Jahresbericht 2009

- 6 - ac) Betrag für Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) Die NBU-Prämie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug im Jahre 2009 0.51 % ad) Arbeitslosenversicherung (ALV) Der Lohnabzug für die ALV-Beiträge beträgt seit dem 1. Januar 2004 unverändert 1.0 %. b) Lohngesetz / Systempflege Nach wie vor nicht abgeschlossen ist das vom Zentralen Personaldienst ins Leben gerufene Grossprojekt unter dem Titel „Systempflege“. Ziel des genannten Projektes ist eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft entstandenen veränderten Verhältnisse. Im Laufe des Berichtsjahres wurden insgesamt über 120 repräsentative Funktionen überprüft und im Laufe des Jahres 2010 soll eine Überführungskonzeption erarbeitet werden und eine politische Vernehmlassung bei den Personalverbänden stattfinden. Für die fachliche Vernehmlassung und die Überführung der Stellen sind die Jahre 2011 und 2012 vorgesehen, so dass allfällige Änderungen per Januar 2013 umgesetzt werden könnten. Nach wie vor vertritt der BAV – nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Arbeiten sowie der Dauer - die Auffassung, dass das Projekt „Systempflege“ weit über eine reine Pflege des Systems hinausgeht und vielmehr eine Überprüfung und Abänderung der Grundlagen des Lohngesetzes stattfinden soll, welche auf dem Wege einer ordentlichen Gesetzesrevision erfolgen müsste. Auf Intervention der Personalverbände hin wurde das Projekt Systempflege als Standard-Traktandum in den monatlich stattfindenden Kontaktgesprächen mit dem Zentralen Personaldienst (ZPD) aufgenommen und die Verbände wurden und werden monatlich über den Stand des Projektes orientiert. Wie der nunmehr abgeänderte Zeitplan zeigt, soll im Verlaufe des Jahres 2010 eine politische Vernehmlassung stattfinden, im Rahmen welcher sich die Personalverbände zu dem Projekt und dessen Resultaten äussern können.

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