Jahresbericht 2009

- 15 - Gegen Ende des Berichtsjahres wurde das Geschäft in der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates (WAK) behandelt und es ist abzusehen, dass auch die WAK ein Sanierungskonzept, welches weitestgehend auf den Vorschlägen der Regierung und des Verwaltungsrates der Pensionskasse beruht, verabschieden wird. Zusammenfassend ist aus Sicht des BAV festzuhalten, dass eine Sanierung der Pensionskasse Basel-Stadt aufgrund der klaren gesetzlichen Vorgaben wohl unumgänglich ist. Im Wissen um die erheblichen Auswirkungen für Aktive und Rentner (welche sich je nach Teuerungsentwicklung noch massiver darstellen können) sind jedoch die vorliegenden Sanierungsvorschläge dennoch das geringere Übel als eine Diskussion über den Leistungsumfang der Versicherung. Betrachtet man vergleichbare Unternehmungen, so zeigt sich, dass dort weder ein garantierter Teuerungsaugleich besteht noch in der Regel 65 % des letzten Lohnes als Rente ausgerichtet werden. Gegen Ende des Berichtsjahres waren die Verhandlungen in der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) noch nicht abgeschlossen, so dass die wie auch immer gearteten Sanierungsmassnahmen nicht wie geplant per 1. Januar 2010 eingeführt werden können. Sollte der Grosse Rat im ersten Halbjahr 2010 entsprechende Beschlüsse fällen, ist ein Inkrafttreten per 1. Juli 2010 geplant. 4. SOZIALPARTNERSCHAFT a) Sozialpartnerschaft im Allgemeinen Auch im Berichtsjahr wurden im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche mit der Regierung und dem Zentralen Personaldienst (ZPD) zahlreiche Themen rund um die Anstellungsbedingungen im Kanton Basel-Stadt erörtert. Hauptthemen der Gespräche und Verhandlungen waren zum einen das sogenannte Projekt Systempflege (vgl. 1b hiervor) sowie die Änderungen der Arbeitszeitverordnung (vgl. 2 ab hievor).

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