- 8 - gestaffelt ab 2009 und ab 2012 gewährt. In der ersten Phase erhalten die bis 49-Jährigen 22, die ab 50-Jährigen 26 und die ab 60-Jährigen 30,5 Tage Ferien. Ab dem Jahr 2012 erhalten die bis 49-Jährigen 25, die ab 50-Jährigen 28 und die ab 60-Jährigen 32 Tage Ferien, wobei allerdings ab dem Jahr 2012 die Garantie der 12 Feiertage aufgehoben wird auf die jeweils anfallenden 8 – 12 Feiertage. Diese Neuregelung ergibt unter dem Strich im Durchschnitt der kommenden Jahre einen mageren Gewinn von 3,5 freien Tagen bis Alter 50, 1,7 freien Tagen bis Alter 60 und 0,7 freie Tage ab Alter 60. ab) Arbeitszeitverordnung Ebenfalls Gegenstand von intensiven Diskussionen zwischen den Sozialpartnern waren die vom Regierungsrat geplanten Änderungen der Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung). Auch wenn über die meisten der geplanten Änderungen ein Konsens gefunden werden konnte, bestanden gegen Ende des Berichtsjahres noch einige Differenzen. Unbestritten war zunächst die Einführung von Telearbeit: Dieses Modell beinhaltet die Möglichkeit, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Teil ihrer Arbeitszeit ausserhalb ihres Arbeitsplatzes, in der Regel von zu Hause aus erfüllen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit für einen Bereich geleistet wird, welcher sich für die Telearbeit eignet und dass die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter über einen PC verfügt, welcher einen Zugriff auf das geschäftliche Netzwerk ermöglicht. Auf diese Weise soll einerseits eine Flexibilisierung des Arbeitsplatzes, aber auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit erreicht werden. Seitens der Mitarbeitenden besteht kein Rechtsanspruch auf Telearbeit, kann auf er anderen Seite aber auch nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Die Telearbeit ist freiwillig und – sofern in einer Organisationseinheit die Möglichkeit der Telearbeit besteht – können sämtliche Mitarbeitenden eine solche beantragen; über den Antrag entscheidet die Anstellungsbehörde nach Rücksprache mit der bzw. dem Vorgesetzten. Neu geregelt wurde auch die Kompensation von Überstunden: Bisher galt, dass Überstunden, welche bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht kompensiert werden konnten, innerhalb der folgenden 12 Monate zu kompensieren waren und – sofern dies nicht möglich war – die Überstunden ausbezahlt wurden. Die neue Regelung sieht vor, dass Überstunden primär durch Freizeit zu kompensieren sind und eine finan-
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