Jahresbericht 2024

9 1. Änderungen bei den Anstellungsbedingungen Allgemeine Lohnentwicklung Generelle Lohnerhöhungen sind im Berichtsjahr leider wiederum nicht zu verzeichnen. Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2024 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Die gemäss § 22 Lohngesetz relevante Teuerung betrug 1.2 Prozent. Daher wurden die Lohnansätze per 1. Januar 2024 nach der im Lohngesetz festgelegten degressiven Skala angepasst: Der Teuerungsausgleich erfolgte in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 Prozent und ab Lohnklasse 9 bis 28 degressiv bis auf 65 Prozent. Familien- und Unterhaltszulagen Die Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen blieben im Berichtsjahr unverändert. Nebst den Lohnansätzen (siehe Ausführungen oben) wurden per 1. Januar 2024 jedoch die Ansätze für die Unterhaltszulagen an die Teuerung angepasst. Die monatlichen Ansätze der Kinder-, Ausbildungs- und Unterhaltszulagen betrugen im Berichtsjahr: Kinderzulage CHF 275.00 Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 325.00 Unterhaltszulage bei einer Familienzulage CHF 438.50 Unterhaltszulage bei zwei Familienzulagen CHF 536.00 Unterhaltszulage bei drei Familienzulagen CHF 573.75 Unterhaltszulage bei vier und mehr Familienzulagen CHF 603.75

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