20 21 Personalverband städtische Verkehrsbetriebe (PSVB) Polizeibeamten-Verband Basel-Stadt (PBVB) Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel (SBK) SYNA – die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel VPOD Region BS Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Der BAV wurde in der AGSt auch im Berichtsjahr durch seinen Vizepräsidenten, Andreas Reyes, vertreten, der zugleich als Vizepräsident der AGSt amtet. Das Sekretariat der AGSt wurde von Frau Kerstin Wenk und ab Mitte des Berichtsjahres von Frau Toya Krummenacher (beide VPOD Region Basel) betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb). Die arb setzt sich aus neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in diversen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. Der BAV wurde in der arb auch im Berichtsjahr durch seinen Präsidenten, Dr. Gregor Thomi, vertreten. 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt gewährt. Der jeweilige Verbandssekretär ist seit den 1940-er-Jahren auch als selbständiger Anwalt tätig und verfügt somit über das nötige Fachwissen. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Sekretär eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben, sofern sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge begrenzt. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Bewährungsfrist oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren.
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