Jahresbericht 2022

21 Der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV), welchem der BAV auf nationaler Ebene angeschlossen ist, hat mit Wirkung ab dem Jahr 2023 eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bei der AXA-ARAG abgeschlossen. Diesem Vertragsschluss ging ein Entscheid der Delegiertenversammlung voraus, wonach alle Mitgliederverbände obligatorisch der Kollektivrechtsschutzversicherung beitreten müssen. Der BAV bzw. seine Mitglieder werden ab 2023 im Bereich des Personalrechts somit über den ZV rechtsschutzversichert sein. Die Rechtsschutzversicherung des ZV wird im Jahr 2023 in das bestehende Rechtsschutz-System des BAV integriert und eine Anpassung des Rechtsschutzreglements zur Folge haben. Am Rechtsschutz für das einzelne Mitglied wird sich dadurch nichts Wesentliches ändern. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Bewährungsfrist oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==