Jahresbericht 2021

Baselstädtischer AngestelltenVerband 2021 Jahresbericht und Jahresrechnung

1 Seiten 9–13 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg — Sozialabzüge — Familien- und Unterhaltszulagen 2 Seiten 14–16 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Die Universität Weitere angeschlossene Institutionen 3 Seiten 17–20 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4–5 Seiten 20–25 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Mitgliederversammlung 6 Seiten 26–32 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV 7–13 Seiten 33–41 Mitglieder Ausblick 2022 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Bilanz, Erfolgsrechnung und Budget

6 7 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Als ich im Jahresbericht 2020 an gleicher Stelle schilderte, wie unser gewohntes Leben mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie auf den Kopf gestellt und somit auch die Tätigkeit des BAV von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen war, hätte ich nicht gedacht, dass Corona den Verbandsalltag des BAV auch noch während des gesamten Jahres 2021 derart stark prägen würde. Demzufolge musste auch im Berichtsjahr 2021 im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit diversen Arbeitgebern über Lösungen für sich neu stellende – coronabedingte – arbeits- bzw. personalrechtliche Fragen diskutiert werden. So war zum Beispiel die Zertifikatspflicht ein Thema. Vorstandssitzungen fanden weiterhin grösstenteils per Videokonferenz statt, die Rechtsberatungen durch den Sekretär erfolgten wiederum mehrheitlich telefonisch oder mittels Videokonferenz. Die ordentliche Mitgliederversammlung konnte erneut nicht physisch durchgeführt werden. Sie musste wiederum auf dem Schriftweg erfolgen. Und schliesslich konnte auch der Pensionierten-Stamm nur vereinzelt stattfinden. Immerhin war es nach fast zweieinhalb Jahren im Herbst des Berichtsjahres möglich, den traditionellen Pensioniertenausflug stattfinden zu lassen. Rückblickend haben den BAV im Jahre 2021 – nebst den Fragen rund um die Pandemie – insbesondere folgende Sachgebiete beschäftigt: Gemeinsam mit den übrigen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt) ist der BAV weiterhin mit grossem Engagement dabei, eine Strategie für Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu erarbeiten. Erfreut hat der BAV zur Kenntnis genommen, dass der Arbeitgeber Basel-Stadt bestrebt ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie laufend zu verbessern. In diesem Sinne wurde per 1. Januar 2021 der Maximalanspruch für den Bezug von bezahltem Urlaub für die Betreuung von Kindern oder nahen Angehörigen bei unvorhergesehenen Betreuungsengpässen von sechs auf zehn Tage erhöht. Seit dem 1. Juli 2021 haben Mütter und Väter nach der Geburt oder Adoption ihres Kindes Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads. Ende September des Berichtsjahres hat HR Basel-Stadt zudem kommuniziert, dass der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub per 1. Januar 2022 von zehn auf zwanzig Urlaubstage erhöht wird. Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) bildet an den Vorstandssitzungen des BAV jeweils ein festes Traktandum. Seit langem ist es erklärtes Ziel des BAV, den Fragen rund um die PKBS höchste Priorität einzuräumen. Der BAV ist in den entsprechenden Gremien vertreten, bringt sich dort mit grossem Engagement ein und nimmt die Interessen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung wahr. Im Juni des Berichtsjahres hat der Verwaltungsrat der PKBS öffentlich kommuniziert, dass «Der BAV wird im Jahr 2022 Grund zum Feiern haben.»

8 9 der technische Zinssatz per 1. Januar 2022 von 2.25 auf 1.75 Prozent gesenkt und per 1. Januar 2024 zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5.44 auf 5.20 Prozent reduziert wird. Der technische Zinssatz wurde damit innerhalb weniger Jahre zum dritten Mal gesenkt. Auch wenn diverse Abfederungsmassnahmen getroffen wurden, ist unbestritten, dass aufgrund der vom Verwaltungsrat der PKBS im Berichtsjahr beschlossenen Massnahmen für die Aktivversicherten eine weitere Verschlechterung ihrer Altersvorsorge leider Tatsache wird. Ebenfalls Sorge bereitet den Verantwortlichen des BAV weiterhin die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der öffentlichen Spitäler im Kanton Basel-Stadt – diese hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung immer mehr hinterher. Zusammen mit den anderen Personalverbänden wird sich der BAV im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin dafür stark machen, dass diesbezüglich eine Verbesserung eintritt. Auch im Berichtsjahr haben zahlreiche Mitglieder von der rechtlichen Beratung durch unser Sekretariat Gebrauch gemacht und es bei Problemen am Arbeitsplatz sehr geschätzt, auf die Möglichkeit einer kompetenten Rechtsberatung durch den Sekretär zurückgreifen zu können. Es zeichnet sich ab, dass Corona den Verbandsalltag des BAV im kommenden Jahr nicht mehr derart stark prägen wird, wie dies in den letzten beiden Jahren der Fall war. Unabhängig davon, wird der BAV im Jahr 2022 Grund zum Feiern haben: Der BAV feiert sein 125-jähriges Jubiläum. Dieses wird der BAV – mit seinen Mitgliedern und Gästen – auf dem Rhein feiern: Der Jubiläumsanlass, welcher mit der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 verbunden wird, findet am 21. Juni 2022 auf der MS Rhystärn statt. Wir freuen uns sehr, dass wir in dieser schnelllebigen Zeit mit Ihnen allen auf die hundertfünfundzwanzigjährige Tradition unseres Verbandes anstossen und uns gemeinsam auch in Zukunft für die Interessen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und der angeschlossenen Institutionen einsetzen dürfen. Abschliessend danke ich an dieser Stelle allen Vorstandskolleginnen und –kollegen, dem Beirat sowie dem Sekretariat für ihr grosses Engagement. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wäre eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident

11 10 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr leider wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2021 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug minus 0.5 Prozent, weshalb die Lohnansätze per 1. Januar 2021 unverändert blieben. Sozialabzüge In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs angenommen worden. Dies hatte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer per 1. Januar 2021 eine Erhöhung des EO-Lohnbeitrags um 0,025% zur Folge. Familien- und Unterhaltszulagen Da keine Teuerungsanpassung erfolgte, blieben im Berichtsjahr auch die Ansätze für die Unterhaltszulagen unverändert. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr: Kinderzulage CH 275.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 325.00 Unterhaltszulage bei einer Familienzulage CHF 415.50 Unterhaltszulage bei zwei Familienzulagen CHF 508.25 Unterhaltszulage bei drei Familienzulagen CHF 544.00 Unterhaltszulage bei vier und mehr Familienzulagen CHF 572.25 Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Der Arbeitgeber Basel-Stadt hat im Berichtsjahr die bestehenden Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter ausgebaut. Damit soll sichergestellt werden, dass der Kanton als Arbeitgeber über attraktive und zeitgemässe Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verfügt. In diesem Sinne wurde per 1. Januar 2021 der Maximalanspruch für den Bezug von bezahltem Urlaub für die Betreuung von Kindern oder nahen Angehörigen bei unvorhergesehenen Betreuungsengpässen von sechs auf zehn Tage erhöht. Eine weitere Neuerung betrifft die Förderung der Teilzeitarbeit: Bisher hat der Arbeitgeber Basel-Stadt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten den Bedürfnissen der Mitarbeitenden nach Teilzeitarbeit Rechnung getragen. Seit dem 1. Juli 2021 haben Mütter und Väter nach der Geburt oder Adoption ihres Kindes Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads. Der Anspruch auf Reduktion besteht im Umfang von bis zu 20 Prozent. Der Beschäftigungsgrad darf dabei 60 Prozent nicht unterschreiten. In gegenseitigem Einvernehmen kann aber auch eine weitergehende Reduktion vereinbart werden. Der Anspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrads muss zudem innerhalb von neun Monaten nach der Geburt oder der Adoption geltend gemacht werden. Die Umsetzung erfolgt spätestens drei Monate nach Gesuchseingang per Anfang des darauffolgenden Monats. Ende September des Berichtsjahres hat HR Basel-Stadt des Weiteren kommuniziert, dass in Umsetzung der Motion Lea Steinle und Konsorten betreffend «Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs für Kantonsangestellte» der Anspruch auf bezahlten Urlaub bei der Geburt eines Kindes der Partnerin von

12 13 zehn auf zwanzig Urlaubstage erhöht wird. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie gilt somit für Kinder, welche ab dem 1. Januar 2022 geboren werden. Pensionskasse Basel-Stadt Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) reagierte im Berichtsjahr auf das weiterhin tiefe Zinsumfeld und die tiefen Renditenerwartungen: Wie die PKBS am 24. Juni 2021 mittels Medienmitteilung öffentlich kommunizierte, hat der Verwaltungsrat der PKBS «zur Stärkung und Stabilisierung der Kasse» beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2022 von 2.25 auf 1.75 Prozent zu senken. Per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5.44 auf 5.20 Prozent reduziert. Dank dieser Massnahmen werde die Stabilität der Kasse und damit die Rentensicherheit gewährleistet, wie aus der Medienmitteilung vom 24. Juni 2021 hervorgeht. Die Versicherten wurden ein Tag vor der öffentlichen Bekanntmachung mittels persönlichen Briefs über die neuen Massnahmen informiert. Die laufenden Renten sind von diesen Massnahmen nicht betroffen. Als eine der Abfederungsmassnahmen führt der Verwaltungsrat per 1. Januar 2024 neue Umwandlungssatz-Modelle ein, die von den Vorsorgekommissionen der angeschlossenen Vorsorgewerke gewählt und von den jeweiligen Vorsorgewerken finanziert werden müssen. Die einzelnen Vorsorgekommissionen der insgesamt 67 angeschlossenen Vorsorgewerke können aus fünf verschiedenen Modellen auswählen. Darunter findet sich ein Splittingmodell, das keine Renteneinbusse auf dem Sparguthaben bis CHF 500'000 Franken vorsieht. Der darüber liegende Anteil wird mit einem tieferen Umwandlungssatz verrentet. Mit dieser Möglichkeit sollen die tieferen Einkommen geschont werden. Gemäss Medienmitteilung der PKBS vom 24. Juni 2021 handelt es sich hierbei um ein «sozialpolitisch motiviertes» Modell, mit welchem die Renten für viele Versicherte unverändert bleiben sollen. Als weitere Abfederungsmassnahme wird das Sparkapital der Aktivversicherten am 1. Januar 2024 zusätzlich zur ordentlichen Verzinsung um 2.50 Prozent erhöht. Finanziert wird diese Abfederung aus den vorhandenen technischen Rückstellungen. Für Aktivversicherte, welche sich aufgrund ihres Alters auf den 31. Dezember 2023 pensionieren lassen könnten, wird – gemäss Mitteilung der PKBS – die Rente in Franken garantiert, die sie bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2023 unter den bisherigen Bedingungen erhalten hätten. Im Weiteren bleibt die Überbrückungsrente im Vorsorgeangebot bestehen, sofern eine solche im Vorsorgeplan des entsprechenden Vorsorgewerks vorgesehen ist. Aufgrund der jüngsten vom Verwaltungsrat der PKBS beschlossenen Massnahmen wird der technische Zinssatz innerhalb weniger Jahre somit zum dritten Mal gesenkt: Per 1. Januar 2019 fand eine Senkung von 3.0 auf 2.50 Prozent statt, per 1. Januar 2020 wurde der technische Zinssatz von 2.50 Prozent auf 2.25 Prozent gesenkt und nun – per 1. Januar 2022 – von 2.25 auf 1.75 Prozent. Unbestritten ist, dass aufgrund der von der PKBS im Juni 2021 kommunizierten Massnahmen für die Aktivversicherten eine weitere Verschlechterung ihrer Alters- « Der BAV bringt sich in den Gremien mit grossem Engagement ein. »

14 15 vorsorge Tatsache wird, unabhängig davon, welches der fünf Umwandlungssatz-Modelle von den jeweiligen Vorsorgekommissionen gewählt wird. Es ist offensichtlich, dass das gesamte Vorsorgewesen auch in den nächsten Jahren eine der grossen Herausforderungen unserer Gesellschaft bleiben wird. Der BAV hat sich deshalb längst zum Ziel gesetzt, dieses Thema prioritär zu behandeln und bringt sich in den entsprechenden Gremien mit grossem Engagement ein. 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter und UPK Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Das Gesundheitswesen war und ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie besonders gefordert, sodass deren Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden an den Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission (GAVKO) auch im Berichtsjahr noch ein vorherrschendes Thema war. So musste beispielsweise regelmässig die Überbelastung des Pflegepersonals, welche sich im Berichtsjahr nicht zuletzt durch vermehrte coronabedingte Ausfälle unter den Pflegenden zusätzlich verstärkte, thematisiert werden. Auch im Berichtsjahr musste der Umgang mit coronabedingten Minusstunden teilweise noch diskutiert werden. Ein weiterer Diskussionspunkt im Zusammenhang mit Corona war unter anderem das Thema Covidprämie für das Pflegepersonal. Im Rahmen der GAVKO-Sitzungen, an denen der BAV auch in diesem Jahr durch Vorstandsmitglied Werner Weisskopf vertreten war, wurden aber auch weitere, das Anstellungsverhältnis betreffende, Themen behandelt, wie zum Beispiel der Pflegenotstand oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf verschiedenen Ebenen. Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei wiederum in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass es sich dabei nicht um effektive Lohnverhandlungen, sondern lediglich um Lohngespräche handelt. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Entsprechend unbefriedigend sind die Ergebnisse der Lohngespräche aus Sicht der Personalverbände auch im Berichtsjahr ausgefallen. In Bezug auf alle drei Spitäler lässt sich feststellen, dass nebst der Höhe der zu gewährenden Lohnentwicklung auch grundlegende Differenzen zwischen den Personalverbänden und den Spitalleitungen respektive Verwaltungsräten in Bezug auf die Frage bestehen, was alles unter die Lohnentwicklung gemäss GAV fällt. Aus Sicht der Verbände sind beispielsweise Lohnentwicklung gemäss GAV und Gelder, welche für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen gesprochen werden, strikte voneinander zu trennen und können nicht als Gesamtpaket betrachtet werden. « Die Personal- verbände werden zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. »

16 17 Die Lohnentwicklung des Spitalpersonals hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung immer mehr hinterher, was aus Sicht der Personalverbände unhaltbar ist. Damit spart der gleiche Eigner jedes Jahr Millionen auf dem Buckel des Spitalpersonals. Falls die Spitäler von Bund und Kanton Gelder für entgangene Einnahmen während der Coronakrise erhalten sollten, müsste sich dies auf jeden Fall im Lohnbereich auswirken. Unabhängig davon, werden sich die Personalverbände im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in Zukunft für eine Verbesserung der Lohnentwicklung des Spitalpersonals einsetzen. Die Universität Den Mitarbeitenden der Universität Basel wurde für das Jahr 2021 der Stufenanstieg, jedoch kein Teuerungsausgleich gewährt. Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr 2021 zwei sozialpartnerschaftliche Gespräche zwischen den Personalverbänden (BAV und VPOD) und der Universitätsleitung statt, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger und teilweise auch durch den Sekretär vertreten war. Ein zentrales Thema war dabei die Totalrevision der Personalordnung und des neu geschaffenen Arbeitszeitreglements – die Personalverbände wurden im Legiferierungsprozess angehört, ohne dass ihnen jedoch eine Mitentscheidungsbefugnis zugekommen wäre. Im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche wurden weitere Personalthemen wie die Reorganisation der Verwaltungsdirektion, die sich in Planung befindliche Revision der Gehaltsordnung, die Arbeitsbedingungen im Mittelbau sowie diverse Themen im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen erörtert. Weitere angeschlossene Institutionen Neben den vorgenannten Spitälern und der Universität unterstützt der BAV auch Mitglieder, die bei weiteren angeschlossenen Institutionen wie beispielsweise dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), dem Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB), den Industriellen Werken Basel (IWB), den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB), der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS), der IV-Stelle Basel-Stadt (IVBS), der Bürgergemeinde Basel-Stadt oder den Gemeinden Riehen und Bettingen tätig oder bei privatrechtlichen Institutionen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, welche wesentliche staatliche Subventionen erhalten, angestellt sind. 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt (HR BS) und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit der Leitung von HR BS (sog. Kontaktgespräch) sowie Sozialpartnergespräche mit der regierungsrätlichen Delegation für Personalfragen, bestehend aus Regierungsrätin Dr. iur. Tanja Soland und Vertretern von HR BS, statt. Zu den wichtigsten Themen, welche in diesen Gremien behandelt wurden, siehe die Ausführungen auf S. 18. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann (Leiterin HR BS) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und Stellvertretender Leiter HR BS). Als Vertreter des BAV war Vizepräsident Andreas Reyes aktiv.

18 19 Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere im Rahmen der Behandlung individueller Rechtsschutzfälle. Per Drucklegung des Jahresberichtes waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Alan Lopez Erziehungsdepartement Markus Rümmele Finanzdepartement Carine Nussbaumer Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Tom Koch Präsidialdepartement Sibylle Blum Departement für Wirtschaft, Barbara Schaludek Soziales und Umwelt Autonome Institutionen (nicht abschliessend) Universitätsspital Basel (USB) Eleonora Riz à Porta Universitäre Psychiatrische Anke Höster-von Moock Kliniken Basel (UPK) Universitäre Altersmedizin Felix Platter Jacqueline Baumgartner Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) Fabienne Thiévent Bürgergemeinde Basel-Stadt Yvette Oeschger Industrielle Werke Basel (IWB) Heidi Stocker Universität Basel Reto Jeker Universitäres Zentrum für Juliane Meffert Zahnmedizin Basel (UZB) Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) Susanne Bolliger Crocoll Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt). Wie bereits im Vorjahr war die AGSt auch im Jahr 2021 mit den Auswirkungen der Corona-Massnahmen auf die Arbeitnehmenden beschäftigt. Im ersten Quartal des Berichtsjahres war zudem die Wahlkampagne der AGSt für die Verwaltungsratswahlen der PKBS (Arbeitnehmervertretung) Gegenstand diverser Sitzungen. Sämtliche Kandidaten der AGSt-Liste wurden schliesslich für die Amtsperiode 2021 bis 2025 in den am 3. Juni 2021 neu konstituierten Verwaltungsrat der PKBS gewählt. Der BAV ist neu durch Vizepräsident Andreas Reyes im VR der PKBS vertreten. Ein weiteres Thema, welches die AGSt auch im Berichtsjahr bearbeite, ist das Thema Umkleidezeit. Die AGSt möchte erreichen, dass die Umkleidezeit innerhalb der kantonalen Verwaltung einheitlich behandelt und überall abgegolten wird. Die Verhandlungen mit HR Basel-Stadt befinden sich diesbezüglich auf gutem Wege. Zudem wurden innerhalb der AGSt weitere Verbesserungen der Anstellungsbedingungen wie die 40-Stunden-Woche sowie eine Reallohnerhöhung erneut diskutiert. Diesbezüglich ist im Jahr 2022 mit weiteren Aktivitäten der AGSt zu rechnen. In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende sieben Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) Kaufmännischer Verband Basel (KV)

20 21 Personalverband städtische Verkehrsbetriebe (PSVB) Polizeibeamten-Verband Basel-Stadt (PBVB) Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel (SBK) SYNA – die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel VPOD Region BS Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Der BAV wurde in der AGSt auch im Berichtsjahr durch seinen Vizepräsidenten, Andreas Reyes, vertreten, der zugleich als Vizepräsident der AGSt amtet. Das Sekretariat der AGSt wurde von Frau Kerstin Wenk und ab Mitte des Berichtsjahres von Frau Toya Krummenacher (beide VPOD Region Basel) betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb). Die arb setzt sich aus neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in diversen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. Der BAV wurde in der arb auch im Berichtsjahr durch seinen Präsidenten, Dr. Gregor Thomi, vertreten. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt gewährt. Der jeweilige Verbandssekretär ist seit den 1940-er-Jahren auch als selbständiger Anwalt tätig und verfügt somit über das nötige Fachwissen. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Sekretär eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben, sofern sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge begrenzt. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Bewährungsfrist oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren.

« Der BAV verfügt über eine grosse Erfahrung und ein ausserordentliches Knowhow in personalrechtlichen und personalpolitischen Fragen. »

24 25 Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt. Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Regelmässig war die Anpassung der Stellenbeschreibung bzw. die Neueinreihung von Stellen oder die Zuweisung auf eine neue Stelle Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat. Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten mit Vorgesetzten: Auch bei Konflikten mit Vorgesetzten ersuchten zahlreiche Mitglieder beim Sekretär um Rat und Rechtsschutz. Anfragen im Zusammenhang mit der Pensionierung: Regelmässig hatten Mitglieder auch Fragen zur Pensionierung, häufig im Zusammenhang mit einer geplanten vorzeitigen Pensionierung. Anfragen im Zusammenhang mit Corona: Auch noch im Jahr 2021 wandten sich diverse Mitglieder an das Sekretariat und ersuchten den Sekretär um Rat und Auskunft im Zusammenhang mit Corona. Dabei standen folgende Themenbereiche im Vordergrund: • R echte und Pflichten besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer • Schutzmassnahmen/-konzepte im Allgemeinen • Homeoffice • R echtslage bezüglich coronabedingter Plus- und Minusstunden Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Sekretär und Anwalt des Verbands eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erb- und Vertragsrecht. 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen fand der Ausflug der Gruppe Pensionierte in diesem Jahr erst im Herbst statt. Rund 25 Pensionierte des BAV durften am 29. September 2021 unter der Leitung und reibungslosen Organisation von Frau Paula Vicentini und Evi Metzger einen wunderschönen Tag im Emmental geniessen. Höhepunkte waren dabei das hervorragende Mittagessen im Restaurant Blapbach (1120 m.ü.M.) in Trubschachen sowie der Einkaufsaufenthalt bei Kambly und der Stadtbummel in Willisau. Es galt Zertifikatspflicht und im Car zusätzlich Maskenpflicht. Ab August 2021 wurde auch der Pensioniertenstamm wieder aufgenommen, nachdem dieser pandemiebedingt rund eineinhalb Jahre nicht hatte stattfinden können. Höhepunkt war der Adventshock am 30. November 2021 im Restaurant Stadtkeller, an welchem 18 Personen teilnahmen.

26 27 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 musste aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf dem Schriftweg durchgeführt werden. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel. 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Aufgrund der Coronavirus-Pandemie informierte der BAV-Vorstand im Mai 2021 auf der Homepage des BAV und in der ZV Info über die Verschiebung der ursprünglich auf den 30. Juni 2021 terminierten ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 auf den 23. September 2021. Der Vorstand wollte die Chance wahren, im Berichtsjahr wieder eine physische Mitgliederversammlung durchführen zu können, weshalb davon abgesehen worden war, direkt die Durchführung der Mitgliederversammlung auf dem Schriftweg anzuordnen. Aus Planungsgründen konnte sodann jedoch nicht mehr zugewartet werden, weshalb der Vorstand an seiner Sitzung vom 19. August 2021 über die Art der Durchführung der Mitgliederversammlung 2021 definitiv entschied: Aufgrund der damals wieder deutlich ansteigenden Fallzahlen und Spitaleinweisungen, aber insbesondere auch, da aufgrund des Schutzkonzepts der für die Mitgliederversammlung gebuchten Lokalität (Restaurant Centro/Centrino, Universitätsspital Basel) zum Entscheidungszeitpunkt eine Durchführung der Mitgliederversammlung (samt anschliessendem Apéro / Essen) nicht möglich gewesen wäre, beschloss der Vorstand einstimmig, dass – nach 2020 – auch die Mitgliederversammlung 2021 gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt wird. Die vom Vorstand getroffene Anordnung bedeutete, dass die Mitglieder ihre Mitgliedschaftsrechte auch im Jahr 2021 ausschliesslich schriftlich – mittels Stimmzettel – ausüben konnten. Eine sogenannte Restversammlung, an welcher zwingend eine vorsitzende Person aus dem Vorstand und eine protokollführende/stimmenzählende Person teilnehmen, hatte zwar weiterhin stattzufinden, jedoch aufgrund der massgeblichen Bestimmungen der Covid-19-Verordnung 3 ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder. Am 6. September 2021 informierte der Vorstand die Mitglieder schriftlich über die Anordnung betreffend Durchführung der Mitgliederversammlung 2021 auf dem Schriftweg, sendete ihnen die Traktandenliste samt Anträgen und Bemerkungen des Vorstandes, den Jahresbericht 2020 sowie die weiteren relevanten Unterlagen zu und lud sie dazu ein, ihre Stimme mittels Stimmzettel bis spätestens 22. September 2021 abzugeben. Die vorerwähnte Restversammlung, an welcher BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi als vorsitzende Person, Vorstandsmitglied Werner Weisskopf als Stimmenzähler und Sekretär Steven Hürlimann als Protokollführer teilnahmen, fand am 23. September 2021 statt. Vorstandsmitglied Werner Weisskopf hat die fristgerecht eingegangenen Stimmzettel ausgezählt und die abgegebenen Stimmen validiert. Bis und mit 22. September 2021 waren insgesamt 148 Stimmzettel beim BAV-Sekretar-

28 29 iat eingegangen; es hatten somit 148 BAV-Mitglieder ihr Stimmrecht fristgerecht wahrgenommen. Die erst nach dem 22. September 2021 beim BAV-Sekretariat eingegangenen Stimmen wurden nicht berücksichtigt. Seitens der Mitglieder waren weder eigene Anträge noch Gegenanträge beim Vorstand eingegangenen. Gemäss Art. 11 der Statuten des BAV ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, welches auch die Zahl der anwesenden Mitglieder sei, sofern die Statuten nicht etwas anderes vorsehen. Massgebend ist das relative Mehr. Ergibt sich Stimmengleichheit, so entscheidet bei Wahlen das Los und bei Abstimmungen der Stichentscheid des Präsidenten. Wie der Präsident anlässlich der Restversammlung vom 23. September 2021 feststellte, wurden sämtliche Anträge des Vorstandes angenommen. Die schriftliche Abstimmung ergab folgende Beschlüsse der Mitgliederversammlung: Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2020, der Jahresbericht 2020 sowie die Jahresrechnung 2020 wurden genehmigt und dem Vorstand wurde Décharge erteilt. Der Jahresgewinn 2020 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. Ebenfalls genehmigt wurde das Budget 2021. Der Mitgliederbeitrag wurde auch für das Jahr 2022 unverändert bei CHF 160.00 für Aktive und CHF 80.00 für Pensionierte und Lehrlinge belassen. Die aktuelle Amtsperiode des Vorstandes und des Beirates dauert noch bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2022. Erfreulicherweise hatten seit der ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 weder der Vorstand noch der Beirat vorzeitige Rücktritte zu verzeichnen. Zudem waren beim Vorstand bezüglich beider Gremien keine Kandidaturen eingegangen. Es waren somit lediglich die Revisoren für das Rechnungsjahr 2021 zu wählen. Als Rechnungsrevisoren für das Jahr 2021 wurden Dr. Georg Schürmann (bisher) und Ralf Vogt (bisher Ersatzrevisor), gewählt; als Ersatzrevisoren Claudius Asche (bisher) und Tanja Antener. Vorstand Der Vorstand des BAV setzte sich per Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammen: Dr. Gregor Thomi Präsident Andreas Reyes Vizepräsident Sandra Haas Kassierin Steven Hürlimann Sekretär Dr. Markus Dürrenberger Christian Heim Werner Weisskopf Patrizia Bardelli Prof. Dr. Anne Eckert Haci Akgül In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 fanden gesamthaft zehn Vorstandssitzungen – aufgrund der Coronavirus-Pandemie teilweise per Videokonferenz – statt. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen externen Gremien (AGSt-Plenum, Sozialpartnergespräche etc.) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts wurden geleitet von den Vorstandsmitgliedern:

30 31 Ressort Public Relations Werner Weisskopf Ressort Personalrecht Christian Heim Ressort Versicherungen Dr. Markus Dürrenberger Ressort Finanzen Sandra Haas Ressort Spitäler Werner Weisskopf Ressort Universität Dr. Markus Dürrenberger Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat des BAV. Im Rahmen der Beiratssitzungen wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Das Präsidium des Beirats nahm sodann an den Sitzungen des Vorstandes teil. Per Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat wie folgt zusammen: Thomas Mohler Präsident Roger Chitvanni Michèle Runco Michel Vogel Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählte am Ende des Berichtsjahres vier Ehrenmitglieder: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 – 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 – 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 – 2007 Dr. Claudius Alder Sekretär BAV 1970 – 2002 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 – 2001 Vizepräsident BAV 2001 – 2006 Kommissionen und Gremien Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt) ausgeübt. Der BAV war im Berichtsjahr in folgenden Gremien vertreten: AGSt und SPG Andreas Reyes (Vizepräsident BAV) Personalrekurskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Verwaltungsrat Pensionskasse BS Dora Weissberg (Mitglied BAV; bis Mai 2021) Andreas Reyes (Vizepräsident BAV; seit Juni 2021) Vorsorgekommission Pensionskasse BS Kanton (Bereich Staat) Andreas Reyes (Vizepräsident BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS UPK Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS USB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Begutachtungskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Vorstand Angestelltenvereinigung Region Basel (arb) Dr. Gregor Thomi (Präsident BAV) GAV-Kommission Spitäler (USB, UPK, Universitäre Altersmedizin Felix Platter) Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV)

32 33 KV-Kommission UKBB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV) Arbeitnehmerdelegation Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger(Vorstandsmitglied BAV) Personalkommission UPK Haci Akgül (Vorstandsmitglied BAV) Dr. med. Hannes Strasser (Mitglied BAV) Kassenkommission UVK Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Der BAV ist auf nationaler Ebene dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) angeschlossen. Die Delegiertenversammlung des ZV fand am 18. August 2021 auf dem Pilatus statt. Hauptthemen waren die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den öffentlichen Dienst, die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21), das Gewinnen von neuen, insbesondere jüngeren Mitgliedern, die ausserordentliche Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds sowie die Verabschiedung von drei ehemaligen Vorstandsmitgliedern. Die alljährlich stattfindende Fachtagung des ZV in Brunnen wurde vom 11. bis 12. November 2021 durchgeführt. Im Zentrum der Fachtagung stand das Thema Homeoffice, welches von verschiedenen Referenten aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet wurde. 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2021 2020 Total per 31.12. 1085 1138 Todesfälle Im Berichtsjahr 2021 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Dietlind Sieker pensioniert Richard Erdin pensioniert Ernst Brülisauer pensioniert Ruedi Zurfluh pensioniert Heinz P. Chelius-Jeker pensioniert Christine Amann pensioniert Hedi Schnyder pensioniert Christian Friedlin pensioniert Rudolf Henrich pensioniert Walter Müller pensioniert Ruth Buser-Waldner pensioniert Susanne Farine-Gisin pensioniert Colette Koller-Meier pensioniert Gerd Oberle Bau- und Verkehrsdepartement Niklaus Baumann pensioniert Heinz Meier pensioniert Jean-Pierre Barras pensioniert Werner Schläpfer pensioniert Louis Buccella pensioniert Ernst Perret pensioniert Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.

34 35 8. Ausblick 2022 Bereits fest steht, dass der BAV im Jahr 2022 Grund zum Feiern haben wird: Der BAV feiert sein 125-jähriges Jubiläum. Er wurde am 13. Januar 1897 im grossen Saal des Zunfthauses zu Safran gegründet. Sein 125-jähriges Bestehen wird der BAV – mit seinen Mitgliedern und Gästen – auf dem Wasser feiern: Der Jubiläumsanlass, welcher mit der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 verbunden wird, findet am 21. Juni 2022 auf der MS Rhystärn statt. Wie in den 125 Jahren davor wird der BAV sich auch im Jahr 2022 in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsverhältnisse für das Personal des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen tatkräftig einsetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Coronavirus-Pandemie auch im Jahr 2022 noch Auswirkungen auf das Arbeitsleben haben wird und sich in diesem Zusammenhang auch im kommenden Jahr vereinzelt arbeits- bzw. personalrechtliche Fragen stellen werden. Absehbar ist weiter, dass die Entwicklungen in der Pensionskasse Basel-Stadt den Vorstand des BAV stark beschäftigen werden. Sodann dürften die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen in den verschiedenen Bereichen nebst individuellen rechtlichen Anfragen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören. 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Ein Hauptteil der Arbeit des Sekretariats bestand im Berichtsjahr wiederum in der rechtlichen Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Wie in nahezu allen Bereichen waren die Auswirkungen der Corona-Massnahmen auch im BAV-Sekretariat weiterhin spürbar. In Bezug auf einen Grossteil der organisatorischen Aufgaben, welche sich im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise teilweise völlig neu gestalteten, konnte jedoch von den Erfahrungen aus dem Vorjahr profitiert werden und es hat sich bereits eine gewisse Routine ergeben, so zum Beispiel was die Durchführung einer ordentlichen Mitgliederversammlung auf dem Schriftweg betrifft. Trotz der von Bund und Kanton im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erlassenen Massnahmen und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen waren Rechtsberatung und Rechtsschutz der BAV-Mitglieder auch im Jahr 2021 jederzeit gewährleistet. Der vom BAV angebotene Rechtsschutz wurde auch im Berichtsjahr rege genutzt. Es standen wiederum die Beratung und Vertretung von Mitgliedern im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz, personalrechtlichen Massnahmen, Kündigungen, der Pensionierung oder der Entlöhnung im Vordergrund. Aus Anfragen an das Sekretariat war im Berichtsjahr stärker als auch schon herauszuhören, dass die stetige Verschlechterung der Pensionskassenleistungen dem Personal grosse Sorge bereitet.

36 37 Es hat sich im Berichtsjahr erneut bestätigt, dass neben dem Einsatz für die stete Verbesserung der Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und der verselbständigten öffentlich-rechtlichen Institutionen die individuelle Betreuung der Verbandsmitglieder durch Vorstand und Sekretär eine wichtige Säule der nunmehr 125 Jahre andauernden Verbandstätigkeit bildet. Damit der BAV auch in eine erfolgreiche Zukunft blicken kann und die Interessen der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen bestmöglich vertreten kann, ist es von grosser Wichtigkeit, dass er eine möglichst grosse Anzahl Mitarbeitende zu seinen Mitgliedern zählen kann. Ich bitte Sie, geschätzte Mitglieder, daher neue Mitglieder zu werben, indem Sie Kolleginnen und Kollegen, die noch keinem Personalverband angehören, zum Eintritt in unseren parteipolitisch und konfessionell neutralen Verband ermuntern. Abschliessend möchte ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV meinen Dank aussprechen. Sie haben mit ihrer Erfahrung und ihrem grossen Engagement auch im Jahr 2021 einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass der BAV die Interessen seiner Mitglieder hat wahrnehmen können. Ein besonderer Dank gilt auch Herrn Stefan Zellweger, der bereits meinen Vorgänger während Jahren und seit meinem Amtsantritt im Juli 2018 auch mich bei den im Sekretariat anfallenden administrativen Arbeiten bis Ende Juli 2021 tatkräftig unterstützte. Aufgrund von Veränderungen in seinem Hauptberuf ist es Stefan Zellweger aus Zeitgründen leider nicht mehr möglich, im BAV-Sekretariat zu arbeiten. Seine Nachfolgerin, Frau Alida Frei, hat sich bereits gut eingearbeitet und ist mir eine grosse Hilfe, wofür ich ihr herzlich Danke. MLaw Steven Hürlimann, Advokat Sekretär 10. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Fax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) können auf folgender Website abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV Info, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz (ZV), orientieren wir unsere Mitglieder regelmässig mit Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt. « Die stetige Verschlechterung der Pensions- kassenleistungen bereitet dem Personal grosse Sorge. »

38 39 Einnahmen in CHF 2021 2020 Mitgliederbeiträge 151’068.50 127’290.00 Mitgliederbeiträge UKBB 0.00 7’103.05 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 29’287.00 16’273.00 Solidaritätsbeiträge GAV 26’753.15 33’690.00 Zinsen 12.40 12.40 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1’200.00 1’900.00 Total Einnahmen 208’321.05 186’268.45 in CHF 2021 2020 Aktiven Kasse 0.00 0.00 Postkonto 40-3812-0 76’342.54 97’273.06 BKB Depotkonto 35’886.29 35’947.99 BKB-Anlagesparkonto Aktionsfonds 124’143.91 124’131.51 Debitoren Mitgliederbeiträge BAV 20’610.00 0.00 Total Aktiven 256’982.74 257’352.56 Passiven Kreditoren 400.00 8’970.25 Transitorische Passiven 36’602.55 41’848.85 Kapital 70’392.18 70’392.18 Aktionsfonds I 113’908.80 113’908.80 Gewinnvortrag 22’232.48 21’913.33 Jahresergebnis ( Gewinn ) * 13’446.73 319.15 Total Passiven 257’352.56 11. Bilanz per 31. Dezember 2021 12. Erfolgsrechnung 2021 Ausgaben in CHF 2021 2020 Personalaufwand 129’970.40 144’840.80 Sekretariat 120’303.40 129’372.30 Vorstand/Beirat 9’667.00 15’468.50 Verbände 16’317.70 16’710.00 Zentralverband 12’299.00 12’939.00 Arbeitsgemeinschaft AGST 2’083.70 0.00 Angestelltenvereinigung Region BS 1’935.00 3’771.00 Verwaltungsaufwand 42’603.77 19’702.45 Büromaterial 286.45 0.00 Drucksachen 6’822.20 6’936.10 Porti, Telefon 1’971.65 2’034.15 Post- und Bankspesen 317.17 1’187.75 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 13’210.90 5’087.75 Büromaschinen/EDV-Unterhalt 19’995.40 4’456.70 Aktivitäten 6’182.45 4’276.55 Homepage 852.50 2’100.00 Sonstiger betrieblicher Aufwand 20.00 0.00 Veranstaltungen 1’783.30 1’756.55 Pensioniertenveranstaltungen 3’526.65 420.00 Übriger Aufwand 120.00 419.50 Abschreibungen Büromaschinen 0.00 299.50 Kantons- und Gemeindesteuern 120.00 120.00 Total Ausgaben 195’194.32 185’949.30 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 13’126.73 319.15 Bilanzsumme 208’321.05 186’268.45 " Korrektur Fehler der gedruckten Fassung

40 41 Einnahmen in CHF 2022 2021 Mitgliederbeiträge 150’000 140’000 Mitgliederbeiträge UKBB 7’000 7’000 Mitgliederbeiräge UPK, USB und FPS 17’000 17’000 Ertrag Solidaritätsbeiträge GAV 30’000 30’000 Zinsen 15 15 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1’000 Total Einnahmen 205’015 194’015 13. Budget 2022 Ausgaben in CHF 2022 2021 Personalaufwand 140’000 140’000 Sekretariat 130’000 130’000 Vorstand/Beirat 10’000 10’000 Verbände 18’700 18’700 Zentralverband 14’000 14’000 Arbeitsgemeinschaft AGST 2’500 2’500 Angestelltenvereinigung Region BS 2’200 2’200 Verwaltungsaufwand 29’300 18’800 Büromaterial 400 400 Drucksachen 6’000 6’000 Porti, Telefon 1’900 1’900 Post- und Bankspesen 1’000 1’000 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 10’000 4’500 Büromaschinen/EDV-Unterhalt 10’000 5’000 Aktivitäten 45’950 13’700 Werbung 1’000 1’000 Homepage 4’500 4’500 Sonstiger betrieblicher Aufwand 1’250 Veranstaltungen 35’000 4’000 Pensioniertenveranstaltungen 3’700 3’700 Präsente 500 500 Übriger Aufwand 400 2’600 Übriger Aufwand 1’250 Abschreibungen Büromaschinen 300 350 Debitorenverluste 1'000 Kantons- und Gemeindesteuern 100 Total Ausgaben 234’350 193’800 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss -29’335 215 Bilanzsumme 205’015 194’015

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Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 359 4010 Basel Tel. 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch

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