34 35 8. Ausblick 2022 Bereits fest steht, dass der BAV im Jahr 2022 Grund zum Feiern haben wird: Der BAV feiert sein 125-jähriges Jubiläum. Er wurde am 13. Januar 1897 im grossen Saal des Zunfthauses zu Safran gegründet. Sein 125-jähriges Bestehen wird der BAV – mit seinen Mitgliedern und Gästen – auf dem Wasser feiern: Der Jubiläumsanlass, welcher mit der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 verbunden wird, findet am 21. Juni 2022 auf der MS Rhystärn statt. Wie in den 125 Jahren davor wird der BAV sich auch im Jahr 2022 in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsverhältnisse für das Personal des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen tatkräftig einsetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Coronavirus-Pandemie auch im Jahr 2022 noch Auswirkungen auf das Arbeitsleben haben wird und sich in diesem Zusammenhang auch im kommenden Jahr vereinzelt arbeits- bzw. personalrechtliche Fragen stellen werden. Absehbar ist weiter, dass die Entwicklungen in der Pensionskasse Basel-Stadt den Vorstand des BAV stark beschäftigen werden. Sodann dürften die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen in den verschiedenen Bereichen nebst individuellen rechtlichen Anfragen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören. 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Ein Hauptteil der Arbeit des Sekretariats bestand im Berichtsjahr wiederum in der rechtlichen Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Wie in nahezu allen Bereichen waren die Auswirkungen der Corona-Massnahmen auch im BAV-Sekretariat weiterhin spürbar. In Bezug auf einen Grossteil der organisatorischen Aufgaben, welche sich im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise teilweise völlig neu gestalteten, konnte jedoch von den Erfahrungen aus dem Vorjahr profitiert werden und es hat sich bereits eine gewisse Routine ergeben, so zum Beispiel was die Durchführung einer ordentlichen Mitgliederversammlung auf dem Schriftweg betrifft. Trotz der von Bund und Kanton im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erlassenen Massnahmen und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen waren Rechtsberatung und Rechtsschutz der BAV-Mitglieder auch im Jahr 2021 jederzeit gewährleistet. Der vom BAV angebotene Rechtsschutz wurde auch im Berichtsjahr rege genutzt. Es standen wiederum die Beratung und Vertretung von Mitgliedern im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz, personalrechtlichen Massnahmen, Kündigungen, der Pensionierung oder der Entlöhnung im Vordergrund. Aus Anfragen an das Sekretariat war im Berichtsjahr stärker als auch schon herauszuhören, dass die stetige Verschlechterung der Pensionskassenleistungen dem Personal grosse Sorge bereitet.
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