Der BAV vertritt die Angestellten des Kantons Basel-Stadt und der ihm nahestehenden Arbeitgeber. Damit verfügt der Verband über ein einmaliges arbeitsrechtliches Wissen und Know-how – insbesondere in Bezug auf staatliche oder öffentlich-rechtliche Arbeitgeber im Kanton Basel-Stadt.

Verbandsmitglieder profitieren davon auch auf der individuellen Ebene: Sie geniessen Rechtsschutz in anstellungsrechtlichen Belangen gemäss den Bestimmungen des Rechtsschutzreglements. Der BAV unterstützt seine Mitglieder unkompliziert mit Rat und Tat.

Welches sind die häufigsten Themata im Rechtsschutz?

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Welches sind die häufigsten Themata im Rechtsschutz?

Die vom BAV für die Mitglieder behandelten Rechtsschutzfälle lassen sich in folgende Kategorien gliedern:

Massnahmen des Arbeitgebers: 
Zahlreiche Mitglieder fragen beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen sind. 

Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – ist regelmässig eine rechtliche Beratung angezeigt. 

Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung:
In den letzten Jahren gehäuft haben sich Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung. Der BAV begleitet zahlreiche Einspracheverfahren im Zusammenhang mit dem Lohnprojekt Systempflege. Regelmässig ist auch die Anpassung der Stellenbeschreibung Gegenstand von Anfragen an das Sekretariat, insbesondere im Rahmen von Reorganisationen.

Anfragen im Zusammenhang mit der Pensionierung:
Regelmässig haben Mitglieder auch Fragen zur Pensionierung, häufig im Zusammenhang mit einer geplanten vorzeitigen Pensionierung.

Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten mit Vorgesetzten:
Auch bei Konflikten mit Vorgesetzten ersuchen Mitgliedern beim Sekretär regelmässig um Rat und Rechtsschutz.

Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Sekretär und Anwalt des Verbandes eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten – nicht das Arbeitsverhältnis betreffenden – Angelegenheiten einzuholen. Im Vordergrund stehen dabei Anfragen aus den Bereichen Vertrags-, Familien- und Erbrecht.