Jahresbericht 2020

26 27 geschlossen, dass im Jahr 2020 eine Mitgliederversammlung im gewohnten Rahmen durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund hat der Vorstand anlässlich der Vorstandssitzung vom 25. Juni 2020 einstimmig beschlossen, dass die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt wird. Darüber informierte der Vorstand in der September-Ausgabe der ZV Info sowie auf der BAV-Homepage. Die vom Vorstand getroffene Anordnung hatte zur Folge, dass die BAV-Mitglieder ihre Mitgliedschaftsrechte im Jahr 2020 ausschliesslich schriftlich – mittels Stimmzettel – ausüben konnten. Eine sogenannte «Restversammlung», an welcher zwingend eine vorsitzende Person aus dem Vorstand und eine protokollführende/stimmenzählende Person teilnehmen, hatte zwar weiterhin stattzufinden, jedoch aufgrund der massgeblichen Bestimmungen der Covid-19-Verordnung 3 ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder. Am 7. Dezember 2020 sendete der Vorstand den Mitgliedern die Traktandenliste samt Anträgen und Bemerkungen des Vorstandes, den Jahresbericht 2019 sowie die weiteren relevanten Unterlagen per A-Post zu und lud sie dazu ein, ihre Stimme mittels ebenfalls beiliegendem Stimmzettel bis spätestens am 21. Dezember 2020 abzugeben. Die vorerwähnte «Restversammlung», an welcher BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi als vorsitzende Person und Sekretär Steven Hürlimann als Protokollführer und Stimmenzähler teilnahmen, fand am 23. Dezember 2020 statt. Der Sekretär hatte die fristgerecht eingegangenen Stimmzettel ausgezählt und die abgegebenen Stimmen validiert. Bis und mit 21. Dezember 2020 waren insgesamt 175 Stimmzettel beim BAV-Sekretariat eingegangen; es hatten somit 175 BAV-Mitglieder ihr Stimmrecht fristgerecht wahrgenommen. Die erst nach dem 21. Dezember 2020 beim BAV-Sekretariat eingegangenen Stimmen wurden nicht berücksichtigt. Seitens der Mitglieder waren weder eigene Anträge noch Gegenanträge beim Vorstand eingegangenen. Gemäss Art. 11 der Statuten des BAV ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, welches auch die Zahl der anwesenden Mitglieder sei, sofern die Statuten nicht etwas anderes vorsehen. Massgebend ist das relative Mehr. Ergibt sich Stimmengleichheit, so entscheidet bei Wahlen das Los und bei Abstimmungen der Stichentscheid des Präsidenten. Wie der Präsident anlässlich der «Restversammlung» vom 23. Dezember 2020 feststellte, wurden sämtliche Anträge des Vorstandes mit grosser Mehrheit angenommen. Die schriftliche Abstimmung ergab folgende Beschlüsse der Mitgliederversammlung: Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019, der Jahresbericht 2019 sowie die Jahresrechnung 2019 wurden genehmigt und dem Vorstand wurde Décharge erteilt. Der Jahresverlust 2019 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. Ebenfalls genehmigt wurde das Budget 2020. Der Mitgliederbeitrag wird auch für das Jahr 2021 unverändert bei CHF 160 für Aktive und CHF 80 für Pensionierte und Lehrlinge belassen. Die laufende Amtsperiode des Vorstands und des Beirats des BAV dauert noch bis zur Mitgliederversammlung 2022. Neu in den Vorstand gewählt wurde Frau Sandra Haas. Sandra Haas ist seit rund acht Jahren im Universitätsspital Basel als Leite-

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