüge — Familien- und Unterhaltszulagen Lohnprojekt Systempflege Pensionskasse Basel-Stadt 2 Seiten 13–15 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Die Universität Weitere angeschlossene Institutionen 3 Seiten 16–20 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4–5 Seiten 20–25 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Mitgliederversammlung 6 Seiten 25–32 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV 7–13 Seiten 32–41 Mitglieder Ausblick 2021 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Bilanz, Erfolgsrechnung und Budget

6 7 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im Februar des Berichtsjahres wurde unser gewohntes Leben auf den Kopf gestellt – sowohl was das Privatleben als auch was den Berufsalltag betrifft. Es war deshalb nicht verwunderlich, dass – insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2020 – die Tätigkeit des BAV von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie stark geprägt war. Besonders gefordert waren die Mitarbeitenden der sogenannten systemrelevanten Berufe. Aber auch in allen anderen Bereichen standen die Mitarbeitenden plötzlich vor völlig neuen Herausforderungen. Gewisse Mitarbeitende hatten plötzlich merklich Mehrarbeit zu leisten, bei anderen Mitarbeitenden fielen Minusstunden an oder sie durften gar nicht mehr arbeiten, sei es weil ihre Aufgaben vorübergehend auf ein Minimum reduziert wurden oder weil sie als sogenannt besonders gefährdete Personen ihrer Arbeit phasenweise gar nicht mehr nachgehen konnten. Themen wie Homeoffice als Arbeitsform oder Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewannen im Jahr 2020 eine völlig neue Bedeutung. All dies führte dazu, dass im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit den diversen Arbeitgebern Lösungen für die sich neu stellenden arbeits- bzw. personalrechtlichen Fragen ausgehandelt werden mussten. Die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Kantons und den angeschlossenen Institutionen war in dieser schwierigen Zeit sehr kooperativ und es konnten grösstenteils befriedigende und gute Lösungen erarbeitet werden, die sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite auf Akzeptanz stiessen. Die von Bund und Kanton getroffenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hatten auch unmittelbare Auswirkungen auf das Verbandsleben des BAV: Vorstands- und Beiratssitzungen mussten phasenweise auf dem Korrespondenzweg oder mittels Videokonferenz durchgeführt werden, die Rechtsberatungen durch den Sekretär erfolgten mehrheitlich telefonisch oder ebenfalls mittels Videokonferenz. Sämtliche im Berichtsjahr geplanten BAV-Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Dies betraf unter anderem den traditionellen Ausflug der Gruppe Pensionierte. Auch der Pensionierten-Stamm fand nur zu Beginn des Berichtsjahres statt. Soweit feststellbar erstmals in der bald 125-jährigen Geschichte des BAV konnte die ordentliche Mitgliederversammlung nicht physisch abgehalten werden, sondern musste auf dem Schriftweg durchgeführt werden. Durch den Einsitz in verschiedenen Gremien hatte der BAV die Möglichkeit, auf mehreren Ebenen Einfluss auf weitere Themata zu nehmen, die das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis im Kanton Basel-Stadt betreffen. Rückblickend haben den BAV im Jahre 2020 nebst den im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie aufgekommenen Fragen insbesondere die folgenden Sachgebiete beschäftigt: Gemeinsam mit den übrigen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände AGSt Basel-Stadt ist der BAV weiterhin dabei, eine Strategie für zukünftige Forderungen « Themen wie Homeoffice oder Gesundheitsschutz gewannen im 2020 eine völlig neue Bedeutung. »

8 9 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu erarbeiten. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Folgen entschied die AGSt, die gut vorbereitete Forderung für eine Reallohnerhöhung von 2% vorderhand jedoch nicht bei der Regierung zu deponieren und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Auch wenn die Pensionskasse über weite Strecken des Jahres 2020 weniger als auch schon im Fokus der Öffentlichkeit stand, hat sich der Vorstand des BAV stets intensiv mit dieser Thematik befasst. Der BAV hat sich längst zum Ziel gesetzt, dieses Thema prioritär zu behandeln und sich in den entsprechenden Gremien einzubringen. Ebenfalls Sorge bereitet den Verantwortlichen des BAV weiterhin die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der öffentlichen Spitäler im Kanton Basel-Stadt – diese hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung nach wie vor hinterher. Zusammen mit den anderen Personalverbänden wird sich der BAV im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin dafür stark machen, dass diesbezüglich eine Verbesserung eintritt. Auch im Berichtsjahr haben zahlreiche Mitglieder von der rechtlichen Beratung durch unser Sekretariat Gebrauch gemacht. In diesen Zeiten der Unsicherheit haben es viele Mitglieder besonders geschätzt, auf die Möglichkeit einer kompetenten Rechtsberatung durch den Sekretär zurückgreifen zu können. Abschliessend danke ich an dieser Stelle allen Vorstandskolleginnen und –kollegen, dem Beirat sowie dem Sekretariat für ihr grosses Engagement. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wäre – insbesondere in Krisenzeiten wie diesen – eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident

11 10 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2020 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug minus 0.1 Prozent, weshalb die Lohnansätze per 1. Januar 2020 unverändert blieben. Sozialabzüge Auf den 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung STAF in Kraft. Das Gesetz sieht unter anderem die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern um je 0.15 Prozentpunkte vor (5.2750 Prozent statt bisher 5.1250 Prozent). Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgte, blieben im Berichtsjahr auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen unverändert. Mit der kantonalen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV- Finanzierung STAF wurde auch die Anhebung der Kinder- und Ausbildungszulagen für sämtliche Arbeitnehmenden im Kanton Basel-Stadt per 1. Januar 2020 beschlossen. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr: Kinderzulage ( bisher CHF 200.—) CHF 275.— Ausbildungszulage ( ab 16. Altersjahr; bisher CHF 250.— ) CHF 325.— Unterhaltszulage bei 1 Familienzulage cHF 415.50 Unterhaltszulage bei 2 Familienzulagen CHF 508.25 Unterhaltszulage bei 3 Familienzulagen cHF 544.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Familienzulagen CHF 572.25 Lohnprojekt Systempflege Der BAV hat in den letzten Jahren in den Jahresberichten und in der ZV Info regelmässig über das Lohnprojekt Systempflege und die – insbesondere aufgrund der langen Dauer der Einspracheverfahren – damit verbundenen Probleme berichtet. Per Ende des Berichtsjahres waren nur noch wenige Einsprache- bzw. Rekursverfahren hängig. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass das Projekt Systempflege im Jahr 2021 zu einem definitiven Abschluss kommt. Sämtliche durch den BAV betreuten Einsprache- und Rekursverfahren waren per Ende des Berichtsjahres erledigt. Bereits per Ende 2019 wurde die vom Regierungsrat eingesetzte Überführungskommission faktisch aufgelöst. Diese paritätisch zusammengesetzte Kommission hatte im Rahmen des Lohnprojekts Systempflege den Auftrag, den Regierungsrat bei der Behandlung von Einsprachen gegen die Zuordnung von Stellen auf die neue Richtposition zu beraten. Die verbliebenen Einsprachen wurden der Begutachtungskommission zur Behandlung übertragen. Die formelle Aufhebung der Überführungskommission durch den Regierungsrat war auch bei Drucklegung des vorliegenden Berichtes noch nicht erfolgt.

12 13 Gemäss neusten Informationen soll diese erst im Sommer 2021 erfolgen, wenn die ordentlichen Wahlen sämtlicher personalrechtlicher Kommissionen für die neue Legislatur vorgenommen werden. Ob zu diesem Zeitpunkt auch ein Schlussbericht des Regierungsrates publiziert wird, ist noch offen. Pensionskasse Basel-Stadt Der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt PKBS hat aufgrund des tiefen Zinsniveaus per 1. Januar 2020 eine Senkung des technischen Zinssatzes von 2.50 Prozent auf 2.25 Prozent beschlossen. Dies unter Berücksichtigung der Vorgabe, den empfohlenen technischen Zinssatz in einem Zeitraum von längstens sieben Jahren zu erreichen. Letztmals hatte die PKBS mit Wirkung auf den 1. Januar 2019 den technischen Zinssatz von 3.0 auf 2.5 Prozent gesenkt. Die laufenden Rentenleistungen, die geltende Umwandlungssatzregelung sowie die bis am 31. Dezember 2021 wirksame Übergangslösung waren von diesen Anpassungen nicht betroffen. Auch wenn die PKBS über weite Strecken des Jahres 2020 weniger als auch schon im Fokus der Öffentlichkeit stand, hat sich der Vorstand des BAV stets intensiv mit der Thematik befasst. Es ist offensichtlich, dass das gesamte Vorsorgewesen eine der grossen Herausforderungen unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren bleiben wird. Der BAV hat sich deshalb längst zum Ziel gesetzt, dieses Thema prioritär zu behandeln und sich in den entsprechenden Gremien einzubringen. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Das Gesundheitswesen war in der Coronakrise besonders gefordert, sodass die Auswirkungen der Coronakrise auf das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden an den Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission GAVKO jeweils vorherrschendes Thema waren. Der Umstand, dass das Pflegepersonal je länger je mehr an seine Grenzen stiess, aber auch der Umgang mit coronabedingten Minusstunden waren dabei Themen, die im Vordergrund standen. Die Lohnfortzahlung war in allen drei Spitälern jederzeit gewährleistet und die Mitarbeitenden mussten zu keinem Zeitpunkt um den Verlust ihrer Arbeitsstelle fürchten, was dem Personal grosse Sicherheit gab. Im Rahmen der GAVKO-Sitzungen, an denen der BAV auch in diesem Jahr durch Werner Weisskopf vertreten war, wurden aber auch weitere, das Anstellungsverhältnis betreffende, Themen behandelt, wie zum Beispiel die Forderung, dass die Umkleidezeit des Personals als Arbeitszeit angerechnet werden soll. Der BAV setzte sich als Mitglied der Arbeitnehmervertretung dafür ein, dass diesbezüglich in allen drei Spitälern eine gerechte Lösung gefunden wird.

14 15 Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei wiederum in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass es sich dabei nicht um effektive Lohnverhandlungen, sondern lediglich um Lohngespräche handelt. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Entsprechend unbefriedigend sind die Ergebnisse der Lohngespräche aus Sicht der Personalverbände ausgefallen (Lohnsummenerhöhung in allen drei Spitälern von lediglich 0.3%). Die Lohnentwicklung des Spitalpersonals hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung nach wie vor hinterher, was aus Sicht der Personalverbände unhaltbar ist. Falls die Spitäler von Bund und Kanton Gelder für entgangene Einnahmen während der Coronakrise erhalten sollten, müsste sich dies spätestens für das Jahr 2022 im Lohnbereich auswirken. Unabhängig davon, dürften seitens der Personalverbände im Jahr 2021 Aktivitäten bezüglich Verbesserung der Lohnentwicklung des Spitalpersonals folgen. Die Universität Den Mitarbeitenden der Universität Basel wurde für das Jahr 2020 sowohl der Stufenanstieg als auch ein Teuerungsausgleich von 0.5 Prozent gewährt. Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr 2020 zwei sozialpartnerschaftliche Gespräche zwischen den Personalverbänden (BAV und VPOD) und der Universitätsleitung statt, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit Homeoffice während des ersten Lockdowns hat die Universität bereits im Juni 2020 eine neue Homeoffice-Regelung für administrative Mitarbeitende verabschiedet und in Kraft gesetzt, mit welcher Homeoffice als Arbeitsmodell im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gefördert werden soll. Im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche wurden weitere Personalthemen wie die Einführung des neuen Arbeitszeiterfassungssystems TimeManagement sowie diverse Themen im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen erörtert. Weitere angeschlossene Institutionen Neben den vorgenannten Spitälern und der Universität unterstützt der BAV auch Mitglieder, die bei weiteren angeschlossenen Institutionen wie beispielsweise dem Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB, dem Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel UZB, den Industriellen Werken Basel IWB, den Basler Verkehrs-Betrieben BVB, der Pensionskasse Basel-Stadt PKBS, der IV-Stelle Basel-Stadt, der Bürgergemeinde Basel-Stadt oder den Gemeinden Riehen und Bettingen tätig oder bei privatrechtlichen Institutionen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, welche wesentliche staatliche Subventionen erhalten, angestellt sind. « Die Lohnentwicklung des Spitalpersonals hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung hinterher. »

16 17 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit der Leitung von HR BS (sog. Kontaktgespräch) sowie Sozialpartnergespräche mit der regierungsrätlichen Delegation für Personalfragen, bestehend aus Regierungsrätin Dr. iur. Tanja Soland und Vertretern von HR BS, statt. Zu den wichtigsten Themen, welche in diesen Gremien behandelt wurden, siehe die Ausführungen auf S. 17 ff. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann (Leiterin HR BS) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und Stellvertretender Leiter HR BS). Als Vertreter des BAV fungierte Vizepräsident Andreas Reyes. Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere im Rahmen der Behandlung individueller Rechtsschutzfälle. Per Drucklegung des Jahresberichtes waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Alan Lopez Erziehungsdepartement Markus Rümmele Finanzdepartement Carine Nussbaumer Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Tom Koch Präsidialdepartement Sibylle Blum Departement für Wirtschaft, Barbara Schaludek Soziales und Umwelt Autonome Institutionen (nicht abschliessend) Universitätsspital Basel USB Eleonora Riz à Porta Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Anke Höster-von Moock Universitäre Altersmedizin Felix Platter Erich Schwizer a.i. Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB Fabienne Thiévent Bürgergemeinde Basel-Stadt Yvette Oeschger Industrielle Werke Basel IWB Heidi Stocker Universität Basel Reto Jeker Universitäres Zentrum für Manuela Meyer Zahnmedizin Basel UZB Basler Verkehrs-Betriebe BVB Susanne Bolliger Crocoll Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände AGSt Basel-Stadt. Im ersten Quartal des Berichtsjahres beschäftigte sich die AGSt insbesondere mit dem Thema Reallohnerhöhung von 2% für alle Angestellten des Kantons Basel-Stadt. Dies einerseits aufgrund der erneuten Verschlechterungen der Pensionskasse (Reduktion technischer Zins und deren Folgen) und andererseits auch aufgrund des sehr guten Rechnungsabschlusses des Kantons. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Folgen entschied die AGSt, die gut vorbereitete Forderung für eine Reallohnerhöhung von 2% vorderhand nicht bei der Regierung zu deponieren und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Ab Mitte März 2020 war die AGSt vordergründig mit den Auswirkungen der Corona-Massnahmen auf die Arbeitnehmenden beschäftigt. Dies betraf insbesondere folgende Themenbereiche:

18 19 • Lohnfortzahlung während des Lockdowns bei Betriebsschliessungen • Auswirkungen auf die Ferientage des Personals • bezahlter Urlaub für Kinderbetreuung während der Zeit der Schulschliessungen • Umgang mit coronabedingten Plus- & Minusstunden • Homeoffice • Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (Schutzkonzepte) • Schutz der vulnerablen Arbeitnehmer- innen und Arbeitnehmer Die Zusammenarbeit mit HR BS und der Regierung in dieser schwierigen Zeit war sehr kooperativ und die AGSt wurde in Bezug auf einen Grossteil der Fragestellungen von Anfang an miteinbezogen. So konnten für alle Seiten befriedigende und gute Lösungen erarbeitet werden, die sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite auf grosse Akzeptanz stiessen. Nachdem sich die erste Welle der Pandemie gelegt hatte, befasste sich die AGSt intensiv mit dem Thema Homeoffice und den damit verbundenen Auswirkungen für das Personal. Da mit Homeoffice bereits in den ersten Monaten der Coronakrise sehr gute Erfahrungen gemacht wurden, ist der Arbeitgeber Basel-Stadt bestrebt, diese Arbeitsform zu fördern und dauerhaft auszuweiten. Die AGSt befasst sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Frage, inwiefern sich der Arbeitgeber Basel-Stadt langfristig an den bei den im Homeoffice tätigen Mitarbeitenden anfallenden Kosten zu beteiligen hat. Ein weiteres Thema, welches die AGSt im Berichtsjahr bearbeite, ist das Thema Umkleidezeit. Es zeigte sich, dass die Umkleidezeit innerhalb der kantonalen Verwaltung unterschiedlich gehandhabt wird. Die AGSt möchte erreichen, dass die Umkleidezeit innerhalb der kantonalen Verwaltung einheitlich behandelt wird. Ob die Umkleidezeit mit einer Zeitgutschrift oder einem pauschalen Geldbetrag abgegolten werden soll, ist noch Gegenstand von Verhandlungen. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende acht Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband BAV Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt FSS Kaufmännischer Verband Basel-Stadt KV Personalverband städtische Verkehrsbetriebe PSVB Polizeibeamten-Verband Basel-Stadt PBVB Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel SBK SYNA - die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel VPOD Region BS Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Der BAV wurde in der AGSt auch im Berichtsjahr durch seinen Vizepräsidenten, Andreas Reyes, vertreten, der zugleich als Vizepräsident der AGSt amtet. Das Sekretariat der AGSt wurde von Frau Kerstin Wenk (VPOD Region Basel) betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel arb. Die arb setzt sich aus neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen « Die Zusammen- arbeit in dieser schwierigen Zeit war sehr kooperativ. »

20 21 Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in diversen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. Der BAV wurde in der arb auch im Berichtsjahr durch seinen Präsidenten, Dr. Gregor Thomi, vertreten. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt. Der Verbandssekretär ist seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig und verfügt somit über das nötige Fachwissen. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben, sofern sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Der BAV begleitete auch im Berichtsjahr noch einzelne Rekursverfahren im Zusammenhang mit dem Lohnprojekt Systempflege. Regelmässig war auch die Anpassung der Stellenbeschreibung bzw. die Neueinreihung von Stellen Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat. Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten mit Vorgesetzten: Auch bei Konflikten mit Vorgesetzen ersuchten zahlreiche Mitglieder beim Sekretär um Rat und Rechtsschutz. « Insbesondere während des ersten Lockdowns ersuchten zahlreiche Mitglieder um Rat und Auskunft.»

« Der BAV prägt die Anstellungsbedingungen des Kantons Basel-Stadt entscheidend mit. »

24 25 Anfragen im Zusammenhang mit der Pensionierung: Regelmässig hatten Mitglieder auch Fragen zur Pensionierung, häufig im Zusammenhang mit einer geplanten vorzeitigen Pensionierung. Anfragen im Zusammenhang mit Corona: Insbesondere während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wandten sich zahlreiche Mitglieder an das Sekretariat und ersuchten den Sekretär um Rat und Auskunft. Dabei standen folgende Themenbereiche im Vordergrund: • Rechte und Pflichten besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer • Ferienbezug • Pflicht zur Kompensation positiver Arbeitszeitsaldi • Rechtslage bezüglich coronabedingter Plus- und Minusstunden Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Sekretär und Anwalt des Verbands eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erb- und Vertragsrecht. 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen mussten im Berichtsjahr sämtliche geplanten BAV-Veranstaltungen abgesagt werden. Dies betraf u.a. den traditionellen Ausflug der Gruppe Pensionierte, welcher unter der Leitung von Paula Vicentini und Evi Metzger am 14. Mai 2020 hätte stattfinden sollen. Geplant war ein Ausflug ins Elsass samt Mittagessen in Schnepfenried und Stadtbummel in Münster. Auch der Pensionierten-Stamm fand nur zu Beginn des Berichtsjahres statt. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 musste aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf dem Schriftweg durchgeführt werden. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel. 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen informierte der BAV-Vorstand Ende März 2020 auf der Homepage des BAV und in der ZV Info über die Verschiebung der ursprünglich auf den 28. Mai 2020 terminierten ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 (auf ein noch nicht näher bestimmtes Datum im Spätsommer 2020). Bereits im Sommer 2020 erschien es als nahezu aus-

26 27 geschlossen, dass im Jahr 2020 eine Mitgliederversammlung im gewohnten Rahmen durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund hat der Vorstand anlässlich der Vorstandssitzung vom 25. Juni 2020 einstimmig beschlossen, dass die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt wird. Darüber informierte der Vorstand in der September-Ausgabe der ZV Info sowie auf der BAV-Homepage. Die vom Vorstand getroffene Anordnung hatte zur Folge, dass die BAV-Mitglieder ihre Mitgliedschaftsrechte im Jahr 2020 ausschliesslich schriftlich – mittels Stimmzettel – ausüben konnten. Eine sogenannte «Restversammlung», an welcher zwingend eine vorsitzende Person aus dem Vorstand und eine protokollführende/stimmenzählende Person teilnehmen, hatte zwar weiterhin stattzufinden, jedoch aufgrund der massgeblichen Bestimmungen der Covid-19-Verordnung 3 ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder. Am 7. Dezember 2020 sendete der Vorstand den Mitgliedern die Traktandenliste samt Anträgen und Bemerkungen des Vorstandes, den Jahresbericht 2019 sowie die weiteren relevanten Unterlagen per A-Post zu und lud sie dazu ein, ihre Stimme mittels ebenfalls beiliegendem Stimmzettel bis spätestens am 21. Dezember 2020 abzugeben. Die vorerwähnte «Restversammlung», an welcher BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi als vorsitzende Person und Sekretär Steven Hürlimann als Protokollführer und Stimmenzähler teilnahmen, fand am 23. Dezember 2020 statt. Der Sekretär hatte die fristgerecht eingegangenen Stimmzettel ausgezählt und die abgegebenen Stimmen validiert. Bis und mit 21. Dezember 2020 waren insgesamt 175 Stimmzettel beim BAV-Sekretariat eingegangen; es hatten somit 175 BAV-Mitglieder ihr Stimmrecht fristgerecht wahrgenommen. Die erst nach dem 21. Dezember 2020 beim BAV-Sekretariat eingegangenen Stimmen wurden nicht berücksichtigt. Seitens der Mitglieder waren weder eigene Anträge noch Gegenanträge beim Vorstand eingegangenen. Gemäss Art. 11 der Statuten des BAV ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, welches auch die Zahl der anwesenden Mitglieder sei, sofern die Statuten nicht etwas anderes vorsehen. Massgebend ist das relative Mehr. Ergibt sich Stimmengleichheit, so entscheidet bei Wahlen das Los und bei Abstimmungen der Stichentscheid des Präsidenten. Wie der Präsident anlässlich der «Restversammlung» vom 23. Dezember 2020 feststellte, wurden sämtliche Anträge des Vorstandes mit grosser Mehrheit angenommen. Die schriftliche Abstimmung ergab folgende Beschlüsse der Mitgliederversammlung: Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019, der Jahresbericht 2019 sowie die Jahresrechnung 2019 wurden genehmigt und dem Vorstand wurde Décharge erteilt. Der Jahresverlust 2019 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. Ebenfalls genehmigt wurde das Budget 2020. Der Mitgliederbeitrag wird auch für das Jahr 2021 unverändert bei CHF 160 für Aktive und CHF 80 für Pensionierte und Lehrlinge belassen. Die laufende Amtsperiode des Vorstands und des Beirats des BAV dauert noch bis zur Mitgliederversammlung 2022. Neu in den Vorstand gewählt wurde Frau Sandra Haas. Sandra Haas ist seit rund acht Jahren im Universitätsspital Basel als Leite-

28 29 rin der Abteilung Leistungserfassung / Finanzen tätig und seit über sechs Jahren Mitglied im BAV. Weitere Mutationen waren im Vorstand nicht zu verzeichnen, so dass sich der Vorstand des BAV per Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammensetzte: Dr. Gregor Thomi Präsident Andreas Reyes Vizepräsident Sandra Haas Kassierin Steven Hürlimann Sekretär Dr. Markus Dürrenberger Christian Heim Werner Weisskopf Patrizia Bardelli Prof. Dr. Anne Eckert Haci Akgül Als zusätzliches Beiratsmitglied wurde Herr Michel Vogel gewählt. Michel Vogel ist seit rund 16 Jahren als Schulhauswart des Gymnasiums Kirschgarten tätig und seit knapp acht Jahren Mitglied im BAV. Nachdem Herr Florim Ferati Ende Juli 2020 seinen sofortigen Rücktritt aus dem Beirat erklärt hatte, umfasst der Beirat nun wieder vier Verbandsmitglieder, womit die in den Statuten vorgegebene Mindestanzahl wiederhergestellt ist. Als Rechnungsrevisoren für das Jahr 2020 wurden Herr Pascal Bornèque (bisher) und der ehemalige Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann (bisher Ersatzrevisor), gewählt; als Ersatzrevisoren Herr Claudius Asche (bisher) und Herr Ralf Vogt (neu). Der Vorstand hofft, dass die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 wieder im gewohnten Rahmen stattfinden kann, andernfalls müsste erneut auf den Schriftweg ausgewichen werden. Vorstand In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 fanden gesamthaft sieben Vorstandssitzungen statt. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen externen Gremien (AGSt-Plenum, Sozialpartnergespräche etc.) vor- und nachbereitet. Die für März,April und Mai des Berichtsjahres geplanten Vorstandssitzungen mussten aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen abgesagt werden. In dieser Zeit wurden die Vorstandsgeschäfte auf dem Korrespondenzweg behandelt. Nachdem die Vorstandssitzungen im Sommer und Herbst normal stattfinden konnten, wurden die Vorstandssitzungen am Ende des Berichtsjahres per Videokonferenz durchgeführt. Die Vorstandsressorts, welche im Laufe des Berichtsjahres um das Ressort Spitäler und das Ressort Universität erweitert worden sind, wurden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: Ressort Public Relations Werner Weisskopf Ressort Personalrecht Christian Heim Ressort Versicherungen Dr. Markus Dürrenberger Ressort Finanzen Patrizia Bardelli / Sandra Haas Ressort Spitäler Werner Weisskopf Ressort Universität Dr. Markus Dürrenberger Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat des BAV. Im Rahmen der Beiratssitzungen wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Das Präsidium des Beirats nahm sodann an den Sitzungen des Vorstandes teil. Per Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat wie folgt zusammen:

30 31 Thomas Mohler Präsident Roger Chitvanni Michèle Runco Michel Vogel Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählte am Ende des Berichtsjahres vier Ehrenmitglieder: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 - 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 - 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 - 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär BAV 1970 - 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 - 2001 Vizepräsident BAV 2001 - 2006 Kommissionen und Gremien Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände AGSt Basel-Stadt ausgeübt. Der BAV war im Berichtsjahr in folgenden Gremien vertreten: AGST und SPG Andreas Reyes ( Vizepräsident BAV ) Personalrekurskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Verwaltungsrat Pensionskasse BS Dora Weissberg (Mitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS Kanton (Bereich Staat) Andreas Reyes ( Vizepräsident BAV ) Vorsorgekommission Pensionskasse BS UPK Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS USB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Begutachtungskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Vorstand Angestelltenvereinigung Region Basel arb Dr. Gregor Thomi (Präsident BAV) GAV-Kommission Spitäler (USB, UPK, Universitäre Altersmedizin Felix Platter) Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV) KV-Kommission UKBB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV) Arbeitnehmerdelegation Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Personalkommission UPK Haci Akgül (Vorstandsmitglied BAV) Dr. med. Hannes Strasser (Mitglied BAV) Kassenkommission UVK Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV)

32 33 Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV Der BAV ist auf nationaler Ebene dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV angeschlossen. Die Delegiertenversammlung des ZV wurde im Berichtsjahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf schriftlichem Wege durchgeführt. Von den 69 dem ZV angeschlossenen Verbänden haben 40 daran teilgenommen, womit die Stimmbeteiligung bei knapp 60% lag. Sämtliche Anträge des Vorstandes und der Geschäftsleitung wurden angenommen. Die alljährlich stattfindende Fachtagung des ZV in Brunnen musste coronabedingt abgesagt werden. 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2020 2019 Total per 31.12. 1138 1192 Todesfälle Im Berichtsjahr 2020 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Arthur Amm pensioniert Bernhard Balzer pensioniert Clément Bessire pensioniert Hans Bigler pensioniert Elisabeth Bolli pensioniert Marcus Disler pensioniert Hans Eberhard pensioniert Jürg Fasolin pensioniert Marguerite Froté pensioniert Hedy Goepfert-Trefzer pensioniert Verena Hügli pensioniert Margrit Jenny pensioniert Anne Kreienbühl pensioniert Karl Kuhn pensioniert Michael Matzke Präsidialdepartement Willi Meder pensioniert Walter Meier Erziehungsdepartement Rosanna Napoli-Roccisano UPK Hans Roth-Waldmeier pensioniert Dölf Rupp pensioniert Jakob Schmid pensioniert Margaritha Schmid-Hueber pensioniert Rosa Maria Sigstein-Brand pensioniert Verena Stämpfli pensioniert Elisabeth Szabo-Mayer pensioniert Fredy Tschudin pensioniert Gilbert Wachter Präsidialdepartement Irmgard Wagner pensioniert Ursula Walter-Hoessle pensioniert Helena Zehnder pensioniert Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.

34 35 8. Ausblick 2021 Der BAV wird sich auch im Jahr 2021 in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsverhältnisse für das Personal des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen tatkräftig einsetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Coronavirus-Pandemie das Arbeitsleben weiterhin merklich prägen wird und sich in diesem Zusammenhang auch im kommenden Jahr weitere arbeits- bzw. personalrechtliche Fragen stellen werden, die einer Lösung bedürfen. Absehbar ist weiter, dass die Entwicklungen in der Pensionskasse Basel-Stadt den Vorstand des BAV stark beschäftigen werden. Sodann dürften die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen in den verschiedenen Bereichen nebst individuellen rechtlichen Anfragen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören. 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Ein Hauptteil der Arbeit des Sekretariats bestand im Berichtsjahr wiederum in der rechtlichen Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Die organisatorischen Aufgaben des Sekretariats gestalteten sich im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise teilweise völlig neu: Soweit feststellbar erstmals in der beinahe 125-jährigen Geschichte des BAV hatte das Sekretariat eine ordentliche Mitgliederversammlung auf dem Schriftweg zu organisieren. Trotz der von Bund und Kanton erlassenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen waren Rechtsberatung und Rechtsschutz der BAV-Mitglieder jederzeit gewährleistet. Der vom BAV angebotene Rechtsschutz wurde auch im Jahr 2020 rege genutzt. Es standen wiederum die Beratung und Vertretung von Mitgliedern im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz, personalrechtlichen Massnahmen, Kündigungen, der Pensionierung oder der Entlöhnung im Vordergrund. Insbesondere während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wandten sich zahlreiche Mitglieder an das Sekretariat und ersuchten den Sekretär um Rat und Auskunft im Zusammenhang mit den personalrechtlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Dabei stellten sich teilweise völlig neue Rechtsfragen oder bereits bekannte Rechtsfragen in einem neuen Kontext. « Positiv zu ver- merken ist, dass oft eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. »

36 37 Positiv zu vermerken ist, dass im Rahmen der Rechtsvertretung von Mitgliedern mit der jeweiligen Anstellungsbehörde beziehungsweise Personalabteilung auch im Berichtsjahr oft eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte und auf diese Weise zeit- und aufwandintensive Rekursverfahren mit unsicherem Ausgang vermieden werden konnten. Dies zeigt sich auch darin, dass die von der Personalrekurskommission zu behandelnden Fälle weiterhin rückläufig sind. Der BAV kann die Interessen der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen umso besser vertreten, je mehr Gewicht er hat. Der BAV wird dann noch stärker, wenn er wächst und eine möglichst grosse Anzahl Mitarbeitende zu seinen Mitgliedern zählen kann. Ich bitte Sie, geschätzte Mitglieder, daher neue Mitglieder zu werben, indem Sie Kolleginnen und Kollegen, die noch keinem Personalverband angehören, zum Eintritt in unseren parteipolitisch und konfessionell neutralen Verband ermuntern. Für jedes neue Mitglied, das Sie werben, erhalten Sie vom Verband einen Pro Innerstadt-Gutschein im Wert von CHF 20.00. Abschliessend möchte ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV meinen Dank aussprechen. Sie haben mit ihrer Erfahrung und ihrem grossen Engagement auch im Jahr 2020 einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass der BAV die Interessen seiner Mitglieder hat wahrnehmen können. Ein besonderer Dank gilt auch Herrn Stefan Zellweger, der mich bei den im Sekretariat anfallenden administrativen Arbeiten tatkräftig unterstützte. MLaw Steven Hürlimann, Advokat Sekretär 10. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Kontaktmöglichkeit via E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Telefax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband BAV können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV Info, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz ZV, orientieren wir unsere Mitglieder regelmässig mit Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt.

38 39 Einnahmen in CHF 2020 2019 Mitgliederbeiträge 127’290.00 130’483.71 Mitgliederbeiträge UKBB 7’103.05 6’839.50 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 16’273.00 27’028.30 Solidaritätsbeiträge GAV 33’690.00 20’000.— Zinsen 12.40 12.40 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1’900.00 Total Einnahmen 186’268.45 184’363.91 in CHF 2020 2019 Aktiven Kasse 0.— 0.— Postkonto 40-3812-0 97’273.06 97’011.66 BKB Depotkonto 35’947.99 36’009.69 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds 124’131.51 124’119.11 Büromaschinen 0.— 299.50 Total Aktiven 257’352.56 257’439.96 Passiven Kreditoren 8’970.25 2’037.35 Transitorische Passiven 41’848.85 49’188.30 Kapital 70’392.18 70’392.18 Aktionsfonds I 113’908.80 113’908.80 Gewinnvortrag 21’913.33 33’635.80 Jahresergebnis ( Gewinn / Verlust ) 319.15 -11’722.47 Total Passiven 257’352.56 257’439.96 11. Bilanz per 31. Dezember 2020 12. Erfolgsrechnung 2020 Ausgaben in CHF 2020 2019 Personalaufwand 144’840.80 148’569.35 Sekretariat 129’372.30 138’020.65 Vorstand/Beirat 15’468.50 10’548.70 Verbände 16’710.00 15’277.35 Zentralverband 12’939.00 13’240.00 Arbeitsgemeinschaft AGST 0.— 2’037.35 Angestelltenvereinigung Region BS 3’771.00 0.— Verwaltungsaufwand 19’702.45 21’959.63 Büromaterial 0.— 462.15 Drucksachen 6’936.10 8’030.70 Porti, Telefon 2’034.15 1’969.20 Post- und Bankspesen 1’187.75 599.23 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 5’087.75 6’591.75 Büromaschinen/EDV-Unterhalt 4’456.70 4’306.60 Aktivitäten 4’276.55 10’118.85 Homepage 2’100.00 1’302.60 Veranstaltungen 1’756.55 5’689.60 Pensioniertenveranstaltungen 420.00 3’126.65 Übriger Aufwand 419.50 161.20 Abschreibungen Büromaschinen 299.50 161.20 Kantons- und Gemeindesteuern 120.00 0.— Total Ausgaben 185’949.30 196’086.38 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 319.15 -11’722.47 Bilanzsumme 186’268.45 184’363.91

40 41 Einnahmen in CHF 2021 2020 Mitgliederbeiträge 140’000 145’000 Mitgliederbeiträge UKBB 7’000 6’800 Mitgliederbeiräge UPK, USB und FPS 17’000 27’000 Solidaritätsbeiträge GAV 30’000 20’000 Zinsen 15 15 Total Einnahmen 194’015 198’815 13. Budget 2021 Ausgaben in CHF 2021 2020 Personalaufwand 140’000 145’000 Sekretariat 130’000 135’000 Vorstand/Beirat 10’000 10’000 Verbände 18’700 18’700 Zentralverband 14’000 14’000 Arbeitsgemeinschaft AGST 2’500 2’500 Angestelltenvereinigung Region BS 2’200 2’200 Verwaltungsaufwand 18’800 18’800 Porti, Telefon 1’900 1’900 Post- und Bankspesen 1’000 1’000 Drucksachen 6’000 6’000 Büromaterial 400 400 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 4’500 4’500 Büromaschinen/EDV-Unterhalt 5’000 5’000 Aktivitäten 13’700 13’700 Werbung 1’000 1’000 Homepage 4’500 4’500 Veranstaltungen 4’000 4’000 Präsente 500 500 Pensioniertenveranstaltungen 3’700 3’700 Übriger Aufwand 2’600 2’600 Übriger Aufwand 1’250 1’250 Abschreibungen Büromaschinen 350 350 Debitorenverluste 1’000 1’000 Total Ausgaben 193’800 198’800 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 215 15 Bilanzsumme 194’015 198’815

Gestaltung: Riomedia Communication Gmbh, Basel Druck: Steudler Press Ag, Basel

Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 359 4010 Basel Tel. 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch

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