6 7 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Als ich im Jahresbericht 2020 an gleicher Stelle schilderte, wie unser gewohntes Leben mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie auf den Kopf gestellt und somit auch die Tätigkeit des BAV von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen war, hätte ich nicht gedacht, dass Corona den Verbandsalltag des BAV auch noch während des gesamten Jahres 2021 derart stark prägen würde. Demzufolge musste auch im Berichtsjahr 2021 im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit diversen Arbeitgebern über Lösungen für sich neu stellende – coronabedingte – arbeits- bzw. personalrechtliche Fragen diskutiert werden. So war zum Beispiel die Zertifikatspflicht ein Thema. Vorstandssitzungen fanden weiterhin grösstenteils per Videokonferenz statt, die Rechtsberatungen durch den Sekretär erfolgten wiederum mehrheitlich telefonisch oder mittels Videokonferenz. Die ordentliche Mitgliederversammlung konnte erneut nicht physisch durchgeführt werden. Sie musste wiederum auf dem Schriftweg erfolgen. Und schliesslich konnte auch der Pensionierten-Stamm nur vereinzelt stattfinden. Immerhin war es nach fast zweieinhalb Jahren im Herbst des Berichtsjahres möglich, den traditionellen Pensioniertenausflug stattfinden zu lassen. Rückblickend haben den BAV im Jahre 2021 – nebst den Fragen rund um die Pandemie – insbesondere folgende Sachgebiete beschäftigt: Gemeinsam mit den übrigen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt) ist der BAV weiterhin mit grossem Engagement dabei, eine Strategie für Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu erarbeiten. Erfreut hat der BAV zur Kenntnis genommen, dass der Arbeitgeber Basel-Stadt bestrebt ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie laufend zu verbessern. In diesem Sinne wurde per 1. Januar 2021 der Maximalanspruch für den Bezug von bezahltem Urlaub für die Betreuung von Kindern oder nahen Angehörigen bei unvorhergesehenen Betreuungsengpässen von sechs auf zehn Tage erhöht. Seit dem 1. Juli 2021 haben Mütter und Väter nach der Geburt oder Adoption ihres Kindes Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads. Ende September des Berichtsjahres hat HR Basel-Stadt zudem kommuniziert, dass der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub per 1. Januar 2022 von zehn auf zwanzig Urlaubstage erhöht wird. Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) bildet an den Vorstandssitzungen des BAV jeweils ein festes Traktandum. Seit langem ist es erklärtes Ziel des BAV, den Fragen rund um die PKBS höchste Priorität einzuräumen. Der BAV ist in den entsprechenden Gremien vertreten, bringt sich dort mit grossem Engagement ein und nimmt die Interessen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung wahr. Im Juni des Berichtsjahres hat der Verwaltungsrat der PKBS öffentlich kommuniziert, dass «Der BAV wird im Jahr 2022 Grund zum Feiern haben.»
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