Baselstädtischer AngestelltenVerband 2022 Jahresbericht und Jahresrechnung
1 Seite 10 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg — Familien- und Unterhaltszulagen 2 Seiten 11–14 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Universität Weitere angeschlossene Institutionen
3 Seiten 15–19 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4–5 Seiten 20–25 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte und Pensioniertenstamm Jubiläumsanlass und Mitgliederversammlung 6 Seiten 26–32 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz ZV 7–13 Seiten 33–41 Mitglieder Ausblick 2023 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Bilanz, Erfolgsrechnung und Budget
6 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder 13. Januar 1897, 20:30 Uhr: 77 Staatsbedienstete finden sich im grossen Saal des Zunfthauses zu Safran zur Gründungsversammlung ein, nachdem im Dezember 1896 einige Basler Beamte die Initiative zur Gründung eines Personalverbandes ergriffen hatten: Geboren war der Verein der Basler Staatsangestellten, der über die Jahre dreimal eine Namensänderung erfuhr. Die Geschichte des BAV hatte damit ihren Anfang genommen. Seit nunmehr über 125 Jahren steht der BAV somit im Dienste des Staatspersonals – eine unglaublich lange Zeit. Dies wird einem insbesondere bewusst, wenn man sich vor Augen führt, was für ein völlig anderes Zeitalter das war damals mit völlig anderen Lebensumständen. Oder wenn man bedenkt, was alles für wichtige Erfindungen, die heute nicht mehr aus dem Alltagsleben wegzudenken sind, damals noch nicht gemacht waren.Oder wenn man denVergleich zu renommierten Institutionen mit weltweiter Ausstrahlung zieht, die häufig deutlich weniger alt sind als der BAV, wie beispielsweise die UNO oder Amnesty International. Die Gründung unseres Verbandes fiel in eine Zeit politischer Stabilität und wirtschaftlichen Aufschwungs in Europa. Staatspersonalverbände waren zur Gründungszeit des BAV etwas «Seit nunmehr über 125 Jahren steht der BAV im Dienste des Staatspersonals – eine unglaublich lange Zeit.»
7 Neues. Das Staatspersonal war im wahrsten Sinne des Wortes kein Thema. Die Gründung des Verbandes stand in direktem Zusammenhang mit dem Wunsch, eine Vorsorgekasse für Witwen und Waisen zu schaffen. Es gab damals zwar bereits ein Pensionskassengesetz aus dem Jahr 1888, welches mit wenigen Paragraphen den Anspruch von Beamten und Angestellten auf eine Pension regelte, deren Höhe jedoch in keinem Fall einen Jahresbetrag von CHF 4'500.00 übersteigen durfte und im Übrigen vom Regierungsrat festgesetzt wurde.Witwen und Waisen jedoch standen keine Rentenansprüche zu. Die Initiative des BAV im Jahre 1897 hat zu Beginn des 20. Jahrhunderts zur Schaffung einer «Unterstützungskasse für Sterbefälle der Basler Staatsangestellten» geführt. Anlässlich des 125-Jahre-Jubiläums des BAV fand die Mitgliederversammlung 2022 in besonderem Rahmen statt: Das Jubiläum wurde auf dem Rhein gefeiert – der Vorstand des BAV freute sich, am 21. Juni 2022 rund 150 Mitglieder und Gäste auf dem Eventschiff MS Rhystärn begrüssen zu dürfen. Dies, nachdem die Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 aufgrund der Coronavirus-Pandemie jeweils nur auf dem Schriftweg hatten durchgeführt werden können. Rückblickend haben den BAV-Vorstand im Jubiläumsjahr 2022 – nebst der Organisation des Jubiläumsanlasses – insbesondere folgende Sachgebiete beschäftigt: Gemeinsam mit den übrigen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt) war der BAV auch im Berichtsjahr mit grossem Engagement bestrebt, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu verbessern. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt
8 wurden u.a. folgende Themata behandelt: Anrechnung der Umkleidezeit als Arbeitszeit, anrechenbare Arbeitszeit bei Weiterbildungen, Schutz der Mitarbeitenden vor Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen durch Kundschaft, die Revision der Arbeitszeitverordnung sowie das Thema Arbeitszeitreduktion (Stichwort 40-Stunden- respektive 38-Stunden-Woche). Eine Reallohnerhöhung für die Angestellten des Arbeitgebers Basel-Stadt konnte im Berichtsjahr zwar nicht erreicht werden, die AGSt wird die Realisierung dieser Forderung jedoch weiterverfolgen. Ein allgegenwärtiges Thema im Berichtsjahr war die Inflation und der damit verbundene Kaufkraftverlust des Personals. Der BAV hat sich zusammen mit den anderen Personalverbänden im Rahmen der Möglichkeiten für einen möglichst hohen Teuerungsausgleich per 1. Januar 2023 eingesetzt. Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) bildet an den Vorstandssitzungen des BAV jeweils ein festes Traktandum. Seit langem ist es erklärtes Ziel des BAV, den Fragen rund um die PKBS höchste Priorität einzuräumen. Der BAV ist in den entsprechenden Gremien vertreten und bringt sich dort mit grossem Engagement ein. Nebst den stetigen Verschlechterungen der Altersvorsorge der Aktivversicherten hat der BAV auch das Thema Altersarmut im Blick – ein Thema das aufgrund der Inflation immer mehr an Bedeutung gewinnt, zumal bei der PKBS derzeit die finanziellen Mittel und gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind, um auf den laufenden Renten der PKBS einen Teuerungsausgleich zu gewähren. Sorge bereitet den Verantwortlichen des BAV die prekäre personelle Situation in den Spitälern. Zusammen mit den anderen Personalverbänden macht sich der BAV im Rahmen
9 der Möglichkeiten dafür stark, dass diesbezüglich eine Verbesserung eintritt und die Arbeitsbedingungen attraktiver gestaltet werden. Die Lohngespräche in den Spitälern verliefen mit Ausnahme der UPK im Berichtsjahr besser als auch schon – die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der öffentlichen Spitäler im Kanton Basel-Stadt hinkt der Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung jedoch immer noch hinterher. Der BAV verfügt über eine reichhaltige Erfahrung und Fachkompetenz in personalrechtlichen und personalpolitischen Angelegenheiten, von welcher die Mitarbeitenden des Arbeitgebers Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen nicht nur auf kollektiver, sondern auch auf individueller Ebene profitieren können. Auch im Berichtsjahr haben zahlreiche Mitglieder von der rechtlichen Beratung durch unser Sekretariat Gebrauch gemacht und es bei Problemen am Arbeitsplatz sehr geschätzt, auf die Möglichkeit einer kompetenten Rechtsberatung durch den Sekretär zurückgreifen zu können. Ein weiteres Thema, welchem der BAV grosse Beachtung schenkt, ist jenes der Mitgliederwerbung. Der Vorstand hat im Berichtsjahr diverse Massnahmen eingeleitet, um die Werbung neuer Mitglieder voranzutreiben. Abschliessend danke ich an dieser Stelle allen Vorstandskolleginnen und -kollegen, dem Beirat sowie dem Sekretariat für ihr grosses Engagement. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wäre eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident
10 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr leider wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2022 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug 1.3 Prozent. Daher wurden die Lohnansätze per 1. Januar 2022 nach der im Lohngesetz festgelegten degressiven Skala angepasst: Der Teuerungsausgleich erfolgte in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 Prozent und ab Lohnklasse 9 bis 28 degressiv bis auf 65 Prozent. Familien- und Unterhaltszulagen Die Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen blieben im Berichtsjahr unverändert. Nebst den Lohnansätzen (siehe Ausführungen oben) wurden per 1. Januar 2022 jedoch die Ansätze für die Unterhaltszulagen an die Teuerung angepasst. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr: Kinderzulage CHF 275.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 325.00 Unterhaltszulage bei einer Familienzulage CHF 421.00 Unterhaltszulage bei zwei Familienzulagen CHF 514.75 Unterhaltszulage bei drei Familienzulagen CHF 551.00 Unterhaltszulage bei vier und mehr Familienzulagen CHF 579.75
11 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter (UAFP) sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Das Gesundheitswesen war aufgrund der Coronavirus-Pandemie besonders gefordert, sodass deren Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden an den Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission (GAVKO) auch im Berichtsjahr noch ein Thema war. Hauptthema im Rahmen der GAVKO-Sitzungen, an denen der BAV auch in diesem Jahr durch Vorstandsmitglied Werner Weisskopf vertreten war, war jedoch der Fachkräftemangel bzw. der Pflegenotstand und die dringend notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals. Das USB und die UAFP sind sehr bemüht, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Arbeitssituation der Mitarbeitenden zu verbessern. Die Personalverbände sind jedoch der Ansicht, dass der Eigner (Kanton) diesbezüglich mehr unternehmen, insbesondere zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen muss. Es wird zwar von Sofortmassnahmen geredet, gleichzeitig aber immer wieder auf die Pflegeinitiative verwiesen, deren Umsetzung noch Jahre andauern kann. Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei wiederum in der
12 Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Mit Ausnahme der UPK, welche finanziell am besten dastehen, gewährten alle Spitäler nach der zweiten Lohnrunde schliesslich einen Teuerungsausgleich. Im USB wurden für den Teuerungsausgleich (grösserer Anteil) und die Lohnentwicklung total CHF 16.1 Mio. bereitgestellt. Zudem wurde der Mindestlohn angehoben. In der UAFP wurden für den Teuerungsausgleich (grösserer Anteil) und die Lohnentwicklung total CHF 2.5 Mio. bereitgestellt. Des Weiteren wurden in der UAFP der Schichtbonus angehoben, die Zeitgutschriften für kurzfristige Einsätze erhöht und in gewissen Bereichen beim Schichtbetrieb die Soll-Arbeitszeit heruntergesetzt. Als einziger Betrieb gewährten die UPK den Mitarbeitenden keinen Teuerungsausgleich, sondern lediglich bescheidene individuelle Lohnerhöhungen, welche schlussendlich von 1 Prozent auf 1.5 Prozent der Gesamtlohnsumme erhöht wurden. Die Personalverbände haben vehement dagegen protestiert und als Minimum einen vollen Teuerungsausgleich gefordert. Das Verhalten der Spitalleitung und des Verwaltungsrats der UPK sollte dem Eigner zu denken geben. Die Lohnsysteme aller drei Spitäler sehen für die älteren, langjährigen Mitarbeitenden kaum noch eine Lohnentwicklung vor, während die jüngeren Kolleginnen und Kollegen von «Die Personalverbände sind der Ansicht, dass der Eigner (Kanton) zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen muss.»
13 Lohnsummenerhöhungen profitieren. Dies birgt Konfliktpotential. Auch tun sich die Verantwortlichen schwer damit, Sofortmassnahmen einzuleiten, um die älteren Mitarbeitenden im Betrieb zu halten, was im Moment nur mit finanziellen Anreizen möglich wäre. Die Universität Hauptthema unter den Mitarbeitenden der Universität waren im Berichtsjahr die Veränderungen bei der Pensionskasse. Heiss diskutiert wurde die Reduktion des Umwandlungssatzes der PKBS ab dem Jahr 2024 für die permanent Angestellten. Nicht wie bei den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung (Vorsorgewerk Bereich Staat) und den meisten anderen Vorsorgewerken der PKBS konnte an der Uni lediglich das «kleine» Splittingmodell (Umwandlungssatz von 5.6% bis CHF 500'000 Sparkapital und Umwandlungssatz von 5.2% ab CHF 500'000 Sparkapital) realisiert werden. Begründet wird dies mit den zu hohen Kosten für den Arbeitgeber, die mit dem Staatsvertrag BS/BL über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel nicht zu vereinbaren wären. Die generelle Erhöhung des Sparkapitals um 2.5% für alle Angehörigen der PKBS wird auch den Universitätsangehörigen gewährt. Die befristet Angestellten der Uni sind bei der PKBL versichert und werden keine Veränderungen der Konditionen erfahren. Es sind zurzeit jedoch auch keine Rentner aus dieser Gruppe zu erwarten. Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr 2022 zwei sozialpartnerschaftliche Gespräche zwischen den Personalverbänden (BAV und VPOD) und der Universitätsleitung statt, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war. Nebst PK-Fragen wurde im Rahmen der sozial-
14 partnerschaftlichen Gespräche u.a. eine Reallohnerhöhung für das Universitätspersonal thematisiert, was von der Arbeitgeberseite jedoch ausgeschlossen wurde, da die mit den Kantonen vereinbarte laufende Leistungsperiode keine Finanzreserven für Reallohnerhöhungen beinhalte. Es wurde auch die Lohnstruktur der oft befristet Angestellten des Mittelbaus diskutiert. Den Personalverbänden wurde eine zeitnahe Revision der massgebenden Reglemente versprochen. Der gemäss Gehaltsordnung der Universität für einen Teuerungsausgleich massgebende gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise per Ende Oktober 2022 betrug 3.0%. Die Universität gewährt ihren Mitarbeitenden per 1. Januar 2023 jedoch lediglich einen Teuerungsausgleich von 2.5%. Immerhin wurde ein erneuter Antrag der Personalverbände auf Streichung der kumulierten Negativteuerung aus der Vergangenheit gutgeheissen. Der jährliche Erfahrungsstufenanstieg wurde gewährt. Weitere angeschlossene Institutionen Neben den vorgenannten Spitälern und der Universität unterstützt der BAV auch Mitglieder, die bei weiteren angeschlossenen Institutionen wie beispielsweise dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), dem Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB), den Industriellen Werken Basel (IWB), den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB), der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS), der IV-Stelle Basel-Stadt (IVBS), der Bürgergemeinde Basel-Stadt oder den Gemeinden Riehen und Bettingen tätig oder bei privatrechtlichen Institutionen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, welche wesentliche staatliche Subventionen erhalten, angestellt sind.
15 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt (HR BS) und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit der Leitung von HR BS (sog. Kontaktgespräch) sowie Sozialpartnergespräche mit der regierungsrätlichen Delegation für Personalfragen, bestehend aus Regierungsrätin Dr. iur. Tanja Soland und Vertretern von HR BS, statt. Zu den wichtigsten Themen, welche in diesen Gremien behandelt wurden, siehe die Ausführungen auf S. 16 ff. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Frau Andrea Wiedemann (Leiterin HR BS) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und Stellvertretender Leiter HR BS). Als Vertreter des BAV war Vorstandsmitglied Andreas Reyes aktiv. Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere im Rahmen der Behandlung individueller Rechtsschutzfälle. Per Drucklegung des Jahresberichtes waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Alan Lopez Erziehungsdepartement Markus Rümmele Finanzdepartement Carine Nussbaumer Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Tom Koch Präsidialdepartement Sibylle Blum Departement für Wirtschaft, Barbara Schaludek Soziales und Umwelt
16 Autonome Institutionen (nicht abschliessend) Universitätsspital Basel (USB) Eleonora Riz à Porta Universitäre Psychiatrische Anke Höster-von Moock Kliniken Basel (UPK) Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) Jacqueline Baumgartner Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) Fabienne Thiévent Bürgergemeinde Basel-Stadt Yvette Oeschger Industrielle Werke Basel (IWB) Heidi Stocker Universität Basel Reto Jeker Universitäres Zentrum für vakant Zahnmedizin Basel (UZB) Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) Susanne Bolliger Crocoll Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt). In der AGSt wurden im Berichtsjahr u.a. folgende Themen behandelt: Anrechenbare Arbeitszeit bei Weiterbildungen: Regelmässig dauern Weiterbildungen mit Anreise länger als 8.4 Std. pro Tag. Aus diesem Grund verlangte die AGSt eine zusätzliche Anrechnung der Arbeitszeit. Diese wurde nun gewährt; mit Nachweis wird Mitarbeitenden bis zu 12 Stunden Arbeitszeit pro Tag angerechnet. Umkleidezeit: Mittlerweile seit Jahren wird die Anrechnung der Umkleidezeit als Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt diskutiert. Es sind sich grundsätzlich alle einig, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit anzurechnen bzw. zu vergüten ist. Die anrechenbare Zeit oder allfällige Geldpauschalen sind
17 noch nicht definitiv beschlossen, da bei einigen Dienststellen noch keine definitiven Zahlen bezüglich der Kosten vorliegen. Schutz der Mitarbeitenden: Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen durch Kundschaft nehmen stetig zu. Der Kanton hat bereits viel gemacht: Bauliche Veränderungen, Einführung Bedrohungsmanagement etc. Es sind diverse Anlaufstellen im Kanton vorhanden; viele Mitarbeitenden wissen jedoch nicht, wohin sie gelangen müssen. Es ist vorgesehen, dass seitens des Arbeitgebers in puncto Information der Mitarbeitenden Verbesserungen vorgenommen werden. Revision Arbeitszeitverordnung: Die anstehende Teilrevision der Arbeitszeitverordnung, die voraussichtlich im Jahr 2024 in Kraft treten wird, führte auch im Berichtsjahr zu Diskussionen mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt. Die AGSt ist darum bemüht, dass die Mitarbeitenden auch künftig bestmöglich geschützt sind – Flexibilität in der Arbeitszeit birgt nebst Chancen auch Risiken. Noch sind einige Punkte offen, welche im 2023 definitiv bereinigt werden sollen. Sozialpartnerschaft: Die Stellung der AGSt und die Akzeptanz der Sozialpartnerschaft wurden zunächst innerhalb der AGSt reflektiert und es wurden Zielsetzungen neu definiert. Hauptgrund dafür war, dass die AGSt feststellte, dass die Verordnung über die Sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit in der Kantonalen Verwaltung Basel-Stadt in verschiedenen Situationen nicht eingehalten wurde. Die Sozialpartnerschaft wird sowohl von der Arbeitgeber- als auch von der Arbeitnehmerseite als sehr wichtig angesehen. Dies wird dadurch bekräftigt, dass am SPG künftig eine Delegation von drei Regierungsräten teilnehmen wird.
18 Arbeitszeitreduktion/Reallohnerhöhung: Dies sind die beiden grossen Themen des Jahres 2022, welche mit dem Thema Fachkräftemangel eng verknüpft sind. Der Fachkräftemangel macht sich an verschiedenen Orten massiv bemerkbar und es ist dem Arbeitgeber Basel-Stadt bewusst, dass verschiedene Punkte verbessert und attraktiver gemacht werden müssen. Die von der AGSt geforderte Reallohnerhöhung wurde im 2022 abgelehnt. Das Thema Arbeitszeitreduktion wurde einerseits durch die AGSt seit Jahren immer wieder eingebracht, andererseits hat die Politik hier Vorstösse (Stichwort 38-Stunden-Woche) lanciert. Die AGSt hält grundsätzlich sowohl an ihrer Forderung betreffend Reallohnerhöhung als auch an jener betreffend Arbeitszeitreduktion fest. Die AGSt ist der Ansicht, dass nun auch einmal das Personal wieder berücksichtigt werden muss und von der in finanzieller Hinsicht komfortablen Situation des Kantons profitieren soll. In der AGSt und im Kontaktgespräch mit HR BS bzw. im Rahmen des SPG wurden weitere Themen wie etwa die Angleichung der Obergrenze des Maximalanspruchs für den Bezug von bezahltem Urlaub für die Betreuung eigener kranker Kinder an das OR behandelt und die vom Arbeitgeber Basel-Stadt geplante Mitarbeitenden-Befragung 2023 vorbereitet. «Die AGSt ist der Ansicht, dass nun auch einmal das Personal wieder berücksichtigt werden muss und von der in finanzieller Hinsicht komfortablen Situation des Kantons profitieren soll.»
19 In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende sieben Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) Kaufmännischer Verband Basel (KV) Personalverband städtische Verkehrsbetriebe (PSVB) Polizeibeamten-Verband Basel-Stadt (PBVB) Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel (SBK) SYNA – die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel (VPOD Region BS) Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Der BAV wurde in der AGSt auch im Berichtsjahr durch Vorstandsmitglied Andreas Reyes vertreten, der als Vizepräsident der AGSt amtet. Das Sekretariat der AGSt wurde von Frau Toya Krummenacher (VPOD Region Basel) betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb). Die arb setzt sich aus neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in diversen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. Der BAV wurde in der arb auch im Berichtsjahr durch seinen Präsidenten, Dr. Gregor Thomi, vertreten.
20 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt gewährt. Der jeweilige Verbandssekretär ist seit den 1940-er-Jahren auch als selbständiger Anwalt tätig und verfügt somit über das nötige Fachwissen. Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Sekretär eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben, sofern sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge begrenzt. «Der BAV bzw. seine Mitglieder werden ab 2023 im Bereich des Personalrechts über den ZV rechtsschutzversichert sein.»
21 Der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV), welchem der BAV auf nationaler Ebene angeschlossen ist, hat mit Wirkung ab dem Jahr 2023 eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bei der AXA-ARAG abgeschlossen. Diesem Vertragsschluss ging ein Entscheid der Delegiertenversammlung voraus, wonach alle Mitgliederverbände obligatorisch der Kollektivrechtsschutzversicherung beitreten müssen. Der BAV bzw. seine Mitglieder werden ab 2023 im Bereich des Personalrechts somit über den ZV rechtsschutzversichert sein. Die Rechtsschutzversicherung des ZV wird im Jahr 2023 in das bestehende Rechtsschutz-System des BAV integriert und eine Anpassung des Rechtsschutzreglements zur Folge haben. Am Rechtsschutz für das einzelne Mitglied wird sich dadurch nichts Wesentliches ändern. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Bewährungsfrist oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt.
24 Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Regelmässig war die Anpassung der Stellenbeschreibung bzw. die Neueinreihung von Stellen oder die Zuweisung auf eine neue Stelle Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat. Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten mit Vorgesetzten: Auch bei Konflikten mit Vorgesetzen ersuchten zahlreiche Mitglieder beim Sekretär um Rat und Rechtsschutz. Anfragen im Zusammenhang mit der Pensionierung: Regelmässig hatten Mitglieder auch Fragen zur Pensionierung, häufig im Zusammenhang mit einer geplanten vorzeitigen Pensionierung. Anfragen bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit: Diverse von einer langandauernden Arbeitsunfähigkeit betroffene Mitarbeitende erkundigten sich beim Sekretariat nach ihren Rechten und Pflichten. Anfragen im Zusammenhang mit dem Mitarbeitendengespräch (MAG): Regelmässig wandten sich auch BAV-Mitglieder an das Sekretariat, die mit dem MAG nicht einverstanden waren. Anfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis: Mitarbeitende, die ihr Arbeitszeugnis von einer Fachperson prüfen lassen wollten, fanden beim Sekretariat ebenfalls Unterstützung. Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Sekretär und Vertrauensanwalt des Verbandes eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erb- und Vertragsrecht.
25 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte und Pensioniertenstamm Rund 30 pensionierte Mitglieder des BAV durften am 2. Juni 2022 unter der Leitung und reibungslosen Organisation von Frau Paula Vicentini und Evi Metzger einen wunderschönen Tag in der Ostschweiz geniessen. Höhepunkte des Ausflugs der Gruppe Pensionierte 2022 waren das Mittagessen im Restaurant Stelzenhof in Weinfelden sowie ein Stadtbummel in Schaffhausen. Insgesamt sechsmal trafen sich im Berichtsjahr interessierte BAV-Mitglieder zum traditionellen Pensioniertenstamm im Restaurant Stadtkeller. Höhepunkt war der Adventshock am 13. Dezember 2022. Jubiläumsanlass und Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung 2022 fand am 21. Juni 2022 auf dem Basler Eventschiff MS Rhystärn statt und stand im Zeichen des 125-jährigen Jubiläums des BAV. Detaillierte Ausführungen zum Jubiläumsanlass und der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 finden sich im nachfolgenden Kapitel.
26 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Der BAV feierte im Berichtsjahr bekanntlich sein 125-jähriges Jubiläum. Aus diesem Grund fand die Mitgliederversammlung 2022 in besonderem Rahmen statt: Das Jubiläum wurde auf dem Rhein gefeiert – der Vorstand des BAV freute sich, am 21. Juni 2022 um 17:30 Uhr rund 150 Mitglieder und Gäste auf dem Eventschiff MS Rhystärn begrüssen zu dürfen. Dies, nachdem die Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 aufgrund der Coronavirus-Pandemie jeweils nur auf dem Schriftweg hatten durchgeführt werden können. Die Mitglieder und Gäste wurden unmittelbar nach dem Boarding zu einem Apéro auf dem Panoramadeck der MS Rhystärn empfangen, wo nebst Speis und Trank die Abendsonne genossen werden konnte. Der statutarische Teil der Mitgliederversammlung erfolgte im gekühlten Bauch des Schiffes. Ein kleiner Teil der Anwesenden ging um kurz vor 20 Uhr an der Schifflände in Basel von Bord, während die überwiegende Mehrheit sich das 3-Gang-Menü nicht entgehen liess und die Fahrt auf dem Rhein sichtlich genoss. Um 22 Uhr bestand eine zweite Ausstiegsmöglichkeit; ein beachtlicher Teil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzte jedoch die Gelegenheit, bis 23 Uhr auf dem Schiff zu bleiben und diesen herrlichen Sommerabend ausklingen zu lassen. Der statutarische Teil der Mitgliederversammlung, durch welchen wie gewohnt BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi führte, dauerte rund 45 Minuten.Weder zur Traktandenliste an sich noch zu den einzelnen Traktanden erfolgten Fragen, Anträge
27 oder andere Wortmeldungen seitens der anwesenden Mitglieder. Sämtliche Anträge des Vorstandes wurden einstimmig angenommen. Dies bedeutet im Einzelnen: Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 auf dem Schriftweg bzw. der sog. Restversammlung vom 23. September 2021, der Jahresbericht 2021 sowie die Jahresrechnung 2021 wurden genehmigt und dem Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung Décharge erteilt. Der Jahresgewinn 2021 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. Ebenfalls genehmigt wurde das Budget 2022. Der Mitgliederbeitrag wird auch für das Jahr 2023 unverändert bei CHF 160.00 für Aktive und CHF 80.00 für Pensionierte und Lehrlinge belassen. Für den Vorstand und den Beirat des BAV endete mit der Mitgliederversammlung vom 21. Juni 2022 eine dreijährige Amtsdauer. Gemäss Art. 9 der Statuten des BAV gehören die Wahl des Vorstandes – mit Ausnahme des Sekretars – und die Wahl des Verbandspräsidenten sowie des Beirats zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung. Erfreulicherweise haben sich sämtliche aktuellen Vorstandsmitglieder bereit erklärt, sich für eine weitere Amtsperiode zur Wahl zu stellen. Sie wurden von der Mitgliederversammlung mit Dr. Gregor Thomi als Verbandspräsidenten für eine neue dreijährige Amtsperiode in globo wiedergewählt. Ebenso hat die Mitgliederversammlung die bisherigen Mitglieder des Beirates in globo für die Amtsdauer 2022 bis 2025 wiedergewählt. Als Revisoren für das Rechnungsjahr 2022 wurden die BAV-Mitglieder Claudius Asche und Ralf Vogt, als Ersatzrevisorinnen Tanja Antener und Susanne Handschin, gewählt.
28 Wie üblich wurde auch an der diesjährigen Mitgliederversammlung den Verstorbenen Verbandsmitgliedern gedacht. Der Präsident teilte den Anwesenden mit, dass den BAV-Vorstand wenige Wochen vor der Mitgliederversammlung die traurige Nachricht erreicht hatte, dass Dr. Claudius Alder, Ehrenmitglied und ehemaliger Sekretär des BAV, im Alter von 84 Jahren verstorben ist. Dr. Claudius Alder war von 1970 bis 2002 Sekretär des BAV und hat die Geschichte des BAV geprägt wie kaum ein anderer. Dr.Georg Schürmann, ebenfalls ehemaliger Sekretär des BAV und heute Verbandsmitglied, kannte Claudius Alder sehr gut, weshalb der Präsident ihm das Wort übergab. Dr. Georg Schürmann erzählte aus dem Leben von Dr. Claudius Alder, insbesondere über die Meilensteine, bei welchen er im Rahmen seiner Tätigkeit für den BAV mitwirkte und gab den Anwesenden Einblick in das Wesen, die Arbeitsweise und Arbeitseinstellung von Dr. Claudius Alder. Der Präsident erwähnte sodann die Namen der Verbandsmitglieder, von deren Ableben der Vorstand im Berichtsjahr 2021 Kenntnis nehmen musste. Da seit Mai 2019 aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine physische Mitgliederversammlung mehr durchgeführt werden konnte, erinnerte der Präsident je einzeln auch an diejenigen Kolleginnen und Kollegen, von deren Ableben der Vorstand in den Berichtsjahren 2019 und 2020 Kenntnis nehmen musste. Die Verstorbenen wurden durch Erheben von den Sitzen geehrt. Für einen erfreulichen und ebenso überraschenden Abschluss des statutarischen Teils sorgte Markus Eichin, Vorsitzender des Regierungsbezirksverbandes Freiburg des Beamtenbund Tarifunion. Namens des Regierungsbezirksverbandes Freiburg gratulierte er dem BAV zu seinem 125-jährigen Bestehen und
29 überreichte BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi zwei Magnumflaschen Wein einer Sonderedition. Vorstand Der Vorstand des BAV setzte sich per Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammen: Dr. Gregor Thomi Präsident Prof. Dr. Anne Eckert Vizepräsidentin Sandra Haas Kassierin Steven Hürlimann Sekretär Andreas Reyes Dr. Markus Dürrenberger Christian Heim Werner Weisskopf Patrizia Bardelli Haci Akgül In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 fanden gesamthaft neun Vorstandssitzungen statt. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen externen Gremien (AGSt-Plenum, Sozialpartnergespräche etc.) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts wurden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: Ressort Public Relations Werner Weisskopf Ressort Personalrecht Christian Heim Ressort Versicherungen Dr. Markus Dürrenberger Ressort Finanzen Sandra Haas Ressort Spitäler Werner Weisskopf Ressort Universität Dr. Markus Dürrenberger
30 Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat des BAV. Im Rahmen der Beiratssitzungen wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Das Präsidium des Beirats nahm sodann an den Sitzungen des Vorstandes teil. Per Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat wie folgt zusammen: Thomas Mohler Präsident Roger Chitvanni Michèle Runco Michel Vogel Ehrenmitglieder des BAV Dr. Claudius Alder, langjähriges Ehrenmitglied und Sekretär des BAV von 1970 – 2022 ist am 20. Mai 2022 im Alter von 84 Jahren verstorben. Der BAV zählte am Ende des Berichtsjahres drei Ehrenmitglieder: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 – 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 – 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 – 2007 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 – 2001 Vizepräsident BAV 2001 – 2006
31 Kommissionen und Gremien Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt) ausgeübt. Der BAV war im Berichtsjahr in folgenden Gremien vertreten: AGSt und SPG Andreas Reyes (Vorstandsmitglied BAV) Personalrekurskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Verwaltungsrat Pensionskasse BS Andreas Reyes (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS Kanton (Bereich Staat) Andreas Reyes (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS UPK Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS USB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Begutachtungskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Vorstand Angestelltenvereinigung Region Basel (arb) Dr. Gregor Thomi (Präsident BAV) GAV-Kommission Spitäler (USB, UPK, Universitäre Altersmedizin Felix Platter) Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV)
32 KV-Kommission UKBB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV) Arbeitnehmerdelegation Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Personalkommission UPK Haci Akgül (Vorstandsmitglied BAV) Dr. med. Hannes Strasser (Mitglied BAV) Kassenkommission UVK Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Der BAV ist auf nationaler Ebene dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) angeschlossen. Im Jahre 1917 gehörte der BAV zu den Gründerverbänden des ZV. Die Delegiertenversammlung des ZV fand am 12. Mai 2022 in Aarau statt. Themenschwerpunkt war der «Rechtsschutz für alle», dem die Delegierten nach intensiver Diskussion zustimmten (vgl. hierzu S. 21 hiervor). Neu in den Vorstand des ZV gewählt wurde BAV-Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger. Die alljährlich stattfindende Fachtagung des ZV in Brunnen wurde vom 3. bis 4. November 2022 durchgeführt. Im Zentrum der Fachtagung stand das Thema Berufliche Vorsorge, welches von verschiedenen Referenten unter verschiedenen Aspekten beleuchtet wurde.
33 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2022 2021 Total per 31.12. 1044 1085 Todesfälle Im Berichtsjahr 2022 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Dr. Claudius Alder Ehrenmitglied; Sekretär BAV 1970 – 2002 André Knöpfli Bau- und Verkehrsdepartement Prof. Dr. med. Thomas Leyhe UAFP/UPK Frank Hieronymus pensioniert Peter Van Treeck Finanzdepartement Marlies Saner pensioniert Ernst Meyer-Völlmin pensioniert Martin Müller pensioniert Alfred Schudel pensioniert Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.
34 8. Ausblick 2023 Wie in den 125 Jahren davor wird der BAV sich auch im Jahr 2023 in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsverhältnisse für das Personal des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen tatkräftig einsetzen. Es ist davon auszugehen, dass das Thema Reallohnerhöhung und das Thema Arbeitszeitreduktion für die Kantonsangestellten für viel Diskussionsstoff sorgen wird. Ebenso werden die prekäre Personalsituation und die schwierigen Arbeitsbedingungen in den Spitälern allgegenwertige Themen sein. Absehbar ist weiter, dass die Entwicklungen in der Pensionskasse Basel-Stadt den Vorstand des BAV beschäftigen werden. Sodann dürften nebst individuellen rechtlichen Anfragen die Anstellungsbedingungen im Allgemeinen in den verschiedenen Bereichen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören.
35 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Es hat sich im Berichtsjahr erneut bestätigt, dass neben dem Einsatz für die stete Verbesserung der Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und der verselbständigten öffentlich-rechtlichen Institutionen die individuelle Betreuung der Verbandsmitglieder durch Vorstand und Sekretär eine wichtige Säule der nunmehr über 125 Jahre andauernden Verbandstätigkeit bildet. Ein Hauptteil der Arbeit des Sekretariats bestand im Berichtsjahr wiederum in der rechtlichen Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Der vom BAV angebotene Rechtsschutz wurde auch im Berichtsjahr rege genutzt. Es standen wiederum die Beratung und Vertretung von Mitgliedern im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz, personalrechtlichen Massnahmen, Kündigungen, der Pensionierung oder der Entlöhnung im Vordergrund. Einer der Höhepunkte im Berichtsjahr war die Jubiläumsfeier am 21. Juni auf dem Rhein, die ich mitorganisieren durfte. Es erfüllt mich mit Stolz, Sekretär eines Personalverbandes mit einer solch langen Tradition sein zu dürfen. Seit der Einrichtung eines ständigen Sekretariats in den 1940er-Jahren, das seither stets von einem freiberuflich tätigen Rechtsanwalt betreut wird, zählte der BAV erst vier Sekretäre – ich bin seit Sommer 2018 der fünfte. «Das Thema Mitgliederwerbung ist längst ein fixes Traktandum an den Vorstandssitzungen des BAV.»
36 Einer, der die Geschichte des BAV wie kaum ein anderer prägte, ist im Berichtsjahr leider von uns gegangen: Im Mai 2022 erreichte den BAV-Vorstand die traurige Nachricht, dass Dr. Claudius Alder, Ehrenmitglied und langjähriger Sekretär des BAV (1970 bis 2002), im Alter von 84 Jahren verstorben ist.Wir werden Claudius ein ehrendes Andenken bewahren. Damit der BAV auch in eine erfolgreiche Zukunft blicken und die Interessen der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen bestmöglich vertreten kann, ist es von grosser Wichtigkeit, dass er eine möglichst grosse Anzahl Mitarbeitende zu seinen Mitgliedern zählen kann. Das Thema Mitgliederwerbung ist längst ein fixes Traktandum an den Vorstandssitzungen des BAV. Anlässlich des 125-Jahr-Jubiläums des BAV hat der Vorstand eine ursprünglich bis 31. Dezember 2022 befristete Jubiläumsaktion lanciert: BAV-Mitglieder erhalten für jedes neue Mitglied, das sie werben, einen StadtBonBasel (ehemals Pro Innerstadt Geschenkbon) im Wert von CHF 100.00. Da die Jubiläumsaktion gegen Ende des Berichtsjahres Wirkung zeigte und der BAV so viele Neuanmeldungen verzeichnete, wie schon lange nicht mehr, hat der Vorstand beschlossen, diese Aktion bis zum 1. Juni 2023 (Datum der ordentlichen Mitgliederversammlung 2023) zu verlängern. Ich bitte Sie, geschätzte Mitglieder, an dieser Stelle erneut, Mitglieder zu werben, indem Sie Kolleginnen und Kollegen, die noch keinem Personalverband angehören, zum Eintritt in unseren parteipolitisch und konfessionell neutralen Verband ermuntern. Abschliessend möchte ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV meinen Dank aussprechen. Sie haben mit ihrer Erfahrung und ihrem grossen Engagement
37 auch im Jahr 2022 einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass der BAV die Interessen seiner Mitglieder hat wahrnehmen können. Ein besonderer Dank gilt auch Frau Alida Frei, die mir bei den administrativen Tätigkeiten im BAV-Sekretariat eine grosse Hilfe ist, wofür ich ihr herzlich danke. MLaw Steven Hürlimann, Advokat Sekretär 10. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Fax +41 61 272 45 35 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) können auf folgender Website abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV Info, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz (ZV), orientieren wir unsere Mitglieder regelmässig mit Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt.
38 Einnahmen in CHF 2022 2021 Mitgliederbeiträge 127’229.18 151'388.50 Mitgliederbeiträge UKBB 0.00 0.00 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 30’235.50 29’287.00 Solidaritätsbeitrag GAV 25’123.81 26’753.15 Zinsen 12.40 12.40 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1’600.00 1’200.00 Total Einnahmen 184’200.89 208'641.05 in CHF 2022 2021 Aktiven Kasse 0.00 0.00 Postkonto 40-3812-0 63’369.42 76’342.54 BKB Depotkonto 35’824.49 35’886.29 BKB-Anlagesparkonto (Aktionsfonds I) 124’156.31 124’143.91 Debitoren Mitgliederbeiträge BAV 35’000.00 20’610.00 Total Aktiven 258’350.22 256’982.74 Passiven Kreditoren 0.00 400.00 Transitorische Passiven 71’446.40 36’602.55 Kapital 70’392.18 70’392.18 Aktionsfonds I 113’908.80 113’908.80 Gewinnvortrag 35’679.21 22’232.48 Jahresergebnis (Verlust) -33’076.37 13’446.73 Total Passiven 258’350.22 256’982.74 11. Bilanz per 31. Dezember 2022 12. Erfolgsrechnung 2022
39 Ausgaben in CHF 2022 2021 Personalaufwand 126’729.10 129’970.40 Sekretariat 118’574.70 120’303.40 Vorstand/Beirat 8’154.40 9’667.00 Verbände 16’242.60 16’317.70 Zentralverband 11’989.00 12’299.00 Arbeitsgemeinschaft AGST 2’420.60 2’083.70 Angestelltenvereingung Region BS 1’833.00 1’935.00 Verwaltungsaufwand 36’118.70 42’603.77 Büromaterial 344.60 286.45 Drucksachen 9’274.65 6’822.20 Porti, Telefon 0.00 1’971.65 Post- und Bankspesen 3’869.35 317.17 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 13’403.25 13’210.90 Büromaschinen-/EDV-Unterhalt 9’226.85 19’995.40 Aktivitäten 38’186.86 6’182.45 Werbung 400.00 0.00 Homepage 972.40 852.50 Sonstiger betrieblicher Aufwand 1’060.65 20.00 Veranstaltungen 33’077.81 1’783.30 Pensioniertenveranstaltungen 2’676.00 3’526.65 Übriger Aufwand 0.00 120.00 Abschreibungen Büromaschinen 0.00 0.00 Kantons- und Gemeindesteuern 0.00 120.00 Total Aufwand 217’277.26 195’194.32 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss -33’076.37 13'446.73 Bilanzsumme 184’200.89 208'641.05
40 Einnahmen in CHF 2023 2022 Mitgliederbeiträge 146’000 150’000 Mitgliederbeiträge UKBB 0 7’000 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 30’000 17’000 Solidaritätsbeitrag GAV 25’000 30’000 Zinsen 15 15 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1’600 1’000 Total Einnahmen 202’615 205’015 13. Budget 2023
41 Ausgaben in CHF 2023 2022 Personalaufwand 130’000 140’000 Sekretariat 120’000 130’000 Vorstand/Beirat 10’000 10’000 Verbände 18’500 18’700 Zentralverband 14’000 14’000 Arbeitsgemeinschaft AGST 2’500 2’500 Angestelltenvereingung Region BS 2’000 2’200 Verwaltungsaufwand 32’300 29’300 Büromaterial 400 400 Drucksachen 6’000 6’000 Porti, Telefon 1’900 1’900 Post- und Bankspesen 1’000 1’000 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 13’000 10’000 Büromaschinen-/EDV-Unterhalt 10’000 10’000 Aktivitäten 20’750 45’950 Werbung 1’000 1’000 Homepage 4’500 4’500 Sonstiger betrieblicher Aufwand 1’250 1’250 Veranstaltungen 10’000 35’000 Pensioniertenveranstaltungen 3’500 3’700 Präsente 500 500 Übriger Aufwand 400 400 Abschreibungen Büromaschinen 300 300 Kantons- und Gemeindesteuern 100 100 Total Ausgaben 201’950 234’350 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 665 -29’335 Bilanzsumme 202’615 205’015
Gestaltung: Valentin Pauwels Foto Mittelseite: Raphael Alù Druck: Steudler Press Ag, Basel
Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 359 4010 Basel Tel. 061 272 45 11 Fax 061 272 45 35 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch
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