- 9 - zielle Abgeltung die Ausnahme bildet. Falls Überstunden dennoch aus betrieblichen Gründen nicht innerhalb von 12 Monaten durch Freizeit kompensiert werden können, sind sie entweder in den nächsten 12 Monaten zu kompensieren oder – auf schriftlichen Antrag der bzw. des Führungsverantwortlichen – ausnahmsweise finanziell zu entschädigen. Erst wenn Überstunden nicht innerhalb von 24 Monaten kompensiert werden können, sind sie auszubezahlen. Eine wesentliche Änderung der Arbeitszeitverordnung besteht in der Einführung der sogenannten Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten. Dabei soll bei ausserordentlich hohem Arbeitsanfall Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit geboten werden, für die Dauer von längstens vier Monaten freiwillig Mehrarbeit zu leisten, ohne dass der Beschäftigungsgrad geändert werden muss. Währenddem nach der bisher geltenden Überstundenregelung eine Auszahlung dieser Mehrarbeit erst nach zwei Jahren möglich war, soll sodann dem Mitarbeitenden neu die Möglichkeit geboten werden, sich die Mehrarbeit jeweils finanziell abgelten zu lassen. Im umgekehrten Fall, wo der übliche Arbeitsanfall sinkt, kann auf Antrag einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters kurzzeitige Minderarbeit von maximal vier Monaten mit einer entsprechenden Lohnreduktion, aber ohne Änderung des Beschäftigungsgrades vereinbart werden. Sowohl bei der Minder- als auch der Mehrarbeit muss dann zwingend eine Änderung des Beschäftigungsgrades erfolgen, wenn die erwähnte 4-Monatsfrist überschritten wird. Zu den noch offenen Differenzen am Ende des Berichtsjahres zählten zum einen die Regelung von ärztlichen und zahnärztlichen Konsultationen sowie Therapien und zum anderen die Regelung von Pikettdiensten ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit bzw. die Vereinheitlichung der Entschädigung von Pikettdiensten. ac) Verwaltungsreorganisation Basel-Stadt Anfang des Berichtsjahres 2009 wurde die Reorganisation der kantonalen Verwaltung (RV09) abgeschlossen. Abgesehen von einigen Anfragen einzelner Mitglieder betreffend der neuen Arbeitsverträge und abgesehen von einer anfänglichen Unsicherheit der Mitarbeitenden insbesondere bezüglich der zu beziehenden Räumlichkeiten kann die Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation aus Verbandssicht als weitestgehend reibungslos bezeichnet werden, was sicherlich auch mit der stets transparenten Kommunikation des Zentralen Personaldienstes (ZPD) zusammenhängt.
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