Jahresbericht 2009

- 5 - 1. LOHNGESETZ / LÖHNE a) Anpassung der Lohnansätze für das Jahr 2010 Wiederum standen auch im Berichtsjahr keine generellen Lohnerhöhungen zur Diskussion. Auf den 1. Januar 2010 sind folgende Anpassungen im Lohnbereich zum Tragen gekommen: aa) Teuerungsausgleich und Stufenanstieg für das Jahr 2010 Der Stufenanstieg wurde per 1. Januar 2010 gemäss den Bestimmungen von § 4 des Lohngesetzes gewährt. Da die massgebliche November-Jahresteuerung im Jahre 2009 verglichen mit dem November 2008 unverändert geblieben und die Jahresteuerung somit bei 0,0 % gelegen hat, sind die Lohnansätze per 1. Januar 2010 – abgesehen vom vorerwähnten regulären Stufenanstieg - unverändert geblieben. ab) Familien- und Unterhaltszulagen Für die Familienzulagen sind seit dem 1. Januar 2009 das Familienzulagengesetz des Bundes sowie die Regelungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz des Kantons Basel-Stadt massgeblich. Die Ansätze für das Jahr 2010 sind unverändert und betragen monatlich: - Kinderzulage CHF 200.00 - Ausbildungszulage CHF 250.00 Die Unterhaltszulagen sind in der neuen Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeitenden des Kantons BaselStadt geregelt. Die Unterhaltszulagen sind aufgrund der nicht vorhandenen Teuerung per 1. Januar 2010 unverändert geblieben und betragen: - Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage CHF 409.00 - Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 500.25 - Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen CHF 535.25 - Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 563.25

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