Baselstädtischer AngestelltenVerband 2024 Jahresbericht und Jahresrechnung
1 Seiten 9–12 Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung — Teuerungsausgleich und Stufenanstieg — Familien- und Unterhaltszulagen — Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität 2 Seiten 13–16 Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Universität Weitere angeschlossene Institutionen
3 Seiten 17–21 Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt HR BS und der Regierung Kontakt mit den übrigen Verbänden 4–5 Seiten 24–26 Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte und Pensioniertenstamm Mitgliederversammlung 6 Seiten 27–32 Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr — Mitgliederversammlung — Vorstand — Beirat Ehrenmitglieder des BAV Kommissionen und Gremien Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) 7–13 Seiten 33–41 Mitglieder Ausblick 2025 Persönliches Schlusswort des Sekretärs Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen Bilanz, Erfolgsrechnung und Budget
6 Vorwort des Präsidenten Geschätzte Mitglieder Das Jahr 2024 war geprägt von zahlreichen Herausforderungen und spannenden Entwicklungen, die uns als Verband gefordert und zugleich gestärkt haben. Der BAV hat sich im Berichtsjahr 2024 wie gewohnt aktiv für die Anliegen seiner Mitglieder eingesetzt. Durch die Einsitznahme in verschiedenen Gremien konnte der BAV auf verschiedenen Ebenen Einfluss auf Themata nehmen, die das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis im Kanton Basel-Stadt betreffen. Rückblickend hat sich der Vorstand des BAV im Jahr 2024 insbesondere mit folgenden Fragen befasst: Gemeinsam mit den anderen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel- Stadt) hat sich der BAV auch im Berichtsjahr mit grossem Engagement für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung eingesetzt. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt stand das vom Regierungsrat lancierte und im März 2024 angelaufene Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» im Fokus. Aus dem Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» resultierten bereits diverse sog. Quick Wins (z.B. Einführung Schwangerschaftsurlaub, Lohnerhöhungen für gewisse Mitarbeiterkategorien, Einführung von Lohnnebenleistungen), welche im «Der BAV verfügt über eine reichhaltige Erfahrung und Fachkompetenz in personalrechtlichen und personalpolitischen Fragen.»
7 AGSt-Plenum und in den Kontaktgesprächen diskutiert wurden. Besonders erfreulich ist, dass nun endlich auch beim Arbeitgeber Basel-Stadt die Umkleidezeit entschädigt wird. Hierfür hat sich die AGSt während Jahren mit viel Engagement eingesetzt. Die im Berichtsjahr beim Arbeitgeber Basel-Stadt flächendeckend durchgeführte Mitarbeitendenbefragung hat gezeigt, dass unsere Mitglieder ein hohes Commitment und eine positive Arbeitszufriedenheit aufweisen – ein erfreuliches Zeichen, das uns motiviert, weiterhin für bessere Arbeitsbedingungen einzutreten. Auch in den angeschlossenen Institutionen, insbesondere den Spitälern und der Universität, standen die Themen Arbeitsbedingungen und Lohnentwicklung im Fokus. Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen konnten wichtige Massnahmen umgesetzt oder zumindest auf den Weg gebracht werden. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Verbandsarbeit. Der BAV verfügt über eine reichhaltige Erfahrung und Fachkompetenz in personalrechtlichen und personalpolitischen Fragen, von welcher die Mitarbeitenden des Arbeitgebers Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen nicht nur auf kollektiver, sondern auch auf individueller Ebene profitieren können. Der BAV hat sich im Berichtsjahr nicht nur für die Verbesserung der Anstellungsbedingungen stark gemacht, sondern auch zahlreiche individuelle Rechtsschutzfälle betreut und seine Mitglieder in vielfältigen Anliegen unterstützt. Auch im Berichtsjahr haben zahlreiche Mitglieder die Rechtsberatung des Sekretariats in Anspruch genommen. Für die Mitglieder ist es von zentraler Bedeutung bei Problemen am
8 Arbeitsplatz auf die Möglichkeit einer kompetenten Rechtsberatung durch den Sekretär und Vertrauensanwalt des BAV zurückgreifen zu können. Abschliessend danke ich an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen im Vorstand, im Beirat sowie dem Sekretariat für ihr grosses Engagement. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wäre eine effiziente und wirkungsvolle Vertretung der Mitglieder des BAV nicht möglich. Dr. Gregor Thomi Präsident
9 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr leider wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2024 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug 1.2 Prozent. Daher wurden die Lohnansätze per 1. Januar 2024 nach der im Lohngesetz festgelegten degressiven Skala angepasst: Der Teuerungsausgleich erfolgte in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 Prozent und ab Lohnklasse 9 bis 28 degressiv bis auf 65 Prozent. Familien- und Unterhaltszulagen Die Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen blieben im Berichtsjahr unverändert. Nebst den Lohnansätzen (siehe Ausführungen oben) wurden per 1. Januar 2024 jedoch die Ansätze für die Unterhaltszulagen an die Teuerung angepasst. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr: Kinderzulage CHF 275.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 325.00 Unterhaltszulage bei einer Familienzulage CHF 438.50 Unterhaltszulage bei zwei Familienzulagen CHF 536.00 Unterhaltszulage bei drei Familienzulagen CHF 573.75 Unterhaltszulage bei vier und mehr Familienzulagen CHF 603.75
10 Zulagen gemäss Arbeitszeitverordnung und Zulagenverordnung Keine Anpassungen. Massnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität Am 20. März 2024 hat der Regierungsrat das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» lanciert. Basel-Stadt soll auch in Zukunft ein guter, konkurrenzfähiger Arbeitgeber sein, aber seine Stärken ausbauen und moderner werden. Das Projekt ist in die fünf Cluster «Arbeitszeit», «Entlöhnung», «Beginn und Beendigung Arbeitsverhältnis», «Arbeitgebermarketing» und «Führung und Entwicklung» aufgeteilt. Als Teil des Projekts wurde im April 2024 die erste gesamtkantonale Mitarbeitendenbefragung durchgeführt. Rund die Hälfte aller Mitarbeitenden hat sich an der Befragung beteiligt (50.2 Prozent). Mit Medienmitteilung vom 28. Juni 2024 liess der Regierungsrat verlauten, dass die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung sich insgesamt auf einem positiven Niveau bewegen würden. Der Regierungsrat ist erfreut, dass die Mitarbeitenden über alle Departemente ein sehr hohes Commitment (Treue, Identifikation und Leistungsbereitschaft) zum Arbeitgeber Basel-Stadt haben. Auch die Arbeitszufriedenheit wird von den Mitarbeitenden positiv eingeschätzt (65 Prozent bezeichnen sich als sehr oder grösstenteils zufrieden, 19 Prozent als eher zufrieden) und liegt im Vergleich mit anderen kantonalen Verwaltungen auf demselben Niveau. «Die Ergebnisse der Mitarbeitenden- befragung bewegen sich insgesamt auf einem positiven Niveau. »
11 Gemäss der Mitarbeitendenbefragung 2024 sind für die Mitarbeitenden die vier Faktoren «Arbeitsklima und Team», «Arbeitsinhalt und Sinnhaftigkeit der Arbeit», «Lohnnebenleistungen», «Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben» am relevantesten für die Arbeitgeberattraktivität. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die Mitarbeitenden grundsätzlich zufrieden sind mit ihrem Arbeitsinhalt sowie mit den Aspekten der Arbeitszeit. Das sind Stärken der Arbeitgeberattraktivität, welche es gemäss der Medienmitteilung des Regierungsrates vom 28. Juni 2024 zu pflegen und weiterzuentwickeln gilt. Verbesserungspotenziale stellte der Regierungsrat aufgrund der Mitarbeitendenbefragung 2024 unter anderem bei den Themen Entlöhnung, Gesundheit und Personalentwicklung fest. Gerade beim Thema Lohn waren die Rückmeldungen unterschiedlich. So werden beispielsweise die Sozialleistungen als sehr attraktiv wahrgenommen, bei den Lohnnebenleistungen hingegen ist das Verbesserungspotenzial gross. Der Regierungsrat hat Ende Juni 2024 im Rahmen des Projekts «Arbeitgeberattraktivität steigern» folgende erste Quick Wins beschlossen: Vermittlungsprämie: Der Pilotversuch mit einer Vermittlungsprämie ist bis Ende 2026 befristet. Bestehende Mitarbeitende erhalten für die Vermittlung von neuen Mitarbeitenden in bestimmten, vom Fachkräftemangel besonders betroffenen Funktionen eine finanzielle Anerkennung von CHF 1000. Umkleidezeit anrechnen: Umkleidezeit soll neu als Arbeitszeit entschädigt werden.Von dieser Massnahme profitieren insbesondere die Blaulichtorganisationen (vgl. hierzu S. 19 f. hiernach).
12 Lohnnebenleistungen: Der Regierungsrat schlug dem Grossen Rat eine Gesetzesanpassung für Lohnnebenleistungen («Fringe Benefits») zur Attraktivitätssteigerung vor. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage wurde kurz vor Ende des Berichtsjahres geschaffen. Als erste Lohnnebenleistung für die Kantonsmitarbeitenden wird im 2025 das sog. Jobticket eingeführt. Mit dem Jobticket können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden das U-Abo zum vergünstigten Jugendtarif anbieten. Die Differenz der Abokosten übernehmen die Arbeitgebenden. Höhere Löhne für Lernende: Die Lernendenlöhne beim Arbeitgeber Basel-Stadt liegen grossmehrheitlich unter den durchschnittlichen Löhnen im Markt. Daher wurden auf Start des Lehrjahres ab August 2024 die Löhne aller Lernenden erhöht. Zudem wurden die Löhne der Ausbildungen mit Berufsattest (EBA) und Fähigkeitszeugnis (EF) vereinheitlicht. Höhere Anfangslöhne bei Funktionen ohne Ausbildungsvoraussetzung: Bei den Stellen ohne Ausbildungsanforderung wird die Einstufungstabelle so angepasst, dass ab Alter 18 bereits Stufe 1 zur Anwendung kommt. Zudem wird bei der Einstufung neu bereits für zwei statt bisher drei Altersjahre eine Lohnstufe gewährt. Neue Mitarbeitende in diesen Funktionen erhalten so je nach Alter rund CHF 250 bis 300 mehr Lohn pro Monat. Vorgeburtsurlaub: Der Regierungsrat führt per 1. Januar 2025 einen dreiwöchigen Schwangerschaftsurlaub vor dem errechneten Geburtstermin ein. Damit erfüllt er eine politische Forderung aus dem Parlament (Anzug Christoph Hochuli). Der Arbeitgeber Basel-Stadt gewährt damit neu insgesamt 19 Wochen Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub.
13 2. Bericht über angeschlossene Institutionen Die verselbständigten Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP) und UPK Die Anstellungsbedingungen eines Grossteils der Mitarbeitenden des USB, der UPK und der Universitären Altersmedizin Felix Platter (UAFP) sind seit dem 1. Januar 2016 in den Grundzügen in einem gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geregelt; Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Hauptthema im Rahmen der Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission (GAVKO), an denen der BAV auch in diesem Jahr durch Vorstandsmitglied Werner Weisskopf vertreten war, war der Fachkräftemangel bzw. der Pflegenotstand und die dringend notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals. Das USB und die UAFP sind sehr bemüht, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Arbeitssituation der Mitarbeitenden zu verbessern. Die Personalverbände sind jedoch nach wie vor der Ansicht, dass der Eigner (Kanton) diesbezüglich mehr unternehmen, insbesondere zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen muss. Es wird zwar von Sofortmassnahmen geredet, gleichzeitig aber immer wieder auf die Pflegeinitiative verwiesen, deren Umsetzung noch Jahre andauern kann. «Die Personalver- bände sind nach wie vor der Ansicht, dass der Eigner (Kanton) insbeson- dere zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen muss.»
14 Auch im Berichtsjahr sind die im GAV vorgesehenen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei wiederum in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Nach wie vor mangelt es an kostendeckenden Tarifen im Gesundheitswesen, was zur Folge hat, dass die Spitäler zumindest auch in naher Zukunft rote Zahlen schreiben werden und dies wiederum direkten Einfluss auf die Lohnentwicklung haben wird. Im USB werden trotz schwieriger wirtschaftlicher Situation rund CHF 11.8 Mio. (1.76 Prozent der Gesamtlohnsumme) in die Lohnentwicklung sowie in die Verbesserung der Anstellungsbedingungen investiert. Dabei wird die Teuerung per 1. Januar 2025 mit 1.0 Prozent degressiv ausgeglichen und der verbleibende Betrag für strukturelle Anpassungen sowie Verbesserungen der Anstellungsbedingungen eingesetzt. In der UAFP wurde im Rahmen der Lohnentwicklung 2024 die Lohnsumme um 2 Prozent erhöht. Es wurde damit trotz wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein bewusstes Zeichen gesetzt und grosse Wertschätzung den Mitarbeitenden gegenüber gezeigt. Ein Teil der Lohnentwicklung fliesst in die Verbesserung der Anstellungsbedingungen. Per 1. April 2025 treten die folgenden Massnahmen in Kraft: • Einführung einer Samstagszulage von CHF 3.50 pro Stunde • Erhöhung der Pikettbereitschaftszulage von CHF 3.00 auf CHF 5.00 pro Stunde • Erhöhung des Schichtbonus für Assistenzärzte und Assistenzärztinnen und Oberärzte und Oberärztinnen von 10 Prozent auf 30 Prozent (analog Pflegebereich)
15 Die UPK erteilen den Mitarbeitenden per 1. Januar 2025 eine individuelle Lohnerhöhung von 1.2 Prozent; berücksichtig wird damit einerseits die aktuelle Teuerung von 0.6 Prozent und andererseits wird im System ein Budget von weiteren 0.6 Prozent für Lohnentwicklungen bereitgestellt. Weitere Forderung der Personalverbände wurden nicht berücksichtigt. Die Universität Im Berichtsjahr 2024 fanden drei sozialpartnerschaftliche Gespräche zwischen den Personalverbänden (BAV und VPOD) und der Universitätsleitung statt, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war. Nebst geplanten Sparmassnahmen des Bundes wurden im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche u.a. die Mittelbaureform sowie organisatorische Entwicklungen an der Uni behandelt. Bei der Mittelbaureform geht es um eine Verbesserung der nicht tragbaren Arbeitsbedingungen des akademischen Mittelbaus, namentlich von Doktorierenden und Postdoktorierenden. Die Universität gewährte ihren Mitarbeitenden per 1. Januar 2025 einen Teuerungsausgleich von 0.5 Prozent. Der Teuerungsausgleich wurde allen Personen gewährt, die einen Anstellungsvertrag mit der Universität Basel haben. Dazu zählen auch Anstellungen, die über Drittmittel sowie den SNF finanziert und über die Universität Basel ausgezahlt werden, sowie Mitarbeitende im Stundenlohn. Auf Grund der in der aktuellen Leistungsperiode eingetretenen Ertragsausfälle hat der Universitätsrat weiter entschieden, den jährlichen Erfahrungsstufenanstieg im Jahr 2025 nur den Mitarbeitenden bis und mit Lohnklasse 14 zu gewähren.
16 Weitere angeschlossene Institutionen Neben den vorgenannten Spitälern und der Universität unterstützt der BAV auch Mitglieder, die bei weiteren angeschlossenen Institutionen wie beispielsweise dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), dem Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB), den Industriellen Werken Basel (IWB), den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB), der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS), der IV-Stelle Basel-Stadt (IVBS), der Bürgergemeinde Basel-Stadt oder den Gemeinden Riehen und Bettingen tätig oder bei privatrechtlichen Institutionen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, welche wesentliche staatliche Subventionen erhalten, angestellt sind.
17 3. Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit mit Human Resources Basel-Stadt (HR BS) und der Regierung Wie üblich fanden auch im Berichtsjahr monatliche Gespräche mit der Leitung von HR BS (sog. Kontaktgespräch) sowie Sozialpartnergespräche mit der regierungsrätlichen Delegation für Personalfragen, bestehend aus den Regierungsrätinnen Dr. iur. Tanja Soland und Dr. iur. Stephanie Eymann, Regierungsrat Kaspar Sutter sowie Vertretern von HR BS statt. Zu den wichtigsten Themen, welche in diesen Gremien behandelt wurden, siehe die Ausführungen auf S. 19 f. Als Ansprechpartner für die sozialpartnerschaftlichen Themen fungierten Herr Dr. Samir Stroh (Leiter HR BS) und Herr David Gelzer (Leiter Rechtsdienst und Stellvertretender Leiter HR BS). Als Vertreter des BAV fungierte Sekretär Steven Hürlimann. Zudem fand wie üblich ein reger Austausch mit den dezentralen Personalabteilungen statt; dies insbesondere im Rahmen der Behandlung individueller Rechtsschutzfälle. Per Drucklegung des Jahresberichtes waren in den Personalabteilungen die folgenden Leiterinnen bzw. Leiter tätig: Bau- und Verkehrsdepartement Alan Lopez Erziehungsdepartement Marc-Oliver Möller Finanzdepartement Carine Nussbaumer Gesundheitsdepartement Peter Zeller Justiz- und Sicherheitsdepartement Tom Koch Präsidialdepartement Sibylle Blum Departement für Wirtschaft, Stefani Doess/ Soziales und Umwelt Björn Clausen
18 Autonome Institutionen (nicht abschliessend) Universitätsspital Basel (USB) Raphaela Meier Universitäre Psychiatrische Anke Höster-von Moock Kliniken Basel (UPK) Universitäre Altersmedizin Felix Platter vakant Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) Fabienne Thiévent Bürgergemeinde Basel-Stadt Tanja Häsler Industrielle Werke Basel (IWB) Heidi Stocker Universität Basel Reto Jeker Universitäres Zentrum für Tanja Kobelt Zahnmedizin Basel (UZB) Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) Svenja Staiger
19 Kontakt mit den übrigen Verbänden Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt). In der AGSt wurden im Berichtsjahr u.a. folgende Themen behandelt: Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern»: Ein allgegenwärtiges Thema im AGSt-Plenum und im Kontaktgespräch mit HR BS war das im März 2024 angelaufene Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» (siehe hierzu S. 10 ff. hiervor; siehe auch Jahresbericht BAV 2023, S. 12). Die AGSt ist mit drei Delegierten (u.a. mit BAV-Sekretär Steven Hürlimann) in der vom Regierungsrat eingesetzten Projektgruppe vertreten. Quick Wins: Aus dem Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» resultieren regelmässig sog. Quickwins (z.B. Einführung Schwangerschaftsurlaub, Lohnerhöhungen für gewisse Mitarbeiterkategorien, Einführung von Lohnnebenleistungen etc.) welche im AGSt-Plenum und in den Kontaktgesprächen diskutiert werden. Quick Wins sind Massnahmen, die innerhalb von rund zwei Jahren und mit relativ geringen Kosten umgesetzt werden können. Diese Massnahmen haben Signalwirkung, aber keine tiefgreifenden Auswirkungen auf das Gesamtsystem der Arbeitsbedingungen. Umkleidezeit: Die Anrechnung der Umkleidezeit als Arbeitszeit wird mittlerweile seit Jahren mit dem Arbeitgeber Basel-Stadt diskutiert und seitens der AGSt gefordert. Im Verlaufe des Berichtsjahres zeichnete sich ab, dass die Umkleidezeit ab dem Jahr 2025 entschädigt werden soll. Der Grosse Rat hat im Januar 2025 eine monatliche Geldpauschale von CHF 80.00 beschlossen, welche ab dem Frühjahr 2025 ausbezahlt werden
20 soll. Betroffen sind hauptsächlich die Blaulichtorganisationen. Die Mehrheit der Mitarbeitenden wünscht sich eine Zeitgutschrift anstelle einer finanziellen Entschädigung. Dies bedingt jedoch Anpassungen an den Arbeitszeitmodellen, die sich bis dato noch nicht umsetzen liessen. Deshalb ist die vom Grossen Rat beschlossene Entschädigung von CHF 80.00 vorerst auf drei Jahre befristet. In der AGSt und im Kontaktgespräch mit HR BS wurden weitere wichtige Themata behandelt, über welche bis zum Redaktionsschluss des vorliegenden Jahresberichts jedoch noch nichts Konkretes berichtet werden kann.
21 In der AGSt zusammengeschlossen waren per Ende des Berichtsjahres folgende sieben Verbände: Baselstädtischer Angestellten-Verband (BAV) Freiwillige Schulsynode des Kantons Basel-Stadt (FSS) Kaufmännischer Verband Basel (KV) Personalverband städtische Verkehrsbetriebe (PSVB) Polizeibeamten-Verband Basel-Stadt (PBVB) Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel (SBK) SYNA – die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel (VPOD Region BS) Die AGSt wurde im Berichtsjahr präsidiert von Jean-Michel Héritier, Präsident der FSS. Der BAV wurde in der AGSt durch Sekretär Steven Hürlimann vertreten. Der BAV hatte auch im Berichtsjahr das Vizepräsidium der AGSt inne. Das Sekretariat der AGSt wurde im Berichtsjahr von Sina Deiss (VPOD Region Basel) betreut. Seit mehreren Jahren ist der BAV zudem Mitglied der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb). Die arb setzt sich aus neun Personalverbänden zusammen und ist in verschiedenen Anstellungsbranchen der Region Basel tätig. Der Dachverband hat Einsitz in diversen arbeitsrechtlich relevanten Gremien des Kantons Basel-Stadt. Der BAV wurde in der arb auch im Berichtsjahr durch seinen Präsidenten, Dr. Gregor Thomi, vertreten.
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24 4. Personalangelegenheiten und Rechtsschutzfälle Der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV), welchem der BAV auf nationaler Ebene angeschlossen ist, hat mit Wirkung ab dem Jahr 2023 eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bei der AXA-ARAG abgeschlossen. Diesem Vertragsschluss ging ein Entscheid der Delegiertenversammlung voraus, wonach alle Mitgliederverbände obligatorisch der Kollektivrechtsschutzversicherung beitreten müssen. Der BAV bzw. seine Mitglieder sind somit seit Beginn des Jahres 2023 im Bereich des Personalrechts über den ZV rechtsschutzversichert. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Rechtsschutzreglement des BAV und dessen Anhänge. Als Vertrauensanwalt des BAV und Ansprechpartner für die rechtssuchenden BAV-Mitglieder fungierte auch im Berichtsjahr MLaw Steven Hürlimann, Advokat. Die Rechtsschutzfälle, welche der BAV im Berichtsjahr für die Mitglieder behandelt hat, lassen sich in folgende Kategorien gliedern: Massnahmen des Arbeitgebers: Zahlreiche Mitglieder fragten beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Bewährungsfrist oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen waren. Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – war regelmässig eine rechtliche Beratung gefragt.
25 Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung: Regelmässig war die Anpassung der Stellenbeschreibung bzw. die Neueinreihung von Stellen oder die Zuweisung auf eine neue Stelle Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat. Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten mit Vorgesetzten: Auch bei Konflikten mit Vorgesetzten ersuchten zahlreiche Mitglieder beim Sekretär um Rat und Rechtsschutz. Anfragen im Zusammenhang mit der Pensionierung: Regelmässig hatten Mitglieder auch Fragen zur Pensionierung, häufig im Zusammenhang mit einer geplanten vorzeitigen Pensionierung. Anfragen bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit: Diverse von einer langandauernden Arbeitsunfähigkeit betroffene Mitarbeitende erkundigten sich beim Sekretariat nach ihren Rechten und Pflichten. Anfragen im Zusammenhang mit dem Mitarbeitendengespräch (MAG): Regelmässig wandten sich auch BAV-Mitglieder an das Sekretariat, die mit dem MAG nicht einverstanden waren. Anfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis: Mitarbeitende, die ihr Arbeitszeugnis von einer Fachperson prüfen lassen wollten, fanden beim Sekretariat ebenfalls Unterstützung. Anfragen in Privatangelegenheiten: Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, beim Sekretär und Vertrauensanwalt des Verbandes eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Dieses Angebot wurde rege genutzt. Im Zentrum standen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erb- und Vertragsrecht.
26 5. Veranstaltungen Ausflug der Gruppe Pensionierte und Pensioniertenstamm Knapp 30 pensionierte Mitglieder des BAV durften am 16. Mai 2024 unter der Leitung und reibungslosen Organisation von Frau Paula Vicentini und Evi Metzger einen Tag im Schwarzwald geniessen. Höhepunkt des Ausflugs der Gruppe Pensionierte 2024 war das Mittagessen im Hotel Sonne-Post in Waldau/Titisee-Neustadt. Der Stadtbummel in Bad Säckingen musste wegen des schlechten Wetters leider frühzeitig abgebrochen werden. Insgesamt siebenmal trafen sich im Berichtsjahr interessierte BAV-Mitglieder zum traditionellen Pensioniertenstamm im Restaurant Stadtkeller. Höhepunkt war der Adventshock am 10. Dezember 2024. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung 2024 fand am 30. Mai 2024 im Universitätsspital Basel statt. Detaillierte Ausführungen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 finden sich im nachfolgenden Kapitel.
27 6. Verbandsorganisation Tätigkeit der Verbandsorgane im Berichtsjahr Mitgliederversammlung Rund 70 Mitglieder und Gäste nahmen an der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 des BAV teil, welche am 30. Mai 2024 im Universitätsspital Basel stattfand. Der statutarische Teil der Mitgliederversammlung, durch welchen – wie üblich – BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi gekonnt führte, dauerte rund 45 Minuten. Sämtliche Anträge des Vorstandes wurden einstimmig angenommen. Dies bedeutet im Einzelnen: Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2023, der Jahresbericht 2023 sowie die Jahresrechnung 2023 wurden genehmigt und dem Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung Décharge erteilt. Der eingetretene Jahresverlust 2023 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. Ebenfalls genehmigt wurde das Budget 2024. Der Mitgliederbeitrag wird auch für das Jahr 2025 unverändert bei CHF 160.00 für Aktive und CHF 80.00 für Pensionierte und Lehrlinge belassen. Die laufende Amtsperiode des Vorstandes und des Beirates des BAV dauert noch bis zur Mitgliederversammlung 2025. Erfreulicherweise mussten im Berichtsjahr weder aus dem Vorstand noch aus dem Beirat Verabschiedungen vorgenommen werden. Es sind im Hinblick auf die ordentliche Mitgliederversammlung 2024 weder Kandidaturen für den Vorstand noch für den Beirat eingegangen, weshalb am 30. Mai 2024 lediglich Revisorinnen und Revisoren zu wählen waren.
28 Als Revisorinnen für das Rechnungsjahr 2024 wurden von der Mitgliederversammlung die BAV-Mitglieder Susanne Handschin und Leila Trenkle, als Ersatzrevisorin bzw. Ersatzrevisor die BAV-Mitglieder Erika Zollinger und Oliver Meury, gewählt. Im Anschluss an den statutarischem Teil der Mitgliederversammlung begeisterte der bekannte Basler Stadtführer Roger Jean Rebmann alias Grabmacherjoggi die anwesenden Verbandsmitglieder und Gäste mit einem in historischer Hinsicht äusserst interessanten und zugleich amüsanten Vortrag zum Thema Arbeiten in Basel. Besonders gefreut hat die Verantwortlichen des BAV, dass auch in diesem Jahr diverse Gäste der Mitgliederversammlung beiwohnten: Von Seiten des Kantons Basel-Stadt nahmen sowohl Regierungsrat Mustafa Atici als auch der neue Leiter von HR Basel-Stadt, Dr. Samir Stroh, teil. Der ZV war durch Präsident Urs Stauffer vertreten, der ein Grusswort an die Anwesenden richtete, in welchem er insbesondere auf die aktuellen Tätigkeitsfelder und das Netzwerk des ZV einging und hocherfreut feststellte, dass sich gemäss seiner Beobachtung vermehrt wieder jüngere Personen in Personalverbänden einbringen. Als Repräsentantin der Angestelltenvereinigung Region Basel (arb) war deren Vizepräsidentin Esther Tellenbach zugegen. Nach dem offiziellen Teil bot sich den anwesenden Verbandsmitgliedern und Gästen beim traditionellen Essen Gelegenheit für einen Austausch untereinander und mit den Vorstandsmitgliedern.
29 Vorstand Der Vorstand des BAV setzte sich per Ende des Berichtsjahres wie folgt zusammen: Dr. Gregor Thomi Präsident Prof. Dr. Anne Eckert Vizepräsidentin Sandra Haas Kassierin Steven Hürlimann Sekretär Dr. Markus Dürrenberger Christian Heim Werner Weisskopf Patrizia Bardelli Haci Akgül In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 fanden gesamthaft neun Vorstandssitzungen statt. Dabei wurden nicht nur die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Themen behandelt, sondern auch die Sitzungen der verschiedenen externen Gremien (AGSt-Plenum, Sozialpartnergespräche etc.) vor- und nachbereitet. Die Vorstandsressorts wurden geleitet von den Vorstandsmitgliedern: Ressort Public Relations Werner Weisskopf Ressort Personalrecht Christian Heim Ressort Versicherungen Dr. Markus Dürrenberger Ressort Finanzen Sandra Haas Ressort Spitäler Werner Weisskopf Ressort Universität Dr. Markus Dürrenberger
30 Beirat Ebenfalls tätig war im Berichtsjahr der Beirat des BAV. Im Rahmen der Beiratssitzungen wurden verschiedene Themen erörtert und in den Vorstand eingebracht. Das Präsidium des Beirats nahm sodann an den Sitzungen des Vorstandes teil. Per Ende des Berichtsjahres setzte sich der Beirat wie folgt zusammen: Thomas Mohler Präsident Roger Chitvanni Michèle Runco Michel Vogel Stipan Bonic Ehrenmitglieder des BAV Der BAV zählte am Ende des Berichtsjahres drei Ehrenmitglieder: Peter Sprüngli Vizepräsident BAV 1977 – 1992 Vorsitzender Gruppe Pensionierte 1995 – 2003 Ruth Gilomen Mitglied im Vorstand 1976 – 2007 Dr. Christoph Meier Präsident BAV 1992 – 2001 Vizepräsident BAV 2001 – 2006
31 Kommissionen und Gremien Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt Basel-Stadt) ausgeübt. Der BAV war im Berichtsjahr in folgenden Gremien vertreten: AGSt, Kontaktgespräch und SPG Steven Hürlimann (Sekretär BAV) Personalrekurskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS UPK Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse BS USB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Vorsorgekommission Pensionskasse Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Begutachtungskommission Christian Heim (Vorstandsmitglied BAV) Vorstand Angestelltenvereinigung Region Basel (arb) Dr. Gregor Thomi (Präsident BAV) GAV-Kommission Spitäler (USB, UPK, Universitäre Altersmedizin Felix Platter) Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV) KV-Kommission UKBB Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV) Steven Hürlimann (Sekretär BAV) Arbeitnehmerdelegation Universität Basel Dr. Markus Dürrenberger (Vorstandsmitglied BAV) Kassenkommission UVK Werner Weisskopf (Vorstandsmitglied BAV)
32 Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Der BAV ist auf nationaler Ebene dem Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) angeschlossen. Im Jahre 1917 gehörte der BAV zu den Gründerverbänden des ZV. Die Delegiertenversammlung des ZV fand am 2. Mai 2024 in Sissach im Schloss Ebenrain statt. Die alljährlich stattfindende Fachtagung des ZV in Brunnen wurde vom 7. bis 8. November 2024 durchgeführt. Im Zentrum der Fachtagung standen insbesondere die Themen «KI in der Verwaltung» sowie «öffentliches Arbeitsrecht».
33 7. Mitglieder Mitgliederbestand 2024 2023 Total per 31.12. 979 1009 Todesfälle Im Berichtsjahr 2024 mussten wir vom Ableben folgender Verbandsmitglieder Kenntnis nehmen: Bächlin Andres pensioniert Weder Christoph pensioniert Palazzi-Strübin Elisabeth pensioniert Egger Peter pensioniert Kaufmann Elisabeth Erziehungsdepartement Zeller Hans pensioniert Wieland Markus pensioniert Ries Margrit pensioniert Waldmeier Peter pensioniert Linder Paul pensioniert Wehrli Max pensioniert Schmitt Lothar pensioniert Bucheli-Frech Willy pensioniert Luttringer Jörg pensioniert Wir werden unseren verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.
34 8. Ausblick 2025 Der BAV wird sich auch im Jahr 2025 in den verschiedensten Bereichen der Anstellungsverhältnisse für das Personal des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen tatkräftig einsetzen. Dabei bleibt es unser Ziel, die Anliegen jedes Einzelnen ernst zu nehmen und Lösungen zu finden, die sowohl individuell als auch kollektiv von Nutzen sind. Es ist davon auszugehen, dass das vom Regierungsrat lancierte Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» den BAV-Vorstand weiterhin stark beanspruchen wird. Ebenso werden die Personalsituation und die schwierigen Arbeitsbedingungen in den Spitälern allgegenwertige Themen sein. Weiter dürften individuelle rechtliche Anfragen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören. Der BAV-Vorstand wird sich zudem auch im Jahr 2025 intensiv mit dem Thema Mitgliederwerbung befassen.
35 9. Persönliches Schlusswort des Sekretärs Der BAV hat sich auch im Berichtsjahr 2024 mit Nachdruck für die Interessen seiner Mitglieder eingesetzt, sei es durch die Bearbeitung individueller Rechtsschutzfälle, die aktive Mitgestaltung im Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» oder durch die Vertretung in zahlreichen Gremien. Die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung beim Arbeitgeber Basel-Stadt und die Umsetzung diverser, von den Personalverbänden geforderter Massnahmen, zeigen, dass die Arbeit des BAV Früchte trägt. Ein Hauptteil der Arbeit des Sekretariats bestand im Berichtsjahr wiederum in der rechtlichen Beratung und Vertretung der Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Der vom BAV angebotene Rechtsschutz wurde auch im Berichtsjahr rege genutzt. Es standen wiederum die Beratung und Vertretung von Mitgliedern im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz, personalrechtlichen Massnahmen, Kündigungen, der Pensionierung oder der Entlöhnung im Vordergrund. Ich danke Ihnen allen, geschätzte Mitglieder des BAV, herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Treue zum BAV. Der Vorstand hat auch im Berichtsjahr verschiedene Massnahmen diskutiert und umgesetzt, um die Gewinnung neuer Mitglieder voranzutreiben. Damit der BAV auch in Zukunft erfolgreich sein und «Die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung zeigen, dass die Arbeit des BAV Früchte trägt.»
36 die Interessen der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt und der angeschlossenen Institutionen bestmöglich vertreten kann, ist es von grosser Bedeutung, dass er möglichst viele Mitarbeitende zu seinen Mitgliedern zählen kann. Ich bitte Sie, geschätzte Mitglieder, an dieser Stelle einmal mehr, neue Mitglieder zu werben. Abschliessend möchte ich sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates des BAV meinen Dank aussprechen. Sie haben mit ihrer Erfahrung und ihrem grossen Engagement auch im Jahr 2024 einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass der BAV die Interessen seiner Mitglieder hat wahrnehmen können. Ein besonderer Dank gilt auch Frau Alida Frei, die mir bei den administrativen Tätigkeiten im BAV-Sekretariat eine grosse Hilfe war, wofür ich ihr herzlich danke. MLaw Steven Hürlimann, Advokat Sekretär
37 10. Kontaktmöglichkeiten und aktuelle Informationen E-Mail info@bav-bs.ch Postadresse St. Alban-Vorstadt 21 4052 Basel Telefon +41 61 272 45 11 Sämtliche Informationen über den Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) können auf folgender Website abgerufen werden: www.bav-bs.ch In der ZV Info digital, der äusserst reichhaltigen Zeitschrift des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz (ZV), und dem Newsletter des ZV orientieren wir unsere Mitglieder regelmässig mit Beiträgen über aktuelle Themen. Daneben wird über die Tätigkeit des ZV sowie der einzelnen kantonalen Verbände ein umfassender Überblick vermittelt.
38 Einnahmen in CHF 2024 2023 Mitgliederbeiträge 112'739.60 128'531.19 Mitgliederbeiträge UKBB 0.00 0.00 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 51'349.00 47'702.50 Solidaritätsbeitrag GAV 5'741.74 5'275.62 Zinsen 192.01 161.07 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1'620.00 0.00 Total Einnahmen 171'642.35 181'670.38 in CHF 2024 2023 Aktiven Kasse 0.00 0.00 Postkonto 40-3812-0 23'881.11 38'206.42 BKB Depotkonto 35'700.69 35'762.69 BKB-Anlagesparkonto (Aktionsfonds I) 124'509.39 124'317.38 Debitoren Mitgliederbeiträge BAV 35'000.00 35'000.00 Total Aktiven 219'091.19 233'286.49 Passiven Kreditoren 0.00 0.00 Transitorische Passiven 80'015.80 62'399.92 Kapital 70'392.18 70'392.18 Aktionsfonds I 113'908.80 113'908.80 Gewinnvortrag -13'414.41 2'602.84 Jahresergebnis (Verlust) -31'811.18 -16'017.25 Total Passiven 219'091.19 233'286.49 11. Bilanz per 31. Dezember 2024 12. Erfolgsrechnung 2024
39 Ausgaben in CHF 2024 2023 Personalaufwand 114'541.10 107'653.50 Sekretariat 105'716.10 97'803.50 Vorstand/Beirat 8'825.00 9'850.00 Verbände 27'739.45 26'284.17 Zentralverband 21'159.00 21'843.50 Arbeitsgemeinschaft AGST 4'864.45 2'607.67 Angestelltenvereingung Region BS 1'716.00 1'833.00 Verwaltungsaufwand 37'475.18 43'440.51 Büromaterial 160.30 142.50 Drucksachen 7'036.65 5'284.00 Porti, Telefon 0.00 0.00 Post- und Bankspesen 3'548.68 3'677.06 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 12'104.45 23'499.35 Büromaschinen-/EDV-Unterhalt 14'625.10 10'837.65 Aktivitäten 23'465.15 19'924.55 Werbung 600.00 3'100.00 Homepage 8'974.35 804.60 Sonstiger betrieblicher Aufwand 0.00 1'480.65 Veranstaltungen 9'911.80 11'845.85 Pensioniertenveranstaltungen 3'979.00 2'693.45 Übriger Aufwand 232.65 384.90 Abschreibungen Büromaschinen 0.00 0.00 Kantons- und Gemeindesteuern 232.65 384.90 Total Aufwand 203'453.53 197'687.63 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss -31'811.18 -16'017.25 Bilanzsumme 171'642.35 181'670.38
40 Einnahmen in CHF 2025 2024 Mitgliederbeiträge 120'000 135'000 Mitgliederbeiträge UKBB 0 0 Mitgliederbeiträge UPK, USB und FPS 30'000 30'000 Solidaritätsbeitrag GAV 25'000 25'000 Zinsen 200 150 Prozessentschädigungen 7'500 0 Rückerstattungen aus Veranstaltungen 1'600 0 Total Einnahmen 184'300 190'150 13. Budget 2025
41 Ausgaben in CHF 2025 2024 Personalaufwand 115'000 115'000 Sekretariat 105'000 105'000 Vorstand/Beirat 10'000 10'000 Verbände 28'000 18'700 Zentralverband 21'000 14'000 Arbeitsgemeinschaft AGST 5'000 2'700 Angestelltenvereingung Region BS 2'000 2'000 Verwaltungsaufwand 36'800 35'300 Büromaterial 200 400 Drucksachen 7'000 6'000 Porti, Telefon 0 1'900 Post- und Bankspesen 3'600 1'000 Buchführungs- u. Beratungsaufwand 12'000 15'000 Büromaschinen-/EDV-Unterhalt 14'000 11'000 Aktivitäten 19'000 20'750 Werbung 1'000 1'000 Homepage 5'000 5'000 Sonstiger betrieblicher Aufwand 0 1'250 Veranstaltungen 10'000 10'000 Pensioniertenveranstaltungen 3'000 3'000 Präsente 0 500 Übriger Aufwand 200 400 Abschreibungen Büromaschinen 0 300 Kantons- und Gemeindesteuern 200 100 Total Ausgaben 199'000 190'150 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss -14'700 0 Bilanzsumme 184'300 190'150
Gestaltung: Valentin Pauwels Druck: Steudler Press Ag, Basel
Sekretariat St. Alban-Vorstadt 21 Postfach 359 4010 Basel Tel. 061 272 45 11 Mail info@bav-bs.ch Web www.bav-bs.ch
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