Der BAV – der schützende Rahmen für die Angestellten
Seit über hundert Jahren setzt sich der BAV erfolgreich für die Interessen des Personals ein, unabhängig von ihrem Beruf, ihrer Funktion oder hierarchischer Position. Er bietet seinen Mitgliedern darüber hinaus ein interessantes und tragfähiges Netzwerk für persönliche Kontakte.
Der BAV fördert die wirtschaftliche, beruflichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder. Er engagiert sich aber nicht nur auf der kollektiven Ebene der Sozialpartnerschaft, sondern steht seinen Mitgliedern auch individuell mit Rat und Tat zur Seite.
Die unentgeltliche Rechtsauskunft in allen Rechtsgebieten sowie der arbeitsrechtliche Rechtsschutz sind dabei zentral. Damit kann der BAV ganz konkret seinen Mitgliedern die nötige Sicherheit geben, die im Fall von Problemen am Arbeitsplatz notwendig ist. Der Wert dieser Leistungen übersteigt den Preis des Mitgliederbeitrages bei weitem.
Der BAV bietet seinen Mitgliedern Beratung und Unterstützung in beruflichen Angelegenheiten, Rechtsschutz in allen beruflichen Angelegenheiten durch seinen Vertrauensanwalt, regelmässige Information über anstellungsrechtliche Probleme und Entwicklungen sowie Vergünstigungen bei Einkäufen und Versicherungen.
Die Mitgliedschaft beim BAV ist offen für aktive und pensionierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt, der Gemeinden Riehen und Bettingen sowie der Bürgergemeinde Basel, einer öffentlich-rechtlichen Institution, Stiftung oder Anstalt mit Sitz im Kanton Basel-Stadt (Beispiel: Universität, UKBB, Gebäude-Versicherung, Christoph Merian-Stiftung) oder einer privatrechtlichen Institution, die wesentliche staatliche Subventionen erhält oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Pensionskasse Basel-Stadt versichert sind.
Kurz: «Der BAV gibt mir die Sicherheit, die ich brauche.»
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