Jahresbericht 2020

34 35 8. Ausblick 2021 Der BAV wird sich auch im Jahr 2021 in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsverhältnisse für das Personal des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen tatkräftig einsetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Coronavirus-Pandemie das Arbeitsleben weiterhin merklich prägen wird und sich in diesem Zusammenhang auch im kommenden Jahr weitere arbeits- bzw. personalrechtliche Fragen stellen werden, die einer Lösung bedürfen. Absehbar ist weiter, dass die Entwicklungen in der Pensionskasse Basel-Stadt den Vorstand des BAV stark beschäftigen werden. Sodann dürften die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen in den verschiedenen Bereichen nebst individuellen rechtlichen Anfragen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören. 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Ein Hauptteil der Arbeit des Sekretariats bestand im Berichtsjahr wiederum in der rechtlichen Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Die organisatorischen Aufgaben des Sekretariats gestalteten sich im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise teilweise völlig neu: Soweit feststellbar erstmals in der beinahe 125-jährigen Geschichte des BAV hatte das Sekretariat eine ordentliche Mitgliederversammlung auf dem Schriftweg zu organisieren. Trotz der von Bund und Kanton erlassenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen waren Rechtsberatung und Rechtsschutz der BAV-Mitglieder jederzeit gewährleistet. Der vom BAV angebotene Rechtsschutz wurde auch im Jahr 2020 rege genutzt. Es standen wiederum die Beratung und Vertretung von Mitgliedern im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz, personalrechtlichen Massnahmen, Kündigungen, der Pensionierung oder der Entlöhnung im Vordergrund. Insbesondere während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wandten sich zahlreiche Mitglieder an das Sekretariat und ersuchten den Sekretär um Rat und Auskunft im Zusammenhang mit den personalrechtlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Dabei stellten sich teilweise völlig neue Rechtsfragen oder bereits bekannte Rechtsfragen in einem neuen Kontext. « Positiv zu ver- merken ist, dass oft eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. »

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