Jahresbericht 2021

26 27 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 musste aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf dem Schriftweg durchgeführt werden. Detaillierte Ausführungen zur Mitgliederversammlung finden sich im nachfolgenden Kapitel. 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Aufgrund der Coronavirus-Pandemie informierte der BAV-Vorstand im Mai 2021 auf der Homepage des BAV und in der ZV Info über die Verschiebung der ursprünglich auf den 30. Juni 2021 terminierten ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 auf den 23. September 2021. Der Vorstand wollte die Chance wahren, im Berichtsjahr wieder eine physische Mitgliederversammlung durchführen zu können, weshalb davon abgesehen worden war, direkt die Durchführung der Mitgliederversammlung auf dem Schriftweg anzuordnen. Aus Planungsgründen konnte sodann jedoch nicht mehr zugewartet werden, weshalb der Vorstand an seiner Sitzung vom 19. August 2021 über die Art der Durchführung der Mitgliederversammlung 2021 definitiv entschied: Aufgrund der damals wieder deutlich ansteigenden Fallzahlen und Spitaleinweisungen, aber insbesondere auch, da aufgrund des Schutzkonzepts der für die Mitgliederversammlung gebuchten Lokalität (Restaurant Centro/Centrino, Universitätsspital Basel) zum Entscheidungszeitpunkt eine Durchführung der Mitgliederversammlung (samt anschliessendem Apéro / Essen) nicht möglich gewesen wäre, beschloss der Vorstand einstimmig, dass – nach 2020 – auch die Mitgliederversammlung 2021 gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt wird. Die vom Vorstand getroffene Anordnung bedeutete, dass die Mitglieder ihre Mitgliedschaftsrechte auch im Jahr 2021 ausschliesslich schriftlich – mittels Stimmzettel – ausüben konnten. Eine sogenannte Restversammlung, an welcher zwingend eine vorsitzende Person aus dem Vorstand und eine protokollführende/stimmenzählende Person teilnehmen, hatte zwar weiterhin stattzufinden, jedoch aufgrund der massgeblichen Bestimmungen der Covid-19-Verordnung 3 ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder. Am 6. September 2021 informierte der Vorstand die Mitglieder schriftlich über die Anordnung betreffend Durchführung der Mitgliederversammlung 2021 auf dem Schriftweg, sendete ihnen die Traktandenliste samt Anträgen und Bemerkungen des Vorstandes, den Jahresbericht 2020 sowie die weiteren relevanten Unterlagen zu und lud sie dazu ein, ihre Stimme mittels Stimmzettel bis spätestens 22. September 2021 abzugeben. Die vorerwähnte Restversammlung, an welcher BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi als vorsitzende Person, Vorstandsmitglied Werner Weisskopf als Stimmenzähler und Sekretär Steven Hürlimann als Protokollführer teilnahmen, fand am 23. September 2021 statt. Vorstandsmitglied Werner Weisskopf hat die fristgerecht eingegangenen Stimmzettel ausgezählt und die abgegebenen Stimmen validiert. Bis und mit 22. September 2021 waren insgesamt 148 Stimmzettel beim BAV-Sekretar-

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